15.08. 27.08. 30.08. 16.09.
1464 1464 1464 1464
         
Konklavedauer:   3 Tage  
           
Sedisvakanz: 32 Tage
   

Konklave vom 27.-30.08.1464 zur Wahl von Papst Paul II.

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 
 
 
 
 

 

Pius II.

u Sukzession  u

Paul II.

 

 
 
 
 
 
 
 

 

Enea Silvio de´´Piccolomini

 

Pietro Barbo

 

 

Todestag:  15.08.1464

Wahlort: Rom, Vatikan

Titel von S. Marco

 

 

Todesort:  Ancona

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sedisvakanz und Konklavedauer

Konklaveteilnehmer (19)

Pietro Barbo

Titel von S. Marco

Juan de Mella

Titel von S. Prisca, Bischof von Zamora (Spanien)

Guillaume d´Estouteville

Bischof von Ostia und Velletri, Erzbischof von Rouen und Dekan des Hl. Kollegiums

Giacomo Tebaldi

Titel von S. Anastasia, Bischof von Montefeltro

Juan Carvajal

Bischof von Porto und Santa Rufina, Bischof von Plasencia (Spanien), Subdekan des Hl. Kollegiums

Richard Olivier de Longueil

Titel von S. Eusebio, Bischof von Coutances (Frankreich)

Johannes Bessarion

Bischof von Frascati

Angelo Capranica

Titel von S. Croce in Gerusalemme, Bischof von Rieti

Juan de Torquemada O.P.

Bischof von Sabina

Francesco Nanni-Todeschini- Piccolomini

Diakon von S. Eustachio und Bischof von Siena

Ludovico Trevisan

Titel von S. Lorenzo in Damaso, Patriarch von Aquileia

Bartolomeo Roverella

Titel von S. Clementa und Bischof von Ravenna

Latino Orsini

Titel von Ss. Giovanni und Paolo

Louis d´Albret

Titel von Ss. Marcellino und Pietro, Bischof von Cahors (Frankreich)

Alain de Coetivy

Titel von S. Prassede, Bischof von Avignon (Frankreich)

Giacomo Ammannati-Piccolomini (oder Jacopo)

Titel von S. Crisogono, Bischof von Pavia

Filippo Calandrini

Titel von S. Susanna, Bischof von Bologna

Francesco Gonzaga

Diakon von S. Maria Nuova

Rodrigo Lanzol-Borja y Borja

Diakon von S. Nicola in Carcere Tullino, Administrator von Valenzia (Spanien)

 

 

 

Das Konklave vom 27.-30.08.1464

 

Inhaltsverzeichnis:

 

1. Der Tod Papst Pius II. 

Enea Silvio Piccolomini schaffte durch das Wiener Konkordat den Kaiser und die österreichische Kirche, von den Ideen des Basler Konzils zu lösen und wieder an den rechtmäßigen Papst zu binden.  Im Jahr 1459 hielt Papst Pius II. in Mantua einen großen Kongress zur Türkenfrage ab. Hier wurde ein Kreuzzug gegen die Türken zwar beschlossen, aber nie in die Tat umgesetzt. Besonders Frankreich, versagte über Jahrzehnte dem Kreuzzugsgedanken die Gefolgschaft. 1461 erfolgte die einzigste Kanonisation seines Pontifikats, die Heiligsprechung von Katharina von Siena, der wohl bekanntesten Tochter seiner Heimatstadt. In der Heiligsprechungsbulle heißt es:

“Ein Sienese auf dem Stuhl des hl. Petrus sollte die Heiligkeit einer Sienesin verkünden, und wir tun dies mit heiliger Freude.”

