Kardinal Joachim Meisner gestorben

Das Erzbistum Köln trauert um Kardinal Joachim Meisner. Der emeritierte Erzbischof von Köln ist an diesem Mittwoch mit 83 Jahren während eines Urlaubs in Bad Füssing gestorben. Das teilte das Erzbistum Köln mit. Geboren 1933 in Breslau, wurde er 1962 in Erfurt zum Priester geweiht, 1975 wurde er Weihbischof in Erfurt. 1980 ernannte Papst Johannes Paul II. ihn zum Erzbischof von Berlin, 1983 erhob er ihn zum Kardinal. Die Ernennung zum Erzbischof von Köln erfolgte am 20. Dezember 1988, seine Einführung in Köln am 12. Februar 1989. Bereits mit Erreichen des 75. Lebensjahres 2008 hatte Meisner der kirchlichen Ordnung entsprechend seinen Rücktritt angeboten, war aber von Papst Benedikt XVI. gebeten worden, bis auf weiteres im Amt zu bleiben.

„Er hatte keine Angst vor dem Tod, das hat er immer wieder verkündet“, so Meisners Nachfolger, Kardinal Rainer Maria Woelki, in einer ersten Reaktion gegenüber dem Domradio. „Für ihn stand Gott im Zentrum, nichts anderes galt eigentlich für ihn. Seine ganze Welt, sein Denken, sein Handeln, das politische und gesellschaftliche Deuten hat er immer von Christus her gedacht. Für ihn war der Tod einfach nur, wie er gesagt hat, der Hinübergang von der einen Hand Gottes in die andere Hand Gottes.“

„Mit innerer Anteilnahme“ habe er die Nachricht vom Tod Meisners aufgenommen, so Papst Franziskus in einem Beileidstelegramm an Kardinal Woelki. „Aus einem tiefen Glauben und einer aufrichtigen Liebe zur Kirche heraus ist Kardinal Meisner für die Frohe Botschaft eingetreten. Christus der Herr lohne ihm seinen treuen und unerschrockenen Einsatz für das Wohl der Menschen in Ost und West.“

25 Jahre in Köln

Kardinal Meisner war nie um klare und offene Worte verlegen, bis zuletzt meldete er sich in kirchlichen Debatten zu Wort. So war er einer der vier Kardinäle, die Papst Franziskus eine Reihe von „Dubia“, also Zweifeln, vorlegten, und die Beantwortung von Fragen zur Ehelehre im Papstschreiben Amoris Laetitia verlangten. Der Papst war aber auf diese Forderung nicht eingegangen.

Aber auch die Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland, die Frage nach Zölibat oder nach dem Frauenpriestertum und nach Sterbehilfe forderten den Kardinal immer wieder zu öffentlichen Stellungnahmen heraus. Deutlich kritisierte er von Köln aus, wo er ein Vierteljahrhundert lang Erzbischof war, die Gottvergessenheit des Westens und die Konsumwelt.

„Er ist für mich ein Zeuge, der immer für die Wahrheit des Glaubens eingetreten ist, gelegen oder ungelegen“, so Kardinal Woelki in seiner ersten Würdigung. „Er hat gekämpft für den Schutz des Lebens am Beginn und am Ende, überall dort, wo die Würde des Menschen beeinträchtigt war, da hat er seine Stimme erhoben. Für mich ist ein bedeutender Mann der Kirche und der Zeitgeschichte von uns gegangen, der die bundesrepublikanische und die kirchliche Wirklichkeit nach 1989 entscheidend mit geprägt hat.“

2005 war das Erzbistum Gastgeber des Weltjugendtages, direkt nach Amtsantritt von Papst Benedikt XVI. Noch 2013 hatte der Kardinal in Köln einen nationalen Eucharistischen Kongress organisiert.

Im gleichen Jahr reagierte Kardinal Meisner erschüttert auf die Meldung, Papst Benedikt XVI. sei zurückgetreten. „Bis zum Tod – das habe ich nicht nur in Bezug auf Ehen so gesehen, sondern auch auf das Papstamt“, zitierte die Agentur KNA seine erste Reaktion damals. Später seien seine Zweifel aber angesichts der körperlichen Schwäche Benedikts „weggeschmolzen“.

Der vollständige Text des Papsttelegramms:

Mit innerer Anteilnahme habe ich die Nachricht aufgenommen, dass der barmherzige Gott Kardinal Joachim Meisner plötzlich und unerwartet von dieser Welt abberufen hat. Ich verbinde mich mit Ihnen und den Gläubigen des Erzbistums Köln im Gebet für den verstorbenen Hirten. Aus einem tiefen Glauben und einer aufrichtigen Liebe zur Kirche heraus ist Kardinal Meisner für die Frohe Botschaft eingetreten. Christus der Herr lohne ihm seinen treuen und unerschrockenen Einsatz für das Wohl der Menschen in Ost und West und schenke ihm Anteil an der Gemeinschaft der Heiligen im Himmel. Von Herzen erteile ich allen, die des Verstorbenen im Gebet und Opfer gedenken, den Apostolischen Segen.

Papst Franziskus (rv)

Amtszeit nicht verlängert: Kardinal Müller nicht mehr Präfekt der Glaubenskongregation

VATIKANSTADT – Für Kardinal Gerhard Ludwig Müller endet am morgigen Sonntag sein Amt als Präfekt der Glaubenskongregation: Papst Franziskus hat es abgelehnt, seine Amtszeit zu verlängern.

Warum Franziskus das fünfjährige Mandat des deutschen Würdenträgers nicht erneuert hat, teilte der Vatikan bislang nicht mit. Zu lesen war nur, der Papst danke dem scheidenden Kardinal.

Kardinal Müller selber erklärte dazu in einem Interview, der Papst wolle dazu übergehen, Amtszeiten nicht zu verlängern. Er sei der erste gewesen, bei dem dies umgesetzt wurde, so Kardinal Müller gegenüber der „Allgemeinen Zeitung“.

Differenzen habe es nicht gegeben, trotz unterschiedlicher Sichtweisen über manche Dinge, so der Kardinal weiter.

Sichtweise zu „Amoris Laetitia“

Tatsächlich betrifft die Frage der Sichtweise eine ganze Reihe hochbrisanter Themen, von der Frage über die Interpretation von „Amoris Laetitia“ bis zur vollen Versöhnung mit der Piusbruderschaft.

So hat Kardinal Müller etwa immer wieder betont, „Amoris Laetitia“ sei „klar“ verständlich und könne, ja, müsse im Licht der Tradition interpretiert werden. Das Schreiben, samt seines umstrittenen achten Kapitels, breche nicht mit der Lehre der Kirche.

Eine Haltung, die nicht nur die Fragen der Dubia offen ließ – welche Kardinal Müller begrüßte, gleichzeitig aber deren Autoren kritisierte, weil sie diese veröffentlichten. Müllers Haltung war auch eine zunehmend schwierige, weil Papst Franziskus selber Interpretationen von Amoris Laetitia begrüßt hat, die nicht mit Kardinal Müllers vereinbar sind. Was Kardinal Müller nicht davon abhielt, öffentlich solche Interpretationen zu kritisieren, welche der Lehre der Kirche widersprechen – ein klares Signal an die Deutsche Bischofskonferenz und die Maltesische, deren Interpretation etwa der Müllers und anderer Bischofskonferenzen widerspricht.

Das Schreiben über „Die Freude der Liebe“ und die bis heute unbeantworteten Dubia war jedoch nur ein Faktor von vielen, die dazu führten, dass Beobachter von einem klaren Mangel an Vertrauen sprachen, und einer zunehmenden Isolierung des Präfekten der Glaubenskongregation.

Zuletzt hatte Franziskus zudem unter anderem ohne Rücksprache drei Mitarbeiter der Glaubenskongregation entlassen – was Kardinal Müller im Interview „bedauert“.

Wie es für den deutschen Würdenträger weitergeht, ist noch unklar: Eine neue Aufgabe hat der ehemalige Bischof von Regensburg erst einmal nicht.

