Papst bekräftigt Erleichterungen bei Ehe-Annullierung

Papst FranziskusSchneller, einfacher, lokaler: So wünscht sich Papst Franziskus die Prozesse zu Ehe-Annullierungen. Genau mit dem Beginn des Heiligen Jahres, also am 8. Dezember, ist auch die Vereinfachung dieser Prozesse in Kraft getreten. Grundlage sind zwei „Motu Proprio“, mit denen der Papst im vergangenen August Anregungen aus dem synodalen Prozess zur Ehe- und Familienseelsorge aufnahm. In einem sogenannten Reskript gab der Papst an diesem Freitag ein paar Ausführungsbestimmungen für die Novellierung der Eheprozess-Normen.

Franziskus erklärt in dem schon am 7. Dezember unterzeichneten Text, dass die Erleichterung der Prozessordnung vor allem „die Nähe der Kirche zu verwundeten Familien“ ausdrücken soll. „Die große Menge derer, die das Drama eines ehelichen Scheiterns erleben, sollen durch die kirchlichen Strukturen vom Heilswerk Christi erreicht werden“, wünscht er. Bisher geltende Normen, die den neuen entgegenstünden, seien hiermit ungültig; das gelte auch für das Motu Proprio „Qua cura“, das Pius XI. „in einer Zeit, die deutlich anders war als die heutige“ erlassen habe.

Dann weist Franziskus darauf hin, dass das neue Prozedere, das bereits im westlichen und östlichen Kirchenrecht niedergelegt ist, noch mit den Normen der Römischen Rota harmonisiert werden muss. Die Römische Rota ist das zweithöchste Gericht der katholischen Kirche und befasst sich vor allem mit Ehe-Annullierungen. Es folgen einige detaillierte Anweisungen wie die, dass gegen eine Entscheidung der Rota in einem Ehenichtigkeits-Verfahren keine Berufung möglich ist. Dass diese Verfahren bei der Rota künftig für die Gläubigen gebührenfrei sind (auch wenn weiter um eine Spende gebeten wird). Oder, dass der Dekan der Rota „aus schwerwiegenden Gründen“ vom Befolgen der Prozessordnung dispensieren darf.

Derzeitiger Dekan der Römischen Rota ist der Geistliche Pio Vito Pinto. Er schreibt in einem Artikel der Vatikanzeitung „Osservatore Romano“, dass das Reskript des Papstes auf „verständliche Widerstände“ reagiere, wie sie bei „jedem Gesetz von epochaler Tragweite“ nun einmal aufträten. Das sei schon dem hl. Johannes Paul II. bei der Einführung des neuen Kirchenrechts-Kodex von 1983 so gegangen. Franziskus bekräftige nun, „dass das Gesetz jetzt in Kraft ist und befolgt werden muss“. Pinto fährt fort, Franziskus orientiere sich an der „lex suprema“, also dem höchsten Gebot, nämlich der „salus animarum“, dem Heil der Seelen. „Erster Meister und Diener“ dieses Gesetzes sei der Nachfolger des Petrus. (rv)