Vatikan: Neuer Übergangspräsident der vatikanischen Aufsichtsbehörde (AIF)

Kardinal NicoraPapst Franziskus hat das Rücktrittsgesuch von Kardinal Attilio Nicora, dem Präsidenten der vatikanischen Finanzaufsichtsbehörde AIF angenommen. Dies gab der Vatikan an diesem Donnerstagmittag bekannt. Gleichzeitig ernannte der Papst Bischof Giorgio Corbellini zum Übergangspräsidenten des Instituts. Corbellini ist Titularbischof von Abula und beim Vatikan bereits Leiter für Arbeit und Präsident der Disziplinarkommission der römischen Kurie. (rv)

Vatikan/Schweiz: Rücktritt von Abt Werlen angenommen

Papst Franziskus hat den Rücktritt des Abtes von Einsiedeln, Martin Werlen, mit Auslaufen von dessen Amtszeit angenommen. Das teilte das vatikanische Presseamt an diesem Freitag mit. Der Benediktiner leitete zwölf Jahre lang das Kloster, das als Territorialtabtei auch Mitglied der Schweizer Bischofskonferenz ist. Die Wahl des neuen Abtes wird am 23. November stattfinden, teilte das Kloster mit. Werlen ist 51 Jahre alt. Im Januar 2012 prallte er beim Badmintonspiel mit dem Kopf gegen eine Wand und erlitt eine Hirnblutung. Nach zwei Monaten und 160 Therapiesitzungen kehrte er ins Kloster Einsiedeln zurück. Seit Mai 2012 fühlt sich Werlen wieder geheilt. (rv)

Papst nimmt Rücktritt von Erzbischof Zollitsch an

Papst Franziskus hat an diesem Dienstag den Rücktritt des Erzbischofs von Freiburg, Robert Zollitsch, angenommen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz war am 9. August 75 Jahre alt geworden; der Rücktritt ist laut Kirchenrecht deshalb nicht unüblich. Dennoch kam der Schritt überraschend, rechneten doch viele damit, dass Zollitsch zumindest noch bis zur Wahl eines neuen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof von Freiburg bleiben werde. Laut Angaben der Bischofskonferenz bleibt Zollitsch Vorsitzender, wird aber bei der turnusgemäßen Wahl im März 2014 nicht mehr antreten. Nach seinem Rücktritt als Erzbischof von Freiburg wird er als Administrator seines Bistums tätig sein, wurde weiter bekannt.
Der 1938 im früheren Jugoslawien geborene Zollitsch studierte von 1960 bis 1964 in Freiburg und München Philosophie und Katholische Theologie. Zum Priester geweiht wurde er am 27. Mai 1965 in Freiburg. Von 1974 bis 1983 leitete er das Erzbischöfliche Theologische Konvikt „Collegium Booromaeum in Freiburg. Diese Zeit beschreibt er im Rückblick als eine der schönsten seines Lebens. Nach seiner Wahl zum neuen Freiburger Oberhirten durch das Domkapitel am 6. Juni 2003 wurde Zollitsch am 16. Juni desselben Jahres von Papst Johannes Paul II. zum Freiburger Erzbischof und Metropoliten der Oberrheinischen Kirchenprovinz ernannt. Am 9. Juli 2003 wurde Zollitsch zum Bischof geweiht; sein Wahlspruch lautete „In fidei communione", „In der Gemeinschaft des Glaubens". Den Vorsitz der Deutschen Bischofskonferenz hat Zollitsch seit dem 18. Februar 2008 inne.
Als einen Höhepunkt in diesem Amt beschreibt Zollitsch den Besuch von Papst Benedikt XVI. 2011 in Freiburg: Zollitsch begleitete Franziskus‘ Vorgänger bei dessen erstem offiziellen Staatsbesuch in Deutschland. Dunkelstes Kapitel für Zollitsch im Amt des Vorsitzenden der Bischofskonferenz dürfte der Missbrauchsskandal in der deutschen Kirche gewesen sein. Wichtige Impulse in der deutschen Kirche gab der Freiburger Erbischof im Dialogprozess. Dort signalisierte er unter anderem bei Fragen wie der stärkeren Beteiligung von Laien und Frauen in der kirchlichen Arbeit sowie einer barmherzigen Pastoral für wiederverheiratete Geschiedene Offenheit. (rv)

