Am Montag kommt ein Motu Proprio

Papst Benedikt XVI.Wahrscheinlich am Montag wird der scheidende Papst Benedikt XVI. ein „Motu Proprio“ veröffentlichen. Das hat Vatikansprecher Federico Lombardi am Samstag vor Journalisten angekündigt. Mit dem Text wolle der Papst einige Regeln zu einer Papstwahl präzisieren. Inhaltliche Angaben zum „Motu Proprio“ machte Pater Lombardi nicht. (rv)

Pater Lombardi: Papst denkt über Motu Proprio zum Konklave nach

Vatikanisches DokumentPapst Benedikt XVI. in diesen Tagen darüber nach, noch ein Motu Proprio zu veröffentlichen und damit die Verfahrensordnung für das kommende Konklave zu verändern. Das sagte der Pressesprecher des Heiligen Stuhls, Pater Federico Lombardi, an diesem Mittwoch gegenüber Journalisten. Mit diesem Motu Proprio sollten einige Punkte der Apostolischen Konstitution, mit der das Konklave geregelt wird, präzisiert werden. Die Konstitution „Universi Dominici Gregis“ war durch Benedikt XVI. bereits 2007 geändert worden – so liegt die Hürde für die Wahl eines neuen Papstes nun wieder bei einer qualifizierten Dreiviertelmehrheit aller abgegebenen Stimmen, unabhängig davon, wie viele Wahlgänge dafür nötig sind. Er wisse nicht, so Pater Lombardi, ob Papst Benedikt es für nötig erachte, auch Veränderungen in Hinblick auf den Zeitraum vorzunehmen, der zwischen Beginn der Sedisvakanz und der Einberufung des Konklave liegen müsse (aktuell handelt es sich hierbei um mindestens 15, höchstens 20 Tage). Dies seien Fragen, die nur mit der eventuellen Publikation eines solchen Motu Proprio beantwortet werden könnten. Wie Pater Lombardi unterstrich, handele es sich seinen Informationen nach um Überlegungen des Papstes, die insbesondere einige Punkte beträfen, mit denen eine Harmonisierung der Konstitution und eines anderen Konklavedokuments, nämlich des Ordo Rituum Conclavis, vorgenommen werden sollte. Auf jeden Fall, so schließt Pater Lombardi seine kurze Erklärung, lägen diese Entscheidungen vollends in den Händen des Papstes – der theoretisch noch bis 19.59 Uhr am kommenden Donnerstag, 28. Februar, vollgültige Entscheidungen als Papst treffen kann – und das Motu Proprio, sollte es tatsächlich noch in der Amtszeit des Papstes erscheinen, werde der Öffentlichkeit in angemessener Form zugänglich gemacht werden. (rv)

Motu Proprio: Priesteramtskandidaten und Katechese im Fokus

Vatikanisches DokumentPapst Benedikt XVI. hat an diesem Freitag zwei Entscheidungen in Form eines Motu Proprio veröffentlicht. Die beiden päpstlichen Dokumente befassen sich jeweils mit Veränderungen in kirchlichen Zuständigkeitsbereichen:

Mit dem Motu Proprio „Ministrorum institutio“ überträgt Benedikt XVI. die Verantwortung für die Priesteramtskandidaten von der Bildungskongregation zur Kleruskongregation. Das zweite Motu Proprio, unter dem Titel „Fides per Doctrinam„, betrifft die Katechese: Bisher war dafür die Kleruskongregation verantwortlich. Das ändert sich nun: In Zukunft ist für die Katechese der neu gegründete päpstliche Rat für die Neuevangelisierung zuständig. Diese Veränderungen sind übrigens keinesfalls überraschend – Papst Benedikt XVI. hatte sie bereits zum Ende der Bischofssynode für die Neuevangelisierung am 27. Oktober 2012 angekündigt.

Was steht nun im Detail in den Erklärungen und wie begründet der Papst sie?

