Kardinal Müller: Rom muss in Übersetzungsfragen entscheiden

„Die letzte Autorität im Zweifelsfall kann nicht bei den Bischofskonferenzen liegen. Das würde die Einheit der katholischen Kirche im Glauben, im Bekenntnis und im Gebet zerstören.“

PASSAU – Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat sich in die Debatte darüber eingeschaltet, welche Rolle Bischofskonferenzen und dem Vatikan im Umgang mit Übersetzungen liturgischer Texte aus dem Lateinischen zukommen.

Das meldet die „Passauer Neue Presse“ vorab zu einem Interview der Zeitung mit dem ehemaligen Präfekt der Glaubenskongregation. Kardinal Müller habe wörtlich gesagt:

„Die letzte Autorität im Zweifelsfall kann nicht bei den Bischofskonferenzen liegen. Das würde die Einheit der katholischen Kirche im Glauben, im Bekenntnis und im Gebet zerstören.“

Neu aufgeworfen hat die Frage das Schreiben Magnum Principium. Papst Franziskus veröffentlichte das Motu Proprio am 9. September und setzte damit die bisherige Regelung, Liturgiam Authenticam, außer Kraft. Das neue Schreiben gibt den Ortsbischöfen mehr Autorität, und räumt der zuständigen Behörde in Rom die Rolle ein, nicht mehr eine Recognitio zu erteilen, sondern eine Confirmatio.

In einer Erklärung dazu betonte der Präfekt der zuständigen Kongregation für den Gottesdienst, Kardinal Robert Sarah, dass Rom weiterhin nicht nur Übersetzungen bestätige, sondern auch genehmigen müsse. Diese Sicht beantwortete Papst Franziskus prompt in einem veröffentlichten Schreiben an Kardinal Sarah.

Verwässerung des heiligen Originals?

Kardinal Müller erklärte dazu nun gegenüber der PNP, er bedauere es sehr, „dass bei der Frage der richtigen und treuen Übersetzung der originalen lateinischen Liturgiesprache des römischen Ritus solche Friktionen entstanden sind“. Er habe es „oftmals erlebt, dass die von den Bischöfen herangezogenen Übersetzer die biblischen und liturgischen Texte unter dem Vorwand der besseren Verständlichkeit verwässert haben“.

Dazu gehörten auch und gerade „hoch anspruchsvolle Lehren“, etwa der stellvertretenden Sühnetod Jesu am Kreuz: Dieser würden „in manchen Ländern wegrationalisiert oder auf ethische Appelle heruntergebrochen und so des katholischen Heilsrealismus entkleidet“.

Die zentrale Frage, und Anliegen auch gegenteiliger Meinungen zum Thema, ist ein besseres Verständnis der Liturgie – eine mögliche Antwort bietet das Zweite Vatikanische Konzil: Dieses betont in Sacrosanctum Concilium, dass in der Liturgie die zentrale Rolle des Lateinischen zu bewahren ist, und die Christgläubigen müssen, so das Dokument weiter, ihren Teil der Liturgie „auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können“.

Eine bessere Bildung der Gläubigen in der Liturgie hat auch Papst Franziskus just am heutigen Mittwoch in der Generalaudienz gefordert. (CNA Deutsch)

Kardinal Müller müht sich um Ausgleich im Streit um „Amoris Laetitia”

Kardinal Gerhard Ludwig Müller bemüht sich um Ausgleich im innerkatholischen Streit um den Weg der Familienseelsorge, den Papst Franziskus mit „Amoris Laetitia” eingeschlagen hat. Das päpstliche Schreiben habe „polarisierende Thesen” über eine eventuelle Wiederzulassung zur Kommunion von Geschiedenen in zivilen Zweitehen hervorgerufen, und diese Thesen bedrohten „die Einheit der Kirche”, beklagt der Kardinal im Vorwort zu einem neuen Buch des italienischen katholischen Politikers Rocco Buttiglione. In einzelnen Fällen sei der Empfang der Sakramente der Buße und der Kommunion für Gläubige in sogenannten irregulären Lebenssituationen möglich, schreibt Müller.

Der Kardinal geht damit auf klare Distanz zu dem als „Dubia“ bekannt gewordenen Brief von vier Kardinälen, die dem Papst das Abrücken von der überlieferten katholischen Lehre in Fragen der Moral vorwerfen. „Amoris Laetitia” stehe keineswegs im Gegensatz zur überlieferten Lehre, führt Kardinal Müller aus. Im Gegenteil bestätige das Schreiben die „innere und äußere Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe“.