Hintergrund: Das Staatssekretariat

bertoneDas Staatssekretariat ist die Behörde der Römischen Kurie, die am engsten dem Papst bei der Ausübung seiner höchsten Gewalt zur Seite steht, wie es die Apostolische Konstitution Pastor Bonus vorsieht (Art. 39). Es ist am ehesten vergleichbar mit einem Kanzleramt und Außenministerium, oder mit einem Präsidialamt in Ländern wie Frankreich oder den USA.

Was ist das Staatssekretariat?

Die geschichtlichen Ursprünge des Staatssekretariats gehen auf das 15. Jahrhundert zurück. Aus den Ämtern verschiedener Sekretäre für Korrespondenz und die verschiedene Rechtsakte entwickelte sich langsam das Sekretariat.

Am 19. Juli 1814 rief Pius VII. die Heilige Kongregation für die außerordentlichen kirchlichen Angelegenheiten ins Leben, Pius X. regelte ihre Zuständigkeiten neu: Die erste Sektion war wesentlich für die außerordentlichen Angelegenheiten zuständig, die zweite für die ordentlichen Angelegenheiten, eine dritte schließlich hatte die Aufgabe, die Päpstlichen Breven vorzubereiten und zu versenden.

Paul VI. kam mit der Apostolischen Konstitution Regimini Ecclesiae Universae vom 15. August 1967 dem Wunsch des Konzils nach und reformierte die Römische Kurie. Dabei gab er auch dem Staatssekretariat ein neues Gesicht. So wurde die dritte Sektion (Kanzlei der Apostolischen Breven) aufgehoben, und die frühere erste Sektion, die Heilige Kongregation für die außerordentlichen kirchlichen Angelegenheiten, in eine vom Staatssekretariat zwar unterschiedene, aber mit ihm eng verbundene Behörde umgewandelt. Diese erhielt den Namen Rat für die Öffentlichen Angelegenheiten der Kirche.

Das Sekretariat nach der Kurienreform Johannes Paul II.

Johannes Paul II. hat am 28. Juni 1988 die Apostolische Konstitution Pastor Bonus promulgiert, mit der er im Zuge einer Kurienreform das Staatssekretariat in zwei Sektionen unterteilte: Die Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten und die Sektion für die Beziehungen mit den Staaten; in diese ist der Rat für die Öffentlichen Angelegenheiten der Kirche aufgegangen.

Dem Staatssekretariat steht ein Kardinal mit dem Titel Staatssekretär vor. Als erster Mitarbeiter des Papstes in der Leitung der universalen Kirche kann der Kardinalstaatssekretär als der höchste Repräsentant der diplomatischen und politischen Aktivitäten des Heiligen Stuhls betrachtet werden, der unter bestimmten Umständen die Person des Papstes selbst vertritt.

Die Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten

Gemäß Art. 41-44 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus besteht die Aufgabe, die der Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten oder Ersten Sektion zukommt, darin, dem Papst in den Fragen seines täglichen Dienstes behilflich zu sein, der sich sowohl auf die Sorge um die universale Kirche als auch auf die Beziehungen zu den Dikasterien der Römischen Kurie bezieht. Die Erste Sektion besorgt die Redaktion der Dokumente, die der Heilige Vater ihr anvertraut. Sie bearbeitet die Unterlagen für die Ernennungen der Römischen Kurie. Sie beaufsichtigt ebenfalls die offiziellen Mitteilungsorgane des Heiligen Stuhls. Die Erste Sektion des Staatssekretariats wird von einem Erzbischof geleitet, dem Substituten für die Allgemeinen Angelegenheiten

