07.01. 18.01. 07.04. 18.04.
1655 1655 1655 1655
           
Konklavedauer:   80 Tage  
       
Sedisvakanz: 102 Tage
   

Konklave vom 18.01. - 07.04.1655 zur Wahl von Papst Alexander VII.

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 
 
 
 
 

 

Innozenz X.

u Sukzession  u

Alexander VII.

 

 
 
 
 
 
 
 

 

Giovanni Battista Pamphili

 

Fabio Chigi

 

 

Todestag:  07.01.1655

Wahlort: Rom,Vatikan

Präfekt der Segnatura di Giustizia

 

 

Todesort:  Rom

 

Staatssekretär

 

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sedisvakanz und Konklavedauer

Konklaveteilnehmer (64):

Fabio Chigi

Bischof von Imola und Staatssekretär

Carlo Rosetti

Titularerzbischof von Tarso, Bischof von Faenza

Giovanni Battista Spada

Legat in Ferrara

Carlo de´Medici

Bischof von Ostia und Velletri, Dekan des Hl. Kollegiums

Francesco Angelo Rapaccioli

Bischof von Terni

Prospero Caffarelli

 

Francesco Barbaerini

Bischof von Porto und Santa Rufina, Subdekan des Hl. Kollegiums

Francesco Adriano Ceva

 

Francesco Albizzi

 

Bernado Spada

Bischof von Sabina

Angelo Giori

 

Ottavio Acquaviva d´Aragona, Jun.

Legat in Romandiola

Giulio Cesare Sacchetti

Bischof von Frascati

Juan de Lugo S.J.

 

Teodoro Trivulzio

 

Marzio Ginetti

Bischof von Albano

Domenico Cecchini

 

Giulio Gabrielli

Bischof von Ascoli Piceno

Luigi Capponi

Kardinalpriester von S. Lorenzo in Lucina

Niccolo Albergati-Ludovici

Großpönitentiar

Virginio Orsini

 

Ernest Adalbert von Harrach

Erzbischof von Prag (Böhmen)

Pier Luigi Carafa

Kardinalpriester von Ss. Silvestro e Martino ai Monti

Rinaldo d´Este

 

Antonio Barberine, Jun.

 

Alderano Cybo (oder Cibo)

 

Vincenzo Costaguti

 

Girolamo Colonna

 

Fabrizio Savelli

Erzbischof von Salerno

Giovanni Stefano Donghi

Bischof von Ajaccio (Korsika)

Giovanni Battista Maria Pallotta

 

Francesco Cherubini

 

Paolo Emilio Rondinini

Bischof von Assissi

Francesco Maria Brancacci(o)

Bischof von Viterbo und Toscanella

Camillo Astalli

 

Gian Carlo de´Medici

 

Alessandro Bichi

Bischof von Carpentras

Jean-Francois-Paul de Gondi de Retz

Erzbischof von Paris (Frankreich)

Federico Sforza

Bischof von Rimini

Ulderico di Carpegna

 

Giovanni Girolamo Lomellini

Legat in Bologna

Benedetto Odescalchi

Bischof von Novara

Marco Antonio Franciotti

 

Luigi Omodei (oder Homodei)

 

Cristoforo Vidman

 

Stefano Durazzo

Erzbischof von Genua

Pietro Ottoboni

 

Lorenzo Raggi

 

Ascanio Filomarino

Erzbischof von Naples

Giacomo Corrado

Bischof von Iesi

Francesco Maidalchini

 

Marco Antonio Bragadin

Bischof von Vicenza

Lorenzo Imperiali

 

Friedrich von Hessen-Darmstadt

 

Pier Donato Cesi, Jun.

 

Giberto Borromeo

 

Carlo Barberini

 

Vicenzo Maculani O.P.

 

Marcello Publicola Santacroce

Bischof vonTivoli

Carlo Pio Savoia, Jun.