Das Motu Proprio „Ministrorum institutio„, das die Verantwortung für die Priesteramtskandidaten von der Bildungskongregation an die Kleruskongregation überträgt, zeigt, wie bedeutsam für Benedikt XVI. die Priesterausbildung ist. So unterstreicht er, dass die „Ausbildung der heiligen Ministerien“ bereits die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils als ein zentraler Punkt beschäftigte. In diesem Motu Proprio verweist Benedikt XVI. zudem auf den Paragraph 232 des Kirchenrechts, der der Kirche das alleinige und exklusive Recht zugesteht, die Priesterausbildung zu regeln. So schreibt der Papst im Motu Proprio „Ministrorum institutio“: „Die Priesteramtskandidaten gehören also, gemäß dem Zweiten Vatikanischen Konzil und gemäß dem Kirchenrecht, zum Kreis des Klerus.“ Dieser müsse auch dementsprechend für ihre Ausbildung zuständig sein – und zwar nicht nur im Bereich der kirchlichen Lehren, sondern auch für die menschliche, ästhetische, spirituelle, liturgische und seelsorgerliche Ausbildung. Dabei seien auch immer wieder Anpassungen nötig, worunter jedoch die Kontinuität der Ausbildung nicht leiden dürfe. Gemäß dem Motu Proprio „Ministrorum institutio“ ist die Bildungskongregation zuständig für die Studienfächer Philosophie und Theologie, während die Kleruskongregation alle Themen abdeckt, die Geistliche betreffen. Das päpstliche Werk zur Priesterberufung wird mit dem Motu Proprio ebenfalls bei der Kleruskongregation angesiedelt. Eine Kommission verschiedener Vatikaneinrichtungen wird dafür aufgelöst.

Das Motu Proprio „Fides per Doctrinam„, überträgt die Verantwortung für die Katechese von der Kleruskongregation auf den neuen Päpstlichen Rat zur Neuevangelisierung. Damit modifiziert Papst Benedikt XVI. die päpstliche Konstitution „Pastor Bonus“ von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1988, die die römische Kurie regelt. Die neuen Regelungen ordnen dem Neuevangelisierungsrat das internationale Gremium für die Katechese zu, das Papst Paul VI. 1973 eingerichtet hat. Folgende Aufgaben, für die früher die Kleruskongregation zuständig war, werden zukünftig vom Neuevangelisierungsrat übernommen:

die Pflege und Förderung der religiösen Bildung der Gläubigen;

die Befugnis, Normen zu erlassen, damit die Katechese gewinnbringend und in Linie mit der kirchlichen Tradition unterrichtet wird;

die Aufsicht der Ausbildung in der Katechese, gemäß den Richtlinien des katholischen Lehramtes;

die Befugnis, nach Absprache mit der Glaubenskongregation die Unbedenklichkeitserklärung für Katechismen und katechetische Schriften auszustellen;
und

die Unterstützung der Katechesen-Beauftragten der Bischofskonferenzen.
Diese neuen Regelungen vervollständigen die Regeln aus dem Motu Proprio „Ubicumque et semper“, mit dem Papst Benedikt XVI. im Jahr 2010 den Rat zur Neuevangelisierung gegründet hatte. Die neuen Regelungen reihen sich ein in die Tradition der Lehren des Konzils und der Initiativen von Paul VI. und Johannes Paul II., wie etwa „Evangelii Nuntiandi“ aus dem Jahr 1976 und die Bischofssynode zur Katechese aus dem Jahr 1985. Papst Benedikt schreibt in seinem Motu Proprio wörtlich: „Der Glaube muss unterstützt werden von einer Lehre, die in der Lage ist, den Geist und das Herz der Gläubigen zu erhellen.“ In diesem Kontext sei die Idee des „Neuen Katechismus der katholischen Kirche“ gewachsen, die schon 1992 von Johannes Paul II. mit „Fidei Depositum“ und in den darauf folgenden Schriften verkündet worden sei. (rv)

Cor Unum-Sekretär: „Motu Proprio unterstreicht persönliches Engagement“

Mit einem neuen Dekret zur kirchlichen Hilfsarbeit will Benedikt XVI. das katholische Profil der Caritasarbeit und der kirchlichen Hilfsorganisationen verfestigen. Das Motu Proprio „Über den Dienst der Liebe" wurde am vergangenen Wochenende veröffentlicht, in Kraft tritt es am 10. Dezember. Das Dekret schließt laut Papst eine Lücke im Kirchenrecht, und zwar was die Rolle der Bischöfe angeht: Sie sollen stärker als bisher Motor und Hüter der verschiedenen karitativen Dienste sein. Wie das gehen soll, ist im neuen Dekret geregelt. Das „päpstliche Entwicklungshilfeministerium" „Cor Unum" soll dabei als übergeordnete Instanz über die Anwendung der neuen Regeln wachen.

