Interkommunion: Papst wünscht einmütige Regelung

Das gestern gegen 15.45 Uhr stattgefundene Gespräch zwischen Teilnehmern der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Vertretern des Vatikans, zur Frage des Kommunionempfangs, hat offenbar ein für beide Konfliktparteien unbefriedigendes Ergebnis zur Folge.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die Konfliktparteien waren getrennt zur Glaubenskongregation nach Rom gereist. Die Sitzung fand hinter verschlossenen Türen statt und dauerte einige Stunden.

Als Teilnehmer der DBK waren Kardinal Marx und Woelki, Bischof Felix Genn (Bistum Münster), Bischof Wiesemann (Bistum Speyer), Bischof Gerhard Feige (Bistum Magdeburg), Bischof Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg) sowie Pater Hans Langendörfer als Sekretär der DBK dabei.

Von vatikanischer Seite waren Erzbischof Ladaria S.J. (Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre), Kardinal Kurt Koch (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen), Prälat Markus Graulich S.D.B. (Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte) und Pater Hermann Geißler F.S.O. (Abteilungsleiter der Kongregation für die Glaubenslehre) anwesend.

Zeitgleich veröffentlichte gestern Abend die DBK und das vatikanische Presseamt eine Verlautbarung zum Gespräch. In dieser ist nur der letzte Absatz von Relevanz. Hier heißt es:

„Bei dem in deutscher Sprache geführten Gespräch erläuterte Erzbischof Ladaria, dass Papst Franziskus das ökumenische Engagement der deutschen Bischöfe würdigt und sie ersucht, im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung zu finden. Im Gespräch wurden verschiedene Gesichtspunkte erörtert: etwa die Beziehung der Frage zum Glauben und zur Seelsorge, ihre weltkirchliche Relevanz sowie ihre rechtliche Dimension. Erzbischof Ladaria wird den Heiligen Vater über den Inhalt des Gesprächs informieren. Das Treffen verlief in einer herzlichen und brüderlichen Atmosphäre.“

Anfragen verschiedener Medien beim Presseamt des Vatikans, ergaben kein weiteres Statement zum Gesprächsinhalt der Sitzung am Donnerstag.

Aus der Verlautbarung (Bulletin vom 03. Mai 2018) geht hervor, das Erzbischof Ladaria vom Papst vor Gesprächsbeginn die Direktive erhalten hat, die deutschen Bischöfe mögen möglichst eine einmütige Regelung zur Lösung des Dissens finden. Ferner hat man im Gespräch verschiedene Gesichtspunkte erörtert, so die Beziehung der Frage zum Glauben und zur Seelsorge, ihre weltkirchliche Relevanz und ihre rechtliche Dimension.

Diese offizielle Verlautbarung lässt durchaus zwei mögliche Schlussfolgerungen zu.

1. Papst Franziskus will sich in den Streit der Konfliktparteien der DBK nicht einmischen. Im Gespräch hat er durch beide Dikasterienleiter der DBK mitgeteilt, welche Details bei einer Lösungsfindung aus päpstlicher Sicht abzuwägen sind. Die deutsche „Handreichung“ ist in der DBK nochmals zu diskutieren und ein gemeinschaftlicher Konsens zu finden.

2. Nach Berichterstattung durch Erzbischof Ladaria trifft Papst Franziskus eine für die Weltkirche bindende Entscheidung um Thema Interkommunion.

Vorläufiges Fazit:

Unter Berücksichtigung des apostolischen Dokuments „Amoris laetitia“, der Tatsache das Franziskus mehrfach eine Dezentralisierung der Weisungsbefugnis des Vatikans an die Bischofskonferenzen realisieren will und somit den nationalen Bischofskonferenzen mehr Entscheidungsfreiheiten einräumt, erscheint die erstgenannte Schlussfolgerung zuzutreffen.

Der Dissens, um den es im Streit der DBK letztlich geht, ist Ausfluss von „Amoris laetitia“. Papst Franziskus propagierte in den meisten Reden seinen Wunsch nach einem „pastoralen Weg“ und „pastoraler Betreuung“ der Gläubigen. Die „Handreichung“ geht offensichtlich genau in diese Papstrichtung. Bis zum heutigen Tag ist weder die erste Fassung noch die vor wenigen Tagen vom Ständigen Rat der DBK, unter Federführung von Kardinal Marx, beschlossene finale Fassung der „Handreichung“ publiziert worden. Der Inhalt ist also nach wie vor geheim. Franziskus scheint sich im Fall der DBK-Debatte genauso zu Verhalten wie im Fall der Kritik an „Amoris laetitia“. Er bezieht keine klare Stellung und ist damit alleinverantwortlich für die Verwirrung der Gläubigen in der katholischen Kirche.

Der Brief der sieben Bischöfe an den Vatikan hat sein Ziel definitiv erreicht.