Die Sektion für die Beziehungen mit den Staaten

Der Sektion für die Beziehungen mit den Staaten oder Zweiten Sektion kommt die eigene Aufgabe zu, gemäß Art. 45-47 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus die Angelegenheiten zu erledigen, die mit den Regierungen verhandelt werden müssen. In der Kompetenz der Zweiten Sektion liegen: die diplomatischen Beziehungen des Heiligen Stuhls mit den Staaten, der Abschluss von Konkordaten und ähnlicher Abkommen inbegriffen; die Vertretung des Heiligen Stuhls bei internationalen Organisationen und Konferenzen. Die Zweite Sektion des Staatssekretariats wird von einem Erzbischof geleitet, dem Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten, der von einem Prälaten, dem Untersekretär für die Beziehungen mit den Staaten, unterstützt wird. Dieses Amt hatte der neue Staatssekretär Erzbischof Pietro Parolin von 2002 bis 2009 inne.

Nicht immer gab es einen Staatssekretär: Als Papst Johannes XXIII. noch am Abend seiner Wahl einen neuen Amtsinhaber bestellte, beendete er damit eine lange Sedisvakanz, 1944 hatte Pius XII. nach dem Tod Kardinal Luigi Magliones keinen Nachfolger bestellt, sondern das Amt selbst ausgeübt. Giovanni Battista Montini, der spätere Papst Paul VI., hatte als Pro-Staatssekretär viele Aufgaben übertragen bekommen. (rv )

Zwei slowenische Erzbischöfe treten zurück

SlowenienZwei Erzbischöfe haben gleichzeitig ihren Amtsverzicht bekanntgegeben: Papst Franziskus nahm am Mittwoch den Amtsverzicht der beiden slowenischen Erzbischöfe an. Der bisherige Erzbischof von Maribor, Marjan Turnšek, und der bisherige Erzbischof von Ljubljana, Anton Stres CM, traten zurück, weil das Erzbistum von Maribor sich in einem prekären wirtschaftlichen Zustand befände, erklärte die Nuntiatur in Ljubljana. Riskante Entscheidungen von Stres in seiner Zeit als dortiger Weihbischof und von Erzbischof Turnsek bei Finanzgeschäften sollen der Grund für massive Schulden des Erzbistums sein. Um einen Neuanfang für die Erzdiözese sowie für die gesamte Kirche in dem Land zu schaffen, hätten die beiden Erzbischöfe den Papst um den Amtsverzicht gebeten, so die Nuntiatur in einer Pressemitteilung. Der Papst ernannte Andrej Glavan, Bischof von Novo Mesto, zum Apostolischen Administrator für die Erzdiözese Ljubljana und den Bischof von Celje, Stanislav Lipovšek, als Apostolischer Administrator für die Erzdiözese Maribor. (rv)

