20.05. 30.05. 25.11. 26.12.
1277 1277 1277 1277
             
Konklavedauer: 148 Tage  
         
Sedisvakanz: 220 Tage
   

Konklave vom 30.05. - 25.11.1277 zur Wahl von Papst Nikolaus III.

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 
 
 
 
 

 

Johannes XXI.

u Sukzession  u

Nikolaus III.

 

 
 
 
 
 
 
 

 

Pietro Juliani (Hispano)

 

Giovanni Gaetano Orsini

 

 

Todestag:  20.05.1277

Wahlort: Viterbo

Diakon von S. Nicola in Carcere

 

 

Todesort:  Viterbo

 

Tulliano

 

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sedisvakanz und Konklavedauer

Konklaveteilnehmer (6)

Giovanni Gaetano Orsini

Diakon von S. Nicola in Carcere Tulliano

Giacomo Savelli

Diakon von S. Maria in Cosmedin

Ancher Pantaleon

Titel von S. Prassede

Goffredo da Alatri

Diakon von S. Giorgio in Velabro

Guillaume de Bray

Titel von S. Marco

Matteo Rosso Orsini

Diakon von S. Maria in Portico

 

Das Konklave vom 30.05. - 25.11.1277

 

Inhaltsverzeichnis:

 

1. Der Tod Papst Johannes XXI.

Papst Johannes XXI. der erste und bis heute auch letzte Portugiese auf dem Stuhl Petri, verstarb am 20.05.1277 in Viterbo unter ungewöhnlichen Umständen. In seinem acht Monate währenden Pontifikat, zeichnete er sich mehr in Medizin, Philosophie und Studien der Logik aus als in der Leitung der Kirche, derweilen die Amtsgeschäfte von Giovanni Gaetano Kardinal Orsini wahrgenommen wurden. Schon am Tag seiner Krönung, dem 20.09.1276 erließ er die Konstitution “Licet” , in der die zwei Jahre alten Normen der Konklaveordnung von Papst Gregor X. “Ubi periculum” aufgehoben wurden. Dieser Umstand sorgte in der Christenheit für einen berechtigten ungünstigen Eindruck dieses Papstes in der Führung der Kirche.  Obwohl die Zeitspanne seines Pontifikates es zugelassen hätte, kam es zu keiner Kardinalskreierung. Um den Tod von Papst Johannes XXI. in seinem Papstpalast in Viterbo ranken sich unterschiedliche Überlieferungen, so zum Beispiel sei eine Decke des Papstpalastes eingestürzt und habe den Pontifex in seiner Privatbibliothek unter sich begraben. Prof. Niccolò del Re schreibt hierzu: “Johannes XXI. starb am 20. Mai 1277, als der Boden seines Studierzimmers im Papstpalast zu Viterbo, wo er sich in diesem tragischen Augenblick befand, einbrach. Mit diesem zufälligen Tod wuchs aber das Gerücht der schwarzen Magie, das ihn wegen seiner umfassenden Gelehrsamkeit als Arzt und Philosoph, aber auch wegen seiner Zeitgenossen umgab. Man behauptete sogar, der Teufel selber habe das Einstürzen hervorgerufen, dem der Papst zum Opfer fiel.”      >zurück

2. Struktur des Kardinalskollegiums

Papst Johannes XXI. und seine beiden Vorgänger hatten keine Kardinalskreierungen vorgenommen. Dieser Umstand bewirkte, dass das Heilige Kollegium an seinem Tod am 20.05. 1277 nur aus acht Kardinälen bestand. Wie schon beim letzten Konklave, im August/Septem- ber des selben Jahres fehlten auch diese Mal die beiden Kardinäle, Simon de Brion von S. Cecilia und der Abt von Monte Cassino Bernard Ayglier (O.S.B.). Nach 10-tägigen Exequien begann das Konklave am 30.05.1277 in Viterbo mit nur 6 Eminenzen (siehe Konklaveteilnehmer oben) im Papstpalast, es war das zahlenmäßig kleinste Wahlkollegium der Kirchengeschichte. Alle sechs Kardinäle waren erfahrene Konklaveteilnehmer und hatten bereits an vier Konklaven teilgenommen, lediglich Giovanni Gaetano Kardinal Orsini zählte eine Papstwahl mehr als seine Mitbrüder.      >zurück

3. Konklavebestimmungen

Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung zu sorgen.  >zurück

4. Das Konklave

Die Aufhebung der Wahlverordnung “Ubi periculum” durch Papst Johannes XXI. sollte sich in diesem Konklave noch negativ Auswirken. Zum vierten Mal in der Kirchengeschichte fand in Viterbo ein Konklave statt und wie schon früher, schlossen die Bürger der Stadt die Purpurträger gewaltsam ein. Karl von Anjou versuchte erneut die Wahl zu beeinflussen. Obwohl an der Zahl gering, fanden die Kardinäle so schnell keine Einigung. Politische Parteinahme beherrschte die Köpfe der Wahlmänner und so vergingen über fünf Monate, ehe man sich endlich auf einen Kandidaten einigen konnte. Giovanni Gaetano Kardinal Orsini, der informale Kirchenpapst des Pontifikates Johannes XXI. wurde am 25.11.1277 nach 179 Tagen im Konklave zu Papst Nikolaus III. gewählt. Giovanni Gaetano, seit 28.05.1244 im Kardinalsstand, war der zweite aus dem Geschlecht der Orsini auf der Cathedra Petri nach Papst Cölestin III. (1191-1198). Orsini wurde am 26.12.1277 in Rom nach einer Sedisvakanz von 220 Tagen zum Papst gekrönt. 

>zurück                                                                                                                                                    

>zurück Papstbiographie

Stand: 23.04.2005  

 

 

 

 

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Illustrierte Papstgeschichte (Band 1)

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