Kardinal Marx muss trotz des Mehrheitsbeschlusses der deutschen Bischöfe seine „Handreichung“ überarbeiten lassen. Für Marx ist der Gesprächsausgang ein neuerliches Fiasko. (vh – mm)

DBK-Streit: NCR veröffentlicht den Text der sieben Bischöfe

Quelle: NCR (Screenshot am 26. April)

Der amerikanische Vatikanist Edward Pentin veröffentlichte am Mittwoch den vollständigen Text der sieben Bischöfe an den Heiligen Stuhl.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Im Streit um die Interkommunion in der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hatten sieben Bischöfe, ohne Wissen des Vorsitzenden Kardinal Marx, einen Brief zur Klärung des Inhaltes der sogenannten „Handreichung“ an den Vatikan geschickt. Wie später bekannt wurde, hat der Papst zunächst die Kardinal Marx, Kardinal Woelki und Bischof Genn für ein klärendes Gespräch nach Rom gebeten. Dieser Teilnehmerkreis wurde, von wem auch immer (?), um Bischof Gerhard Feige aus Magdeburg, Bischof Karl-Heinz Wiesemann aus Speyer sowie den Generalsekretär der DBK den Jesuitenpater Hans Langendörfer erweitert.

Besagter Brief hat in der DBK zu großer Verwirrung gesorgt. Die Vorgehensweise der sieben Bischöfe wurde in dieser Woche vom Ständigen Rat der DBK in Würzburg im Rahmen der finalen Fassung der „Handreichung“ laut einer Pressemitteilung der DBK diskutiert.

Bis zum heutigen Zeitpunkt war und ist weder die erste Fassung noch die finale Fassung der „Handreichung“ veröffentlicht worden. Allerdings wurde gestern durch den Vatikanisten Edward Pentin auf National Catholic Register (NCR) er vollständige Text des Briefes der sieben deutschen Bischöfe an den Vatikan publiziert. Ferner will NCR aus zuverlässigen und maßgeblichen Quellen wissen,

„das Papst Benedikt XVI. die sieben Bischöfe und ihren Brief an den Vatikan voll und ganz unterstützt.“

Hier der vollständige bei NCR veröffentlichte Text des Briefes der 7 Bischöfe (eigene Übersetzung aus dem Englischen):


 „Ihre Eminenz, meine lieben Mitbrüder,

In der Zeit vom 19. bis 22. Februar 2018 trafen sich die deutschen Bischöfe zu ihrer Frühjahrstagung in Ingolstadt.

Unter Punkt IL.1 der Tagesordnung wurden die Bischöfe von der Ökumenischen Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg der Einheit mit Christus: konfessionelle Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ zur Beratung und Entscheidungsfindung beauftragt. Gemäß dem Text finden gemischt-konfessionelle Paare als „praktisches Laboratorium der Einheit“ in einem Zustand statt, in dem die getrennten Kirchen gemeinsam auf dem Weg zum Ziel sind. Die Aussage respektiere „den Schmerz […derjenigen], die ihr ganzes Leben teilen, aber Gottes heilende Präsenz in der Eucharistie nicht teilen können“. Laut dem gemeinsamen Reformationsgedenken im Jahr 2017 soll die Handreichung eine freiwillige Verpflichtung sein, „jede Hilfe zu leisten zu interkonfessionellen Ehen, um ihren gemeinsamen Glauben zu stärken und die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu fördern, „konkrete Hilfe und Regulierung anzubieten“, wie es gemeinsam mit der evangelischen Kirche in Deutschland in einem ökumenischen Buß- und Versöhnungsdienst am 11. März 2017 in der Michaeliskirche verkündet wurde.

Demnach soll eine Öffnung für protestantische Christen in konfessionellen Ehen zur Aufnahme der Kommunion über Canon 844 (4) CIC 1983 ermöglicht werden,
weil eine „gravis spiritualis necessitas“ [ernste spirituelle Notwendigkeit] gemäß dem Dokument angenommen wird, das über konfessionelle Unterschiede der Ehe präsentiert wird.

Am 20. Februar 2018 wurde der oben dargelegte Text über konfessionslose Ehen und die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie in der Versammlung abgestimmt. Das Dokument wurde von einer 2/3 Mehrheit der deutschen Bischöfe angenommen. Von den 60 anwesenden Bischöfen stimmten 13 für Nein, darunter mindestens sieben Diözesanbischöfe. Modi (Änderungen) können bis zum 16. März eingereicht werden, aber sie werden die grundsätzliche Annahme des Dokuments nicht mehr in Frage stellen.

Wir persönlich halten die am 20. Februar abgehaltene Abstimmung nicht für richtig,
weil wir nicht glauben, dass das Thema, das wir hier diskutieren, pastoral ist, sondern eine Frage des Glaubens und der Einheit der Kirche, die keiner Abstimmung unterliegt. Wir bitten Sie, Ihre Eminenz, diese Angelegenheit zu klären.

 1. Ist das hier vorgelegte Dokument eine „pastorales Handreichung“ – wie es von einigen deutschen Bischöfen behauptet wird – und somit lediglich eine pastorale Frage, oder ist der Glaube und die Einheit der Kirche grundsätzlich gefordert, und nicht die hier getroffenen Festlegungen?