Das neue Moto Proprio regelt Wesen und Auftrag der kirchlichen Hilfsarbeit. Der Papst pocht darin auf die unauflösliche Verbindung von Verkündigung, Glaubenspraxis und karitativer Arbeit. Dies seien „Aufgaben, die sich gegenseitig bedingen und sich nicht voneinander trennen lassen", schreibt Benedikt XVI. einleitend mit einem Zitat aus seiner Enzyklika „Deus caritas est". Klar unterscheidet er im Dokument zwischen kirchlicher Caritas und dem allgemeinen Wohlfahrtswesen: Aktionismus ohne christliche Liebe zum Menschen bleibe „zu wenig", so Benedikt XVI., karitatives Tun müsse über „die bloße Sammlung oder Verteilung von Geldmitteln" hinausgehen. Drittens müssten die katholischen Hilfsorganisationen christliche Werte vermitteln, wie etwa Teilen, Respekt und Liebe im Sinne des Evangeliums.

Bischöfe sind Motor und Wächter der kirchlichen Hilfsarbeit
Die Verantwortung für die kirchliche Hilfstätigkeit liegt laut Papst bei den Bischöfen: ihren Aufgaben sind im Moto Proprio allein neun der 15 Artikel gewidmet. Die Bischöfe müssen in ihren Diözesen die verschiedenen karitativen Initiativen regeln und die entsprechenden Statuten genehmigen. So dürfe etwa die Bezeichnung „katholisch" für eine Hilfseinrichtung nur mit dem Einverständnis der Bischöfe verwendet werden, schreibt der Papst. Die bischöflichen Aufgaben gehen allerdings über bürokratische Abläufe weit hinaus. Giampietro Dal Toso, Sekretär des päpstlichen Rates Cor Unum, sagte dazu im Gespräch mit Radio Vatikan: „Die erste und sicher wichtigste seiner Aufgaben ist die Anregung der Gläubigen zu karitativer Tätigkeit. Ein anderer Bereich ist die Förderung der Gründung, des Wachstums und der Entwicklung karitativer Einrichtungen in der jeweiligen Diözese."

Würdigung des karitativen Engagements
In der Tat würdigt Benedikt XVI. im Dekret neben der Arbeit des kirchlichen Caritas-Verbandes auch ausdrücklich Initiativen, die auf die „frei ausgeübte Fürsorge der Getauften für notleidende Menschen und Völker" zurückgehen. Diese Initiativen dürfe die Kirche als Institution „nicht als etwas ihr Fernstehendes betrachten", schreibt der Papst. Es gelte nur sicherzustellen, dass die Hilfstätigkeit der Gläubigen ebenso wie die kirchlichen Hilfsinitiativen „in Übereinstimmung mit den Forderungen der kirchlichen Lehre und den Absichten der Gläubigen geführt werden". Zudem müssten sie zivilrechtlichen Vorschriften Rechnung tragen. Die Würdigung des persönlichen Engagements der Gläubigen ist im Moto Proprio laut Dal Toso ein zentraler Punkt: „Denn dieses ist auch eine Stärke des karitativen Dienstes der Kirche! Wir können Gott sei Dank auf den Einsatz vieler Menschen zählen, vieler qualifizierter Menschen. Diesen persönlichen Aspekt muss man unterstreichen!"

Die Mitarbeiter der karitativen Einrichtungen müssen laut Motu Proprio „die katholische Identität dieser Werke teilen oder zumindest respektieren". Zugleich müssen sie „nicht nur über die erforderlichen beruflichen Kompetenzen verfügen, sondern auch ein Beispiel christlicher Lebensführung geben", schreibt der Papst. Auch dafür müssten die Bischöfe Sorge tragen.