 

Cesare Facchinetti

Titularerzbischof von Damietta, Bischof von Senigallia

Baccio Aldobrandini

 

Carlo Gualterio

Bischof von Fermo

Girolamo Grimaldi

 

 

 

Decio Azzolino, Jun.

 

 

Das Konklave vom 18.01. - 07.04.1655

 

Inhaltsverzeichnis:

1. Der Tod Papst Innozenz X..

Ludwig Freiherr von Pastor bezeichnete das Pontifikat von Papst Innozenz X. als unglücklich und glanzlos. Rein äußerlich soll Giovanni Battista Pamphili so hässlich gewesen sein, dass böse Stimmen im Konklave 1644 vor seiner Wahl zum Kirchenoberhaupt gewarnt hatten. Argwohn, Wankelmut aber auch Klugheit und Zurückhaltung kennzeichneten die Person des Papstes. Innozenz X. hatte in acht Konsistorien immerhin 40 Kardinäle kreiert.

Papst Innozenz X. (Gemälde von Diego Velázquez 1650)

  • Am 14.11.1644: 4 Kardinäle
  • am 06.03.1646: 7 Kardinäle
  • am 28.05.1646: 1 Kardinal
  • am 07.10.1647: 7 Kardinäle
  • am 19.09.1650: 1 Kardinal
  • am 19.02.1652: 12 Kardinäle
  • am 23.06.1653: 1 Kardinal
  • am 02.03.1654: 7 Kardinäle.

Bereits in seinem ersten Konsistorium am 14. November, also knapp einen Monat nach seiner Inthronisation, ernannte er seinen Neffen Camilo Pamphili zum Kardinal.

Camilo Kardinal Pamphili

Olimpia Aldobrandini die spätere Gattin von Kardinal Pamphili

Hier bekleidete er die Ämter als General des Kirchenstaates und Kommandeur der päpstlichen Flotte. Camilo war jedoch unfähig und schon nach zweieinviertel Jahren am 21.01.1647 resignierte er und heiratete am 10.02.1647 die Prinzessin von Rossano, Olimpia Aldobrandini, die Witwe von Paolo Borghese und Nichte von Papst Clemens VIII.

Innozenz Regentschaft stand bis zum Ende unter dem Einfluss der herrschsüchtigen Donna Olimpia Maidalchini, die in ihrer zweiten Ehe mit dem Bruder von Innozenz X. Pamfilius verheiratet gewesen war. Aus dieser Ehe stammte der Nepot Camilo Pamphili. Da Olimpia Maidalchini für viele Entscheidungen von Papst Innozenz X. unentbehrlich war, sprachen böse Zungen von ihr als Mätresse des Papstes. Als Staatssekretär Giangiacomo Kardinal Panciroli den Papst auf die Gerüchte aufmerksam machte, protestierte der Papst mit dem Hinweis, Donna Olimpia sei unentbehrlich für ihn.

Am 03.09.1651 verstarb Kardinal Panciroli und Innozenz ernannte den fähigen Kardinal Chigi zum neuen Staatssekretär. Wegen Verschwendung kirchlicher Gelder durch die Barberini-Sippe wollte Innozenz diese zur Rechenschaft ziehen. Daraufhin floh Antonio Kardinal Barberini nach Frankreich. Hier übte Kardinal Mazarin, der Nachfolger Kardinal Richelieus, Druck auf den Papst aus und konnte ihn bewegen, Kardinal Barberini

Gemälde und Büste der Dona Olimpia Maidalchini Pamphili

Büste von Antonio Kardinal Barberini

Fabio Kardinal Chigi

zu begnadigen. Das wesentlichste Ereignis im Pontifikat von Innozenz X. war der Abschluss des Westfälischen Friedens im Jahr 1648, mit schweren Folgen für die Katholische Kirche. Die Gegenreformation kam zum Stillstand und die katholische Seite verlor die Erzbistümer Magdeburg und Hamburg-Bremen, zusätzlich zwölf Bistümer und mehrere Abteien. Mit der Bulle „Zelus domus Dei“ protestierte der Papst vergeblich.