Als neuen Präfekt der Glaubenskongregation bestimmte Papst Franziskus deren bisherigen Sekretär, Erzbischof Luis Ladaria, ein spanischer Jesuitenpater. (CNA Deutsch)

„Dubia“ zu Amoris Laetitia: Kardinäle bitten Papst Franziskus um eine Audienz

VATIKANSTADT – Die Kardinäle, die Papst Franziskus gebeten hatten, einige offene Fragen zu beantworten, die sie als „Dubia“ (Zweifel) bezüglich des Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia formulierten, haben nun ihre Bitte öffentlich gemacht, der Heilige Vater möge ihnen eine Audienz gewähren und mit ihnen persönlich dieses Thema besprechen. Der Grund: Auch auf das Bittschreiben um eine Audienz haben sie bislang keine Antwort erhalten.

Das gab am Montag, den 19. Juni, der Vatikanist Edward Pentin in der Zeitung „National Catholic Register“ bekannt, in der er den vollständigen Text des Briefes veröffentlichte, den die Kardinäle an den Papst geschickt hatten.

Der Brief ist datiert auf den 25. April und unterzeichnet vom italienischen Kardinal Carlo Cafarra, der erklärte, er habe ihn in seinem Namen und im Namen der deutschen Kardinäle Walter Brandmüller und Joachim Meisner sowie des amerikanischen Kardinals Raymond Burke an den Heiligen Vater geschickt.

Bei den „Dubia“ oder Zweifeln der Kardinäle handelt es sich um fünf Fragen, bei denen es unter anderem um die Möglichkeit geht, ob etwa wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion empfangen können.

„Respektvoll und demütig“: Bitte um Audienz

Kardinal Cafarra erklärte, dass die Kardinäle in dem verfassten Brief an den Papst ihre „absolute Hingabe und vorbehaltlose Liebe für den Stuhl Petri und seine ehrwürdige Person erneuern, in der wir den Nachfolger Petri und den Stellvertreter Christi erkennen.“

„Wir teilen nicht in geringster Weise die Haltung jener, die den Stuhl Petri als vakant ansehen, noch jener, die anderen die unteilbare Verantwortung des Auftrags Petri attribuieren wollen. Uns bewegt allein das Bewusstsein der große Verantwortung des Kardinalsamtes: Ratgeber des Nachfolgers Petri in seinem erhabenen Dienst zu sein“, heißt es weiter.

Der Kardinal erläutert: „Wir haben die Entscheidung getroffen, respektvoll und demütig um eine Audienz zu bitten“, nachdem wir auf die am 19. September 2016 bei der Kongregation für die Glaubenslehre eingereichten Zweifel „von Seiner Heiligkeit keine Antwort erhalten hatten.“

Seit der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia am 19. März 2016 „gab es Interpretationen offensichtlich mehrdeutiger Passagen des nachsynodalen Schreibens, die nicht nur vom ständigen Lehramt der Kirche abweichen, sondern in Gegensatz zu ihm stehen“, schrieb Kardinal Cafarra.

„Was in Deutschland erlaubt, in Polen verboten“

Der emeritierte Erzbischof von Bologna präzisiert, dass – obwohl Kardinal Gerhard Müller, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre wiederholt gesagt hatte, die Lehre der Kirche habe sich nicht geändert – „zahlreiche Erklärungen von Bischöfen, Kardinälen und sogar Bischofskonferenzen abgegeben worden sind, die anerkennen, was die Kirche nie anerkannt hat.“

„Nicht nur den Empfang der heiligen Kommunion für jene, die objektiv und öffentlich in einer Situation schwerer Sünde leben und darin weiterleben wollen, sondern auch eine Sichtweise des moralischen Gewissens, die der Tradition der Kirche widerspricht“, fügt er hinzu.

Auf diese Weise, mahnt er, passiert es, dass „das, was in Polen Sünde ist, in Deutschland in Ordnung ist; dass das, was im Erzbistum Philadelphia verboten wird, auf Malta erlaubt ist. Und so weiter. Es kommt einem die bittere Bemerkung Blaise Pascals in den Sinn: ‚Was diesseits der Pyrenäen Wahrheit ist, ist jenseits Irrtum‘, auf der linken Seite des Flusses Gerechtigkeit, auf der rechten Unrecht.“

Der kirchliche Würdenträger betont, dass viele Laien, die „die Kirche zutiefst lieben und dem Heiligen Stuhl gegenüber sehr loyal sind, sich an ihre Hirten und an Eurer Heiligkeit gewandt haben, um in der Heiligen Lehre bestärkt zu werden, die die drei Sakramente der Ehe, der Buße und der Eucharistie betrifft.“

Der Brief schließt: „Angesichts dieser ernsten Situation, in der viele christliche Gemeinden geteilt sind, spüren wir die Last unserer Verantwortung und unser Gewissen verpflichtet uns, respektvoll und demütig eine Audienz bei Ihnen zu erbitten.“ (CNA Deutsch)

Kurienreform-Beratungen mit dem Papst: „Kein Drama“

Schon hundert Mal haben Papst Franziskus und sein Kardinalsrat eine Arbeitssitzung abgehalten: Das sagte die stellvertretende Vatikansprecherin Paloma García Ovejero an diesem Mittwoch. Auch in diesen Tagen ist der K-9-Rat zusammengetreten; er heißt so, weil ihm neun Kardinäle – aus allen Erdteilen – angehören. Aufhorchen ließ der Rat diesmal, weil er zu Beginn seiner Beratungen mit Franziskus am Montag diesem in einer Erklärung seine Loyalität versicherte.

„Wir hatten einfach das Gefühl, dass so eine Erklärung eine gute Sache sein würde“, erklärte Kardinal Reinhard Marx vor der Presse. „Wir wollten da keine große Sache veranstalten, kein großes Drama. Es schien uns eben an der Zeit, zu versichern: Wir unterstützen den Papst und gehen mit ihm zusammen vor.“ Auch auf Nachfrage von CNN wollte der Münchner Erzbischof, der zum K-9-Rat gehört, nicht direkt sagen, warum Franziskus‘ Beratern gerade jetzt so eine Erklärung richtig schien. „Sie wissen doch besser als ich, was vorgeht, Sie haben doch die Diskussionen gesehen.“ Mutmaßlich bezog sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz auf die andauernde Debatte über das Papstdokument „Amoris Laetitia“ über Ehe und Familie, mit dem vier Kardinäle in einem später veröffentlichten Brief unter dem Titel „Dubia“ hart ins Gericht gingen.

Zum genauen Inhalt der K-9-Beratungen von Montag bis Mittwoch gab sich die zweite Vatikansprecherin zugeknöpft: Um die Missions- und die Ostkirchenkongregation sei es gegangen, um den Dialograt, der die Beziehungen der Kirche zum Islam im Blick hat, um die Wirtschafts- und Medienreform sowie um den „Prozess für die Auswahl von Kandidaten für das Bischofsamt“.

Auch über die höchsten kirchlichen Gerichte hätten die Kardinäle unter Anwesenheit des Papstes gesprochen: über die Apostolische Pönitentiarie, das Tribunal der Apostolischen Signatur und das der Römischen Rota. Eine Zusammenlegung dieser drei unabhängigen Gerichte stehe nicht auf der Tagesordnung, überhaupt sei das nur eine „piccolissima riforma“, eine ganz kleine Reform. Oder wie Kardinal Marx gesagt hätte: „keine große Sache, kein Drama“. (rv)

Amoris Laetitia: Kardinal Caffara erklärt Anliegen der „Dubia“

VATIKANSTADT – In die Diskussionen um die offenen Fragen zu Amoris Laetitia hat sich einer der Autoren des Bittbriefs an den Papst geäußert. Kardinal Carlo Caffarra ist einer der vier Unterzeichner der“Dubia“.

Der emeritierte Erzbischof von Bologna war von 1981 bis 1995 Leiter des Päpstlichen Instituts Johannes Paul II. für Studien zu Ehe und Familie. Er sprach mit Matteo Matzuzzi von „Il Foglio“.

Beweggründe für den Brief an Franziskus

In seinem Interview erklärt Kardinal Caffarra die Beweggründe für den Brief an Papst Franziskus, in dem er mit drei weiteren Unterzeichnern den Papst bittet, fünf Zweifel, lateinisch Dubia, „aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind“.

Der Brief wurde Mitte September an den Papst sowie den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, geschickt, und zwei Monate später veröffentlicht.

Über den Brief und seine Dubia habe er „monatelang nachgedacht…und meines Teils waren sie auch Gegenstand langer Gebete vor dem Allerheiligesten Sakrament“, sagte Kardinal Caffarra gegenüber „Il Foglio“.