Zu vermeiden: „kalte Anwendung der dogmatischen Gebote und kirchenrechtlichen Vorschriften“

Es gebe aber Lebenslagen, in denen ein verlassener Ehepartner „keinen anderen Ausweg findet, als sich einem gutherzigen Menschen anzuvertrauen“, schreibt Müller. Das Ergebnis seien „eheähnliche Beziehungen“. Hier brauche ein Beichtvater viel geistliches Unterscheidungsvermögen, um mit dem Betroffenen einen Weg der Umkehr zu finden, der nicht in Extreme fällt, so der Kardinal. Zu vermeiden sei eine „billige Anpassung an den relativistischen Zeitgeist“, aber auch „eine kalte Anwendung der dogmatischen Gebote und der kirchenrechtlichen Vorschriften“.

Ein Punkt, den Kritiker an „Amoris Laetitia“ oft nicht recht verstünden, sei das Gesetz der Gradualität, fährt Müller fort. Graduell sei natürlich nicht das Gesetz, sondern seine Anwendung auf einen konkreten Menschen in seinen konkreten Lebensumständen. „Gott ist dem Menschen besonders nahe, der sich auf dem Weg der Umkehr macht, der zum Beispiel die Verantwortung für die Kinder einer Frau übernimmt, die nicht seine rechtmäßige Ehefrau ist, und der auch nicht die Pflicht vernachlässigt, sich um die Frau zu sorgen. Das gilt auch für den Fall, in dem er […] noch nicht dazu in der Lage ist, alle Erfordernisse des moralischen Gesetzes zu erfüllen.“ Zwar sei eine in sich sündhafte Handlung deshalb weder legitim noch gottgefällig, so Kardinal Müller, doch könne ihre Anrechenbarkeit als Schuld gemindert werden, „wenn der Sünder sich an die Barmherzigkeit Gottes wendet“ und „mit demütigem Herzen“ um Erbarmen bitte.

Priester sollen Menschen in irregulärer Situation nicht öffentlich demütigen

Der Priester könne auch nicht einen Menschen in irregulärer Situation öffentlich demütigen, indem er ihm öffentlich die Kommunion verweigert und seinen Namen vor der Gemeinde beschädigt, so Müller weiter. „In den Umständen des heutigen sozialen Lebens könnte es schwierig sein zu bestimmen, wer ein Sünder ist.“ Zwar müsse der Priester allgemein dazu ermahnen, nicht ohne Beichte zur Kommunion zu gehen, doch nach der Lossprechung in der Beichte „darf die Heilige Kommunion nicht einmal öffentlichen Sündern verwehrt werden“, erinnerte der Kardinal.

Müller, der als weithin respektierter Dogmatiker bis Juli des Jahres die vatikanische Glaubenskongregation leitete, lud Kritiker wie allzu verwegene Interpreten von „Amoris Laetitia“ dazu ein, das päpstliche Schreiben gemeinsam „ohne gegenseitige Vorwürfe und Verdächtigungen“ und im Licht der Tradition zu lesen. Es brauche auch eine „brennende pastorale Sorge für alle jene, die sich in schwierigen Ehe- und Familiensituationen befinden und besonders die mütterliche Unterstützung der Kirche brauchen“.

Buttigliones Buch „Wohlmeinende Antworten auf Kritiker von ‚Amoris laetitia'“ erscheint in Italien am 10. November. Die Zeitung „La Stampa” veröffentlichte vorab lange Auszüge aus Kardinal Müllers Vorwort. (rv)

Amoris Laetitia: Kardinal Müller fordert erneut Dialog zur Schlichtung der Kontroverse

WÜRZBURG – Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat erneut für einen Dialog zur Klärung der offenen Fragen und andauernden Kontroverse um Amoris Laetitia plädiert.

„Die Einheit der Kirche in der Wahrheit des Evangeliums“ müsse gewahrt werden, so Kardinal Müller gegenüber Guido Horst von der katholischen Zeitung „die Tagespost“.

„Den Streit kann man weder aussitzen noch durch einen versuchten K.O.-Schlag lösen“.