Kirchliche Lehre muss Kompass der Hilfsarbeit bleiben
Die Aktivitäten der karitativen Initiativen müssen sich laut Dekret an katholischen Prinzipien ausrichten. Sie dürfen etwa „keine Aufträge annehmen, die in irgendeiner Weise die Einhaltung dieser Prinzipien beeinträchtigen könnten". Ebenso dürfen Pfarr- oder Diözesanstrukturen keine Werbung für Initiativen machen, die zwar karitativ ausgerichtet sind, „aber Ziele oder Methoden vorschlagen, die in Widerspruch zur kirchlichen Lehre stehen", betont der Papst. Zugleich müsse der Bischof verhindern, dass die ihm unterstellten karitativen Organisationen „von Einrichtungen oder Institutionen finanziert werden, deren Zielsetzungen im Widerspruch zur kirchlichen Lehre" stünden. Sollten die Aktivitäten einer bestimmten karitativen Organisation die Anforderungen der kirchlichen Lehre nicht mehr erfüllen, habe der Bischof die Pflicht, seine Gläubigen öffentlich darüber zu informieren, und in diesen Fällen die Verwendung der Bezeichnung „katholisch" zu untersagen.

Weitere Aufgaben für päpstlichen Rat „Cor Unum"
Der letzte Artikel des Motu Proprio beschreibt die Aufgaben des päpstlichen Rates „Cor Unum". Der 1971 von Papst Paul VI. eingerichtete und 1988 unter Papst Johannes Paul II. reformierte Rat setzt Vatikaninitiativen im Bereich humanitärer Hilfe und Entwicklung in die Tat um. Weiter bündelt und koordiniert er die Kräfte der katholischen Hilfseinrichtungen weltweit. Das aktuelle Moto Proprio formuliert zwei Funktionen von Cor Unum in der kirchlichen Hilfsarbeit, so der Sekretär des Rates, Bischof Dal Toso: „Die erste ist, dass er über die Anwendung dieses Dekretes wachen soll. Cor Unum muss also ein wenig zum Multiplikator des Textes werden und versuchen, dass dieser Geist kirchlicher Sensibilität in unsere karitativen Dienste übergeht. Und dann überträgt das Motu Proprio Cor Unum auch noch eine andere Kompetenz: nämlich internationale Hilfsorganisationen, die aus der katholischen Kirche entstehen und universelle Reichweite haben, im Kirchenrecht zu verankern."

Datiert ist das Motu Proprio „Über den Dienst der Liebe" auf den 11. November 2012, der Vatikan veröffentlichte es am 01. Dezember 2012, in Kraft tritt es am kommenden Montag, dem 10. Dezember 2012. (rv)

Päpstliches Motu Proprio: Porta Fidei – Tür des Glaubens

An diesem Montag stellt der Vatikan das am Sonntag angekündigte apostolische Schreiben Papst Benedikt XVI. zum Jahr des Glaubens vor, das am 12. Oktober 2012 beginnen wird. Stefan von Kempis hat das Motu Proprio für uns gelesen.
Worum geht es Papst Benedikt mit seinem „Jahr des Glaubens"?

Er weist in seinem Motu Proprio „Porta fidei" selbst darauf hin, dass schon Paul VI. 1967 ein solches Jahr durchgeführt hat – und dass es damals um die Umsetzung des kurz zuvor beendeten Konzils ging. Auch Benedikt dem XVI. geht es bei seiner Initiative um das Zweite Vatikanische Konzil, darum startet sein Glaubensjahr zum 50. Jahrestag der Konzilseröffnung. Er fordert die Gläubigen dazu auf, sich die Konzilstexte anzueignen und sich vor allem mit – wie er schreibt – „einer der wichtigsten Früchte des Konzils" zu beschäftigen, nämlich dem Weltkatechismus. Dieser war zu Anfang der 90er Jahre vom heutigen Papst zusammengestellt worden; Joseph Ratzinger war damals Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation. Also, es geht dem Papst wesentlich um eine Wiederaneignung von Glaubenstexten: „Nicht zufällig", so bemerkt er, „waren die Christen in den ersten Jahrhunderten dazu angehalten, das Credo auswendig zu lernen."

Was schlägt der Papst an Aktionen für das „Jahr des Glaubens" vor?

Er äußert sich nicht konkret dazu, ob er – wie 1967 Papst Paul VI. – im Namen der Kirche ein feierliches Glaubensbekenntnis verfassen und vorlesen wird. Stattdessen verweist er auf die Bischofssynode zur Neuevangelisierung, die genau zum Start des Glaubensjahres im Vatikan stattfindet, und lädt alle Bischöfe dazu ein, das Jahr in einer, wie er schreibt, „würdigen und fruchtbaren Weise" zu begehen. Er schlägt den Bistümern, Pfarreien und katholischen Gruppierungen weltweit ein „öffentliches Bekenntnis des Credo" vor in der Form, die sie für richtig halten, und kündigt an, dass es bald konkrete Vorschläge aus der Glaubenskongregation zum „Jahr des Glaubens" geben wird. Wichtig ist dem Papst aber nicht nur das öffentliche Glaubensbekenntnis von Einzelnen und Gruppen: Die Menschen sollen dem Glauben „ihre Herzen öffnen" und ihn auch in der Öffentlichkeit leben.