Die spanischen und niederländischen Gesandten beschwören am 15. Mai 1648 im Rathaussaal zu Münster den Frieden von Münster.(Öl auf Kupfer, Amsterdam, Rijksmuseum Amsterdam)

Innozenz trieb die Reform der religiösen Orden voran, indem er Klöster die keine ausreichende Zahl an Mitgliedern besaß, auflöste. Andererseits vermehrte er die Vollmacht der Kongregation für die Glaubensverbreitung, um die Missionierung zu fördern. 1650 beging er das Heilige Jahr und verurteilte mit der Bulle „Cum occasione“ vom 31.05.1653 die berühmten fünf jansenistischen Thesen aus der augustinischen Theologie.

Die Piazza Navonne ließ er in Form eines antiken Stadions herrichten. Borromini übertrug er den Bau der Kirche S. Agnese in Agone, Bernini die Errichtung des monumentalen Vierflüsse-Brunnens gegenüber. Der Bau des Konservatorenpalastes am Kapitol und die Renovierung der Lateranbasilika geht auf ihn zurück. Der Papstnepot Camilo Pamphili erbaute die paradisische Villa Pamphili.

Am 07.01.1655 starb Papst Innozenz X. in Rom. Obgleich sich Innozenz Schwägerin Dona Olimpia Maidalchini schamlos am Kirchengut bereichert hatte, weigerte sie sich nach seinem Tot auch nur die Kosten für seinen Sarg zu tragen mit dem Hinweis , dass sie nur eine arme Witwe sei. Zunächst erhielt der Papst ein schlichtes Grab in St. Peter. Erst 1677 wurde sein Leichnam auf Veranlassung seines Neffen Camilo, von St. Peter in die Kirche S. Agnese in Navona überführt. Hier fand er seine letzte Ruhestätte in

Grabmal Papst Innozenz X. in S. Agnese in Navona

einem prächtigen Grabmal.          >zurück

 

2. Struktur des Kardinalskollegiums 

In seiner “Geschichte der Päpste” spricht Ludwig Freiherr von Pastor von 69 lebenden Kardinälen beim Eintritt der Sedisvakanz. Diese Gesamtanzahl des Heiligen Kollegiums ist um einen Kardinal zu minimieren. Pastor hatte fälschlich Francesco Peretti Kardinal de Montalto mitgezählt. Dieser war aber bereits am 03.05.1653 verstorben. Somit umfasste das Kollegium beim Tod von Papst Innozenz X. am 07.01.1655 insgesamt 68 lebende Purpurträger. Mit Konklavebeginn am 18 .01.1655 traten 61 Eminenzen in Rom zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes an. Zu diesem Zeitpunkt fehlten in Rom folgende sieben Kardinäle.

Dem Konklave ganz ferngeblieben:

  • Baltasar Moscoso Kardinal y Sandoval, Erzbischof von Toledo (Spanien)
  • Alfonso Kardinal de la Cueva, Bischof von Palestrina und Bischof von Málaga (Spanien)
  • Jules Kardinal Mazarin, regierender Minister in Frankreich (Nachfolger von Kardinal Richelieus)

Verspätet zum Konklave erschienene Eminenzen:

  • 21.01.1655: Ascanio Kardinal Filomarino, Erzbischof von Naples.
  • 25.01.1655: Stefano Kardinal Durazzo, Erzbischof von Genua.
  • 27.01.1655: Friedrich Kardinal von Hessen-Darmstadt.
  • 07.02.1655: Ernst Adalbert Kardinal von Harrach, Erzbischof von Prag (Böhmen).

Die höchste Teilnehmeranzahl während dem Konklave betrug somit 65 Kardinäle (siehe Konklaveteilnehmer oben). Verdunkelt wurde diese Papstwahl durch den Tod eines Teilnehmers während dem Konklavegeschehen. Am 15.02.1655 verstarb Pier Luigi Kardinal Carafa, Kardinalpriester von Ss. Silvestro e Martino ai Monti.