Kardinal Müller kritisiert im Interview mit großer Schärfe die Auslegung des Schreibens durch einzelne Bischofskonferenzen:

„Sie meinten, (…) auf die Überprüfung ihrer Thesen am Befund der gesamten Lehrtradition der Kirche und vor allem am Schriftbefund verzichten zu können und das noch unter Verzicht auf die in der Offenbarung selbst begründeten Auslegungsprinzipien der katholischen Theologie.“

Der „Beifall der veröffentlichten Meinung“ sei dabei kein theologisches Kriterium. Vielmehr müsse man nun die theologischen und pastoralen Probleme sachlich lösen. Es gehe darum, das Unklare zu klären und nicht das Klare zu verunklären, so der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation. (CNA Deutsch)

Papst Franziskus und seine fragwürdigen Personalentscheidungen

Der Papst hat Kraft seines Amtes in der Kirche höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt (CIC Can. 331). Er ist also schlicht und einfach höchste Autorität der Kirche. Der Primat des Papstes verhindert so gar, das irgend eine Person gegen Urteile oder Dekrete des Papstes ein Beschwerdeverfahren einleiten oder in Berufung gehen könnte (CIC Can. 333, § 3). Oder anders gesagt, der Papst kann von keiner anderen Instanz zur Verantwortung gezogen werden „Prima Sedes a nemine iudicatus“ (CIC Can. 1404).

Papst Franziskus (80) ist in der Amtsausführung seines Primats in vielen Dingen anders als seine Vorgänger in den vielen Jahrhunderten zuvor, allerdings werfen seine Personalentscheidungen immer wieder Fragen auf, geben dem Beobachter unlösbare Rätsel zu knacken, oder stehen in eklatantem Widerspruch zu bestehenden Dekreten und Richtlinien.

Der jüngste Fall: Gerhard Ludwig Kardinal Müller (69)

Am letzten Freitag eröffnete Franziskus im Rahmen einer Privataudienz Kardinal Müller, dass seine fünfjährige Amtszeit als Präfekt der Kongregation für die Glaubensfragen nicht verlängert werde. Müller hatte dieses Amt seit 02. Juli 2012 inne, nach dem Papst Benedikt XVI. ihn vom Bischofsamt in Regensburg nach Rom geholt hatte. Ein gefundenes Fressen für so manchen Journalisten. Man titulierte Müller, wie so häufig, als Hardliner und Scharfmacher. Laut eigener Aussage war Müller vollkommen überrascht von seiner Abberufung.

„Differenzen zwischen mir und Papst Franziskus gab es nicht“, sagte Müller der Mainzer „Allgemeinen Zeitung“. Der Papst habe aber beschlossen, ab sofort nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zuzulassen. „Ich war der Erste, bei dem er das umgesetzt hat.“

Müllers eigene Aussagen sind sicherlich nicht anzuzweifeln. Die Art und Weise dieser Personalentscheidung ist nicht nur einzigartig in der Kirchengeschichte, sondern stellt in mehrfacher Hinsicht einen Affront dar. Man stelle sich bitte einmal vor, man selbst sei in einer hohen beruflichen Position und man erfährt am Freitag von seinem Chef das man am Montag seinen Posten nicht mehr anzutreten braucht. Allein diese Tatsache beweist, welche Führungsqualitäten Franziskus in Personalentscheidungen praktiziert. Die Krönung der Nichtverlängerung der Amtszeit ist dann noch die Aussage, ab sofort werden nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zugelassen. Natürlich kann der Papst die Amtszeiten restriktiv mit fünf Jahren handhaben. Leitende Kardinäle, höhere Prälaten sowie Mitglieder und Konsultoren werden vom Papst ernannt und grundsätzlich für fünf Jahre berufen. Diese Berufung gilt übrigens nicht für den Kardinalstaatssekretär und die Mitglieder des Staatssekretariats, die Apostolische Kammer, die Apostolische Signatur und die Rota Romana. Diese fünf Jahresregel geht zurück auf Papst Paul VI. und dessen Motu proprio „Pro Comperto“ aus dem Jahr 1967. Man findet sie auch in der Apostolische Konstitution „PASTOR BONUS “ über die Römische Kurie von Papst Johannes Paul II. von 1988. Bisher wurden die Amtszeiten der Dikasterienleiter stillschweigend oder durch Veröffentlichung im Bulletin des Presseamts des Heiligen Stuhls um weitere fünf Jahre verlängert.

Diese unbekannte und neue Regel scheint Franziskus im stillen Kämmerlein im Gästehaus Santa Marta gefasst zu haben. Weder der Papst noch sein Staatssekretariat hat bis zum Fall Müller derartiges auch nur im Ansatz publik gemacht. Ein verantwortlicher Personalentscheider gibt modifizierte Regeländerungen bekannt, bevor sie zur Anwendung kommen und nicht mit der ersten Personalentscheidung. Auch ein Kardinal Müller hat das Recht von seinem Papst zu erfahren warum er nicht mehr gebraucht wird. Die Aussage mit der „sofortigen fünfjährigen Amtszeit“ ist eine schwache und fadenscheinige Begründung. Ist dieser Papst nicht Manns genug, Müller die Wahrheit ins Gesicht zu sagen? Bezeichnend waren an diesem Freitag auch die Reaktionen des deutschen Episkopats. Es gab nämlich keine einzige Stellungnahme! Nicht mal der Leiter der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Marx hatte auch nur ein Wort zu sagen. Soviel zur Kollegialität des Deutschen Episkopats.