IOR-Generaldirektor Cipriani tritt zurück

Ernst_von_FreybergDer bisherige Generaldirektor der Vatikanbank IOR, Paolo Cipriani, und sein Vize Massimo Tulli haben ihren Rücktritt angeboten. Sie hätten beide entschieden, dass diese Entscheidung das Beste für das IOR sei. Das teilte der Vatikan am Montagabend mit. Die Kardinalskommission und Aufsichtsbehörde des IOR haben die Rücktritte angenommen, so der Vatikan weiter. IOR-Präsident Ernst von Freyberg hat das Amt des Generaldirektors vorläufig mit übernommen, die zuständige Aufsichtsbehörde AIF und die vom Papst neu ernannte Untersuchungskommission seien umgehend informiert worden.
Das IOR hätte seit 2010 hart an der Umsetzung der Standards gegen Geldwäsche gearbeitet, viel sei erreicht worden, aber nun müsse die Umsetzung mit Hilfe einer neuen Leitung beschleunigt werden: So kommentierte IOR-Präsident Ernst von Freyberg die Entwicklung. Ein Auswahlverfahren zur Ernennung eines neuen Direktors sei begonnen worden.
Zwei Neueinstellungen werden von Freyberg in seiner Aufgabe helfen, Rolando Marranci und Antonio Montaresi werden als amtierender Stellvertreter und als Chief Risk Officer die Umsetzung der Standards überwachen, auf die sich das IOR und der Vatikan festgelegt haben. Beide haben zuvor bei verschiedenen italienischen und US-Banken gearbeitet. Neben diesen Einstellungen auf Führungsebene wurden zwei weitere erfahrene Banker, Elizabeth McCaul und Raffaele Cosimo von der Firma Promontory beauftragt, das Programm des IOR gegen Geldwäsche zu verstärken. Die Vatikannote bezeichnete sie als international anerkannte Fachleute im Kampf gegen die Geldwäsche. (rv)

Portugal: Neuer Erzbischof (Patriarch) von Lissabon

da-cruz-policarpoFranziskus hat einen neuen Erzbischof von Lissabon ernannt. Es ist der bisherige Bischof von Porto, Manuel José Macário do Nascimento Clemente. Er tritt in der Hauptstadt an die Stelle von Kardinal José da Cruz Policarpo. Bischof Clemente stammt aus dem Erzbistum Lissabon. Derzeit ist Clemente Vizepräsident der Portugiesischen Bischofskonferenz. Er gilt als Kritiker der Austeritätspolitik von Portugals derzeitiger Regierung. Traditionell ist der Sitz des Lissabonner Erzbischofs mit der Kardinalswürde verbunden, sowie mit dem Titel eines Patriarchen von Portugal. (rv)

Der Papstrücktritt aus kirchenrechtlicher Sicht

Benedikt XVI. hat als erster Papst in der neueren Kirchengeschichte von seinem Recht zurückzutreten Gebrauch gemacht. Das Kirchenrecht kennt diesen Schritt, und dennoch bleiben einige Fragen offen, etwa, welchen Status eigentlich ein zurückgetretener Papst in der Kirche hat. Dazu Pater Markus Graulich, Kirchenrechtler und Richter an der römischen Rota:

„Ich denke, er ist der zurückgetretene Papst, der emeritierte Bischof von Rom, aber wie tritt er noch auf? Das ist ungeklärt. Ich wurde gestern etwa gefragt: Bleibt er unfehlbar? Das bleibt er nicht, denn das ist eine Sache, die nicht an die Person gebunden ist, sondern an das Amt; das Amt hat er nicht mehr inne, und so hat er auch nicht mehr dieses Charisma, diese Geistesgabe.“

Bis zum 28. Februar, gut zwei Wochen noch, bleibt Benedikt im Amt. Es handelt sich dabei nicht um eine Art vorgezogene Sedisvakanz, erklärt Graulich.

„Der Papst könnte jetzt beispielsweise noch seine Enzyklika über den Glauben veröffentlichen, die ja, wie man hört, bereits fertig ist. Er wird bestimmt noch Ernennungen vornehmen, gestern ist ja auch eine erfolgt; er kann alle Akte des Pontifikates noch setzen, er wird natürlich noch die Exerzitien machen wie sie vorgesehen waren, da fällt eine Woche weg, aber: Er ist bis 28. Februar 20 Uhr, warum auch immer 20 Uhr, im Amt.“

Das größte Risiko im Fall eines Papstrücktritts ist eine mögliche Kirchenspaltung. Papst Paul VI., erinnert sich Graulich, fürchtete eine solche im Fall eines eventuellen Rücktritts und hätte aus diesem Grund sein Amt nur im alleräußersten Notfall niedergelegt.

