23.03. 05.04. 09.04. 10.04.
1555 1555 1555 1555
         
Konklavedauer:   4 Tage  
         
Sedisvakanz: 18 Tage
   

Konklave vom 05.-09.04.1555 zur Wahl von Papst Marcellus II.

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 
 
 
 
 

 

Julius III.

u Sukzession  u

Marcellus II.

 

 
 
 
 
 
 
 

 

Giovanni Maria Ciocchi del Monte

 

Marcello Cervini degli Spannocchi

 

 

Todestag:  23.03.1555

Wahlort: Rom, Vatikan

Bischof von Gubbio

 

 

Todesort:  Rom

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sedisvakanz und Konklavedauer

Konklaveteilnehmer (37)

Marcello Cervini degli Spannocchi

Bischof von Gubbio

Cristoforo Madruzzo (oder Madruzzi)

Bischof von Trient (Tyrol), Bischof von Brixen (Österreich)

Giovanni Andrea Mercurio

Erzbischof von Messina (Sizilien)

Gian Pietro Carafa

Bischof von Ostia und Velletri und Dekan des Hl. Kollegiums

Bartolomé de la Cueva de Albuquerque

 

Giacomo Púteo (oder Puteus oder Pozzo)

Erzbischof von Bari

Jean du Bellay

Bischof von Porto und Santa Rufina und Subdekan des Hl. Kollegiums

Georges d´Armagnac

Bischof von Rodez (Frankreich)

Pietro Bertani           O. P.

Bischof von Fano

Juan Álvarez de Toledo O.P.

Bischof von Albano

Federico Cesi

Bischof von Cremona

Fabio Mignanelli

 

Rudolfo Pio de Carpi

Bischof von Frascati

Girolamo (Recanati) Capodiferro

Bischoff Saint-Jean de Maurienne (Frankreich)

Giovanni Poggi

Bischof von Tropea

Francesco Pisani

Bischof von Padua und Administrator von Narbonne (Frankreich)

Tiberio Crispo

Administrator von Sessa Arunca und Amalfi

Giovanni Battista Cicada

 

Ercole Gonzaga

Bischof von Mantua

Ranuccio Farnese

Großpönitenziar von Ravenna und Erzbischof von Bologna

Girolamo Dandini

 

Guido Ascanio Sforza

Bischof von Parma

Giulio Feltre della Rovere

 

Luigi (Alvise) Cornaro

 

Reginald Pole

Erzbischof von Canterbury (England)

Girolamo Veralli

 

Pietro Tagliavia de Aragonia

Erzbischof von Palermo (Sizilien)

Ippolito Il d´Este

Administrator von Auch (Frankreich)

Giovanni Angelo Medici

 

Roberto de´Nobili

 

Giacomo Savelli

 

Innocenzo del Monte

 

Girolamo Simoncelli (oder Simonelli)

 

Miguel de Silva

Bischof von Massa marittima

Fulvio della Corgna O.S.Hier.

Administrator von Spoleto

 

 

Giovanni Girolamo Morone

Bischof von Novara

Giovanni Ricci

 

 

 

 

Das Konklave vom 05.-09.04.1555

 

Inhaltsverzeichnis:

 

1. Der Tod Papst Julius III.

Papst Julius III. war von Natur aus ein lebenslustiger und heiterer Mensch. Pastor schrieb über ihn:

“Er mochte es mit niemandem verderben, lieber zufriedene Gesichter um sich her und mehr Glanz der Macht als ihr Wesen”.

Julius III. bemühte sich um Kirchenreformen. Sein größter Verdienst auf diesem Gebiet war zweifelsfrei die Wiederaufnahme des Konzils von Trient am 01.05.1551.

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Konzil von Trient

Bereits am 04.03.1551 hatte Julius III. in einem Konsistorium den vortrefflichen Bischof von Marsico Kardinal Marcello Crescenzi zum Legaten (legatus de latere) und ersten Konzilspräsidenten ernannt. Da der Papst zu dieser Zeit an der Gicht leidend zu Bett lag, versammelte er am 08. März alle Kardinäle in sein- em Schlafgemach und übergab Kardinal Crescenzi das Legatenkreuz. Zu Beginn es Jahres 1552 erschienen Vertreter der protestantischen Reichsstände aus Deutschland. Ihre Forderung die Oberhoheit des Konzils über die Macht des Papstes zu stellen, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Bedingt durch den Verrat des Kurfürsten Moritz von Sachsen am Kaiser und seiner anschließenden Flucht aus Innsbruck, wurde das Tridentinum  per Suspensionsdekret am 28.04.1552 in der 16. Konzilssitzung aufgehoben. Papst Julius III. hatte in drei Konsistorien 20 Kardinäle kreiert. Unter ihnen waren angesehene und fähige Kirchenmänner. Papst Julius III. muss leider auch zu den Nepoten gezählt werden. In jedem der drei Konsistorien ernannte er einen Verwandten zum Kardinal:

1. Konsistorium am 30.05.1550

Innocenzo del Monte, Adoptivsohn eines Bruders

2. Konsistorium am 12.10.1551

Cristoforo Ciocchi del Monte, Vetter von Papst Julius III.