Die nahe Zukunft wird zeigen wie Ernst es dem Papst mit dieser neuen Regelung wirklich ist. Der nächste Amtsverlust droht dem Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Kultur, Gianfranco Kardinal Ravasi (74) Anfang September diesen Jahres. Außer der Päpstliche Rat für die Kultur fällt vorher der Kurienreform zum Opfer.

Ernennung von Renato Raffaele Kardinal Martino (84) zum Kardinalprotodiakon

Der Kardinalprotodiakon ist der ranghöchste (d. h. dienstälteste) Kardinal im Ordo der Kardinaldiakone. Entscheidend ist hierbei, die Reihenfolge der Ernennung am Tag der Kreierung. Er ist somit „Primus inter Pares“ (Erster unter Gleichen) seiner Kardinalsklasse. Seine Aufgabe ist es, nach erfolgter Papstwahl von der Benediktionslogge der Peterskirche aus die Nachricht von der Wahl eines neuen Papstes der Öffentlichkeit mitzuteilen.

Am 21. Oktober 2013 endete die Amtszeit des damaligen Kardinalprotodiakons Kardinal Tauran. Die Geschichte dieses Kardinalsamtes reicht über 400 Jahre zurück und Päpste besetzten es immer zeitnah mit einem Nachfolger, nicht so Franziskus. Er lässt acht Monate verstreichen, bevor er einen Nachfolger ernennt und wirft die bis dato geltende Regelung kommentarlos über den Haufen. Er ernennt am 12. Juni 2014 Kardinal Martino, zum Zeitpunkt der Ernennung bereits 80 Jahre alt, zum Nachfolger von Kardinal Tauran. Martino konnte bereits bei seiner Ernennung die Aufgabe des Kardinalprotodikons überhaupt nicht wahrnehmen. Kardinäle über 80 Jahre haben kein Wahlrecht in einem Konklave und sind somit von der Papstwahl ausgeschlossen. Für den Fall eines Konklaves bestimmte Franziskus Kardinal Levada diese Aufgabe wahrzunehmen. Eigenartig war auch die Bekanntgabe des neuen Kardinalprotodiakons. Üblicherweise wird eine derartige Entscheidung des Papstes in einem Bulletin des Presseamtes des Vatikans veröffentlicht. Das ist aber unterblieben, lediglich Radio Vatikan hat am 12. Juni 2014 in einem Artikel mit der Überschrift „Konsistorium: Interne Kardinalsbeförderungen“ auf diese Veränderung im Kardinalskollegium hingewiesen. Die katholische Nachrichtenagentur kath.net bezeichnet einen Tag später in dem Artikel „Martino neuer Kardinal-Protodiakon“ Levada als Stellvertreter des Kardinalprotodiakons. Ein Stellvertreter für dieses Amt ist nirgends vorgesehen, weder im Kirchenrecht (CIC) noch in der Papstwahlordnung „Universi Dominici Gregis“ von 1996 und somit auch keine Erklärung für diese päpstliche Personalmaßnahme. Kardinal Levada wurde am 20.Juni 2016 zum Kardinalpriester (pro hac vice) erhoben und wurde selbst am 15. Juni 2016 80 Jahre alt. Dank dem Papst hat die Kirche bis zum heutigen Tag keinen Kardinalprotodiakon der die Aufgaben in einem künftigen Konklave wahrnehmen könnte.

Geschichte und Traditionen bedeuten Franziskus scheinbar nur wenig. Das ist nichts Neues. Kritiker bescheinigen ihm gerne, lieber dagegen zu sein, als sich an jahrhundertealte Traditionen zu binden. Beide Fälle, Kardinal Martino und Müller, bestätigen das eindrucksvoll. Der Primat des Papstes kann dafür aber keine Rechtfertigung sein.