Während dem Konklaveverlauf schwankte also die Teilnehmeranzahl von 61 bis 65 und zu Konklaveende umfasste das Hl. Kollegium 64 Eminenzen. Die anwesenden Wahlmänner stammten aus folgenden Pontifikaten:

  •   2 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Paul V.
  • 31 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Urban VIII. und
  • 32 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Innozenz X.

Die erfahrensten Kardinäle in diesem Konklave waren die Eminenzen:

  • Carlo Kardinal de´Medici, Bischof von Ostia und Velletri, Dekan des Hl. Kollegiums und
  • Luigi Kardinal Capponi, Kardinalpriester von S. Lorenzo in Lucina.

Für beide Kardinäle war dieses Konklave bereits das vierte in ihrem Kardinalat.      >zurück

3. Konklavebestimmungen

Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am            28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274  “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne  jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen.  Am 28.01.1625 bestätigt Papst Urban VIII. die Wahldekrete seines Vorgängers Papst Gregor XV. durch die Bulle “Ad Romani Pontificis providentiam”.          >zurück

4. Das  Konklave                                                                                                                            

Die Papstwahl begann am 18.01.1655 und war das 40. Konklave in Rom. Zu Konklavebeginn hatten sich vier Fraktionen im Heiligen Kollegium der Wähler gebildet. Diese waren:

  • Die spanisch-kaiserliche Fraktion,
  • die Fraktion der Kardinäle Urban VIII.,
  • die Fraktion der Kardinäle Innozenz X. und
  • die französische Fraktion

Die vier Fraktionen gliederten sich wie folgt:

Spanisch-kaiserliche Fraktion

Anzahl: 19 Kardinäle

Fraktionsführer:

Carlo de´Medici

 

 

Gian Carlo de´Medici

 

 

Juan de Lugo S.J.

 

Fraktionskardinäle :

Luigi Capponi

Baccio Aldobrandini

 

Ernst Adalbert von Harrach

Teodoro Trivulzio

 

Girolamo Colonna

Giulio Gabrielli

 

Francesco Maria Brancaccio

Benedetto Odescachi

 

Pier Donato Cesi

Cristoforo Vidman

 

Carlo Rosetti

Lorenzo Raggi

 

Alderano Cybo

Francesco Maidalchini

 

Camillo Astalli

Friedrich von Hessen-Darmstadt

Fraktion der Kardinäle Urban VIII.

Anzahl: 19 Kardinäle

Fraktionsführer:

Francesco Barberini

 

Fraktionskardinäle:

Bernardo Spada

Vincenzo Maculani O.P.

 

Marzio Ginetti

Cesare Facchinetti

 

Giovanni Battista Maria Pallotta

Girolamo Grimaldi

 

Ulderico di Carpegna

Francesco Angelo Rapaccioli

 

Marco Antonio Franciotti

Francesco Adriano Ceva

 

Stefano Durazzo

Angelo Giori

 

Ascanio Filomarino

Virginio Orsini

 

Marco Antonio Bragadin

Giovanni Stefano Donghi

 

Vincenzo Costaguti

Paolo Emilio Rondinini

Fraktion der Kardinäle Innozenz X.

Anzahl: 22 Kardinäle

Fraktionsführer:

----

 

Fraktionskardinäle:

Domenico Cechini

Giacomo Corrado

 

Niccolo Albergati-Ludovici

Lorenzo Imperiali

 

Pier Luigi Carafa

Giberto Borromeo

 

Fabrizio Savelli

Giovanni Battista Spada

 

Francesco Cherubini

Prospero Caffarelli

 

Fabio Chigi

Marcello Publicola Santacroce

 

Giovanni Girolamo Lomellini

Francesco Albizzi

 

Luigi Omodei

Ottavio Acquaviva d´Aragona

 

Pietro Ottoboni

Carlo Barberini

 

Carlo Pio

Decio Azzolino

 

Carlo Gualterio

Federico Sforza

Französische Fraktion

Anzahl: 5 Kardinäle

Fraktionsführer:

Rinaldo d´Este

 

Fraktionskardinäle :

Antonio Barberini

Giulio Cesare Sacchetti

 

Alessandro Bichi

Jean-Francois-Paul de Gondi de Retz

Die Fraktionsführer

Spanisch-kaiserl. Fraktion

Fraktion Urban VIII.

