01.02. 12.02. 12.07. 15.07.
1691 1691 1691 1691
               
Konklavedauer:   151 Tage  
       
Sedisvakanz: 165 Tage
   

Konklave vom 12.02. - 12.07.1691 zur Wahl von Papst Innozenz XII.

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 
 
 
 
 

 

Alexander VIII.

u Sukzession  u

Innozenz XII.

 

 
 
 
 
 
 
 

 

Pietro Ottoboni, Sen.

 

Antonio Pignatelli del Rastrello

 

 

Todestag:  01.02.1691

Wahlort: Rom,Vatikan

Erzbischof von Neapel

 

 

Todesort:  Rom

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sedisvakanz und Konklavedauer

Konklaveteilnehmer (65-61):

Antonio Pignatelli del Rastrello

Erzbischof von Neapal

Philip Thomas Howard von Norfolk O.P.

 

Fortunato Caraf(f)a

Bischof von Aversa

Alderano Cybo (oder Cibo)

Bischof von Ostia und Velletri, Dekan des Hl. Kollegiums

Giovanni  Battista Spinola

 

Domenico Maria Corsi

Bischof von Rimini

Flavio Chigi

Bischof von Porto und Santa Rufina, Subdekan des Hl. Kollegiums

Francesco Bonvisi

Bischof von Lucca

Giovanni Francesco Negrone

Bischof von Faenza

Gianicoló Conti

Bischof von Ancona

Savo Millini (oder Mellini)

Erzbischof von Orvieto

Fulvio Astalli

 

Giacomo Franzoni

Bischof von Frascati

Raimondo Capizucchi (oder Capisucchi), O.P.

 

Francesco Maria de´Medic

 

Paluzzo Paluzzi Altieri degli Albertoni

Bischof von Sabina

Francesco Lorenzo Brancati di Lauria, O.F.M.Conv.

Bibliothekar der Hl. Römischen Kirche

Rinaldo d´Este

 

Emmanuel Thédose de la Tour d´Auvergne de Bouillon

Bischof von Albano

Urbano Sacchetti

Bischof von Viterbo und Toscanella

Pietro Ottoboni

Gouverneur von Fermo, Tivoli und Legat in Avignon

Francesco Maidalchini

 

Gianfrancesco Ginetti

Bischof von Fermo

Bandino Panciatici

Datar

Carlo Barberini

 

Benedetto Pamphili (oder Pamfili) O.S.Io.Hieros.

Legat in Bologna

Giacomo Cantelmo

Erzbischof von Capua

Lorenzo Altieri

 

Giacomo de Angelis

 

Ferinando d´Adda

 

Gregorio Barbarigo

Bischof von Padua

Opizio Pallavicino

Bischof von Spoleto

Toussaint de Forbin Janson

Bischof von Beauvais (Frankreich)

Giulio Spinola

 

Marcello Durazzo

Bischof von Ferrara

Giovanni Battista Rubini

Bischof von Vicenza und Legat in Urbino

Giovanni Delfino (oder Dolfino)

 

Marco Antonio Barbadico (oder Barbarigo)

Bischof von Montefiascone und Corneto

Francesco del Giudice

 

Niccolo Acciaioli

 

Carlo Stefano Ciceri (oder Ciceri)

Bischof von Como

Giovanni Battista Costaguti

 

Gaspare Carpegna

 

Leopold Karl von Kollonitsch

Bischof von Györ (Ungarn)

Carlo Bichi

 

César d´Estrées

Bischof von Lyon (Frankreich)

Etienne Le Camus

Bischof von grenoble (Frankreich)

Giuseppe Renato Imperiali (oder Imeriale)

Legat in Ferrara

Pierre de Bonsi

Erzbischof von Narbonne (Frankreich)

Johannes von Goes

Bischof von Gurk (Österreich)

Luigi Omodei

 

Vincenzo Maria Orsini de Gravina O.P.

Bischof von Benevento

Pietro Matteo Petrucci, Cong. Orat.

Bischof von Iesi

Giovanni Francesco Albani

 

Francesco Nerli

 

Petro de Salazar

Bischof von Córdoba (Spaneien)

Francesco Barberini

 

Girolamo Casanate (oder Casanata)

 

Jan Casimir Dönhoff

Bischof von Cesena

Federico Colonna Baldeschi (oder Ubaldi)

 

Galeazzo Marescotti

 

José Sáenz de Aguirre, O.S.B.

 

Federico Visconti

Erzbischof von Mailand

Fabrizio Spada

 

Leandro di Colloredo, Congr. Orat.