Kardinal Müller hat sicherlich mehr als einmal dem Papst den Spiegel vorgehalten. Aber ist das nicht auch eine Aufgabe des Präfekten der Glaubenskongregation? Das Nachsynodale Apostolische Schreiben „Amoris laetitia“ ist seit seinem Erscheinen im März 2016 in aller Munde und auch in der Kritik. Selbst hohe Würdenträger der Kirche interpretieren es unterschiedlich. Müller hat mehrfach von „nicht überzeugenden“ Interpretationen gesprochen. So mancher Katholik hält die Zulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete für einen nicht hinnehmbaren Verstoß gegen das Sakrament der Ehe. „Amoris laetitia“ sowie die Personalpolitik des Papstes so manchen Katholiken in Gewissenskonflikte gebracht und viele haben sich bereits von der Kirche abgewandt. Diese Entwicklungen hat an vorderster Front nicht der Priester in der Gemeinde, sondern Papst Franziskus zu verantworten. (vh)

Amtszeit nicht verlängert: Kardinal Müller nicht mehr Präfekt der Glaubenskongregation

VATIKANSTADT – Für Kardinal Gerhard Ludwig Müller endet am morgigen Sonntag sein Amt als Präfekt der Glaubenskongregation: Papst Franziskus hat es abgelehnt, seine Amtszeit zu verlängern.

Warum Franziskus das fünfjährige Mandat des deutschen Würdenträgers nicht erneuert hat, teilte der Vatikan bislang nicht mit. Zu lesen war nur, der Papst danke dem scheidenden Kardinal.

Kardinal Müller selber erklärte dazu in einem Interview, der Papst wolle dazu übergehen, Amtszeiten nicht zu verlängern. Er sei der erste gewesen, bei dem dies umgesetzt wurde, so Kardinal Müller gegenüber der „Allgemeinen Zeitung“.

Differenzen habe es nicht gegeben, trotz unterschiedlicher Sichtweisen über manche Dinge, so der Kardinal weiter.

Sichtweise zu „Amoris Laetitia“

Tatsächlich betrifft die Frage der Sichtweise eine ganze Reihe hochbrisanter Themen, von der Frage über die Interpretation von „Amoris Laetitia“ bis zur vollen Versöhnung mit der Piusbruderschaft.

So hat Kardinal Müller etwa immer wieder betont, „Amoris Laetitia“ sei „klar“ verständlich und könne, ja, müsse im Licht der Tradition interpretiert werden. Das Schreiben, samt seines umstrittenen achten Kapitels, breche nicht mit der Lehre der Kirche.

Eine Haltung, die nicht nur die Fragen der Dubia offen ließ – welche Kardinal Müller begrüßte, gleichzeitig aber deren Autoren kritisierte, weil sie diese veröffentlichten. Müllers Haltung war auch eine zunehmend schwierige, weil Papst Franziskus selber Interpretationen von Amoris Laetitia begrüßt hat, die nicht mit Kardinal Müllers vereinbar sind. Was Kardinal Müller nicht davon abhielt, öffentlich solche Interpretationen zu kritisieren, welche der Lehre der Kirche widersprechen – ein klares Signal an die Deutsche Bischofskonferenz und die Maltesische, deren Interpretation etwa der Müllers und anderer Bischofskonferenzen widerspricht.

Das Schreiben über „Die Freude der Liebe“ und die bis heute unbeantworteten Dubia war jedoch nur ein Faktor von vielen, die dazu führten, dass Beobachter von einem klaren Mangel an Vertrauen sprachen, und einer zunehmenden Isolierung des Präfekten der Glaubenskongregation.

Zuletzt hatte Franziskus zudem unter anderem ohne Rücksprache drei Mitarbeiter der Glaubenskongregation entlassen – was Kardinal Müller im Interview „bedauert“.

Wie es für den deutschen Würdenträger weitergeht, ist noch unklar: Eine neue Aufgabe hat der ehemalige Bischof von Regensburg erst einmal nicht.

Als neuen Präfekt der Glaubenskongregation bestimmte Papst Franziskus deren bisherigen Sekretär, Erzbischof Luis Ladaria, ein spanischer Jesuitenpater. (CNA Deutsch)

Ladaria neuer Chef der Glaubenskongregation

  Erzbischof Luis Ladaria ist der neue Präfekt der Glaubenskongregation. Das gab der Vatikan an diesem Samstag bekannt. Der Jesuit und Theologe war bislang als Sekretär die Nummer Zwei des Dikasteriums, er rückt an die Stelle von Kardinal Gerhard Ludwig Müller, dessen Amtszeit an diesem Sonntag ausläuft.

Erzbischof Luis Francisco Ladaria Ferrer SJ stammt gebürtig aus Mallorca, ist Jurist und seit 1966 Mitglied im Jesuitenorden. Einen Teil seiner Studien absolvierte er an der Jesuitenhochschule in Sankt Georgen, Frankfurt am Main. Seit Mitte der 80er Jahre dozierte er Theologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, bevor er 2008 als Nachfolger von Angelo Amato zum Sekretär der Glaubenskongregation ernannt und zum Bischof geweiht wurde. 2013 bestätigte ihn Papst Franziskus in seinem Amt.