Französische Fraktion

Gian Carlo Kardinal de´Medici

Juan Kardinal de Lugo S.J.

Francesco Kardinal Barberini

Rinaldo Kardinal d´Este

Hatte die Fraktion der Kardinäle Innozenz X. keinen nominierten Führer, so hatte sie doch beschlossen, fest zusammenzuhalten und unabhängig nur nach der Wahl des Besten zu streben. Pastor bemerkt hierzu:

„Nach einem Ausspruch des spanischen Botschafters gab man dieser Partei wegen ihrer politischen

Jules Mardinal Mazarin, franz. Minister und Gestalt es Konklave im Hintergrund

Neutralität den Spitznamen“ Squadrone volante“ (Fliegende Schar).“

Zahlenmäßig am kleinsten war die französische Fraktion von Kardinal d´Este mit insgesamt fünf Eminenzen. Doch reichte ihr Einfluss stark in die Fraktion Urban VIII. hinein. Der Grund hierfür war, eine erst vor kurzer Zeit geschlossene Ehe der Nichte von Kardinal Barberini mit dem Bruder von Kardinal d´Este, dem Herzog von Modena. Führte im Konklave Kardinal d´Este die französische Fraktion, so dürfte wohl der eigentliche Kopf der Fraktion der französische Minister Jules Kardinal Mazarin gewesen sein, welcher am eigentlichen Wahlgeschehen in Rom nicht zu gegen war. Mazarins Wunsch war die Wahl von Kardinal Sacchetti zum neuen Kirchenoberhaupt.

Waren unter den anwesenden Kardinälen viele vorbildliche Charaktere, so galt Kardinal Sacchetti in erster Linie als einer der Favoriten. Hinderlich für ihn war allerdings seine Nähe zu Frankreich, den Barberinis und Mazarin. Die Kardinäle Franciotti, Corrado, Albizzi und Brancaccio hätten dank ihrer Fähigkeiten eine redliche Chance für eine Nominierung gehabt, doch waren sie nach allgemeiner Einschätzung noch zu jung für das höchste Amt. Denselben Einwand gebrauchte man, wenn der Name Chigi ins Gespräch kam. Erschwerend kam hinzu, das Chigi nicht auf die Unterstützung der Florentiner Regierung rechnen konnte, welche die Erhebung eines Mannes aus ihrem Gebiet für ungünstig erachtete. Ferner verband ihn eine enge Freundschaft mit Kardinal Sacchetti, der im letzten Konklave zur Wahl von Papst Innozenz X. eine wichtige Rolle gespielt hatte. Im Falle einer Wahl Chigis fürchtete man eine große Einflussnahme Sacchettis auf den künftigen Papst. Andererseits gab es nach dem Tod von Innozenz X. eine Absprache für eine Wahl von Kardinal Chigi, forciert von Kardinal Azzolini und Gualtieri mit Unterstützung folgender Eminenzen:

  • Kardinal Lomellini
  • Kardinal Imperiali
  • Kardinal Omodei
  • Kardinal Borromeo
  • Kardinal Odescalchi
  • Kardinal Pio
  • Kardinal Aquaviva
  • Kardinal Ottoboni
  • Kardinal Albizzi
  • Kardinal Vidman
  • Kardinal Donghi.

Diese Wählerschaft von dreizehn Kardinälen einigte sich jedoch, mit ihrem Kandidaten anfangs nicht in Erscheinung zu treten und nichts zu übereilen.