Die vier Kardinäle hätten sich verpflichtet gefühlt, die Dubia vorzulegen aufgrund ihrer Rolle als Berater des Papstes, und aufgrund „der Tatsache – die nur ein Blinder abstreiten könnte – dass in der Kirche eine große Verwirrung, Unklarheit, Unsicherheit herrscht aufgrund einiger Abschnitte in Amoris Laetitia.“

„In diesen Monaten haben, was die grundsätzlichen Fragen der sakramentalen Ökonomie (Heirat, Beichte und die Eucharistie) und den christlichen Lebensweg betrifft, einige Bischöfe ‚A‘ gesagt, während andere das Gegenteil von ‚A‘ gesagt haben in der Absicht, den gleichen Text zu interpretieren“, so Kardinal Caffara.

Der Ausweg aus diesem „Deutungskonflikt“ war, auf grundsätzliche theologische Interpretationskriterien zurückgreifen zu können, anhand derer seines Erachtens „einigermaßen nachgewiesen werden könnte, dass Amoris Laetitia nicht Familiaris Consortio widerspricht“.

Doch, so Kardinal Caffarra weiter, habe sich gezeigt, „dass dieser epistemologische Ansatz nicht ausreichen würde. Der Kontrast zwischen den beiden Interpretationen setzte sich fort“ – und daher sei die einzige Möglichkeit einer Klärung gewesen, den Autor von Amoris Laetitia zu bitten, dies zu klären.

„Lauter stumme Hunde“?

Aus Achtung vor dem Papst hätten die Kardinäle entschieden, den Brief als privates Schreiben zu verfassen, und sich nur entschieden, den Brief auch zu veröffentlichen, „als wir sicher waren, dass der Papst nicht antworten würde… Wir interpretierten sein Schweigen als Erlaubnis, die theologische Diskussion fortzusetzen. Zudem betrifft das Problem darüberhinaus sowohl das Magisterium der Bischöfe (die, was wir nicht vergessen sollten, dieses Lehramt nicht ausüben weil ihnen der Papst es an sie delegiert hat, sondern aufgrund des Sakramentes, dass sie empfangen haben), als auch das Leben der Gläubigen“.

In Anspielung auf die Stelle in Jesaja 56:10 – „Die Wächter des Volkes sind blind, / sie merken allesamt nichts. Es sind lauter stumme Hunde, / sie können nicht bellen. Träumend liegen sie da / und haben gern ihre Ruhe“, sagte Kardinal Caffarra weiter, dass die Skandalisierung der Gläubigen zudem zugenommen habe, „als hätten wir uns Verhalten wie die Hunde, die nicht bellen“.

Die Spaltung innerhalb der Kirche „ist der Anlass des Schreibens, nicht seine Folge“, so der italienische Purpurträger wörtlich.

Als Beispiel nannte der emeritierte Erzbischof das Schreiben eines Pfarrers, der nicht mehr wisse, was er in der geistlichen Begleitung und im Beichtstuhl tun solle wenn Gläubige zu ihm kämen und die Kommunion verlangten, trotz ihrer ehebrüchigen Situation, und zu ihrer Rechtfertigung den Papst zitierten.

„Das ist die Situation vieler Seelsorger, vor allem der Pfarrer“, so Kardinal Caffarra weiter. „Das ist eine Last, die sie nicht alleine schultern können“.

Trennung von Lehre und Praxis „eine Absurdität“

Ein schwerwiegendes Problem sei zudem, von einer zu großen Unterscheidung zwischen Lehre und pastoraler Praxis zu sprechen, sagte der Kardinal. Wer meine, pastorale Praxis sei nicht begründet in der Lehre tue so, als sei deren Ursprung beliebig. „Eine Kirche, die der Glaubenslehre wenig Aufmerksamkeit schenkt ist keine pastoralere Kirche, sondern eine ignorantere Kirche“.

Der Kardinal weiter: „Wenn ich höre, das sei nur eine pastorale Änderung, und keine doktrinäre, oder dass das Gebot, welches Ehebruch verbietet nur ein rein positives Gesetz sei, dass geändert werden könne (und ich glaube kein redlicher Mensch kann das meinen), dann heißt das, dass ja, ein Dreieick hat allgemein drei Seiten, aber es ist möglich, eines mit vier Seiten zu machen. Mit anderen Worten: Das ist eine Absurdität.“

„Weiterentwicklung der Lehre“ kann nicht widersprüchlich sein

Die Idee einer „Weiterentwicklung des Lehramtes“, mit der einige Interpreten von Amoris Laetitia die Zulassung geschiedener Wiederverheirateter zur Kommunion für möglich halten, stößt bei Kardinal Caffarra ebenfalls auf Kritik.

„Wenn etwas klar ist, dann, dass es keine Weiterentwicklung gibt wo es Widersprüchlichkeit gibt. Wenn ich von ‚S‘ sage, dass es ‚P‘ ist und dann sage, dass ‚S‘ nicht ‚P‘ ist, dann entwickelt sich die zweite These nicht aus der ersten, sondern widerspricht ihr. Bereits Aristoteles hat zurecht gelehrt: Wenn man ein allgemein affirmatives Prinzip hat (etwa, dass jeder Ehebruch schlecht ist) und gleichzeitig eine bestimmte negative Aussage mit dem gleichen Subjekt und Prädikat (etwa, dass mancher Ehebruch nicht schlecht ist), dann stellt das keine Ausnahme dar zum ersten Prinzip, sondern dann widerspricht es diesem.“

Die Dubia sollten klären, ob Amoris Laetitia eine Weiterentwicklung der bisherigen Glaubenslehre darstelle, oder dieser widerspreche – da es auf Seiten beider Interpretationen Bischöfe gebe, die die jeweilige Sichtweise vertreten, so Caffarra.

„Hat Amoris Laetitia gelehrt, dass unter bestimmten Umständen und nach Durchlaufen eines bestimmten Prozesses [geschiedene und wiederverheiratete] Gläubige die Eucharistie empfangen können ohne beschlossen zu haben, enthaltsam zu leben? Es gibt Bischöfe, die ausgesagt haben, dass dies möglich ist“, so der Kardinal. Es sei eine einfache logische Ableitung, dass man dann auch lehren müsse, dass Ehebruch nicht an sich ein Übel ist.“

Das Wertvolle an Amoris Laetitia sei, betonte Kardinal Caffarra, dass es Seelsorger auffordert, nicht einfach Menschen „Nein“ zu sagen, sondern sich dieser Gläubigen anzunehmen und um sie zu kümmern, ihre Situation prüfen und unterscheiden zu helfen.

Wichtig an den Dubia sei, dass sie Bischöfe und Priester daran erinnern, dass es an sich schlechte Handlungen [intrinsece malum, Anm.d.R.] gebe, welche durch Vernunft erkennbar seien, wie als erster im Westen Aristoteles erkannt habe.

Missverständnis der Rolle des Gewissens

Abschließend erklärte Kardinal Caffarra, dass der Begriff des Gewissens und seine Rolle nicht missverstanden werden dürfe.

Das Gewissen und seine Prüfung sei ein Akt der Vernunft, der nicht verwechselt werden dürfe mit einer Art unanfechtbaren Instanz, die über Gut und Böse des eigenen Handelns, der eigenen Subjektivität entscheide.

Daher sei das fünfte Dubium auch das wichtigste, so Kardinal Caffarra, weil es sich der Frage des Gewissens widme, und ob dieses „niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen verbieten, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind“, wie es in der Frage an Kardinäle heißt.

Tatsächlich gebe es einen Abschnitt in Amoris Laetitia, der scheinbar „die Möglichkeit erlaubt, dass es eine wahre Gewissensentscheidung geben kann…im Widerspruch mit der Lehre der Kirche betreffend des Schatzes der göttlichen Offenbarung. Das ist der Eindruck. Deshalb haben wir dem Papst die Dubia gegeben“.

Abschließend erinnerte Kardinal Caffarra an den Seligen John Henry Newman. Dieser habe das Gewissen „in einleuchtendster Weise“ verstanden. Der englische Konvertit erkannte, dass eine privates Urteil nicht zum „höchsten Kriterium moralischer Wahrheit“ erhoben werden könne.

