Vatikan: Kirchenrichter kritisiert vier Kardinäle

amoris_laetitia1Ein Kurienchef mahnt Kritiker des päpstlichen Schreibens „Amoris Laetitia“ ab: die vier Kardinäle, die jüngst per Brief vom Papst Klarstellungen zur seelsorgerlichen Praxis erbaten, hätten einen „schwerwiegenden Skandal“ erregt, sagte der Dekan des kirchlichen Gerichts der „Römischen Rota“, Erzbischof Pio Vito Pinto. Ein solcher Vorgang könne sogar den Verlust der Kardinalswürde nach sich ziehen. „Welche Kirche verteidigen diese Kardinäle eigentlich? Der Papst ist der Lehre der Kirche treu“, sagte der Gerichtsdekan im Gespräch mit dem spanischen Portal „Religión Confidencial“. Wer „Amoris Laetitia“ in Frage stelle, lehne damit zwei Bischofssynoden ab. Die Römische Rota ist hauptsächlich mit Ehenichtigkeitsverfahren beschäftigt.

Zwei der vier Kardinäle, die den Brief veröffentlichten, sind Deutsche, der frühere Kölner Erzbischof Kardinal Joachim Meisner und der im Vatikan lebende Walter Brandmüller. Die vier wünschen sich vom Papst unter anderem eine Klärung, ob eine Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion nach seinem Schreiben „Amoris Laetitia“ nun in Ausnahmefällen möglich sei. (rv)

Papst ernennt neue Mitglieder der Rota Roma

Rota RomanaPapst Franziskus hat zwei neue Mitglieder für die römischen „Rota ernannt. Wie der Vatikan am Dienstag mitteilte, werden Pater Miroslav Konštanc und Adam José Fernando Mejía Yáñez neue Auditoren sein. Pater Konštanc ist zurzeit Rektor der Päpstlichen Universität Thomas von Aquin in Rom, während Pater Mejía Yáñez bisher Leiter des Obersten Verwaltungsgerichts des Apostolischen Stuhls ist. Auditoren sind Mitglieder des Gerichtsgremiums.

Die „Rota“ ist der ordentliche Appellationsgerichtshof. Nach der Apostolischen Signatur ist sie das zweithöchste Gericht der katholischen Kirche und übt für den Papst die ordentliche Gerichtsbarkeit aus. Ihren Sitz hat die römische „Rota“ seit 1967 beim römischen Palazzo della Cancelleria. (rv)

Eheverfahren: Mehr Kompetenzen für die Rota

Papst Benedikt XVI. stärkt das Gericht der Römischen Rota. Mit einem Erlass, der am Dienstag Abend veröffentlicht wurde, werden dem zweithöchsten Gerichtshof der Kirche neue Kompetenzen übertragen. Dabei geht es um Verfahren zur Ehe-Annullierung sowie zur Nichtigkeitserklärung von geistlichen Weihen. Bisher lagen diese Kompetenzen bei der Liturgiekongregation. Sie soll sich nach dem Papst stärker auf die Förderung der Liturgie konzentrieren.

„Quaerit semper, er bemüht sich immer" – so heißt das „Motu proprio" Benedikts, das das Datum 30. August trägt, aber schon seit einiger Zeit erwartet wurde. Der Heilige Stuhl versuche „immer, seine Struktur an die pastoralen Bedürfnisse der Zeit anzupassen", schreibt der Papst. Und er weist der Römischen Rota nun auch die Kompetenz zu, geschlossene, aber „nicht vollzogene" Ehen für ungültig zu erklären. Die Rota kann, dem christlichen Bild von Ehe und Familie verpflichtet, keine Ehen scheiden, sondern nur „annullieren", also auflösen, wenn sie für nicht gültig erkannt werden. Fälle von „nicht vollzogenen" Ehen werden vor allem aus Asien gemeldet, wo Minderjährige von den Eltern arrangierte Ehen eingehen. Jährlich werden rund 500 solcher Fälle an den Vatikan überwiesen. Generell ist die Rota seit ihrer Wiederbegründung zu Beginn des 20. Jahrhunderts unter Papst Pius X. für Annullierungs-Fälle zuständig. Mit der neuen Verfügung sind ihre Kompetenzen in dieser Hinsicht nun komplett.

Am 1. Oktober tritt außerdem die neue Norm in Kraft, dass die Richter der Rota auch über die Nichtigkeit einer geistlichen Weihe, vor allem der Priesterweihe, befinden dürfen. Der Papst erwähnt in seinem Apostolischen Brief, dass der Präfekt der Liturgiekongregation die Kompetenzverschiebungen selbst vorgeschlagen habe. Wegen der Änderungen wird in der Rota eine neue Abteilung gegründet. Der Dekan des Gerichts, Antoni Stankiewicz, dankt dem Papst in einem Kommentar im „Osservatore Romano" für dessen Vertrauen in die „mehrere Jahrhunderte umspannende juridische Erfahrung" der Rota. Eine Entmachtung der Liturgiekongregation unter Kardinal Antonio  bedeuten die neuen Verfügungen nicht: Angesichts des Interesses Benedikts an der Liturgie und angesichts der Wiederaufwertung der Messe im „Alten Ritus" gehört die Liturgiekongregation weiter zu den wichtigsten Ministerien im Vatikan. (rv)