Am 20. Januar fand das erste Skrutinium statt, welches eine komplette Zersplitterung der Stimmen brachte. Alleine beim ersten Akzess hatten 22 Stimmen die Angabe „Nemini“ (für Niemand). Die meisten Stimmen fielen auf Kardinal Carafa mit 21. Im folgenden Wahlgang fielen auf Kardinal Sacchetti 20 und auf Chigi 18 Stimmen. Am 21. Januar fielen auf Kardinal Carafa 13 Stimmen, auf Kardinal Sacchetti 23 Stimmen und auf Kardinal Chigi 11 Stimmen. Am folgenden Tag fielen die Stimmen auf 10, 7 und 15 Stimmen.

Giulio Kardinal Sacchetti

Fabio Kardinal Chigi

Bis zum 4. Februar gab es keine nennenswerten Veränderungen in den Wahlgängen. Am 5. Februar erhielt Kardinal Sachetti 38 und am folgenden Tag 33 Stimmen. Da sich die Stimmenzahl Sacchettis um die Zahl 33 einpegelte, nannte man ihn „Trentatre“. Chigi wusste, dass nur Kardinal Sacchetti im die Tiara streitig machen konnte. Trotzdem gab er ihm aus Überzeugung seine eigene Stimme.

Am folgenden Tag, den 07. Februar, stieg durch das Erscheinen von Kardinal von Harrach das

Ernst Adalbert Kardinal von Harrach

Friedrich Kardinal von Hessen-Darmstadt

Wahlgremium auf seine Höchstzahl von 65 Eminenzen. Er brachte auf Bitten des spanischen Botschafters Terranueva die Ausschließung von Kardinal Sacchetti seitens des spanischen Königs mit. Hierüber informierte er seine spanisch-kaiserliche Fraktion. Die Anhängerschaft um Kardinal Sacchetti ließ sich durch diese Exklusive jedoch nicht beirren sondern schloss sich noch mehr zusammen. Auch in der Fraktion Innozenz X. verwehrte man sich gegen die Anmaßung des spanischen Königs. Kardinal Albizzi verfasste eine Schrift, in der er in scharfer Formulierung mit zahlreichen Belegen von Kanonisten und Papstwahldekreten, den Anspruch der spanischen Krone auf ein Recht der Exklusive als völlig unzulässig anprangerte. Daraufhin trat der jesuitische Kardinal Lugo, wohl in seiner Funktion als Mitfraktionsführer, für seine Fraktion und die Krone Spaniens mit einer Abhandlung gegen die Argumentation Kardinals Albizzi auf. Er versuchte glaubhaft zu machen, dass man ohne Verletzung der Gewissenspflicht seine Stimme nicht einem Kardinal geben könne, der durch einen so hervorragenden und frommen König ausgeschlossen sei. In der Folge wurde Kardinal Sacchetti von 23 bis 25 Kardinälen kontinuierlich abgelehnt und die Wahlprozedur zog sich unerträglich in die Länge. In der Beengtheit der Wahlräumlichkeiten klagte man schon seit Anfang Februar über die schlechte Luft. Laut Pastor musste am 10. Februar Kardinal Trivulzio das Konklave verlassen; andere Kardinäle blieben, obwohl sie unpässlich waren. Am 15. Februar verstarb Pier Luigi Kardinal Carafa, Kardinalpriester von Ss. Silvestro e Martino ai Monti im Alter von 73 Jahren im Konklave. Das Heilige Kollegium sank somit auf 63 Eminenzen. Die Stimmung in dieser Zeit beschreibt Pastor mit den Worten:

„Niemals, meinte Kardinal Cesi, wird es uns gelingen, den Papst zu machen, wenn wir nicht den Kardinal „Dreiunddreisig“ (Trentatre) und den Kardinal „für Niemand“ (Nemini) in Einklang bringen.“