2. Verändert Artikel 58 des Dokuments nicht den Glauben der Kirche, nach dem die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche verwirklicht wird [besteht] und ist es deshalb notwendig, dass ein evangelischer Christ, der den katholischen Glauben in Bezug auf die Eucharistie teilt, in diesem Fall auch katholisch wird?

3. Nach Nr. 283 bis 293 wird nicht in erster Linie die Sehnsucht nach der eucharistischen Gnade zum Kriterium für [ernstes geistiges] Leid, sondern die gemeinsame Aufnahme der Gemeinschaft von Ehepartnern verschiedener Konfessionen. Unserer Meinung nach ist diese Not nichts anderes als die Ökumene als Ganzes, das heißt von jedem Christen, der ernsthaft nach Einheit strebt. Aus unserer Sicht ist es daher kein Ausnahmekriterium.

4. Ist es überhaupt möglich, dass eine einzige nationale Bischofskonferenz in einer bestimmten Sprachregion eine isolierte Entscheidung über eine solche Frage über den Glauben und die Praxis der ganzen Kirche ohne Bezug und Integration in die Universalkirche trifft?

Eminenz, wir haben viele andere grundsätzliche Fragen und Vorbehalte gegenüber der vorgeschlagenen Lösung in diesem Dokument. Deshalb stimmen wir dafür, auf eine Ausnahmeregelung zu verzichten und stattdessen im ökumenischen Dialog eine klare Lösung für das Gesamtproblem der „eucharistischen Gemeinschaft und der kirchlichen Gemeinschaft“ zu finden, die für die universale Kirche durchführbar ist.

Wir bitten Sie angesichts unserer Zweifel um Ihre Hilfe, ob der in diesem Dokument vorgestellte Lösungsentwurf mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist.

Wir bitten dich und deine verantwortungsvolle Aufgabe in Rom um Gottes Segen und grüßen dich herzlich!

Kardinal Rainer Woelki (Köln)

Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg)

Bischof Gregor Hanke (Eichstätt)

Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg)

Bischof Wolfgang Ipolt (Görlitz)

Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg)

Bischof Stefan Oster (Passau) “


Der Termin des Romgespräches wurde noch nicht bekannt gegeben. Nachdem der Gesprächskreis von drei auf sechs Teilnehmer vergrößert wurde, dürfte es Kardinal Woelki durchaus nicht leicht haben, seine Sichtweise der Dinge vorzutragen.

Es deutet einiges darauf hin, dass Kardinal Marx seine finale Fassung der „Handreichung“ unbedingt beim Heiligen Vater durchsetzen und für das deutsche Episkopat realisieren will. Die DBK ist auf Konfrontationskurs! (vh – mm)

Kommunion-Debatte: Bischof Rudolf Voderholzer äußert sich zum Brief an den Vatikan

REGENSBURG – Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat im Streit um die geplante Handreichung für die Seelsorge konfessionsverschiedener Ehepaare das Vorgehen der sieben Bischöfe erklärt, die als Reaktion darauf einen Brief nach Rom geschickt hatten.

In einem Interview, das gestern auf der Seite des Bistums Regensburg erschien, sagte Voderholzer, dass gerade das Zweite Vatikanische Konzil mit neuer Deutlichkeit herausgestellt habe, dass die Eucharistie Quelle und Höhepunkt des ganzen kirchlichen Lebens ist. Deshalb sei die Mitfeier der Eucharistie immer ein Bekenntnis zur Katholischen Kirche und ihrer Glaubensinhalte, an der folglich nur jene daran teilnehmen, die sich zu diesem Glauben bekennen.

Der Regensburger Bischof gibt zudem Einblicke, wie es zum Brief an den Vatikan kam, nachdem sieben Diözesanbischöfe und sechs Weihbischöfe am Ende gegen den Text der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gestimmt hatten:

„Wir haben uns dann entschieden, uns – im Hinblick auf die Einmütigkeit mit der Universalkirche – an Rom zu wenden, wie es jedem Bischof selbstverständlich immer möglich ist. Eine Kopie des Briefes haben wir – persönlich/vertraulich – an Kardinal Marx als den Vorsitzenden der Bischofskonferenz gesandt, um ihn über den Inhalt zu informieren.“

Es gehe im Brief darum, so Voderholzer, nach einem Weg zu suchen, der die Not der Menschen ernst nehme und gleichzeitig Hilfen anbiete. Die von der DBK angestrebte „Handreichung“, die dem evangelischen Ehepartner den unter „bestimmten Umständen“ und „im Einzelfall“ einen Kommunionempfang ermöglicht, könne die pastoralen Probleme aber nicht lösen. Der Regensburger Bischof beklagt, dass sie auch nicht der Bedeutung des Sakraments der Eucharistie in der katholischen Kirche gerecht werde: „Die Handreichung berücksichtigt nicht ausreichend das unterschiedliche Glaubensverständnis der einzelnen Konfessionen hinsichtlich der Eucharistie auf der einen und des Abendmahls auf der anderen Seite.“