„Natürlich ist es eine Frage, wie Papst Benedikt das gestalten wird und wie zurückgezogen er leben wird. Es funktioniert ja auch in den Diözesen, wo man akzeptiert, dass ein Altbischof hin und wieder einmal zu sehen ist, aber sich nicht einmischt. Ich könnte mir vorstellen, dass der Papst sich noch radikaler zurückzieht, dass er gar nicht mehr auftreten wird. Rechtlich ist es kein Problem, die Probleme sind eher emotionaler und nichtrationaler Natur. Es kommt auch darauf an, wie der Abschied gestaltet wird, ob es da noch eine Feier geben wird. Es könnte eine liturgische Feier geben, wo er die Insignien, die bei der Amtsübernahme überreicht wurden, auf den Altar legt und dann einfach weggeht. Es wird irgendeine Form noch geben müssen, die uns auch optisch verstehen lässt: Er ist jetzt nicht mehr Papst.“

Eigene kirchenrechtliche Verordnungen, um der Gefahr der Spaltung vorzubeugen, braucht es aus Graulichs Sicht aber nicht,

„weil sowohl das Kirchenrecht diesen Schritt in der Weise, wie er geschah, vorsieht: also frei und ungezwungen. Genauso sieht die Wahlkonstitution ,Universi Dominici Gregis‘ die Vakanz des Apostolischen Stuhles durch den Tod des Papstes oder seinen Rücktritt vor; jeder, der vernünftig denken kann, muss das hinnehmen und muss diesen Schritt akzeptieren, sosehr der Schritt zu bedauern ist.“

Mit seiner Entscheidung zum Rücktritt hat Papst Benedikt nach Graulichs Ansicht eine Bresche geschlagen: Jeder Papst, der nach ihm kommt, kann sich auf Benedikts Rücktritt berufen. Das hat Auswirkungen nicht nur auf das kommende Konklave, sondern auch auf alle zukünftigen, glaubt der Kirchenrechtler.

„Die Kardinäle können auch einen jüngeren zum Papst wählen und müssen nicht denken, den haben wir jetzt 30 Jahre. sondern der kann dann mit 75 oder mit 80 sagen, gut, jetzt ist es genug, nun lässt du, Herr, deinen Knecht in Frieden scheiden; er hat immer diesen Präzedenzfall der jüngeren Geschichte. Für einen Nachfolger hat er damit vieles leichter gemacht.“

Dass dadurch geradezu ein Druck auf alle folgenden Päpste entsteht, das Amt aus allerlei möglichen Gründen zurückzulegen, glaubt Graulich nicht.

„Ich denke, das ist in der heutigen Gesellschaft ein normaler Prozess, dass Menschen von ihren Ämtern zurücktreten.“ (rv)

Benedikts Wegweiser „auf der letzten Wegstrecke meines Lebens“

Bene_140110Papst Benedikt XVI. predigte anlässlich seines 85. Geburtstages am 16. April 2012 in freier Rede vor seinen engsten Mitarbeitern und einigen deutschen Kardinälen und Bischöfen; auch sein Bruder Georg Ratzinger hört ihm zu. Der Papst deutete seinen eigenen Geburtstag vom Ostergeheimnis her, sprach von Tod und Auferstehung und von einem Vertrauen, das sich ganz aus dem Glauben speist. Zu diesem Zeitpunkt war seine Entscheidung zum Rücktritt, den er ein knappes Jahr später verkündete, bereits gefallen. Damals sagte Benedikt XVI. seinen Zuhörern im Vatikan:

„Ich stehe vor der letzten Wegstrecke meines Lebens und weiß nicht, was mir verhängt sein wird. Aber ich weiß, dass das Licht Gottes da ist, dass er auferstanden ist, dass sein Licht stärker ist als alles Dunkel; dass Gottes Güte stärker ist als alles Böse dieser Welt. Und das lässt mich in Gewissheit weitergehen. Das lässt uns weitergehen, und allen, die dieses ,Ja’ Gottes immer wieder durch ihren Glauben auch mir gewiss machen, danke ich von ganzem Herzen in dieser Stunde.“

Der Papst führte in seiner Ansprache aus, was ihm persönlich und als Papst Orientierung gibt: das „Gedächtnis der heiligen Bernadette Soubirous, der Seherin von Lourdes“, der Heilige Benedikt Joseph Labre und das Ostergeheimnis, das Geheimnis von Kreuz und Auferstehung.