„Sage niemals einer Person: ‚Folge immer Deinem Gewissen‘, ohne sofort hinzu zu fügen: ‚liebe und suche die Wahrheit über das Gute‘. Sonst gibt man dieser Person die zerstörerischste Waffe seiner Menschlichkeit an die Hand“. (CNA Deutsch)

Wochenkolumne: Der Kardinal und die maltesischen Falken und Tauben

 Warum Kardinal Müller die „Dubia“, aber auch Maltas Lösung nicht gefallen dürfte – und: Welche Optionen Papst Franziskus hat im Streit mit einem alten Ritter-Orden.

MÜNCHEN – Eiskalt und frostig mag der Himmel über dem Vatikan und vielen Teilen der Weltkirche sein; doch „wo die katholische Sonne scheint, gibt es immer Gelächter und guten Rotwein“, wußte schon Hilaire Belloc – und natürlich jede Menge Debatten, die, wenn man ehrlich ist, auch jede Menge heißer Luft produzieren. Fast schon eine eigene Klimazone an heißer Luft produzieren seit Monaten die Debatten um Amoris Laetitia. Von allen Seiten und auf jeder Flughöhe werden in deren Atmosphäre friedliche Tauben, kriegerische Falken und anderes Flügeltier geschickt – diese Woche vor allem durch die Bischöfe auf Malta; während der alten Ritterorden, der seinen Namen ihrer Insel verdankt, direkt Kurs auf den Vatikan genommen hat.

Wobei Uneinheit herrscht darüber, ob nun Maltas Bischöfe eine Taube kreisen lassen und die Malteser einen Falken, oder umgekehrt – und welche Art von Lufthoheit die jüngsten Aussagen von Kardinal Gerhard Ludwig Müller haben. Denn was der Präfekt der Glaubenskongregation einem italienischen TV-Sender sagte, das war nicht nur kritisch gegenüber den „Dubia“ der vier Kardinäle. Es flog auch einen anderen Kurs als die Bischöfe Maltas in Sachen Amoris Laetitia nun eingeschlagen haben.

Zusammenarbeit abgelehnt

Zuerst jedoch zu den Schlagzeilen, die ein uralter Ritterorden macht, eine Ordensgemeinschaft, die sonst eher für Werke der Nächstenliebe in aller Welt bekannt ist, und auch im deutschsprachigen Raum als Hilfsdienst eine wichtige, rühmenswerte Rolle spielt – die Malteser.

Eben diese Malteser wollen nicht mit der Untersuchungskommission des Vatikan kooperieren; das hat der Ritterorden auf seiner Webseite mitgeteilt. Die Nachricht ist die jüngste Meldung zur Auseinandersetzung zwischen der Ordensgemeinschaft und dem Vatikan über den Umgang mit dem ehemaligen Großkanzler, Freiherr Albrecht von Boeselager.

Diese Verweigerung einer Zusammenarbeit erfolge aus „rein rechtlichen Gründen“, betonte Presse-Sprecher Eugenio Ajroldi di Robbiate gegenüber CNA-Romkorrespondentin Elise Harris am 12. Januar.

Gleichzeitig unterstrich Robbiate, dass Freiherr von Boeselager nicht nur gebeten worden sei, von seinem Amt wegen des Skandals über die Verteilung von Verhütungsmitteln zurückzutreten: „Die Gründe für die Entlassung sind vertraulich“, so Robbiate; aber sie seien weitreichender und „komplexer“ als allein der Umgang mit einem Fall der Verteilung von Verhütungsmitteln.

Vielmehr habe Boeselager anfangs gar nicht gewußt, dass Kondome im Rahmen eines Projektes verteilt würden, und als er davon erfahren habe, „stoppte er sofort alle Programme“, so Robbiate zu CNA.

Dieser Vorfall habe somit zwar eine Rolle bei der Entscheidung gespielt, Boeselager um seinen Rücktritt zu bitten. Doch dessen zweimalige Weigerung, der Aufforderung Folge zu leisten und zurückzutreten: Das habe letztlich zu seiner Absetzung geführt, sagte Robbiate; denn damit habe Boeselager sein Gehorsamkeitsgelübde verletzt.

Wie der Ritter-Orden in seiner Mitteilung vom 13. Dezember zudem mitteilte, habe die „Verheimlichung (…) vor dem Großmagisterium“ von „schwerwiegenden Problemen, die sich während [seiner] Amtszeit als Großhospitaller des Ordens der Malteser ereigneten“ eine Rolle gespielt.

Wer verstehen will, warum das so ist, dem empfehlen die Malteser einen Blick in das Annuario Pontifico, das „Päpstliche Jahrbuch“. Dort finde man die Malteser nur einmal, und zwar unter den Staaten, die Botschafter am Heiligen Stuhl akkreditiert haben – nicht etwa unter Orden oder anderen religiösen Einrichtungen.

Der Orden ist bekanntlich nicht „nur ein Orden“. Vielmehr ist der bald tausend Jahre alte „Souveräne Ritter- und Hospitalorden vom heiligen Johannes von Jerusalem von Rhodos und von Malta – früher zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta“, wie er mit vollem Titel heißt, ein souveränes Völkerrechtssubjekt.

Der Vatikanist Christopher Lamb schrieb im „Tablet“, dass der Papst vor diesem Hintergrund dennoch Handlungsspielräume hat. Er sieht fünf mögliche Optionen für Franziskus:

1. Freiherr von Boeselager wieder in sein Amt zu berufen und eine Art Mediation innerhalb des Ordens versuchen. Nachdem mehrere Medien berichten, der Papst habe vor der Entlassung Boeselagers den Großmeister Fra‘ Matthew Festing in einem Brief gebeten, diesen nicht abzusetzen, wäre dies möglicherweise die Lösung, die sich Franziskus am ehesten wünschen würde, weil er sich Einheit unter den Rittern wünschte, meint Lamb.

 2. Einen externen Bevollmächtigen einsetzen. Damit würden alle religiösen Aspekte des Ordens der Autorität des Vatikans unterstellt. Die diplomatischen Beziehungen und karitativen Tätigkeiten des Ordens wären davon nicht tangiert, schreibt Lamb. Dieses Szenario erfordere jedoch den Rücktritt des jetzigen Großmeisters, Fra‘ Festing.

 3. Den Großmeister und seine Verbündeten von ihren religiösen Gelübden entbinden. Sollte sich Festing weigern, zurück zu treten, könnte ihn der Papst von seinem Gelübde der Armut, Keuschheit und des Gehorsams entbinden. Damit könnte Festing nicht mehr in seinem Amt weiter fungieren. Doch nur etwa 50 Personen des 14.000 Mitglieder starken Ordens hätten diese Gelübde abgelegt, betont Lamb: Die Frage nach der Wirksamkeit eines solchen Schritts sei somit eine offene.

 4. Kardinal Burke versetzen. Zwar spielt dieser als Cardinalis Patronus, entgegen mancher Medien- und „Experten“-Kommentare, keinerlei direkte Rolle in Personalentscheidungen des Ordens. Papst Franziskus könnte den kritischen Kopf zwar mit der Begründung, dieser habe den päpstlichen Wunsch, Boeselager nicht abzusetzen, nicht richtig weitergegeben, meint Lamb. Doch erreichen würde Franziskus mit einer erneuten Degradierung Burkes nur, dass innerkirchliche Spannungen, etwa um Amoris Laetitia weiter eskalieren, warnt Lamb.

 5. Nichts tun. So könne der Papst weiterhin die Kommission arbeiten lassen, aber dann einfach nichts unternehmen, schreibt Lamb. Das Risiko dabei: Der Orden könnte dies als Sieg über den Vatikan sehen und darstellen.

Natürlich habe der Papst theoretisch auch „Atombomben“-Lösungen in der Hand, so Lamb weiter: Er könnte die diplomatischen Beziehungen abbrechen, den Orden aufheben. Doch damit scheint auch der Vatikanist des Tablet nicht zu rechnen, auch wenn er nicht darauf verweist, was Edward Pentin berichtet: Dass beide Seiten, Orden wie Vatikan, an einer schnellen, einvernehmlichen Lösung interessiert seien, und darauf hin arbeiteten.

Einer Lösung harrt auch diese Woche die seit Monaten andauernde Debatte um Amoris Laetitia (AL), zu der nun sowohl die Bischöfe Maltas – der Insel, die dem Ritterorden seinen jetzigen Namen gab – als auch der Leiter der Glaubenskongregation einen Beitrag leisteten.