Großpönitentiar

 

 

 

Das Konklave vom 12.02. - 12.07.1691 

 

Inhaltsverzeichnis:

1. Der Tod Papst Alexander VIII..

Pietro Kardinal Ottoboni

Hatte sich Papst Innozenz XI. jeglichem Nepotismus versperrt so hielt unter Papst Alexander VIII. dieser wieder Einzug in das Papsttum. Alexander erhob seinen Großneffen Pietro Ottoboni bei dem ersten Kardinalskonsistorium am 07. November 1689 in den Kardinalsstand und übertrug ihm die Geschäftsführung. Auch andere Familienmitglieder bedachte er mit Ämtern und Reichtümern. Alleine Pietro soll jährlich 50.00 bis 70.000 Scudi an Einkünften erhalten haben und damit nicht genug, hortete er doch wahre Schätze an Silbergerät, Teppichen, Gemälden, seltenen Büchern und Manuskripten an. Er beschäftigte sich lieber mit Literaten, Theater und Musik als mit der Leitung des Staatssekretariats. Msgr. Rubini, der Sohn einer Schwester es Papstes leitete letztendlich das Staatssekretariat neben dem Papst selbst.

König Ludwig XIV.

Papst Alexander VIII., von Geburt Venizianer, bemühte sich um Entspannung der Beziehung zu Frankreich. Der Regalienstreit zwischen Frankreich und dem Papsttum aus der Ära Papst Innozenz XI. war noch nicht beigelegt. Frankreichs politische Situation seit dieser Zeit hatte sich jedoch zum Negativen verändert und Ludwig XIV. wünschte sich eine Verbesserung der Beziehungen zum Heilgen Stuhl. So gab die französische Krone Avignon zurück und verzichtete auf die Quartierfreiheit des Botschafters in Rom. Unnachgiebig blieb der König allerdings in der Frage der gallikanischen Artikel. Seit Beginn des Regalienstreits hatte sich die Zahl der durch Rom nicht bestätigten Bischöfe drastisch erhöht. Die sture Haltung Ludwig XIV. veranlasste Papst Alexander VIII. zur Konstitution „Inter multiplices“, mit der die Ausdehnung des Regalienrechtes und die Deklaration von 1682 ausdrücklich verurteilt wurden.

Alexander VIII. verurteilte 31 Sätze der Jansenisten, die Irrtümer über Willensfreiheit und Gnade enthielten. Muss man ihm auf der einen Seite den Rückfall in den Nepotismus ankreiden, so verdankt man ihm auf der anderen Seite den Erwerb der Handschriften und Büchersammlung der 1689 verstorbenen Königin Christine von Schweden für die Vatikanische Bibliothek.

Königin Christine von Schweden

Sein Pontifikat, mit einem Jahr und knapp vier Monaten Dauer, war vergleichsweise kurz. In diesem kreierte er in drei Konsistorien (07.11.1689, 13.02.1690, 13.11.1690) 14 Kardinäle. Er starb am 01. Februar 1691 in Rom und fand seine letzte Ruhestätte in St. Peter. Hier ruht er in einem Wannensarkophag in einem Nischengrab.

Nischengrab Papst Alexander VIII.

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2. Struktur des Kardinalskollegiums 

Mit dem Tod von Papst Alexander VIII. am 01. Februar 1691 umfasste das Kardinalskollegium insgesamt 70 Kardinäle. Mit Beginn des Konklave am 12. Februar traten 38 Kardinäle zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes im Vatikan ins Konklave ein. Bei der entscheidenden Wahl zum neuen Pontifex waren 61 Kardinäle anwesend. Insgesamt hatten jedoch am Konklaveverlauf 65 Eminenzen teilgenommen. Zum 45. Mal fand ein Konklave in Rom statt.

Der Wahl ferngeblieben waren folgende fünf Kardinäle:

  • Luis Manuel Kardinal Fernández de Portocarrero, Erzbischof von Toledo (Spanien)
  • Verissimo Kardinal de Lancastre
  • Augustyn Michal Stefan Kardinal Radziejowski, Erzbischof von Gnesen (Polen)
  • Wilhelm Egon Kardinal von Fürstenberg, Bischof von Straßburg
  • Antonio Kardinal Bichi, verstorben am 21. Februar 1691 in Osimo

Während der Papstwahl verstarben zwei Kardinäle:

  • Giulio Kardinal Spinola, erkrankt am 21. Februar 1691 und verstorben am 11. März 1691
  • Raimondo Kardinal Capizucchi O.P., erkrankt am 13. April 1691 und verstorben am 22. April 1691

Vor der entscheidenden Wahl verließen zwei Kardinäle das Konklave:

  • Federico Kardinal Visconti, am 19. Juni 1691
  • Federico Kardinal Colonna Baldeschi, am 29. Juni 1691

Die Gesamtheit der im Konklave anwesenden Kardinäle stammte aus den Pontifikaten:

  •   3 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Innozenz X.
  •   7 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Alexander VII.
  •   2 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Clemens IX.
  • 10 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Clemens X.
  • 29 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Innozenz XI.
  • 14 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Alexander VIII.