Eine Gefahr für die Ökumene sieht Voderholzer durch den Brief der sieben Bischöfe indes nicht:

„Ich halte dafür, dass wir in ökumenischer Verbundenheit alles das miteinander tun, was wir längst tun können: Miteinander das Wort Gottes hören, miteinander singen und beten, miteinander für den Lebensschutz, für die Bedeutung der Ehe von Mann und Frau und der Familie und für die Wahrung der Menschenwürde eintreten. Die gemeinsame Eucharistie kann nicht eine Etappe auf dem Weg sein, sondern sie ist das Ziel. Mehr Einheit geht dann nicht mehr. Aber bis dorthin ist noch ein Weg.“

Wie CNA Deutsch berichtete, hatte die Bischofskonferenz einen Text verabschiedet, der die Interkommunion bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren anstrebte. Daraufhin hatten sieben Diözesanbischöfe Protest eingelegt und einen Brief an Papst Franziskus geschrieben. (CNA Deutsch)

DBK: Nebelkerze und Desinformationspolitik

Die Unklarheit über die Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) bleibt derzeit immer noch bestehen.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Das österreichische Portal kath.net hat zwar einige neue Details zum Fall veröffentlicht, aber letztendlich bleibt doch vieles im Dunkeln.

Nach kath.net vorliegenden Beweisen soll nun nicht nur Kardinal Marx in Sachen „Interkommunion“ nach Rom reisen, sondern ebenfalls Kardinal Woelki und Bischof Felix Genn. Ferner berichtet kath.net:

„Ein Insider aus Deutschland, der auch den Inhalt des Briefes der Glaubenskongregation kennt, hat gegenüber kath.net am Donnerstag nochmals bestätigt, dass die Berichterstattung von kath.net korrekt ist und darauf hingewiesen, dass in dem Brief der Glaubenskongregation ganz klar der DBK der Wunsch des Papstes übermittelt wurde, derzeit kein Dokument in der Sache zu veröffentlichen. Er bezeichnete die Aussendung der DBK wörtlich als „Nebelkerze“.

Die gestrige Erklärung des Pressesprechers der DBK, Matthias Kopp, scheint eher eine Art Schutzbehauptung in dem Fall zu sein, um Kardinal Marx zu entlasten. Da das mediale Interesse besonders im deutschsprachigen Raum sehr hoch ist, deutet schon einiges darauf hin, dass die DBK hier eine Desinformationspolitik betreibt.

Die Handreichung, davon darf man sicher ausgehen, wird in ihrer jetzigen Fassung, in Deutschland nicht pastorale Praxis werden. Die Beorderung der Beteiligten nach Rom wird Folgen für die Handreichung der DBK haben. Entweder sie muss abgeändert werden oder Papst Franziskus verhindert die Veröffentlichung des Dokuments derzeit komplett. In beiden Fällen ist es eine „Ohrfeige“ für den DBK-Vorsitzenden Kardinal Marx.

Nicht zum ersten Mal wird in verschiedenen Internetportalen der Rücktritt von Kardinal Marx gefordert. Der Alleingang der DBK in Sachen Interkommunion kann nicht nur Kardinal Marx angelastet werden. Auch der Papst trägt hier eine große Mitverantwortung. Die Ursache ist und bleibt das Dokument „Amoris laetitia“. Man kann eben nicht jede Veränderung in der katholischen Kirche mit den Begriffen „pastorale Begleitung“ und „pastoralem Weg“ begründen. (vh – mm)

Kardinal Marx: „Wünsche mir lange Amtszeit von Franziskus“

ROSENHEIM – Kardinal Reinhard Marx wünscht sich nach eigener Aussage, dass das Pontifikat von Papst Franziskus noch lange anhalten möge: „Ich hoffe, dass wir in diesen Jahren einen Weg gehen können, mit dem die ganze Kirche sich auf das 21. Jahrhundert hin entfaltet“.

Der Erzbischof von München und Freising sprach bei der Vollversammlung des Diözesanrats am heutigen Samstag, 10. März, in Rosenheim.

Man könne nicht erwarten, „dass in fünf Jahren alles so läuft, wie ich es mir vorgestellt habe“, sagte Kardinal Marx weiter.

„Die Kirche ist eine komplexe, große Gemeinschaft, verstreut und vereint zugleich. Es ist nicht immer einfach, alle mitzunehmen.“ Dabei gelte es zu beachten, „dass wir nicht allein sind auf der Erde, wir Deutschen mit unseren Vorstellungen“. Päpstliche Dokumente seien „Leitplanken und Ermutigung, auf der Ebene der Bischofskonferenz voranzugehen“.

Mit Blick auf das Ende seiner Amtszeit als Präsident der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) zeigte sich Marx sorgenvoll über die Zukunft der Europäischen Union und des Friedens zwischen den Völkern.