Die Öffentlichkeit in den westlichen Ländern wirkt aber nicht sehr offen für das Zeugnis von Glaubenden…

Das erwähnt Benedikt XVI. in seinem Motu Proprio auch. Es werde heute oft geleugnet, dass der Glaube „eine offensichtliche Voraussetzung für das Zusammenleben" sei; die „Glaubenskrise" sei weitverbreitet. Aber er wolle nun einmal „nicht akzeptieren, dass das Salz schal wird und das Licht unter den Scheffel gestellt wird": „Auch der Mensch von heute", so der Papst wörtlich, „kann von neuem das Bedürfnis spüren, wie die Samaritanerin zum Brunnen zu kommen, um Jesus zu hören… Wir müssen den Geschmack wiederfinden, uns vom Wort Gottes und vom Brot des Lebens zu nähren".

Steckt hinter dem Glaubensjahr die Vorstellung, dass die Katholiken einfach mal wieder öffentlich zeigen müssen, wer sie sind?

„Nicht nur – Benedikt ruft in seinem Motu Proprio auch nach einer „Erneuerung der Kirche". Aber die gebe es eben vor allem – so wie er das auch bei seiner Deutschlandreise betont hat – „durch ein erneuertes Zeugnis des Lebens bei den Gläubigen". Darum wünscht sich der Papst allem voran „eine authentische und erneute Umkehr zum Herrn", einen „Glauben, der durch Gelebtwerden stärker wird". Und davon ausgehend dann ein neuer Elan der Kirche, damit auch andere „wieder die Freude am Glauben entdecken". Er zeigt übrigens wieder mal seinen tiefen Respekt vor allen, die nicht glauben, aber auf der Suche nach dem Sinn des Lebens sind. Diese Suche nennt er „eine echte Präambel zum Glauben". Übrigens betont der Papst auch, dass er im „Jahr des Glaubens" auf eine intensivierte Caritas hofft – das gehört für ihn nämlich zum Glauben mit dazu."

Es gab unter Benedikt XVI. schon ein Priester- und ein Paulusjahr, jetzt also ein Jahr des Glaubens. Was kommt danach?

„Das weiß man noch nicht. Allerdings darf man wohl zu diesem Glaubensjahr, womöglich auch schon vorher, mit einer Enzyklika Benedikts zum Thema Glauben rechnen. Und der Papst betont, dass es mit einem Glaubensjahr von gut 13 Monaten – es endet ja erst Ende November 2013 – nicht getan ist: Wer die „Tür des Glaubens", die immer offenstehe, durchschreite, der sei „auf einem Weg, der das ganze Leben dauert". (rv)

 

Original Text des >>  Motu Proprio hier

Lombardi: „In Zukunft wird man Fehler vermeiden können“

Transparenter und glaubwürdiger: Das wird der Heilige Stuhl mit den neuen Gesetzen, die Papst Benedikt für vatikanische Finanz- und Wirtschaftsaktivitäten erlassen hat. Mit diesen Worten begleitet Vatikansprecher P. Federico Lombardi das päpstliche Motu Proprio in die Öffentlichkeit. Für die Kirche könne nur Gutes aus den neuen Normen erwachsen.
 „Die vatikanischen Organismen werden weniger anfällig für Risiken, die sich beim Umgang mit Geld unvermeidlich ergeben. In Zukunft wird man die Fehler vermeiden können, die so leicht Anlass zum Skandal für die öffentliche Meinung und die Gläubigen werden. Die Kirche wird glaubwürdiger vor der internationalen Gemeinschaft und vor ihren Angehörigen."
Immer schon hätten illegale Aktivitäten eine „außerordentliche Fähigkeit" an den Tag gelegt, sich in die Wirtschafts- und Finanzwelt einzuschleichen und sie zu vergiften, so Lombardi. Die neuen Technologien hätten ihnen zudem geholfen, sich immer besser zu verschleiern.
„So ist es verständlich und richtig, dass nationale und internationale Aufsichtsbehörden solche Staaten und Einrichtungen bevorzugen, die die erforderlichen Garantien bieten, während sie den anderen, die solche Verpflichtungen nicht eingehen, mehr Belastungen auferlegen. Das gilt natürlich auch für den Vatikanstaat und die Einrichtungen der Kirche, die Wirtschafts- und Finanzgeschäfte betreiben."
Damit deutet Lombardi an, dass der Vatikanstaat mit den neuen Gesetzen versucht, auf die „Weiße Liste" der Staaten zu kommen, die mit Gesetzen gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus vorgehen. Die neue Regelung erlaube es den vatikanischen Finanz- und Wirtschaftseinrichtungen, für die Sendung der katholischen Kirche in der Welt wirksam zu agieren, aber vor allen Dingen gehorche sie auch der „moralischen Anforderung nach Transparenz, Ehrlichkeit und Verantwortung", von der Papst Benedikts Antritts-Enzyklika „Caritas in Veritate" spricht. (rv)

