Australien: Beichtgeheimnis gilt auch bei Missbrauch

„Übergriffe gegen Kinder müssen den Behörden gemeldet werden.“ Das hat der Präsident der australischen Bischofskonferenz, Denis James Hart, erklärt. Zugleich betont der Erzbischof aber die Bedeutung des Beichtgeheimnisses: „Die Beichte ist in der katholischen Kirche ein spirituelles Zusammentreffen mit Gott durch den Priester. Es ist grundlegender Bestandteil der Religionsfreiheit und ist im Gesetz Australiens und vieler anderer Länder anerkannt. Das muss so bleiben“, sagte Hart.

Hintergrund ist eine Umfrage zum Missbrauch in kirchlichen und anderen Institutionen, der zufolge viele Bürger Strafen fordern, falls Kleriker durch die Beichte von Fällen sexuellen Missbrauchs erfahren, sie aber nicht melden. Wie der BBC berichtet, soll es sogar Fälle von Widerholungstätern gegeben haben, die sich mehrfach nach sexuellen Übergriffen in der Beichte Priestern anvertraut hatten. (rv)