„Europa steht neu zur Debatte, es ist nicht ausgemacht, dass die EU bleibt.“ Er nehme wahr, „dass eine Atmosphäre des Misstrauens der Völker untereinander, auch in Europa, zugenommen hat“, so der Münchner Erzbischof.

Aufgabe der Kirche sei es, wachsam zu sein und als „Sakrament der Einheit der Menschen untereinander in der EU und in der Welt“ zu wirken. „Die Kirche steht auf der Seite der Hoffnung und der Ermöglichung, nicht des Misstrauens und der Angst“.

Ein Herausforderung für Kirche seien „zunehmend flexiblere Lebensformen“, behauptete der Erzbischof. Das „Feld der Pastoral“ werde „differenzierter“, Kirche müsse darauf achten, sich nicht auf bestimmte Milieus „zu verengen“, so Marx.

„Weiterhin bleibt für uns die starke Präsenz in den Pfarreien und Pfarrverbänden wichtig, wir brauchen motivierte Mitarbeiter und Priester“.

In der Aussprache mit dem Diözesanrat erinnerte Marx auf Nachfrage daran, dass die katholische Kirche eine Aufweichung oder Abschaffung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbruch klar ablehnt.

„Abtreibung ist rechtswidrig, Werbung kann nicht in Frage kommen.“

Themen der Diskussion waren auch die weiter hohe Zahl von Kirchenaustritten sowie die geringe Zahl der Priesterberufungen im Erzbistum. „Wir können diesen Themen nicht ausweichen, wir müssen sie angehen“, sagte der Erzbischof. Als eine Ursache nannte er öffentliche kirchliche Skandale: „Bei jedem Skandal, der bei uns passiert, haben wir die entsprechenden Zahlen.“ Diesem Sachverhalt müsse er, aber auch die Deutsche Bischofskonferenz sich stellen. (CNA Deutsch)

Kardinal Müller: Paradigmenwechsel in der Interpretation des Glaubensgutes ist unmöglich!

New York. Der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation Ludwig Kardinal Müller (70) weißt einen Paradigmenwechsel in der Interpretation der kirchlichen Lehre zurück.

„Dieser bedeutet eine Abkehr von den Quellen der Lehre der katholischen Kirche“,

Quelle: First Things (Screenshot 24. Feb.)

betonte Müller in einem Artikel des amerikanischen Magazins „First Things“. Befürworter von „Amoris Laetitia“ versuchen ihre Behauptungen zu untermauern, indem sie sich gewöhnlich auf die Schriften von John Henry Kardinal Newman und insbesondere an seinen berühmten Essay über die Entwicklung der christlichen Lehre (1845) beziehen. Müller bezieht hier eine klare Position und weißt auf den Zusammenhang von schwerwiegender Sünde und Ehebruch hin. Er sagt:

„Wenn man die apostolische Ermahnung „Amoris Laetitia“ von Papst Franziskus kommentiert, so stellen manche Interpreten entgegen der ständigen Lehre der katholischen Kirche Positionen auf, die bestreiten, dass Ehebruch immer eine schwerwiegende objektive Sünde oder die gesamte sakramentale Ökonomie der Kirche ausschließlich von den subjektiven Dispositionen der Menschen abhängig macht“.

Kardinal Müller geht auf die Schriften von Henry Kardinal Newman ein und rückt fragwürdige Argumentationen der Befürworter von „Amoris Laetitia“ ins richtige Licht. Ferner weißt er daraufhin:

„Ein gefährlicher Stillstand kann beispielsweise in der Kirche eintreten, wenn begabte Theologen und wissenschaftliche Einrichtungen nicht genügend gefördert werden oder wenn Bischöfe berufen werden, die für ihre hervorragende Lehr- und Predigtpflicht schlecht ausgerüstet sind (vgl. Lumen Gentium, 25). . Bischöfe gehören nicht zur Peripherie, sondern zum Zentrum der Orthodoxie. Die Kriterien, die Newman entfaltet, sind dann nützlich, um zu zeigen, wie wir die apostolische Ermahnung von Papst Franziskus „Amoris Laetitia“ lesen sollten.

Die ersten beiden Kriterien sind „Erhaltung des Typus“ und „Kontinuität der Prinzipien“. Sie sollen gerade die Stabilität der grundlegenden Struktur des Glaubens gewährleisten. Diese Prinzipien und Typen verhindern, dass wir von einem „Paradigmenwechsel“ bezüglich der Form des Seins der Kirche und ihrer Präsenz in der Welt sprechen. Nun ist das Kapitel VIII von „Amoris Laetitia“ Gegenstand widersprüchlicher Interpretationen. Wenn in diesem Zusammenhang von einem Paradigmenwechsel gesprochen wird, scheint dies ein Rückfall in eine modernistische und subjektivistische Art der Interpretation des katholischen Glaubens zu sein. …

Wer von einer kopernikanischen Wende in der Moraltheologie redet, die eine direkte Verletzung der Gottesgebote zu einer lobenswerten Gewissensentscheidung macht, spricht ganz offenkundig gegen den katholischen Glauben. Situationsethik bleibt eine falsche ethische Theorie, auch wenn einige behaupten sollten, sie in „Amoris Laetitia“ zu finden“.