Neue Richtlinien für vatikanische Finanzgeschäfte

Papst Benedikt XVI. hat internationale Standards für mehr Transparenz in den Finanzgeschäften des Vatikans festgelegt, um Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus auszuschließen. In einem so genannten Motu proprio, das heißt einem Schreiben aus eigenem Antrieb, erlässt der Papst an diesem Donnerstag vier entsprechende Gesetze. Sie gelten nicht nur für den Vatikanstaat, sondern auch für alle Organismen des Heiligen Stuhles, soweit sie mit Finanz- und Wirtschaftsgeschäften zu tun haben. Über die Einhaltung der Gesetze wacht eine neue vatikanische Aufsichtsbehörde, die „Autorität für Finanzinformation" (AIF), deren Einrichtung Benedikt XVI. gleichzeitig verfügte.
Ausdrücklich begrüßte der Papst in seinem Schreiben die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. Mit den vorliegenden neuen Gesetzen mache sich der Heilige Stuhl diese Regeln zu Eigen. Benedikt weist überdies darauf hin, dass er die neuen Gesetze in Erfüllung des monetarischen Abkommens zwischen Vatikanstaat und Europäischer Union vom 17. Dezember 2009 erlässt.
Mit dem Maßnahmenpaket reagiert der Papst auf Vorwürfe gegen das vatikanische Geldinstitut IOR („Istituto delle Opere di Religione") wegen Geldwäsche. Vor drei Monaten hatte die italienische Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen IOR-Chef Ettore Gotti Tedeschi und einen weiteren Bankmanager eingeleitet sowie 22 Millionen Euro von einem IOR-Konto bei einer italienischen Bank beschlagnahmt. Gotti Tedeschi und der Manager sollen bei Finanztransaktionen die Namen der wahren Auftraggeber verschwiegen und somit der Geldwäsche Vorschub geleistet haben, so der Vorwurf. Der Vatikan sicherte in der Folge seine Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden zu.
Das neue Dekret soll es dem Vatikan ermöglichen, auf die „Weiße Liste" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu gelangen. Diese Liste vereint die Staaten mit scharfen Kontrollen gegen illegale Finanzgeschäfte.
Das als „Vatikanbank" bekannte IOR verwaltet Gelder katholischer Orden und Verbände. Außerdem agiert das Institut als Sparkasse und als Investmentbank für die Anlagegeschäfte der Kurie. Es ist nicht dazu verpflichtet, seine Bilanzen zu veröffentlichen. Schätzungen zufolge beläuft sich sein Anlagevolumen auf fünf Milliarden Euro. Der Aufsichtsrat und die Direktion des IOR setzen sich heutzutage aus professionellen Bankmanagern zusammen, in der Regel katholische Laien. Ettore Gotti Tedeschi beispielsweise gehört dem Opus Dei an.
Das IOR ist eine Einrichtung des Vatikanstaats und untersteht somit nicht den Vorgaben, die für italienische Banken gelten. Dennoch kann das vatikanische Geldinstitut Ziel von Ermittlungen der römischen Staatsanwaltschaft werden. Als die Leitung des IOR noch Klerikern und nicht Bankmanagern anvertraut war, fand sich das Institut gelegentlich in handfeste Finanz-Skandale verwickelt. So wurde die Vatikanbank in den 80er Jahren unter der Leitung des US-amerikanischen Erzbischof Paul Marcinkus Haupteigner der Privatbank Banco Ambrosiano, die Geldwäsche für die Mafia betrieb und offenbar Kontakte zur Geheimloge P2 unterhielt. (rv)