Hatte Kardinal Chigi im ersten Skrutinium 18 Stimmen erhalten, so hielt er dieses Niveau in den Folgenden in etwa immer bei . Seine Kandidatur wurde von seinen geheimen Anhängern noch nicht forciert. Auch er selbst hielt sich bedeckt und trat mit einer eigenen Kandidatur nicht in Erscheinung. Stattdessen verbrachte er die wahlfreie Zeit in seiner Zelle mit Gebet und Studium. Kontakte hatte er nur durch seine Besuche bei kranken Kardinälen. Seine offensichtliche Gleichgültigkeit verlor er auch nicht als bekannt wurde, dass der abwesende Kardinal Mazarin auf dem Friedenskongress in Münster von einer Wahl Chigis beziehungsweise Rapacciolis nicht wissen wolle.

Sacchetti hatte wohl Gewissensbisse, seine erneute Kandidatur könnte wieder wie beim Konklave 1644 für Frankreich eine schwere Niederlage bringen. Ohne Chigi zu informieren, richtete er am 13. Februar an Kardinal Mazarin ein Schreiben, in dem er Kardinal Chigi für den Würdigsten erachtete. Sacchettis Vorgehen zeigte deutlich seine Charakterstärke, andererseits aber auch die Abhängigkeit der französischen Fraktion vom Willen des königlichen Ministers Kardinal Mazarin in dieser Papstwahl. Trotz der anhaltend schlechten Konklavebedingungen pokerte Sacchetti auf Zeitgewinn. Endlich am 30. März traf Mazarins Antwort im Konklave ein. Er stellte der französischen Fraktion frei, im Falle einer Nichtwahl Sacchettis für Kardinal Chigi zu votieren. Trotz allem wollte Kardinal Barberini noch einen Versuch für Sacchettis Wahl versuchen. Sacchetti bat jedoch von seiner Kandidatur Abstand zu nehmen, was tiefen Eindruck hervorrief. Nach kurzen Verhandlungen begaben sich die Fraktionsführer Kardinal de´Medici, Kardinal Barberini und Kardinal d´Este am Abend des 06. April in die Zelle von Chigi um ihn über die Einigung zu informieren. Chigi selbst bat die Anwesenden, sich die Nominierung nochmals zu überlegen. Scheinbar war er sich über die Tragweite der Botschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Klaren, denn er machte sich nicht einmal Gedanken über seinen künftigen Papstnamen. Am nächsten Tag las er die Heilige Messe und ging anschließend in die Sixtinische Kapelle. Die Wählerschaft betrug am 07. April insgesamt 64. Auf Chigi kamen 25 Stimmen und im anschließenden Akzess nochmals 38 Stimmen. Seine eigene Stimme gab Chigi Kardinal Sacchetti. Somit erreichte Kardinal Chigi die volle Zustimmung seiner Wahl im Heiligen Kollegium und nannte sich in Erinnerung an Papst Alexander III., einen Landmann, Alexander VII. Das Konklave hatte 80 Tage gedauert und Fabio Kardinal Chigi wurde am 18.04.1655 inthronisiert. Die Sedisvakanz hatte vergleichsweise lange 102 Tage angehalten.

Fabio Chigi war am 13.02 1599 in Siena geboren und hatte in seiner Heimatstadt philosophische, juristische und theologische Studien absolviert. 1628 trat er in den päpstlichen Dienst, 1629 war er Vizelegat in Ferrara, 1635 Inquisitor auf Malta, 1639 Apostolischer Nuntius in Köln. In der Zeit 1644 bis 1649 vermittelte er zur Erlangung des Westfälischen Friedens. 1651 ernannte ihn Papst Innozenz X. zum Staatssekretär und am 19.02.1652 zum Kardinal. In seinem Amt als Staatssekretär hatte Chigi sich einen trefflichen Namen gemacht und durch diplomatisches Geschick überzeugt. 

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Stand: 07.03.2009  

 

 

 

 

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2004

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