Müller ist der Auffassung, dass ein Paradigmenwechsel, bei dem die Kirche Kriterien der modernen Gesellschaft annimmt, um von ihr assimiliert zu werden, keine Entwicklung sondern Korruption darstellt.

Kardinal Müllers Botschaft

Kardinal Müller nennt zwar keine Namen, aber die Empfänger seiner Botschaft, besonders in Deutschland, dürften recht klar sein. Wenn er im Folgenden von dem „pastoralen Wandel“ spricht, erinnert das stark an Kapitel VIII. in „Amoris Laetitia“ und die umstrittene Auslegung durch Kardinal Kasper und ganz besonders den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Marx:

„Wenn der „pastorale Wandel“ zu einem Begriff wird, in dem manche ihre Agenda zum Ausdruck bringen, die Lehre der Kirche so weit zu verwerfen, als ob die Lehre ein Hindernis für die Seelsorge wäre, dann ist es eine Gewissenspflicht, sich in Opposition zu äußern“.

Kardinal Müller ruft hier unmissverständlich die Verantwortlichen in Deutschland, das Episkopat und die Gläubigen zum Widerstand gegen diesen „pastoralen Wandel“ in der katholischen Kirche auf. Dieser Paradigmenwechsel ist also keine Entwicklung eines neuen „pastoralen Weges“ sondern schlicht und einfach Korruption der Glaubensgrundsätze der katholischen Kirche. (vh)

Handreichung über Empfang der Kommunion für evangelische Ehepartner angekündigt

Kardinal Marx: „Orientierungshilfe“ für Seelsorger, die unter bestimmten Umständen in Einzelfällen evangelischen Ehepartnern den Empfang der Heiligen Kommunion ermöglicht.

INGOLSTADT – Evangelische Christen, die mit Katholiken verheiratet sind, können unter sehr bestimmten Umständen, wenn sie den katholischen Eucharistie-Glauben bejahen, in gewissen Einzelfällen gemeinsam mit ihrem Ehepartner zur Kommunion gehen: Kardinal Reinhard Marx hat zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) mitgeteilt, die deutschen Bischöfe hätten nach einer intensiven Debatte beschlossen, eine orientierende Handreichung für Ehepaare als Hilfestellung zu veröffentlichen, anhand derer ein Weg hin zu einer „verantwortbaren Entscheidung über die Möglichkeit des Kommunionempfangs des nichtkatholischen Partners“ angesichts des hohen Anteils konfessionsverschiedener Ehen erörtert werden soll.

Die Handreichung sei zuallererst an Seelsorger gerichtet: „Ihnen geben wir eine Orientierung für die seelsorgliche Begleitung von konfessionsverschiedenen Ehepaaren, die für sich klären wollen, ob eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie in der katholischen Kirche möglich ist“, so Kardinal Marx im offiziellen Pressebericht zur Vollversammlung, die vom 19. bis 22. Februar in Ingolstadt abgehaltenen wurde, und an der 62 Mitglieder unter der Leitung des DBK-Vorsitzenden teilnahmen.

„Die Orientierungshilfe geht davon aus, dass in konfessionsverschiedenen Ehen im Einzelfall der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass es eine Gefährdung der Ehe und des Glaubens der Ehepartner nach sich ziehen könnte, ihn nicht stillen zu dürfen. (…) Hier kann ein „schwerwiegendes geistliches Bedürfnis“ entstehen, das es nach dem Kirchenrecht (auf der Grundlage von c. 844 § 4 CIC) möglich macht, dass der evangelische Ehepartner zum Tisch des Herrn hinzutritt, wenn er den katholischen Eucharistieglauben bejaht“.

Deshalb sei die zentrale Aussage des Dokumentes, „dass alle, die in einer konfessionsverbindenden Ehe nach einer reiflichen Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Pfarrer oder einer mit der Seelsorge beauftragten Person zu dem Gewissensurteil gelangt seien, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen sowie eine „schwere geistliche Notlage“ beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu wollen, zum Tisch des Herrn hinzutreten dürfen, um die Kommunion zu empfangen“.

Kardinal Marx betont im Pressebericht: „Wichtig ist: Wir sprechen über Einzelfallentscheidungen, die eine sorgfältige geistliche Unterscheidung implizieren“.

Ziel sei, größere Klarheit und Sicherheit zu schaffen. Hier sehe sich die DBK angesichts der hohen Zahl konfessionsverschiedener Ehen in Deutschland in einer besonderen Verantwortung.

Hintergrund: Empfang der Kommunion

Aus katholischer Sicht ist die heilige Eucharistie ein Sakrament. Dessen Empfang hängt „eng mit der Kirchengliedschaft zusammen“, wie das Bistum Augsburg auf seiner Website zur Frage der Interkommunion erklärt. Es gelte die Grundregel:

„Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern“ (can. 844 § 1 CIC).