Kardinal Müller über „Dubia“ und Amoris Laetitia

Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, erklärte in einem italienischen TV-Interview, es habe ihm „nicht gefallen“, dass die offenen Fragen zu AL veröffentlicht wurden, die mehrere Kardinäle an Papst Franziskus gestellt hatten. Ein solcher Schritt schade der Kirche, so der Kardinal.

Der deutsche Kardinal wiederholte, dass aus seiner Sicht „Die Freude der Liebe“, wie Amoris Laetitia auf deutsch heißt, weder die Lehre noch die pastorale Praxis ändere.

Sehr wohl ändert sich die Praxis dank „Freude der Liebe“ freilich auf Malta: Die Bischöfe der Insel-Nation haben am gestrigen Freitag neue Leitlinien veröffentlicht, die sich ausschließlich mit dem kontroversen achten Kapitel von Amoris Laetitia befassen.

Mit diesen neuen Leitlinien ist es geschiedenen Wiederverheirateten möglich, nach „ehrlicher Prüfung“ unter Umständen zur Kommunion zu gehen – wenn sie „im Frieden mit mit Gott“ sind. Eine Lösung für Malta mag dieser Beitrag der Bischöfe sein – auch ihr widersprechen dürften jedoch Theologen und Philosophen, darunter renommierte Denker wie Robert Spaemann, John Finnis und Germain Grisez: Sie sehen die grundsätzliche Gefahr einer Unvereinbarkeit von AL mit der katholischen Lehre; der Dogmatiker Helmut Hoping beschrieb umstrittene Passagen von AL gegenüber dem Kölner Domradio als „unseriös“ und warnte vor widersprüchlichen Auslegungen in verschiedenen Bistümern, wie es bereits in Philadelphia und Chicago der Fall sei.

Während in Chicago, auf Malta, aber auch im Erzbistum Freiburg in Deutschland etwa eine Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete unter bestimmten Umständen möglich sein soll, ist dies in anderen Bistümern weiterhin nicht der Fall.

Unklar ist zudem die Frage, ob AL eine „Weiterentwicklung“ der Lehre des heiligen Papstes Johannes Paul II. darstellt, wie etwa Kardinal Christoph Schönborn oder Rocco Buttiglione argumentieren, oder eine Änderung der Lehre darstellt, wie andere Würdenträger meinen – und zwar sowohl Unterstützer einer solchen Änderung als auch Kritiker.

Genau eine Klärung solcher Fragen erbittet der bereits im September an den Papst geschickteBrief von Kardinal Walter Brandmüller, Kardinal Joachim Meisner, Kardinal Carlo Caffara und Kardinal Raymond Leo Burke; eine Abschrift ging auch an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Die Autoren schreiben:

Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt. Und daher informieren wir das ganze Volk Gottes von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.

Die Kardinäle betonen, ihr Brief sei ein „Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen“. Es sei zudem ein „Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken“.

Wie auch immer man zu Amoris Laetitia und der Debatte stehen mag: Klar ist, dass keine Klarheit oder Einheit herrscht – auch zehn Monate nach der Veröffentlichung über „die Freude der Liebe“; vielleicht muss der Heilige Geist auch hier noch eine Weile kräftig wehen, bevor Falken und Tauben, Spatzen und Möwen wissen, in welche Richtung zu fliegen ist. (CNA Deutsch)

Die Reform des Papstes läßt sich auf diesen einen Punkt bringen

VATIKANSTADT – Wenn der vergangene Woche vorgelegte 12-Punkte-Plan des Papstes zur Kurienreform eines zeigt, dann, dass Franziskus eine Vision einer einfacheren, weniger klerikalen Kirche hat, die aber steht und fällt mit einer Frage: der persönlichen Bekehrung.

In seinem am 22. Dezember vorgelegten Reform-Katalog betonte der Papst gegenüber Kardinälen und ranghohen Kurienvertretern, dass seine Reform nur effektiv sein werde, wenn sie von Männern und Frauen ausgeführt werde, die sich selber als praktizierende Katholiken neu bekehren, nicht einfach nur neues Personal darstellen. Franziskus wörtlich:

Es genügt nicht, sich damit zufrieden zu geben, das Personal auszutauschen, sondern die Kurienmitglieder müssen dazu gebracht werden, sich geistlich, menschlich und beruflich zu erneuern. Die Kurienreform verwirklicht sich keineswegs mit dem Wechsel der Personen – was gewiss geschieht und geschehen wird –, sondern mit der Umkehr in den Personen.

Der Papst bediente sich erneut einer medizinischen Sprache, die klar machte, dass er nicht nur die Kirche als „Feldlazarett“ sieht, sondern auch das Personal und die Organisation des Lazaretts umbaue, weil er Symptome an der Kurie selber feststellt – wie er in seiner ersten Weihnachtsansprache 2013 direkt sagte.

Die diesjährige Ansprache über „Diagnose und Operation“, über „Krankheit und Heilung“ steht also in einer jungen Tradition von Reden, mit der Franziskus der Kurie statt der sonst in Weihnachtsansprachen üblichen Anerkennung eine Analyse vorlegt. Waren es 2013 noch Krankheitssymptome, im darauffolgenden Jahr therapeutische Maßnahmen, so sind es in diesem Jahr 12 Leitlinien, geschildert über sieben Seiten.

Bereits im ersten Jahr hatte diese Art päpstlicher Ansage, darunter der Vorwurf „spirituellen Alzheimers“, zu Weihnachten stellenweise für Unmut gesorgt, nicht nur unter den – auch und gerade im deutschen Vergleich – oft schlecht bezahlten, aus Überzeugung Dienst versehenden Angestellten des Vatikan.

Der Priester Alexander Lucie-Smith schreibt im „Catholic Herald“, dass Mitarbeiter früher eine Flasche Prosecco und ein Panettone zu Weihnachten erhalten hätten; von Franziskus erhielten sie dieses Jahr als Geschenk ein Buch über geistliche Krankheiten. „Zweifelsohne eine fröhliche Weihnachtslektüre“, kommentiert trocken Dr. Lucie-Smith.

Aufmerksam gemacht auf dieses Buch habe ihn Kardinal Walter Brandmüller, sagte der Papst; einer der vier Kardinäle, deren nf Fragen zu Amoris Laetitia bis heute einer Beantwortung harren.

Doch geht es bei der Frage der Kurienreform nicht um die gleichen wie bei den Fragen der Dubia, zumindest nicht direkt.

Vielmehr geht es Beobachtern zufolge um die Frage, ob der Papst mit seiner Kurie die richtigen Reformen verfolge, die er oft mit päpstlichem Beschluss verordnet. Und ob der Heilige Vater dabei auch mit der Unterstützung seiner ihm zuarbeitenden Schäfchen rechnen kann; tatsächlich hat Franziskus explizit an seine Autorität als Papst appelliert mit der Aufforderung, „den Römischen Pontifex zu unterstützen in der Ausübung seiner einzigartigen, allgemeinen vollen, höchsten, unmittelbaren und universalen Macht“.

Der Schlüssel, mit dem die Rede des Papstes, ja, mehr als seine ganze Kurienreform zu verstehen ist, ist jedoch ein anderer. Es ist der eine Punkt, auf den sowohl seine Reform gebracht werden kann, als auch ein Großteil des ganzen Pontifikats.

Bekehrung bedeutet Heiligung, nicht nur Heilung

Die 12 „Leitlinien“ des Papstes sind sehr unterschiedliche Begriffe und Anliegen, die sich auf den ersten Blick schwer auf einen gemeinsamen Nenner bringen lassen. Namentlich führte Franziskus Individualität, Hirtensorge, Missionsgeist, Rationalität, Funktionsfähigkeit, Modernität, Einfachheit, Subsidiarität, Synodalität, Katholizität, Professionalität und Gradualität ins Feld.

Was alle diese Punkte bei genauerem Hinsehen gemeinsam haben? Als Thema kommt in allen immer wieder die Bekehrung zur Sprache. Gleich im ersten Punkt, der „Individualität“, betont der Heilige Vater die „Bedeutung der individuellen Umkehr, ohne die alle strukturellen Veränderungen nutzlos sein werden“. Die wahre Seele der Reform, so Franziskus, sind die Menschen.

Was meint der Papst mit „Bekehrung“ und „Umkehr“, mit Konversion? Im katholischen Sinn bedeutet sie immer und ausschließlich die Hinwendung zu Gott, aber auch die Nachfolge Jesu. Ihn zu kennen, zu lieben, und ihm zu dienen ist der Sinn des christlichen Lebens, kurzum: Die Heiligung.