Die Teilnehmeranzahl während dem Konklave stieg von 38 auf 61 Kardinäle an (siehe Konklaveteilnehmer oben).             >zurück

3. Konklavebestimmungen

Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am            28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274  “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne  jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen.  Am 28.01.1625 bestätigt Papst Urban VIII. die Wahldekrete seines Vorgängers Papst Gregor XV. durch die Bulle “Ad Romani Pontificis providentiam”.       >zurück

4. Das  Konklave  

Mit dem „extra omnes“ (alle hinaus) schloss am Abend des 12. Februar 1691 das Konklave seine Pforten. Diese Papstwahl sollte das längste Konklave seit 375 Jahren werden. Mit dem Tod von Papst Alexander VIII. umfasste das Heilige Kollegium 70 Kardinäle. Mit Beginn der Wahlhandlungen am 12. Februar befanden sich 38 Kardinäle im Konklave im Vatikan in Rom. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen und Skrutinien stieg die Zahl der anwesenden Eminenzen bis auf 63 und sank schließlich zum Ende der Wahl auf 61 Purpurträger.

Datum:

Konklaveteilnehmer:

12. Februar

38 Kardinäle

14. Februar

40 Kardinäle

18. Februar

43 Kardinäle

19. Februar

44 Kardinäle

27. Februar

46 Kardinäle

01. März

47 Kardinäle

11. März

48 Kardinäle

12. März

50 Kardinäle

13. März

51 Kardinäle

18. März

53 Kardinäle

21. März

57 Kardinäle

28. März

61 Kardinäle

06. April

63 Kardinäle

17. April

62 Kardinäle

13. Juni

61 Kardinäle

 

Im Unterschied zum letzten Konklave des Jahres 1689 hatte sich bei dieser Wahl die Parteigruppierung verändert. Neben einer Partei der Franzosen existierte eine spanisch-kaiserliche Partei. Der nominelle Führer der Letzteren war Kardinal de´Medici, die Franzosen führte Kardinal D´Estrées. Die Franzosen wurden durch die Kardinäle Papst Alexander VIII., an ihrer Spitze Kardinal Ottoboni, verstärkt, und auch Altieri und Barberini schlossen sich ihnen an. Die spanisch-kaiserlichen Kardinäle schlossen sich mit Kardinal Chigi und den Kardinälen von Papst Innozenz XI. zusammen. In dieser Gruppierung stellten die Zelanti, unter Kardinal Colloredo, eine besondere Fraktion dar. Beide Parteien waren im Wahlverlauf der Skrutinien nicht konstant. Die spanisch-kaiserliche Partei war zahlenmäßig stärker als die Gegenpartei, eine notwendige Stimmenanzahl für eine Exklusion hatten jedoch beide.

Gregorio Kardinal Barbarigo

Schon vor dem Eintritt in das Konklave hatte man Gregorio Kardinal Barbarigo als aussichtsreichen Kandidaten auf die Tiara genannt. Kardinal Colloredo, der Führer der Zelanti, brachte Barbarigo von Beginn an ins Wahlgespräch. Seine Kandidatur unterstützte Kardinal Chigi und so blieb er während der gesamten Zeit des Konklaves im Rennen. Mit seinen Eigenschaften zählte Barbarigo zu den besten Kandidaten des päpstlichen Senates. Neben seinen strengen Grundsätzen durfte man bei seiner Wahl mit der Abschaffung des Nepotismus rechnen. Gerade dieser Aspekt hatte Ottoboni und Altieri zu seinen Gegnern gemacht.

Die spanisch-kaiserlichen Kardinäle warteten noch auf ihre Instruktionen und die französischen Kardinäle waren noch nicht im Konklave eingetroffen. Somit blieb alles in der Schwebe und die Skrutinien brachten keinen Erfolg. Durch das Bekanntwerden eines Berichtes kam die Kandidatur von Barbarigo in Gefahr. Das Ereignis schildert Pastor folgendermaßen:

„Verhängnisvoll für die Kandidatur Barbarigos sollte ein Bericht von de la Torre, dem kaiserlichen Gesandten zu Venedig, werden, der zwar die trefflichen Eigenschaften dieses Venezianers nicht leugnen konnte, ihn aber als so vollständig französisch gesinnt darstellte, dass selbst Ludwig XIV. kein besserer Franzose sein könnte als Barbarigo. Von anderer Seite wurde dagegen dem Kaiser Leopold vorgestellt, ein Mann von so ungewöhnlicher Frömmigkeit werde sicher den Fußstapfen Innozenz XI. folgen. Wenn Barbarigo auch aus Venedig stamme, so sei er doch nicht venezianisch gesinnt; eine Parteilichkeit für Frankreich braucht man nicht zu fürchten, denn ein so heiliger Mann werde alle in gleicher Weise lieben.... Der Kaiser möge daher von der Exklusion Barbarigos Abstand nehmen.“

Die Donaumonarchie lehnte Barbarigo insgeheim ab. Per Kurier aus Wien wurde Fürst Liechtenstein darüber informiert. Obwohl die Nachricht geheim war, wurde sie im Konklave publik. Dennoch kam es nicht zur offenen Exklusion gegenüber Barbarigo. Am 21. März erkrankte Giulio Kardinal Spinola so sehr, dass er das Konklave verlassen musste und am 11. März 1691 verstarb.