3. Konsistorium am 22.12.1553

Roberto de´Nobili, Neffe von Papst Julius III.

Schon kurz nach seiner Wahl zum Papst beauftragte Julius III. zwei Kardinäle mit der Anfertigung einer Konklavebulle. Hierzu berichtet Hermann J. Wurm:

“ Im April 1553 wurde die Angelegenheit wieder aufgenommen, Anfang November war die Bulle vollendet und wurde von den Kardinälen genehmigt. Sie setzte den Beginn des Konklave durchschnittlich auf den 12. Tag nach dem Tod des Papstes fest und verbot das Warten auf die auswärtigen Kardinäle; weiteres Hinausschieben konnte nur in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Zur Veröffentlichung gelangte die Bulle nicht. “

Am 12.02.1555 wurde der Papst wieder von seinem Gichtleiden befallen und musste sich zu Bett begeben. Seine Kräfte schwanden rapide, da die Ärzte ihm eine Hungerkur verordnet hatten, welche strenge Diät der an reichliche Speisen gewohnte Magen nicht ertrug. Am 19. März wurde sein Zustand bedenklich und am 21. März sogar hoffnungslos. Julius III. verstarb am 23.03. 1555 und ist in den Grotten von St. Peter zu Rom beigesetzt. Sein Sarkophag trägt nur die Worte “Papst Julius III.” Es ist sicher kein Zufall. dass dieser Papst kein besonderes Grabmal erhielt, denn sein Pontifikat hat keine tieferen Spuren in der Kirche hinterlassen. Die Erwartungen, die man nach seiner Tätigkeit als Kardinal und seinem anfänglichen Eifer als Papst an seine Regierungszeit knüpfte, hat er leider nicht erfüllt.     >zurück

2. Struktur des Kardinalskollegiums

Mit dem Tod von Papst Julius III. am 23.03.1555 umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 57 Kardinäle. Am 05.04.1555 zogen 37 Kardinäle ( siehe Konklaveteilnehmer oben )im Vatikan in das 25. Konklave in Rom ein. Folgende 20 Kardinäle blieben dem Konklaveort fern bzw. erreichten das Konklave nicht rechtzeitig:              

  • Francois-Louis Kardinal de Bourbon de Vendóme, Bischof von Palestrina
  • Francois Kardinal de Tournon, Erzbischof von Sabina
  • Girolamo Kardinal Doria, Administrator von Tarragona (Spanien)
  • Claude Kardinal de Longuy de Givry, Bischof von Langres (Frankreich)
  • Odet Kardinal de Coligny de Chatillon, Administrator von Beauvais (Frankreich)
  • Alessandro Kardinal Farnese (Junior), Administrator von Monreale (Sizilien) und Cahors (Frankreich)
  • Niccoló Kardinal Caetani di Sermoneta, Administrator von Quimper (Frankreich)
  • Robert Kardinal de Lenoncourt, Administrator von Metz (Frankreich)
  • Antoine Kardinal Sanguin de Meudon, Administrator von Toulouse (Frankreich)
  • Francisco Mendoza Kardinal de Bobadilla, Bischof von Burgos (Spanien)
  • Jacques Kardinal d`Annebaut, Bischof von Lisieux (Frankreich)
  • Otto Truchess Kardinal von Waldburg, Bischof von Augsburg (Deutschland)
  • Durante Kardinal de Duranti, Bischof von Brescia
  • Pedro Pacheco Kardinal de Villena, Bischof von Jaén (Spanien)
  • Henrique Kardinal de Portugal, Erzbischof von Evora (Portugal)
  • Charles Kardinal de Lorraine-Guise, Erzbischof von Reims (Frankreich)
  • Charles Kardinal de Bourbon de Vandóme, Erzbischof von Rouen (Frankreich)
  • Cristoforo Ciocchi Kardinal del Monte, Erzbischof von Marseille (Frankreich)
  • Giovanni Michele Kardinal Saraceni Girifalco, Erzbischof von Acerenze und Materea und
  • Louis Kardinal de Lorraine de Guise, Bischof von Alby (Frankreich)

Der erfahrenste Konklaveteilnehmer bei dieser Wahl  Francesco Kardinal Pisani. Für ihn war dieses Konklave bereits das fünfte in seinem Kardinalat.        >zurück