Papst Pius II. hat in seinem Pontifikat 12 Kardinäle kreiert. Unter ihnen auch seinen Neffen Francesco Nanni-Todeschini- Piccolomini, den späteren Papst Pius III. Im Jahr 1464 nahm Pius II. den Kreuzzug gegen die Türken persönlich in die Hand. Durch sein Engagement erhoffte Pius II. die weltlichen Fürsten zum aktiven Beistand zu bewegen. Am 19.07.1464 zog Papst Pius II. todkrank in Ancona ein und wurde zutiefst enttäuscht. Die angeblichen Kreuzfahrer waren eine Horde von untauglich- en Zeitgenossen. Meist Spanier und Franzosen, bekriegten sich gegenseitig und sorgten in der Stadt für große Unruhe. Pius II. beauftragte die Kardinäle Carvajal und d´Estouteville  die Kreuzfahrer zur Ordnung und zum Gebet zu rufen.  Das ganze Pontifikat von Papst Pius II. war mehr oder weniger eine Aneinanderreihung von Enttäuschungen. In seinen letzten Lebenstagen hatte Pius II. große Körperschmerzen, verursacht durch Fieber, Gicht und ein Steinleiden zu ertragen. Am 15.08.1464 empfing Pius II. die heilige Ölung und entschlief sanft und ruhig um 03.00 Uhr nachts. Seine Eingeweide wurden im Chor von S.Ciriaco zu Ancona beigesetzt.

S. Ciriaco in Ancona

 

Laut Ludwig Freiherr von Pastor befinden sie sich in der Mitte des Chores. Die Stelle ist mit einer Marmorplatte mit seinem Wappen und folgender Inschrift versehen:

                “MCCCCLXIIII. XIX. Kls. Sept

                Pii II.

                Pont. Max. prae-

                cordia tumu-

                lantur.

                Corpus Romam

                translatum. Anco.

                moritur dum

                in Turcos bella parat.”

Sein Leichnam wurde am 17.08.1464 nach Rom überführt und ist in der Kirche Sant´ Andrea della Valle in einem Grabmal von vier Stockwerken Höhe beigesetzt. Trotz allen Fehlschläge war der Piccolominipapst, der bedeutendste Pontifex nach Papst Nikolaus V. der Renaissancezeit.     >zurück

2. Struktur des Kardinalskollegiums

Am Todestag von Papst Pius II. umfasste das Heilige Kollegium 29 Kardinäle. Mit Beginn des Konklave am 27.08.1464 waren folgende 10 Purpurträger in Rom nicht anwesend:

  • Pierre Kardinal de Foix O.Min., Bischof von Albano,
  • Petrus Kardinal von Schaumberg, Bischof von Augsburg (Deutschland),
  • Dyonisius Kardinal Szechy, Erzbischof von Esztergom (Ungarn),
  • Jean Kardinal Rolin, Bischof von Autun (Frankreich),
  • Luis Juan Kardinal del Milà y Borja, Bischof von Lérida (Spanien),
  • Berardo Kardinal Eruli, Bischof von Spoleto,
  • Niccoló Kardinal Fortiguerra (oder Forteguerri), Bischof von Teano,
  • Burkhard Kardinal von Weisbriach (oder Weissbriach), Erzbischof von Salzburg (Österreich),
  • Jean Kardinal Jouffroy (oder Geofroi), Bischof von Alby (Frankreich) und
  • Jaime Kardinal Cardona, Bischof von Urgel (Spanien).

Somit traten am 27.08.1464 19 Kardinäle ( siehe Konklaveteilnehmer oben ) in das Konklave im Vatikan zu Rom ein. Dieses Kollegium setzte dich wie folgt zusammen:

  • 6 Kardinäle kreiert durch Papst Eugen IV.
  • 3 Kardinäle kreiert durch Papst Nikolaus V.
  • 4 Kardinäle kreiert durch Papst Calixtus III. und
  • 6 Kardinäle kreiert durch Papst Pius II.

Die erfahrensten Kardinäle des Konklave waren:

  • Johannes Kardinal Bessarion,
  • Juan Kardinal de Torquemada O.P. und
  • Pietro Kardinal Barbo.