Benedikt XVI. kündigte seinen Rücktritt am 11. Februar, dem Gedenktag Unserer Lieben Frau von Lourdes, an. Benedikt betonte, dass mit der Bernadette Soubirous einem „einfachen Kind reinen Herzens“ die Gottesmutter erschienen sei – für Benedikt XVI. ein Bild für die Reinheit des Glaubens, der sich aus Wahrheit speist:

„Ich denke, wir dürfen dieses Wasser als Bild ansehen für die Wahrheit, die uns im Glauben zukommt: die unverstellte, unverschmutzte Wahrheit. Denn wir brauchen, um leben zu können, um rein zu werden, in uns die Sehnsucht nach dem reinen Leben, nach der unverfälschten Wahrheit, nach dem Unverschmutzten von Korruption, nach dem nicht befleckten Menschsein. So ist dieser Tag, diese kleine Heilige, für mich immer ein Zeichen gewesen, wo das lebendige Wasser herkommt, dessen wir bedürfen – das Wasser, das uns reinigt und Leben gibt – und ein Zeichen dafür, wie wir sein müssen: dass wir in allem Wissen und Können, das notwendig ist, das einfache Herz, den einfachen Blick des Herzens nicht verlieren dürfen, der das Wesentliche zu sehen vermag, und den Herrn immer bitten müssen, dass wir die Demut behalten, damit das Herz hellsichtig bleibt – das Einfache und Wesentliche sehen kann, die Schönheit und die Güte Gottes – und damit die Quelle finden kann, von der das Wasser kommt, das Leben gibt und reinigt.“

Der Papst beweist mit seinem angekündigten Rücktritt Demut, Verantwortlichkeit, aber auch Menschlichkeit – ist in vielen Reaktionen zu Benedikts Entscheidung in diesen Stunden zu hören. Neben der Demut, die Benedikt XVI. für sich beansprucht, ist ein anderes Charakteristikum der Blick auf das Wesentliche. Armut und Innerlichkeit liegen Benedikt XVI. am heiligen Benedikt Joseph Labre am Herzen, einem frommen Pilger des 18. Jahrhunderts, der seine Berufung als Bettler fand:

„Mit nichts, auf nichts gestellt und auch nichts behaltend von dem, was er bekam und was er nicht direkt brauchte – durch ganz Europa zu pilgern, zu allen Heiligtümern Europas, von Spanien bis Polen und von Deutschland bis Sizilien: ein wahrhaft europäischer Heiliger! Wir können ruhig sagen: ein sonderbarer Heiliger, der nur bettelnd herumzieht von Heiligtum zu Heiligtum, nichts tun will als beten und damit Zeugnis geben, worauf es ankommt in diesem Leben: auf Gott. Er ist sicher kein Vorbild, das wir nachahmen sollten, aber ein Wegweiser, ein ausgestreckter Finger auf das Wesentliche hin. Er zeigt uns, dass (…) von Gott her die Grenzen fallen, dass nur Gott die Grenzen beseitigen kann, weil von Gott her wir alle nur Geschwister sind, wir alle zueinander gehören, dass die Einzigkeit Gottes zugleich die Geschwisterlichkeit und die Versöhnung der Menschen ist, der Abbau der Grenzen, der uns eint und heilt. So ist er ein Heiliger des Friedens, gerade als ein Heiliger der Unbedürftigkeit, der mit nichts stirbt und doch mit allem gesegnet ist.“