An diesem Sonntag endet regulär die fünfjährige Amtszeit von Gerhard Ludwig Müller an der Spitze der Kongregation. Papst Franziskus hat entschieden, ihn nicht um weitere fünf Jahre zu verlängern. Kardinal Müller war 2012 von Papst Benedikt zum Nachfolger von Kardinal William Levada berufen worden, der in den Ruhestand ging. Bis zu seiner Wahl zum Papst war Benedikt – Joseph Ratzinger – selbst Präfekt der Glaubenskongregation gewesen.

Müller stammt aus Mainz, promovierte in Theologie bei Karl Lehmann und dozierte Dogmatik in München, bevor er zum Bischof von Regensburg ernannt wurde. (rv)

Müller: „Benedikt XVI. wird in Geschichte eingehen“

 „In kleinem Kreis“ wird der emeritierte Papst Benedikt XVI. seinen 90. Geburtstag feiern – und dabei wird am Ostermontag, einen Tag nach dem runden Geburtstag, sicher auch Gerhard Ludwig Müller nicht fehlen. Der Kardinal ist Nachfolger Joseph Ratzingers im Amt des Präfekten der vatikanischen Glaubenskongregation, und kaum jemand kennt Benedikts Schriften so gut wie er.

„Ich habe schon einiges geschrieben über ihn und bin auch Herausgeber der Gesammelten Werke: 16 Bände.“ Das sagte der deutsche Kurienkardinal im Gespräch mit Radio Vatikan. „Die Ausgabe ist schon weit vorangeschritten. Wer beim Zustandekommen dieser Ausgabe beteiligt ist oder wer sie in den jeweiligen Sprachen gelesen hat, der weiß, dass Papst Benedikt ein großer, bedeutender Theologe ist und dass er dieses theologische Wissen, diese Erfahrung eingebracht hat in sein Pontifikat. Und dass er mit einem bedeutenden Pontifikat auch in die Geschichte eingehen wird – unabhängig davon, was die eine oder andere interessierte Stimme theologischer Herkunft von sich gibt. Aber die Beurteilung der Kriterien in Geschichte und Theologie sind eben andere, und hier kommt es bei jedem Pontifikat darauf an, wie jemand mit der eigenen Person die Sendung und den Auftrag annimmt, der ihm in der Person des heiligen Petrus von Christus selber übertragen worden ist.“

„Benedikts Rücktritt ist nicht wie der eines Ministers“

In den letzten Jahrhunderten wurde gemeinhin nach dem Tod eines Papstes die Bilanz seines Pontifikats gezogen. Doch mit dem Papst aus Deutschland verhält es sich anders: Er lebt, hat sich aber vor vier Jahren aus dem Petrusdienst zurückgezogen. Wir fragten Kardinal Müller, wie sich denn das Pontifikat Benedikts unter dem Blickwinkel des jetzigen, argentinischen Pontifikats beurteilen lasse.

„Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten, weil wir keine vergleichbaren geschichtlichen Kategorien haben… Wenn Benedikt XVI. auf die Ausübung des Primats verzichtet hat und, auf Deutsch gesagt, zurückgetreten ist von diesem Amt, dann ist das ja nicht so, wie wenn ein Präsident eines Staates oder ein Minister zurücktritt, sodass sein Amt der Vergangenheit angehört. Sondern das ist ja auch eine persönliche Beauftragung durch Christus, die jetzt auf diese Weise nicht mehr ausgeübt wird, da wir jetzt einen neuen, anderen Papst haben. Aber Benedikt hat das eben auch so definiert, dass er gerade als emeritierter Papst durch das Gebet und durch sein Wohlwollen dem päpstlichen Auftrag und der Sendung bleibend verbunden ist. Ich glaube auch, dass gerade durch sein Erbe in der Theologie und auch in seinem päpstlichen Lehramt er weiterhin noch wesentliche Orientierung bietet für das Verständnis des katholischen Glaubens.“

Ganze Glaubenskongregation wird gratulieren

Es sei „schön für ihn und für uns“, dass der Geburtstag des emeritierten Papstes dieses Jahr auf den Ostersonntag fällt, urteilt Kardinal Müller – auch wenn an einem solchen Tag natürlich „keine große Gratulations-Tour“ stattfinden könne. „Jedenfalls werden wir ihm von der ganzen Glaubenskongregation aus schreiben, Glückwünsche aussprechen, alles Gute und Gottes Segen wünschen für den Weg, so wie Gott ihn für ihn bestimmt hat.“ (rv)

Kinderschutzkommission: Briefe von Opfern beantworten

Die Päpstliche Kinderschutzkommission will auch fortan die Mitarbeit und Beratung von Missbrauchsopfern in Anspruch nehmen. Das geht aus einer Erklärung der Kommission zu ihrer achten Plenarsitzung hervor, die am Wochenende in Rom zu Ende ging. Nach dem Austritt der irischen Missbrauchsüberlebenden Marie Collins aus der Kommission wolle man nun „neue Wege suchen“, um den Beitrag von Missbrauchsopfern für die Präventionsarbeit zu garantieren, heißt es in der Erklärung, die der Vatikan an diesem Montag veröffentlichte. Verschiedene Ansätze hierzu würden derzeit geprüft, um im Anschluss dem Papst vorgelegt zu werden.