So wie es Aufgabe und Lebensinhalt jedes Christen ist, sich in seiner Berufung zu heiligen, so können die 12 Prinzipien des Papstes gelesen werden als Leitlinien nicht etwa zu einer medizinischen Heilung; sondern, was unendlich wichtiger und relevanter ist, einer Heiligung. Zur Heiligung gehört die Heilung von Sünde. Und genau das ist der Punkt.

Die Betonung der Heiligung durch Umkehr ist also kein Angriff auf die Kurie, sondern ein Angriff auf die Sündhaftigkeit, und wie sich diese in der Kirche manifestiert. Die Reform des Papstes ist letztlich Bekehrung: Sie ist das positive Ziel seiner Bemühungen.

Wer den Papst schon länger kennt, weiß: Diese Betonung der Heiligung ist nichts Neues. Auch schon in seiner Zeit in Buenos Aires war dies der Fall.

„Es ist unmöglich, den Papst ohne diesen Begriff zu verstehen“

In seinem 2010 erschienen Buch „On Heaven and Earth“ (Über Himmel und Erde), einem Dialog mit seinem Freund Abraham Skorka, dem Rabbiner und Gelehrten aus Buenos Aires, spricht der damalige Erzbischof der Stadt argentinischen Hauptstadt über ganz unterschiedliche Themen; mit Abstand das deutlichste ist jedoch die Zentralität der Heiligkeit in der Mission der Kirche.

Die Heiligkeit sei „ein Sprungbrett in die Transzendenz“ und unverzichtbar für die Führung religiöser Gemeinschaften, so Bergoglio im Buch.

„Was die Religion betrifft, ist Heiligkeit unverzichtbar für einen Anführer“, sagte er, und mit Blick auf Zeiten, in denen die Kirche mit Korruption und anderen Schwierigkeiten rang, fuhr er fort, dass die Religion zurückkehrte wenn Persönlichkeiten wie die kürzlich heiliggesprochene Mutter Theresa von Kalkutta den „religiösen Eifer wiederbelebten“.

Alejandro Bermudez, Direktor der internationalen Catholic News Agency, zu der auch CNA Deutsch gehört, und Übersetzer des Buchs aus dem Spanischen ins Englische, sagte im April 2013, keine zwei Monate nach der Wahl Bergoglios zum Papst: „Es ist unmöglich irgendetwas zu verstehen von dem, das dieser Papst tut, ohne zu wissen, was persönliche Bekehrung ist“.

Der CNA-Direktor verwies auch auf die grundlegende jesuitische Tradition der Bildung des Herzens, die „Hand in Hand“ gehe mit der Vorstellung, die der Papst von Bekehrung habe.

Bermudez, der Franziskus mehrfach interviewte als dieser noch in Buenos Aires war, betonte, dass „nur eine Bekehrung der Herzen einen Wandel in der Kirche bringen wird, und ein Wandel in der Kirche wird einen Wandel von Gesellschaft und Kultur erringen.“

„Für Papst Franziskus führt kein Weg an dieser Tatsache vorbei: Dass dies nur durch ein bekehrtes Herz möglich ist“.

Die strenge Ansage des Papstes mag einige Hörer verletzt und sich nach einem barmherzigeren Ton sehnen haben lassen. Doch Franziskus scheint hier davon auszugehen, dass ein wenig „liebevolle Strenge“ nötig ist, statt Schulterklopfens und warmer Worte.

Mit Blick auf den Gesamtkontext des Reform-Mandats, mit dem der Papst gewählt wurde, wird so klar: Der Heilige Vater will nicht einzelne Verantwortliche aussondern, sondern lädt Mitglieder der Kurie ein, sich einer gründlichen Gewissensprüfung zu unterziehen, während seine Reform-Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden.

In der Prüfung des eigenen Gewissens sollen die Mitarbeiter erkennen, ob sie an einer der 15 Krankheiten leiden, die der Papst in seiner ersten Rede anführte – und sich mit Hilfe der richtigen christlichen Tugenden davon heil(ig)en.

Schließlich ist die Kirche letzten Endes nicht dazu da, den Menschen zu helfen, sich besser zu fühlen sondern sich zu heiligen: Immer mehr „konform“ mit Jesus und seiner Frohen Botschaft zu leben. Darauf scheinen die Reformpläne des Papstes zu basieren – und abzuzielen. (CNA Deutsch)

Kardinal Kasper: „Amoris Laetitia ist klar“

Der deutsche Kurienkardinal Walter Kasper hat sich zum Brief der vier Kardinäle an den Papst geäußert. Im Gespräch mit Radio Vatikan sagte der frühere Präsident des päpstlichen Einheitsrates, aus seiner Sicht sei Franziskus’ Schreiben Amoris Laetitia klar. Vier Kardinäle, darunter die Deutschen Meisner und Brandmüller, hatten dem Papst gegenüber schriftlich „dubia“, Zweifel zu Amoris Laetitia unterbreitet.

„Natürlich kann jeder dem Papst Zweifel und Fragen vorlegen – jeder Kardinal kann das tun. Ob das eine gute Idee war, das öffentlich zu machen, ist eine ganz andere Frage, das würde ich bezweifeln. Meiner Meinung nach ist das Apostolische Schreiben klar; es gibt ja nachträglich auch Erklärungen des Papstes selber, etwa den Brief an die argentinischen Bischöfe, oder auch Erklärungen des Kardinalvikars von Rom. Dort wird klargemacht, was der Papst meint und wie er es versteht. Es haben andere gezeigt, dass da kein Widerspruch zu den Aussagen von Johannes Paul II. besteht, sondern eine homogene Entwicklung. Das ist meine Position, so sehe ich das. Insofern bestehen für mich diese dubia, diese Zweifel nicht.“

Im Brief der vier Kardinäle geht es etwa um die Frage, ob nun wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen zu den Sakramenten gehen dürfen oder nicht. Kasper:

„Ich hoffe, dass wir daraus jetzt keine Spaltungen und Feindschaften ableiten, sondern dass man in einer vernünftigen Weise darüber spricht und die Argumente darlegt. Ich denke, der Papst hat das Nötige für die Klarheit getan, und ich verstehe auch nicht den Vorwurf, dass da Unklarheiten vorhanden seien. Es ist eine gewisse Entwicklung, aber die kann legitim sein; das hat ja auch Benedikt XVI. in seiner berühmten Rede zur Hermeneutik des Konzils ganz klar herausgestellt.“ (rv)

Vatikan: P. Spadaro: „Papst hat schon geantwortet“

La Civilta CattolicaDie Agentur askanews berichtet heute:

Der italienische Jesuit Antonio Spadaro hat sich in die Debatte um den Brief der vier Kardinäle an den Papst eingeschaltet. Der Papst liebe den Dialog, „wenn dieser loyal und ehrlich und zum Besten der Kirche“ geführt werde, sagte der Direktor der Jesuitenzeitschrift „Civiltà Cattolica“ in einem Interview. Vier Kardinäle, darunter die Deutschen Meisner und Brandmüller, hatten unlängst dem Papst schriftlich mehrere Zweifel (lat. „dubia“) zu den Ergebnissen des synodalen Prozesses über eine erneuerte Ehe- und Familienpastoral vorgelegt.

„Die Fragen der vier Kardinäle sind schon während der Synode gestellt worden, wo es einen umfassenden, tiefgehenden und vor allem offenen Dialog gegeben hat“, so Spadaro, der Papst Franziskus nahesteht. „Alle Punkte des Schlussberichts der Synode sind von einer qualifizierten Mehrheit gebilligt worden, das zeigt das hohe Niveau der erzielten Übereinstimmung.“ Das Papstschreiben „Amoris Laetitia“, das die Ergebnisse der zwei Bischofssynoden aus den Jahren 2014 und 2015 bündelt, sei „die reife Frucht der Synode“, und auf der Synode seien „schon längst alle nötigen Antworten gegeben worden“.

„Diskreter Dialog ist immer nützlich“

Pater Spadaro betont, dass alle Kardinäle „das Recht hätten, den Papst zu fragen, was sie wollen“. „Ein gut begründeter und diskreter Dialog, der ohne Medienbegleitung und ohne Polemik auskommt, ist immer nützlich.“ Was den Brief der vier Kardinäle betreffe, hätten diese doch selbst geschrieben, dass „eine ruhige und respektvolle Diskussion“ nottue. So sehe er das auch.