Papst Benedikt XVI. wird am 28. Februar zurücktreten, und noch vor Ostern sitzt wohl ein neuer Papst auf dem Stuhl Petri. Warum hat Benedikt XVI. die Fasten- und Osterzeit gewählt, um seinen Rücktritt zu verkünden? Einen Tag vor seiner Erklärung, am Sonntag, hatte der Papst diesen Tweet ins Netz geschickt: „Wir dürfen der Kraft der Barmherzigkeit Gottes vertrauen. Wir sind alle Sünder, doch seine Gnade verwandelt uns und macht uns neu.“ Dieses Vertrauen ist es, was der Papst auch in seiner Predigt zu seinem 85. Geburtstag im Blick auf das Ostergeheimnis unterstrich:

„So gehört zur Geburt die Wiedergeburt, die Gewissheit, dass in der Tat es gut ist da zu sein, weil die Verheißung stärker ist als die Drohungen. Dies ist der Sinn der Wiedergeburt aus Wasser und Geist: eingetaucht werden in die Verheißung, die nur Gott selbst geben kann: Es ist gut, dass Du bist, Du darfst dessen gewiss sein, was immer kommen mag. Aus dieser Gewissheit durfte ich leben, wiedergeboren aus Wasser und Geist.“ (rv)

Vatikansprecher Lombardi: „Persönliche, kohärente Entscheidung“

Pater LombardiAuch Pater Federico Lombardi war überrascht: „Der Papst hat uns ein wenig überrumpelt“ – mit diesen Worten ging der Vatikansprecher an diesem Montagmittag, nur eine knappe Stunde nach der Rücktrittserklärung des Papstes, an die Presse. Benedikt XVI. hatte das öffentliche Konsistorium für einige Heiligsprechungen im Vatikan dazu genutzt, um seinen Rücktritt vor einem Großteil des Kardinalskollegiums anzukündigen.

Nachlassende Kräfte

Der Schritt des Papstes sei eine freie Entscheidung, die von großer Kohärenz zeuge, unterstrich Pater Lombardi vor dem mit Journalisten gefüllten Pressesaal des Heiligen Stuhles. Benedikt XVI. habe schon vor Jahren im Gespräch mit dem Journalisten Peter Seewald klare Rahmenbedingungen zu einem möglichen Rücktritt genannt:

„Wenn ein Papst zur klaren Erkenntnis kommt, dass er physisch, psychisch und geistig den Auftrag seines Amtes nicht mehr bewältigen kann, dann hat er ein Recht und unter Umständen auch eine Pflicht, zurückzutreten“, hatte Benedikt XVI. damals auf die Frage geantwortet, unter welchen Umständen er sich einen eigenen Rücktritt vorstellen könne.

Laut Lombardi entspringt die Rücktrittsmotivation des Papstes dem Bewusstsein des Papstes um die eigenen nachlassenden Kräfte. Dass der Papst daraus die Konsequenzen gezogen habe, sei konsequent, so Lombardi:

„Diese Motivation, diese Erklärung, scheint mir absolut kohärent damit zu sein, was der Papst im Gespräch mit Seewald (…) sagte.“

Nicht zuletzt sei die Rücktrittsankündigung auch durch die Anforderungen der modernen Welt bedingt, so der Vatikansprecher weiter. Benedikt XVI. sei zwar bewusst, dass auch „Leiden und Gebet“ zur Ausübung seines Amtes gehörten. In seiner Erklärung habe der Papst aber zum Ausdruck gebracht, dass die Kraft seines Körpers und Geistes nachlasse, mit der Folge – so Benedikt XVI. wörtlich, „dass ich mein Unvermögen erkennen muss, den mir anvertrauten Dienst weiter gut auszuführen.“ Lombardi kommentierte:

„Hier also kommen die Umstände der heutigen Welt hinzu, die im Vergleich zur Vergangenheit besonders fordernd sind, was die Schnelligkeit und die Menge der Ereignisse betrifft und die Probleme, die sich stellen – so dass es vielleicht mehr Kraft braucht als in vergangenen Zeiten, in denen die Rhythmen des Alltags weniger fordernd waren.“