Ausdrücklich sprach sich die Kommission auf ihrer Sitzung für einen engen Kontakt des Heiligen Stuhles zu Missbrauchsopfern aus: An den Vatikan gerichtete Briefe von Missbrauchsüberlebenden sollten „zeitnah“ und „persönlich“ beantwortet werden, hält die Kommission fest. Dies könne zu „weiterer Transparenz und Heilung“ beitragen, schreibt das Gremium, das sich mit einer entsprechenden Empfehlung bereits an die Glaubenskongregation gewandt hatte. Man sei sich darüber im Klaren, dass diese „besondere Aufgabe“ „klare und spezifische Ressourcen und Prozeduren“ erfordere, führt die Kommission weiter aus, die laut eigener Angaben entsprechende Vorschläge dem Papst unterbreiten will.

Mit Blick auf die Beantwortung von Briefen von Missbrauchsopfern hatte der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation auf die Aufgaben der Ortsbischöfe verwiesen: „Dieser Akt der pastoralen Sorge ist eine Aufgabe der Bischöfe in ihren jeweiligen Teilkirchen und der Generaloberen der religiösen Institute. (…) Der persönliche Kontakt mit den Opfern sollte besser von den Ortsbischöfen unterhalten werden. (…) Es ist ein Missverständnis, dass dieses Dikasterium in Rom sich um alle Diözesen und religiösen Orden der Welt kümmern kann.“ Das sagte Kardinal Gerhard Ludwig Müller Anfang März in einem Interview mit der italienischen Zeitung „Corriere della Sera“.

Müller reagierte mit dem Interview auf Vorwürfe von Marie Collins. Die Irin, die ihre Mitarbeit in der Päpstlichen Kinderschutzkommission aus Frustration über „mangelnde Kooperationsbereitschaft“ an der römischen Kurie beendet hatte, hatte mehreren Behörden im Vatikan gerliches Handeln und mangelndes Interesse an der Arbeit der Missbrauchskommission vorgeworfen. (rv)

Kardinal Müller: Papst Gabe für Kirche, Nein zu Zentralismus

Der Papst ist nach Worten von Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller „das Prinzip der Einheit der Kirche in der empfangenen Glaubensoffenbarung“. Dies betonte der Leiter der vatikanischen Glaubenskongregation am Donnerstagabend in Rom bei der Vorstellung seines neuen Buches zum Papstamt. Sein Anliegen sei, das Papsttum so zu vermitteln, „dass es mit unserer christlichen Glaubensüberzeugung zu tun hat und als Gabe und Hilfe für die ganze Christenheit verstanden werden kann“.

Zugleich sprach Müller von einer „großen Gefahr“, den Papst zu sehr in den Mittelpunkt zu rücken. „Kirche spielt sich nicht nur in Rom ab, sondern überall da, wo sich Menschen um den Altar versammeln“, so Müller. Schuld an einem „Papstzentralismus“ gab er auch den Medien. Zugleich gab er freimütig zu: „Ich bin katholisch. Ich brauche einen Papst.“

Mit Blick auf die Ökumene lobte der Kardinal das unter Papst Franziskus vertiefte Verhältnis zu Pfingstkirchen. Man dürfe allerdings nicht „beim guten persönlichen Verhältnis stehenbleiben“. Die Rolle des Papstes sei nach wie vor unverzichtbar. „Wer vertritt in der heutigen Weltgesellschaft so entschieden die Menschenwürde? Wer bemüht sich so um die Einheit der Christen in der einen Kirche?“, fragte Müller. „Das sind die Päpste der letzten Zeit.“

In seinem Buch spricht sich Müller unter anderem für eine behutsame Dezentralisierung der katholischen Kirche aus. „Im Sinne der Neuevangelisierung müssen auch die Bischöfe, die Synoden und Bischofskonferenzen eine größere Verantwortung wahrnehmen inklusive einer ,gewissen lehramtlichen Kompetenz´“, schreibt der Präfekt der Glaubenskongregation in dem Buch, das im Freiburger Verlag Herder erschien.