Der Brief der vier Kardinäle stellt u.a. die Frage, wie denn jetzt genau die Regelung für wiederverheiratete Geschiedene aussehe. Dürfen sie im Einzelfall zur Kommunion gehen oder nicht? Auch hier hat „Amoris Laetitia“ nach Spadaros Ansicht „die Antwort schon gegeben, und auf klare Weise“. Es gehe um einen „Weg der Unterscheidung unter Leitung eines Hirten, bei dem im Einzelfall anerkannt werden kann, dass es Grenzen gibt, wegen denen die Verantwortung und die Schuld weniger schwerwiegend sind“. In solchen Fällen „öffnet das Papstschreiben die Möglichkeit, zur Beichte und Eucharistie zu gehen“, so Spadaro.

Für den Jesuiten ist klar, dass „die große Mehrheit der Kardinäle und Bischöfe“ auf der Seite des Papstes steht. „Nur einige wenige leisten gegen Amoris Laetitia Widerstand.“

(askanews über rv)

„Ungelöste Knoten“ in Amoris Laetitia: Vier Kardinäle appellieren an Papst Franziskus

cna_maria_knotenloeserinVATIKAN – Wegen der „Verunsicherung vieler Gläubiger“, ausgelöst durch das nachsynodale Schreiben Amoris Laetitia, haben sich vier Kardinäle „aus tiefer pastoraler Sorge“ an Papst Franziskus gewandt.

Sie bitten den Papst um die Klärung von fünf „Dubia“ – also Zweifel – in der Form von Fragen zu der am 8. April 2016 vorgelegten Exhortation, die den Untertitel „Über die Liebe in der Familie“ trägt.

Das Schreiben an den Papst wurde von Kardinal Walter Brandmüller, Kardinal Joachim Meisner, Kardinal Carlo Caffara und Kardinal Raymond Leo Burke verfasst und offenbar Mitte September verschickt; eine Abschrift ging zur Kenntnis an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Die Autoren schreiben:

Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt. Und daher informieren wir das ganze Volk Gottes von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.

Die Kardinäle betonen, ihr Brief sei ein „Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen“. Es sei zudem ein „Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken“.

Wir wollen hoffen, dass niemand dies nach dem Schema „Fortschrittliche – Konservative“ interpretiert: Damit würde man vollständig fehlgehen. Wir sind tief besorgt um das wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche, und nicht darum, in der Kirche eine gewisse Art von Politik zu fördern.

Wir wollen hoffen, dass niemand uns – zu Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und als Menschen beurteilt, denen es an Barmherzigkeit fehlt. Das, was wir getan haben und jetzt tun, entspringt aus der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen.

Mit Blick auf das achte Kapitel der Exhortation schreiben die Kardinäle, dass es „auch innerhalb des Bischofskollegiums einander widersprechende Interpretationen“ gebe.

Sie hätten daher Papst Franziskus mit der Bitte geschrieben, die „Zweifel aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind“.

Daher auch die gewählte Form der Dubia, erklären die Autoren. Die fünf Fragen seien so formuliert, dass sie als Antwort „Ja“ oder „Nein“ erforderten, „ohne theologische Argumentation“. Sie werden wie folgt dargelegt:

1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ (Nr. 84) festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ (Nr. 34) und „Sacramentum caritatis“ (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

3. Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

4. Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ (Nr. 302) über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

5. Soll man nach „Amoris laetitia“ (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

Das Schreiben der vier Kardinäle erörtert diese Fragen in einem weiteren Abschnitt ihres Briefs.

Zweifel Nr. 1:

Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ Nr. 84 festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ Nr. 34 und „Sacramentum caritatis“ Nr. 29 bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

Die erste Frage nimmt besonders Bezug auf „Amoris laetitia“ Nr. 305 und auf die Fußnote 351. Die Anmerkung 351 erwähnt, wenn sie speziell von den Sakramenten der Buße und der Kommunion spricht, die zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht, und auch der Haupttext tut dies nicht.

Der Abschnitt 84 des Apostolischen Schreibens „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II. hat bereits die Möglichkeit ins Auge gefasst, zivil wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zuzulassen. Er nennt drei Bedingungen:

– Die betreffenden Personen können sich nicht trennen, ohne ein neues Unrecht zu begehen (beispielsweise könnten sie für die Erziehung ihrer Kinder Verantwortung tragen).

– Sie übernehmen die Verpflichtung, gemäß der Wahrheit ihrer Situation zu leben, indem sie aufhören, zusammenzuleben, als ob sie Mann und Frau wären („more uxorio“), und sich der Akte enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.

– Sie vermeiden es, Anstoß zu geben (das heißt, sie vermeiden das In-Erscheinung-Treten der Sünde, um die Gefahr zu vermeiden, dass sie andere zum Sündigen hinführen).

Die von „Familiaris consortio“ (Nr. 84) und von den darauf folgenden Dokumenten genannten Bedingungen werden unmittelbar vernünftig erscheinen, sobald man sich daran erinnert, dass die eheliche Verbindung nicht allein auf gegenseitiger Zuneigung beruht und dass die sexuellen Akte nicht lediglich eine Aktivität unter den anderen sind, die das Paar vollzieht.

Die sexuellen Beziehungen sind für die eheliche Liebe da. Sie sind etwas so Wichtiges, so Gutes und so Wertvolles, dass sie einen besonderen Kontext erfordern: den Kontext der ehelichen Liebe. Daher müssen nicht nur die Geschiedenen sich enthalten, die in einer neuen Verbindung leben, sondern auch all diejenigen, die nicht verheiratet sind. Für die Kirche hat das sechste Gebot – „Du sollst nicht ehebrechen“ – immer jede Ausübung der menschlichen Sexualität mit umfasst, die keine eheliche ist, das heißt jede Art von sexuellen Akten außer denjenigen, die mit dem eigenen rechtmäßigen Ehegatten vollzogen werden.

Es scheint, dass die Kirche, wenn sie diejenigen Gläubigen zur Kommunion zulassen würde, die sich von ihrem rechtmäßigen Ehegatten getrennt haben oder sich von ihm haben scheiden lassen und die eine neue Verbindung eingegangen sind, in der die so leben, als ob sie Mann und Frau wären, durch diese Praxis der Zulassung einen der folgenden Sätze lehren würde im Hinblick auf die Ehe, die menschliche Sexualität und das Wesen der Sakramente:

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht verheiratet. Trotzdem können Personen, die nicht verheiratet sind, unter bestimmten Bedingungen in legitimer Weise Akte sexueller Intimität vollziehen.

– Eine Scheidung löst das Eheband auf. Personen, die nicht verheiratet sind, können nicht in legitimer Weise sexuelle Akte vollziehen. Die Geschiedenen und Wiederverheirateten sind auf legitime Weise verheiratet, und ihre sexuellen Akte sind auf erlaubte Weise eheliche Akte.

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht miteinander verheiratet. Personen, die nicht verheiratet sind, dürfen keine sexuellen Akte vollziehen. Daher leben die zivil wiederverheirateten Geschiedenen in einer Situation habitueller, öffentlicher, objektiver und schwerer Sünde. Wenn die Kirche Personen zur Eucharistie zulässt, bedeutet das jedoch nicht, dass sie auch ihren öffentlichen Lebenswandel gutheißt; der Gläubige kann auch im Bewusstsein schwerer Sünde zum eucharistischen Tisch hinzutreten. Um im Bußsakrament die Absolution zu empfangen, ist nicht immer der Vorsatz erforderlich, sein Leben zu ändern. Die Sakramente sind also vom Leben losgelöst: Die christlichen Riten und der Kult bewegen sich in einer anderen Sphäre als das christliche moralische Leben.

Zweifel Nr. 2:

Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

Der zweite Zweifel betrifft die Existenz der sogenannten in sich schlechten Handlungen. Der Abschnitt 79 der Enzyklika „Veritatis splendor“ vertritt die Auffassung, dass es möglich sei „die bewusste Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen nach ihrer Spezies […] als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht, mit der diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener Handlungen für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen“.

Die Enzyklika lehrt also, dass es Handlungen gibt, die immer schlecht sind, die durch moralische Normen verboten sind, die ohne Ausnahme verpflichten („moralische Absoluta“). Diese moralischen Absoluta sind immer negativ, das heißt, sie sagen uns, was wir nicht tun dürfen: „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nicht ehebrechen“. Lediglich negative Normen können ohne Ausnahme verpflichten.