Allerdings beschreibt das Kirchenrecht auch eine Ausnahme, auf die nun auch die kommende Orientierungshilfe verweisen wird:

„Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind“ (c. 844, § 4 CIC).

Richtig „disponiert“ sei ein nichtkatholischer Christ aber nur, so das Bistum Augsburg auf seiner Webseite weiter, „wenn er die katholischen Glaubenslehren über diese Sakramente annimmt, also z.B. dass ausschließlich ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandeln kann. Darauf hat der Papst eigens in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia aufmerksam gemacht: ‚Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, dass der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist.‘ (Nr. 46).“

Die Entscheidung für die nun angekündigte Orientierungshilfe, war nicht kurzfristig: Bereits am 31. Dezember 2016 Jahr meldete die Webseite „evangelisch.de„, dass sich der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode die Kommunion für katholisch-evangelische Ehen wünsche. Es wäre ihm ein persönliches Anliegen, „wenn wir auf unserer Seite für die konfessionsverschiedenen Ehen eine Lösung finden könnten“, zitierte „evangelisch.de“ den Bischof in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Tatsächlich gingen bereits viele Protestanten mit ihren katholischen Ehepartnern gemeinsam zur Kommunion. „Wir müssen dem eine Grundlage geben, was wir in der Praxis oft schon haben.“

Bei ihrer Vollversammlung im Frühjahr 2017 diskutierten die Bischöfe eine Vorlage zum Thema, so Angaben des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick damals gegenüber dem „Tag des Herrn„.

Stichwort: DBK-Vollversammlung

Zur Vollversammlung treffen sich die katholischen Orts- und Weihbischöfe in Deutschland sowie der Apostolische Exarch der Ukrainer regelmäßig im Frühjahr und im Herbst. Dabei werden organisatorische und inhaltliche Fragen besprochen und Beschlüsse gefasst. Die Zahl der Mitglieder beträgt nach DBK-Angaben derzeit 65. Der Sekretär der DBK ist seit 1996 Pater Hans Langendörfer SJ. (CNA Deutsch)

Kardinal Marx: Dementi seines Interviews zur „Segnung homosexueller Paare“

Die Reaktionen der Presse zum Radiointerview von Kardinal Marx mit dem BR am 03. Februar waren heftig. Nun dementiert Marx seine Aussagen zur „Segnung homosexueller Paare“ im Interview.

Domradio.de hat hierzu nun Folgendes berichtet:

„Von Segnung homosexueller Paare öffentlich habe ich überhaupt nicht gesprochen“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz am Montag im Vorfeld der Bischofsvollversammlung in Ingolstadt. Es gehe vielmehr „um die Begleitung von Homosexuellen, die Christen sein wollen, die für ihr Leben auch Zuspruch suchen“. Die Bischofs-Kommission „Pastorale Aufgaben“ sei beauftragt, dieses Thema vorzubereiten”.

Marx betonte, hier gehe es um den pastoralen Weg für diese Menschen und von öffentlicher Segnung der homosexuellen Paare habe er gar nicht gesprochen.

Im BR-Interview am 03. Februar hört sich das allerdings schon etwas anders an. Sein Dementi vor der Bischofsvollversammlung in Ingolstadt sollte wohl Kritiker aus den Reihen des deutschen Episkopats beruhigen.

Auch die Tatsache, es gebe keine Regelungen zu diesem Thema und die Bischofs-Kommission “Pastorale Aufgaben” werde dieses Thema vorbereiten, nährt eher den Eindruck, Marx will aufgrund der Medienkritik den Mantel der Verschwiegenheit über das Thema “Segnung homosexueller Paare” legen.

Der Leiter der Deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising sollte doch bitte mal einen Blick in die Heilige Schrift werfen. Das könnte durchaus hilfreich sein, besonders im Bezug auf den Aspekt “Regelungen”, von denen Kardinal Marx behauptet, es gäbe ja keine.

Marx ist hier voll auf der Linie von Papst Franziskus. Er hatte schon vor geraumer Zeit gesagt, dass er Homosexualität nicht verurteilen kann. Außerdem beruft sich Marx auf den Leitspruch “pastoraler Weg” aus dem Chaosdokument “Amoris laetitia”. In den letzten Monaten taucht dieser Leitspruch immer häufiger auf und wird für alles mögliche und unmögliche in der katholischen Kirche missbraucht.

Man muss froh sein, wenn wenigstens ein hoher Würdenträger Kardinal Marx sofort in die Schranken gewiesen hat. Der ehemalige Kurienkardinal Paul Josef Cordes kritisierte Marx mit den Worten:

„Der Münchner Erzbischof habe nicht einmal erwähnt, dass praktizierte Homosexualität immer“ dem Willen Gottes „widerspricht und sein Vorstoß missachtet die eindeutige Offenbarung Gottes“.