César Kardinal d´Estrées

Am 25. März trafen die französischen Kardinäle D´Estrées, Bouillon, Bonsi, Le Camus und Spinola in Rom ein. Am Abend des 27. März zogen sie ins Konklave ein und verbündeten sich rasch mit Ottoboni und Altieri. Ende April wurde unter anderem der Name Pignatelli als Kandidat genannt. Am 13. April erkrankte Raimondo Kardinal Capizucchi und musste das Konklave ebenfalls verlassen. Er verstarb am 22. April. Die Verwirrung stieg weiter an. Nach einem Agentenbericht vom 27. Mai wurden selbst für Nichtkardinäle Stimmen abgegeben. So für den Abt von St. Gallen Sfondrati, für Casoni und den Prokurator der Pönitentiarie Girolamo Berti. Allerdings scheint dieser Bericht eher eine Desinformation gewesen zu sein, denn in den Skrutinienlisten erscheinen die genannten Namen nicht.

Federico Kardinal Visconti

Die Dauer des Konklaves zeigte langsam ihren Spuren. Neben zahlreichen Erkrankungen und zwei Todesfällen in der Wählerschaft kam es in Rom zu Gewalttaten und vielen Unruhen. Die Sommerhitze in den Konklaveräumen machte sich Zunehmens unangenehm bemerkbar. Am 19. Juni verließ Federico Kardinal Visconti und am 29. Juni Federico Kardinal Baldeschi Colonna das Konklave.

Barbarigos Kandidatur war nicht durchzudrücken, um so mehr stiegen die Chancen für Pignatelli der sich dann auch am 11. Juli durchsetzte. Lediglich die Franzosen streubten sich noch, sodass in der Nacht vom 11 . auf den 12. Juli alles zu scheitern drohte. Man verhandelte bis in die Morgenstunden. Endlich am Mittag es 12. Juli erlangte Kardinal Pignatelli im 298. Skrutinium 53 Stimmen der anwesenden 61 Kardinäle. Die letzten beiden Skrutinien hatten die folgenden Stimmen beziehungsweise Akzesse erbracht:

Skrutinium:

Datum:

Kardinal

Stimmen:

Akzess:

297.

11. Juli

Altieri

2

2

 

 

Bouillon

1

2

 

 

Barbarigo

7

6

 

 

Carpegna

4

 

 

 

Bonzi

2

1

 

 

Marescotti

3

3

 

 

Pignatelli

3

1

 

 

Le Camus

2

1

 

 

Colloredo

6

11

 

 

Panciatici

7

2

 

 

Costaguti

2

1

 

 

Albani

1

4

298.

12. Juli

Cibo

1

 

 

 

Altieri

1

 

 

 

Barbarigo

6

 

 

 

Pignatelli

53

 

 

Aus Dankbarkeit gegenüber seinem Wohltäter nannte sich Antonio Kardinal Pignatelli del Rastrello Innozenz XII.

Pignatelli war am 13. März 1615 in Spinazzola (Basilicata) geboren. Er hatte seine Ausbildung bei den Jesuiten im Collegio Romano erhalten und erwarb das Doktorat beider Rechte. Unter Papst Urban VIII. war er Vizelegat von Urbino und von 1646-1649 entsandte ihn Papst Innozenz X. als Inquisitor nach Malta. Anschließend war er Governatore von Viterbo und ab 1652 hatte er den Titel Erzbischof von Larissa und wurde Nuntius in Florenz. Unter Papst Alexander VII. war er Nuntius in Polen und dann Nuntius in Wien. Unter Papst Clemens X. übernahm er die Diözese Lecce. 1673 kam er nach Rom zurück. Am 01. September 1681 erhob ihn Papst Innozenz XI. in den Kardinalsstand. Danach wurde er Bischof von Faenza und Legat von Bologna. Mit dem Tod von Kardinal Caracciolo hatte er das Bistum Neapel inne.

Das Konklave hatte 151 Tage gedauert und mit seiner Inthronisation am 15. Juli endete eine Sedisvakanz von 165 Tagen.       

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Stand: 12.10.2009  

 

 

 

 

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