Vatikan: Motu Proprio zur Neuevangelisierung veröffentlicht

Die Errichtung des Rates für die Neuevangelisation geht voran: Zum Fest Peter und Paul hatte Papst Benedikt XVI. die Gründung angekündigt, im Juni gab der Vatikan den ersten Leiter dieser neuen Vatikanbehörde, Erzbischof Rino Fisichella, bekannt. An diesem Dienstag veröffentlichte der Heilige Stuhl nun das Motu Proprio des Papstes, also das Schreiben, das diesen Rat offiziell errichtet. Es heißt „Ubicumque et semper", also „Immer und überall". Die wichtigste Aufgabe steht gleich im ersten Satz: „Die Kirche hat die Pflicht, immer und überall das Evangelium Jesu Christi zu verkünden." Dazu der Leiter der Vatikanbehörde, Erzbischof Rino Fisichella:
„In diesem Sinn ist die Aufgabe nicht verschieden von der, die die Kirche immer schon hatte: das Antlitz Jesu Christi sichtbar zu machen, des einzigen Erlösers, des Verkünders der erbarmenden Liebe des Vaters, der jedem begegnen will, ohne irgend jemanden auszuschließen."
Benedikt XVI. betont in dem apostolischen Schreiben zur Gründung des Rates, dass die Kirche die geeigneten Mittel suchen müsse, diese Verkündigung zu leisten. Die wissenschaftlichen Entwicklungen und die Neuerungen in Technik und Lebensstilen hätten die religiöse Dimension des Lebens der Menschen verändert.
„Wie Ubicumque et Semper es sagt: Die Neuevangelisierung ist keine Formel, die für alle gleichermaßen anwendbar wäre. Wir müssen auch vermeiden, dass die Neuevangelisierung wie eine abstrakte Formel klingt. Iim Gegenteil sollten wir all die konkreten Initiativen in den Blick nehmen, die es in den letzten Jahren mit den Bischöfen und in den Ortskirchen, den Bischofskonferenzen, Verbänden und Bewegungen gegeben hat. Ein Kennenlernen und eine Koordinierung dieser wertvollen Initiativen soll die Hauptaufgabe des päpstlichen Rates sein."
Die konkrete Aufgabe beschreibt der Papst im apostolischen Schreiben damit, dass dieser Rat zur Reflexion der Themen der erneuerten Evangelisierung ermuntern soll und geeignete Mittel erkennen und fördern soll. Damit soll er im Dienst der Ortskirchen stehen. Artikel 3 hebt die besondere Bedeutung des Katechismus der katholischen Kirche hervor, dessen Gebrauch der Rat fördern soll. (rv)

Vollständiger Text des Motu proprio in VH:  >>Ubicumque et semper (Dt. Übersetzung von kath.net)

Vatikan: Grundsatzpapier für Neuevangelisierungsrat

Papst Benedikt XVI. hat das Gründungsdokument für das neue Vatikan-Ministerium zur Neuevangelisierung fertig gestellt. Das „Motu proprio" mit dem Titel „Ubicumque et semper" (Überall und immer) wird am Dienstag im Vatikan vom designierten Präsidenten dieses Päpstlichen Rates, Erzbischof Rino Fisichella, vorgestellt.
Das Grundsatzpapier soll die Aufgaben und Kompetenzen der neuen Behörden beschreiben und sie gegenüber den Zuständigkeiten anderer Vatikan-Ministerien wie dem Kulturrat oder der Missions-Kongregation abgrenzen. Das neue Ministerium, die erste vatikanische Behördenneugründung seit 22 Jahren, soll die Neuevangelisierung in den Industrieländern voranbringen. Es soll die Länder in den Blick nehmen, die eine lange christliche Tradition haben, heute jedoch von einer fortschreitenden Säkularisierung und durch einen Hang zur Gleichgültigkeit in weltanschaulichen und ethischen Fragen geprägt sind. Benedikt XVI. hatte den Rat zur Förderung der Neuevangelisierung bei einem ökumenischen Gottesdienst Ende Januar in Rom angekündigt. Rats-Präsident Fisichella leitete bislang die Päpstliche Akademie für das Leben. (rv)