Dass die zahlreichen Anforderungen an den Papst in den vergangenen Monaten Spuren hinterlassen haben, sei auch seinen engsten Mitarbeitern nicht entgangen, so Lombardi weiter:

„Das haben wir wohl auch ein wenig gemerkt, die wir seine Aktivitäten begleiten: eine größere Müdigkeit und Anstrengung als vielleicht in der Vergangenheit – obwohl er bisher perfekt alle seine Funktionen ausgeübt hat.“

Dennoch – leicht gemacht habe sich Benedikt XVI. seine Entscheidung jedenfalls nicht, betonte Lombardi:

„Der Papst sagt, er habe wiederholt sein Gewissen vor Gott erforscht. Es handelt sich also um eine persönliche, tiefe Entscheidung, die aus dem Gebet heraus vor dem Herrn getroffen wurde, von dem er seinen aktuellen Auftrag erhielt.“

Zudem habe der Papst damals im Gespräch mit Seewald unterstrichen, dass eine Kirchenkrise für ihn ganz sicher kein Rücktrittsgrund sein werde. Seewald war in dem Gespräch auf die Missbrauchsfälle eingegangen, die damals bekannt wurden – eine der großen Herausforderungen im Pontifikat Benedikt XVI. Damals sagte der Papst:

„Wenn die Gefahr groß ist, darf man nicht davon laufen. Deswegen ist das sicher nicht der Augenblick, zurückzutreten. Gerade in so einem Augenblick muss man standhalten und die schwere Situation bestehen. Das ist meine Auffassung. Zurücktreten kann man in einer friedlichen Minute, oder wenn man einfach nicht mehr kann. Aber man darf nicht in der Gefahr davonlaufen und sagen, es soll ein anderer machen.“

Dazu Pater Lombardi:

„Hier hatte der Papst also gesagt, dass die Schwierigkeiten für ihn absolut kein Grund für einen Rücktritt sind, im Gegenteil – sie sind Grund, nicht zurückzutreten.“

Die Rücktrittserklärung des Papstes entspreche voll und ganz dem Canon 332 des kirchlichen Gesetzbuches „Codex Iuris Canonici“ (CIC), nach dem der Amtsverzicht eines Papstes aus freien Stücken geschehen und von keinem erst angenommen werden muss. Der Papst hatte erklärt: „Im Bewusstsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, (…) zu verzichten“. Dazu Lombardi:

„Das ist, sagen wir, die formelle Erklärung und aus juristischer Sicht wichtig. (…) Mir scheint, dass dieser Satz sagen will: Ich habe das Bewusstsein, ich habe die volle Freiheit zu dieser Entscheidung.“

Lombardi verwies an dieser Stelle noch einmal darauf, dass ab dem Zeitpunkt des offiziellen Rücktritts am 28. Februar 2013 um 20.00 Uhr die Sedisvakanz beginnt und das übliche Prozedere vor der Wahl eines neuen Papstes greift.

Wie geht es weiter?

Papst Benedikt XVI. will nach seinem Amtsverzicht in das bisherige Karmel-Kloster innerhalb der Vatikanmauern ziehen, gab Lombardi weiter an. Dort wolle er ein Leben in Gebet und Meditation führen. Bis die notwendigen Umbauarbeiten abgeschlossen seien, werde er im päpstlichen Sommersitz Castel Gandolfo wohnen, heißt es.

Die Wahl eines Nachfolgers von Benedikt XVI. wird vermutlich im Lauf des März erfolgen, so Lombardi weiter. Nach den geltenden Bestimmungen muss ein Konklave zur Papstwahl zwischen dem 15. und 20. Tag nach Beginn der Sedisvakanz beginnen. Lombardi:

„Damit dürften wir zu Ostern einen neuen Papst haben.“ (rv)