Nach „Veritatis splendor“ ist im Falle in sich schlechter Handlungen keine Unterscheidung der Umstände oder der Intentionen notwendig. Das gilt auch dann, wenn ein Geheimagent aus der Frau des Terroristen, falls er mit ihr einen Ehebruch begehen würde, wertvolle Informationen herausholen könnte, um so das Vaterland zu retten. (Das klingt wie ein Beispiel aus einem James-Bond-Film, ist aber schon vom heiligen Thomas von Aquin in „De Malo“, q. 15, a. 1 erörtert worden.) Johannes Paul II. vertritt die Auffassung, dass die Absicht (hier „das Vaterland retten“) die Spezies der Handlung („Ehebruch begehen“) nicht verändere und dass es genüge, die Spezies der Handlung („Ehebruch“) zu kennen, um zu wissen, dass man sie nicht tun darf.

Zweifel Nr. 3:

Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

Im Abschnitt 301 erinnert „Amoris laetitia“ daran, dass die Kirche „im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände“ ist. Und sie schließt: „Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in einer sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben.“

In der Erklärung vom 24. Juni 2000 wollte der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte den Kanon 915 des Codex Iuris Canonici klären, der sagt: „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden […] sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.“ Die Erklärung des Päpstlichen Rates sagt, dass dieser Kanon auch auf diejenigen Gläubigen anwendbar ist, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind. Sie stellt klar, dass die „schwere Sünde“ objektiv verstanden werden muss, da ja derjenige, der die Kommunion austeilt, keine Möglichkeit hat, die subjektive Zurechenbarkeit der jeweiligen Personen zu beurteilen.

Für die Erklärung betrifft also die Frage der Zulassung zu den Sakramenten das Urteil über die objektive Lebenssituation der jeweiligen Person und nicht das Urteil, dass diese Person sich im Stand der Todsünde befinde. Sie könnte nämlich subjektiv nicht vollständig verantwortlich sein, oder auch gar nicht.

Auf derselben Linie liegt es, wenn der heilige Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ (Nr. 37) daran erinnert, „dass das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens“. Also hat die von „Amoris laetitia“ vorgetragene Unterscheidung zwischen der subjektiven Situation der Todsünde und der objektiven Situation der schweren Sünde ein solides Fundament in der Lehre der Kirche.

Johannes Paul II. besteht jedoch weiterhin auch darauf: „Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der moralischen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen.“ Er bestätigt also erneut die Lehre des oben erwähnten Kanons 915.

Die Frage 3 der „Dubia“ möchte also klären, ob es auch nach „Amoris laetitia“ noch möglich ist, zu sagen, dass diejenigen Personen, die habituell im Widerspruch zum Gebot des Gesetzes Gottes leben, in einer objektiven Situation habitueller schwerer Sünde leben – auch wenn es aus gewissen Gründen nicht sicher ist, ob ihre habituelle Übertretung ihnen subjektiv zurechenbar ist.

Zweifel Nr. 4:

Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ Nr. 302 über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

Im Abschnitt 302 betont „Amoris laetitia“, dass „ein negatives Urteil über die objektive Situation kein Urteil über die Anrechenbarkeit oder die Schuldhaftigkeit der betreffenden Person“ beinhalte. Die „Dubia“ nehmen Bezug auf die Lehre, wie sie von Johannes Paul II. in „Veritatis splendor“ formuliert worden ist: Danach verwandeln Umstände oder gute Absichten niemals eine in sich schlechte Handlung in eine entschuldbare oder auch gute.

Die Frage lautet, ob „Amoris laetitia“ der Aussage zustimmt, dass keine Handlung, die das Gesetz Gottes übertritt (wie Ehebruch, Diebstahl, Meineid), jemals, auch unter Berücksichtigung der Umstände, welche die persönliche Verantwortung mildern, entschuldbar oder auch gut werden kann.

Sind diese Handlungen, welche die Tradition der Kirche als schwere Sünden und als in sich schlecht bezeichnet hat, weiterhin zerstörerisch und schädlich für jeden, der sie begeht, in welchem subjektiven Verantwortlichkeitsstatus er sich auch befinden mag?

Oder können diese Handlungen in Abhängigkeit vom subjektiven Status der Person und von den Umständen und von den Intentionen aufhören, schädlich zu sein, und lobenswert oder wenigstens entschuldbar werden?

Zweifel Nr. 5:

Soll man nach „Amoris laetitia“ Nr. 303 die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

„Amoris laetitia“ sagt (in Nr. 303): Das „Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine Situation objektiv nicht den generellen Anforderungen des Evangeliums entspricht. Es kann auch aufrichtig und ehrlich das erkennen, was vorerst die großherzige Antwort ist, die man Gott geben kann […]“. Die „Dubia“ erbitten eine Klärung dieser Aussagen, da sie divergente Interpretationen zulassen.

Für diejenigen, welche die Idee eines kreativen Gewissens ins Spiel bringen, können die Vorschriften von Gottes Gesetz und die Norm des individuellen Gewissens in Spannung oder auch im Gegensatz zueinander stehen, wobei das letzte Wort immer dem Gewissen zukommen solle, das die letzte Entscheidung trifft im Hinblick auf gut und böse. „Veritatis splendor“ (Nr. 56) sagt: „Auf dieser Grundlage maßt man sich an, die Zulässigkeit sogenannter ‚pastoraler‘ Lösungen zu begründen, die im Gegensatz zur Lehre des Lehramtes stehen, und eine ‚kreative‘ Hermeneutik zu rechtfertigen, nach welcher das sittliche Gewissen durch ein partikulares negatives Gebot tatsächlich nicht in allen Fällen verpflichtet würde.“

Nach dieser Sichtweise wird es für das Gewissen niemals genügen, zu wissen: „Dies ist Ehebruch“, „Dies ist Mord“, um zu wissen, dass es sich um etwas handelt, was nicht getan werden darf und soll.

Vielmehr solle man auch auf die Umstände und die Intentionen schauen, um zu wissen, ob diese Handlung nicht schlussendlich entschuldbar oder auch verpflichtend sein kann (vgl. Frage 4 der „Dubia“). Für diese Theorien könnte das Gewissen nämlich auf legitime Weise entscheiden, dass in einem bestimmten Fall der Wille Gottes für mich in einer Handlung besteht, mit der ich eines seiner Gebote übertrete. „Du sollst nicht ehebrechen“ würde gerade noch als eine allgemeine Norm angesehen. Hier und jetzt und angesichts meiner guten Absichten wäre Ehebruch zu begehen dasjenige, was Gott wirklich von mir verlangt. So gesehen wären Fälle von tugendhaftem Ehebruch, legalem Mord und verpflichtendem Meineid mindestens vorstellbar.

Das würde bedeuten, dass man das Gewissen auffassen würde als eine Instanz, autonom zu entscheiden hinsichtlich gut und böse, und das Gesetz Gottes als eine Last, die willkürlich auferlegt worden ist und die an einem gewissen Punkt zu unserem wahren Glück im Widerspruch stehen könnte.

Jedoch entscheidet das Gewissen nicht über gut und böse. Die Idee einer „Gewissensentscheidung“ ist irreführend. Der dem Gewissen eigene Akt ist das Urteilen und nicht das Entscheiden. Es sagt: „Das ist gut“, „Das ist schlecht“. Dieses Gutsein oder Schlechtsein hängt nicht von ihm ab. Es nimmt das Gutsein oder Schlechtsein einer Handlung hin und erkennt es an, und um das zu tun, das heißt um zu urteilen, braucht das Gewissen Kriterien; es ist vollständig abhängig von der Wahrheit.

Die Gebote Gottes sind eine willkommene Hilfe, die dem Gewissen geschenkt ist, damit es die Wahrheit erfassen und somit wahrheitsgemäß urteilen kann. Die Gebote Gottes bringen die Wahrheit zum Ausdruck über das Gute, über unser tiefstes Sein, und erschließen etwas Entscheidendes im Hinblick darauf, wie man gut leben kann.

Auch Papst Franziskus drückt sich in „Amoris laetitia“ (Nr. 295) in denselben Begriffen aus: „Denn das Gesetz ist auch ein Geschenk Gottes, das den Weg anzeigt, ein Geschenk für alle ohne Ausnahme […]“ (CNA Deutsch)