Papst Franziskus habe mit seiner Forderung nach einer „heilsamen Dezentralisierung“ jedoch keineswegs ein „Signal für einen Richtungswechsel oder eine Revolution im Vatikan gegeben“, so Müller weiter. „Separatistische Tendenzen und präpotentes Verhalten“ schadeten der katholischen Kirche. Eine Bischofskonferenz könne niemals „separate verbindliche dogmatische Erklärungen abgeben oder gar definierte Dogmen und konstitutive sakramentale Strukturen relativieren“. Konkrete Beispiele dafür, was Bischofskonferenzen künftig selbst entscheiden könnten, nennt Müller nicht.

In seinem Buch mit dem Titel „Der Papst – Sendung und Auftrag“ erklärt der deutsche Kardinal dieses Amt und seine historische Entwicklung. Ein Schwerpunkt bildet hierbei auch die Kontroverse über den Papst zwischen Katholiken und Protestanten. (rv)

Vatikan: Missbrauchsopfer will Klärungen von Kardinal Müller

Radio Vatikan berichtet unter Bezugnahme auf „National Catholic Reporter“ am Dienstag:

„Die irische Missbrauchs-Überlebende Marie Collins, ie jüngst aus Frustration ihr Engagement bei der päpstlichen Kinderschutzkommission beendete, hat einen offenen Brief an Kardinal Gerhard Ludwig Müller geschrieben. Darin wirft sie dem Präsidenten der vatikanischen Glaubenskongregation zögerliches Handeln und mangelndes Interesse an der Arbeit der Kommission vor, die Missbrauch von Kindern durch Kleriker vorbeugen will. Müller hatte sich in einem Interview zum Ausscheiden von Marie Collins aus der Kommission geäußert und gesagt, aus seiner Sicht gebe es keine mangelnde Zusammenarbeit zwischen seiner Behörde und der Kommission.

Collins machte nun ihrem Ärger in einem geharnischten Brief an den Kardinal Luft; der National Catholic Reporter veröffentlichte das Schreiben am Dienstag. Collins wies Müller darin auf Unstimmigkeiten in seinen Aussagen hin. So beanstandete sie erneut, dass ein vom Papst 2015 gewünschtes Sondertribunal zur Aufklärung von Missbrauchsfällen bei der Glaubenskongregation noch immer nicht eingerichtet sei, obwohl Franziskus die nötigen Mittel autorisiert habe. Müller hatte im Interview gesagt, ein solches Gericht sei nicht nötig, weil seine Zuständigkeit von der Bischofskongregation abgedeckt sei. Collins wandte ein, dass trotzdem noch nie ein Bischof wegen Vertuschung von Kindesmissbrauch in seiner Diözese offiziell bestraft worden sei und fragte, ob hier, wenn nicht ein Mangel an Gesetz, so vielleicht ein Mangel an Willen vorliege.

Der deutsche Jesuit Hans Zollner, Mitglied in der Päpstlichen Kinderschutzkommission und Leiter eines Kinderschutzzentrums an der Päpstlichen Universität Gregoriana, hatte in einem Interview mit Radio Vatikan zu den Gründen, die Collins zum Austritt aus der Kinderschutzkommission veranlassten, Stellung genommen. Dabei hatte er betont, dass im Vatikan de facto auch schon bereits vor 2015 der Vertuschung von Missbrauchsfällen nachgegangen worden sei. Ähnlich wie Kardinal Müller findet Zollner: „Man brauchte kein neues Gericht zu schaffen – das gibt es bereits! Und es hat auch funktioniert, auch wenn es nicht so häufig in Anspruch genommen wurde“, so der Jesuit gegenüber Radio Vatikan.

Die päpstliche Kinderschutzkommission sei dazu da, Kinder und verletzliche Erwachsene in der Kirche besser zu schützen, schreibt Collins in ihrem offenen Brief an Kardinal Müller weiter. Das Thema sei zu wichtig, um sich in „Sackgassen welcher Art auch immer“ zu verfahren. „Wenn es Probleme gibt, ist nichts damit gewonnen, so zu tun, als sei alles in Ordnung“. Statt angesichts von Kritik wie der ihren in eine alte Haltung des Abstreitens und Verdunkelns zu verfallen, tue die Kirche besser daran, ihren Angehörigen echte Erklärungen zu bieten. „Wir haben einen Anspruch auf Transparenz, Ehrlichkeit und Klarheit“, so die Irin. Sie hatte ihren Rückzug aus der Kinderschutzkommission mit mangelnder Kooperationsbereitschaft an der römischen Kurie begründet.“ (Quelle rv/ncr)