Wie lange lassen die deutschen Bischöfe, Kardinal Marx noch seine fragwürdigen, der Kirche schadenden Veränderungsversuche durchgehen? (vh)

 

Österreich: Groteske Reaktion des Landessuperintendenten Hennefeld auf Launs Äußerungen

Mit scharfer Kritik hat der Landessuperintendent der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich, Thomas Hennefeld, auf die Äußerungen von Bischof Laun zur „Segnung homosexueller Verbindungen“ reagiert. Hennefelds groteske Reaktion basiert auf inhaltlichen Verdrehungen der Aussagen von Bischof Launs Äußerungen. Sie gehen soweit, dass Hennefeld für eine „rechtliche Verfolgung“ Launs plädiert.

Mit den jüngsten Aussagen zur Homosexualität stelle Laun die Pfarrerinnen und Pfarrer der evangelisch-reformierten Kirche, die solche Segnungen vornehmen, „auf eine Stufe mit jenen Menschen, die die nationalsozialistischen Konzentrationslager gutgeheißen haben“ meint Hennefeld. Vor allem aber sei dieser Vergleich:

„Ein Schlag ins Gesicht homosexueller Menschen, die sich für eine Segnung ihrer Partnerschaft entschieden haben“.

„Bei diesen Aussagen und diesem Vergleich eines kirchlichen Würdenträgers handelt es sich aber nicht um eine Meinung sondern um Verhetzung. Ich schließe mich daher der Forderung der Homosexuellen-Initiative HOSI an, die strafrechtliche Relevanz seiner Aussagen zu prüfen“.

„Mit einer rechtlichen Verfolgung könnte außerdem ein Signal gesetzt werden, dass Verhetzung und Menschenverachtung auch staatlicherseits nicht geduldet werden“.

Liest man das Interview bei kath.net, so kann man Hennefelds Reaktion als falsch und überzogen einstufen. Bischof Laun hatte mit seinen Vergleichen lediglich aus Sicht der katholischen Kirche eine derartige Segnung klar verneint. Hennefeld will mit seinen überzogenen Aussagen lediglich die übliche Vorgehensweise der evangelischen Kirche zu diesem Thema verteidigen. Doch zu diesem Thema liegen die Ansichten der beiden Kirchen meilenweit auseinander, nicht nur in Österreich sondern auch in Deutschland. Hennefelds Forderung nach einer rechtlichen Verfolgung zeigt, dass er erstens den Unterschied zwischen den Glaubensgrundsätzen der katholischen und evangelischen Kirche nicht verstanden hat und zweitens freie Meinungsäußerung mit Füßen tritt.

Bischof Laun hatte seine Darstellung/Argumentation einzig an die Adresse katholischer Verantwortlicher gerichtet, hier speziell an Kardinal Marx und Bischof Bode und nicht die Praxis der evangelischen Kirche in Österreich angesprochen.

Bezeichnend ist allerdings, dass die Angesprochenen in Deutschland bisher keine Reaktion zeigen. Wie üblich liegen vonseiten der Deutschen Bischofskonferenz bisher keine Verlautbarungen vor. Kardinal Marx und Bischof Bode schweigen. (vh)

Kein Karneval: Was diese Woche im Vatikan geplant ist

Der Karneval schlägt sich schlechterdings gar nicht nieder im Programm des Papstes für diese Woche. Anders verhält sich das mit dem Beginn der Fastenzeit.

Stefan von Kempis – Vatikanstadt.

Am Mittwochnachmittag wird Franziskus die üblichen Riten des Aschermittwochs auf dem römischen Aventin-Hügel vollziehen. Zunächst leitet er einen kurzen Gottesdienst in der Benediktiner-Zentrale Sant’Anselmo, dann feiert er die Messe in der nahegelegenen Basilika Santa Sabina. Dort wird er sich auch das Aschenkreuz auf die Stirn zeichnen lassen.

Am Sonntagnachmittag bricht der Papst dann zusammen mit den Spitzenvertretern seiner Römischen Kurie in die Fastenexerzitien auf. Ein portugiesischer Priester und Dichter hält sie bis zum 23. Februar in Ariccia, einem Dorf in den Albaner Bergen unweit von Rom.

“ Audienz für Kardinal Marx ”

Doch bevor Franziskus in die geistlichen Exerzitien entfleucht, hat er noch ein paar Audienzen im Vatikan. Am Montag trifft er u.a. die Ministerpräsidentin von Bangladesch, Sheik Hasina, und den deutschen Kardinal Reinhard Marx, der Koordinator des vatikanischen Wirtschaftsrates ist. Für den Mittag plant der Papst eine Ansprache zum Welttag gegen Menschenhandel.

Am Dienstag treffen sich in Rom Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und Italiens Ministerpräsident Paolo Gentiloni; Anlass ist der 89. Jahrestag der Lateranverträge, der einst zur Gründung des Vatikanstaats führte. Am Mittwoch hält der Papst seine übliche Generalaudienz, am Donnerstagvormittag spricht er im Lateran mit den römischen Pfarrern.

Und, wie gesagt: Karnevalsfeiern sind nicht vorgesehen… (vatican news)