Für sie war dieses Konklave bereits das Vierte.     >zurück

3. Konklavebestimmungen 

Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”).  >zurück

4. Das  Konklave

Im Vorfeld kam es zu Zweifeln, ob die Wahl in Ancona - dem Todesort von Pius II. - oder in Rom stattfinden sollte. Die im Gefolge des verstorbenen Papstes befindlichen Kardinäle eilten nach der Entscheidung in die heilige Stadt Rom. Am 23.08 .1464 traf auch Bartolomeo Kardinal Roverella von seiner Legation aus Neapel und am folgenden Tag Francesco Kardinal Gonzaga in Rom ein. Am Morgen des 25.08.1464 versammelte sich das Heilige Kollegium außerhalb des Vatikan und führte eine Vorbesprechung durch. Bei dieser Vorbesprechung hegte man Zweifel, ob man die Wahl im Vatikan abhalten solle oder in S. Maria sopra Minerva oder auf dem Kapitol zu Rom. Wie schon oft in der Vergangenheit, so waren auch bei dieser Sedisvakanz, Unruhen in Rom ausgebrochen. Bei einem Konklave im Vatikan, stand als Zufluchtsort für gewöhnlich die Engelsburg zur Verfügung. Diese war jedoch im Besitz des Herzog von Amalfi, Antonio Piccolomini. Erst nach der Versicherung von Antonio Piccolomini, er werde nichts gegen die Freiheit des Heiligen Kollegiums tun, da ja einer seiner Brüder Kardinal des Kollegiums sei, entschloß man sich den Vatikan als Ort des Konklave zu wählen.

Am Abend des 27.08.1464 zogen die 19 in Rom anwesenden Purpurträger in das Konklave in die kleiner Kapelle des Palastes im Vatikan ein. Durch den Gesandten des Markgrafen von Mantua ist eine Schilderung des Konklave überliefert:

“Fenster und Türen waren vermauert. Die für die Wahl bestimmten Zimmer, welche Klosterzellen ähnlich sahen, waren sieben Ellen lang und breit. Die einzelnen Zellen waren mit einem Buchstaben des Alphabets bezeichnet; sie wurden schon damals durch das Los verteilt. Die Speisen wurden jedem Kardinal zur bestimmten Stunde von seinem Diener in einer mit seinem Wappen versehenen Kiste gebracht, die man Cornuta nannte. Diese Kisten mus- sten drei Wachen passieren, welche das Konklave umgaben. Die erste dieser Wachen bestand aus Römern, die zweite aus Gesandten, die dritte aus Prälaten; von denselben wurde der Inhalt jener Kisten genau untersucht, um zu verhindern, dass mit den Lebensmitteln briefliche Mitteilungen hineingebracht würden.”

Die anwesenden Kardinäle teilten sich in folgende Nationen auf:

  • 10 Italiener,
  • 4 Franzosen,
  • 4 Spanier und
  • 1 Grieche.

Im Vorfeld der Wahl wurden die Kardinäle Bessarion und d´Estouteville als Papstmögliche gehandelt. Bei den jüngeren Purpurträgern war Rodrigo Borja durch seine Stellung als Vizekanzler überaus einflussreich; obgleich sein Lebenswandel anrüchig war. Am 28.08.1464 beschlossen die Kardinäle die päpstlichen Befugnisse durch Abfassung einer Wahlkapitulation einzuschränken. In dieser wurden folgende Auflagen gemacht:

  • Umgestaltung des monarischen Charakters der Kirchenverfassung,
  • der künftige Papst nur noch einfacher Präsident des Kardinalskollegiums
  • Einschränkung des Nepotismus (max. ein Verwandter des Papstes darf Kardinal sein) und
  • das Kollegium darf 24 Kardinäle nicht überschreiten.

Am 30.08.1464 fand dann endlich das erste Skrutinium statt, in welchem Pietro Kardinal Barbo mit elf Stimmen die Mehrheit erreichte und durch Asseß drei weitere Stimmen erlangte. Barbo, Spross einer adeligen Kaufmannsfamilie aus Venedig war beim letzten Konklave der Tiara schon sehr nahe gekommen.

Kardinal Ammanati berichtet, Barbo habe sich anfangs Papst Formosus nennen wollen; indessen wurde dieser Name von den Kardinälen beanstandet. Im Folgenden dachte Barbo an den Papstnamen Markus; auch dieser sagte den Kardinälen nicht zu, weil so das Feldgeschrei der Venezianer lautete. Schließlich entschied er sich für den Papstnamen Paul. Barbo wurde am 16.09.1464 zum Papst Paul II. gekrönt und beendete eine Sedisvakanz von 32 Tagen.   

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Stand: 20.03.2004

 

 

 

 

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2002

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