3. Konklavebestimmungen

Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen.        >zurück

4. Das  Konklave

Bereits am Morgen nach dem Tod von Papst Julius III. versammelte sich das Heilige Kollegium im Vatikan. Außer den gewöhnlichen Truppen ließ das Kollegium weitere 2000 Mann anwerben um die Sicherheit im Kirchenstaat aufrecht zu halten. Bereits nach kurzer Zeit stellten sich diese Sicherheitsmaßnahmen als übertrieben heraus. Während der Exequien für den verstorbenen Papst versammelten sich die Kardinäle zu täglichen Beratungen. Ein außerordentlich wichtiges Thema dieser Besprechungen war die Frage, ob die neue Konklavebulle von Papst Julius III. überhaupt rechtliche Verbindlichkeit für das Wahlgremium habe. Man konnte sich in dieser Frage nicht einigen und zog erfahrene Kanonisten zu Rate, an der Spitze den Dekan der Rota. Diese kamen zu der Ansicht, das Wahlgremium sei nicht an diese Bulle gebunden. Kardinal Carafa der Dekan des Heiligen Kollegiums informierte am 03. April die Wählerschaft hierüber. Am 05. April 1555 zogen 37 Eminenzen in das im Vatikan vorbereitete Konklave ein. Wie beim letzten Konklave war die französische Partei geschwächt durch das Fehlen von 20 Purpurträgern. Ippolito II. Kardinal d´Este versuchte mit Konventikel und Bestechung seine Wahl zu forcieren. Kardinal Carafa sprach sich in schärfster Form gegen derartige Praktiken aus. In dieser Papstwahl setzte eine allgemeine Bewusstseinsänderung zum Wahlgeschehen ein. Man missbilligte die Einmischung der weltlichen Fürsten. Bezeichnend hierfür war auch die Wahlkapitulation in der es hieß, der Papst werde keinen Krieg mit christlichen Fürsten führen, ein Bündnis gegen solchen abschließen, sich vielmehr allen als gemeinsamer Vater erweisen und strenge Neutralität bewahren. Im Gegensatz zu Kardinal d´Este verhielt sich Marcello Kardinal Cervini degli Spannocchi, der große Aussichten auf die Tiara hatte, in bescheidener Zurückhaltung. Cervini galt als sittenstrenger Kirchenmann und wurde gerade deswegen von den jüngeren Kardinälen gefürchtet. Doch Cervini konnte trotz allem mehr und mehr Würdenträger für sich gewinnen. Kardinal Madruzzo der Bischof von Trient und der Dekan des Heiligen Kollegiums Kardinal Carafa begaben sich in der Dämmerung des 09. April in die Zelle von Kardinal Cervini um ihn in die Paulinische Kapelle zu holen, wo seine versammelten Anhänger warteten. Kardinal Farnese und Corgna waren von dieser Versammlung beauftragt bei den Anhängern von Kardinal d´Este noch Stimmen zu gewinnen. Da sich die Ankunft der beiden verzögerte wurden die in der Kapelle Wartenden zunehmens müde und erklärten, sie würden unverzüglich Kardinal Cervini zum Papst ausrufen. Daraufhin eilten die Kardinäle Farnese und Corgna gefolgt von den Anhängern des Kardinal d´Este herbei. Mit ihrem Eintreffen in der Paulinischen Kapelle waren auch die Konklavisten in den Wahlraum eingedrungen und erwiesen dem neuen Papst die üblichen Ehren. Scheinbar behielt nur der anwesende Kardinal Medici einen kühlen Kopf und erklärte die Wahl müsse unter genauer Beobachtung der gesetzlichen Normen vorgenommen werden. Nach dem dies geschehen war, erhob sich Kardinal Carafa und erklärte den Kardinal vom Heiligen Kreuz zum Papst zu erwählen.  Seine Stimme und alle übrigen Votums wurden von einem Sekretär aufgezeichnet. Um 19.00 Uhr war die Abstimmung beendet und es ertönte die Glocke des Ave Maria. Kardinal Cervini nahm in bestem Latein seine Wahl zum neuen Kirchenoberhaupt an. Anschließend forderte Kardinal Carafa, um die alten Wahlverordnungen einzuhalten, für den nächsten Morgen ein schriftliches Skrutinium mit offener Stimmenabgabe, aber ohne Präjudiz für die bereits stattgefundene Wahl. Genau so verfuhr man am Morgen des 10. April 1555. Kardinal Cervini vereinigte in diesem Skrutinium alle Stimmen auf sich, lediglich seine eigene gab er Kardinal Carafa. Kardinal Cervini war der letzte Papst in der bisherigen Kirchengeschichte der seinen Geburtsnamen beibehielt und sich Papst Marcellus II. nannte. Der neue Papst stammte aus Montepulciano im Sienesischen.        

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Stand: 03.10.2004  

 

 

 

 

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