Müssen sich australische Katholiken als ‚Agenten des Vatikans‘ registrieren lassen?

CANBERRA – Ein umstrittenes Gesetz in Australien könnte die Katholiken des Landes „zum Schweigen bringen“ und Bischöfe, Priester und Ordensfrauen zwingen, sich als „ausländische Agenten“ staatlich registrieren zu lassen: Davor hat Bischof Robert McGuckin von Toowomba (Queensland) im Namen der Australischen Bischofskonferenz (ACBA) gewarnt.

„Katholiken sind Anhänger Jesu Christi, wir sind keine Agenten einer ausländischen Regierung“, sagte Bischof McGuckin einer parlamentarischen Anhörung. „Die katholische Kirche in Australien besteht aus Millionen australischer Bürger, die ihren Glauben ausüben, und sie sind nicht einer ausländischen Macht verpflichtet.“

Was steckt hinter diesen Vorkommnissen? Schlittert, nach dem jüngst von einer Royal Commission zur Untersuchung sexuellen Missbrauchs gemachten Vorschlag, das katholische Beichtgeheimnis in manchen Fällen auszuhebeln, ein zunehmend säkularistisches Australien in eine Form staatlich implementierten Kulturkampfs?

Der Anlass ist nicht Canberras Sorge vor einer zu starken Einflussnahme der Katholischen Kirche, sondern vor politisch weitaus potenteren „foreign powers“ – besonders einer Macht, die ihre eigenen Probleme mit dem Katholizismus hat: Der Volksrepublik China. Auch wenn Premierminister Malcolm Turnbull betont, dass es nicht gegen ein bestimmtes Land geht: Konkreter Auslöser war der Skandal um einen Abgeordneten der „Labour“-Partei im Senat, der sein Amt verlor, weil er – neben einer ganzen Reihe anderer Vorkommnisse – eine hohe Geldsumme von einem reichen chinesischen Geschäftsmann erhalten und danach eine pro-chinesische Rede gegeben hatte.

Nun soll der ausländische Einfluß in Politik und anderswo, an Hochschulen etwa, eingedämmt und kontrolliert werden. Im vergangenen Dezember brachte die konservative Regierung unter Turnbull deshalb eine Reihe von Gesetzesvorlagen, darunter neue „Anti-Spionage-Maßnahmen“, ein. Diese sehen vor, dass jeder, der für eine „ausländische Macht“ agiert – die Interessen anderer Länder vertritt – dies auch melden und staatlich registrieren lassen muss. Sonst drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Ein besonderer „Teufel“ steckt im Detail von Abschnitt 27: Dieser Paragraph gehe davon aus, dass Katholiken und die katholische Kirche in Australien im Namen einer ausländischen Regierung handle, so die Australische Bischofskonferenz in einer Mitteilung – als „Agenten des Vatikans“.

Bischof McGuckin warnte deshalb in der Anhörung, dass mit den neuen Maßnahmen jeder australische Katholik registrieren und melden müsste, der etwa einen Gesprächstermin mit einem gewählten Volksvertreter wahrnimmt, und sei es an einem Stand im Shopping Center. „Angesichts der Tatsache, dass Katholiken mehr als 20 Prozent der Bevölkerung von Australien ausmachen … denken wir, dass dies viele Registrierungen bedeutet“, so der Queenslander Oberhirte mit einem freundlichen Lächeln. Die Botschaft ist klar: Hier muss nachgebessert werden.

Alles nur ein Missverständnis also? Die Kritik stößt keineswegs nur auf offene Ohren. Andrew Hastie, ein Abgeordneter der konservativen Regierungspartei der „Liberals“ sagte laut ABC News, er glaube nicht, dass zum Schutz der Katholiken und anderer religiöser Australier weitere Maßnahmen erforderlich seien. Hastie argumentierte, solange die Katholiken Australiens Interessen vertreten und nichts zu verbergen haben, müssten sie sich keine Sorgen machen.

„Ich denke, wer sich daran beteiligt, Australien aufzubauen, und es nicht als australischer Bürger zu untergraben versucht, der braucht nicht besorgt zu sein“, sagte Hastie laut „The Telegraph“.

Die Frage ist, ob christliches Handeln immer auch als „Beteiligung am Aufbau Australiens“ interpretiert werden wird. Das gilt nicht nur für Bereiche, wo religiöse Werte und Wahrheiten immer wieder mal dem Zeitgeist zuwiderlaufen, sondern auf ganz praktischer Ebene. „Die Kirche ist ein starker Befürworter besserer Transparenz, wenn es um die Interessenvertretung ausländischer Regierungen geht, aber diese Gesetzgebung birgt die Gefahr, unsere Stimme zugunsten der Jungen und der Alten, der Armen und der Ausgegrenzten zum Schweigen zu bringen“, warnte Bischof McGuckin.

Nicht nur die Kirche und Vertreter anderer Religionen fordern eine Nachbesserung: Mehrere große Medienunternehmen, darunter die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ABC und SBS, haben Bedenken angemeldet, dass die vorgeschlagenen Gesetze zu weit gefasst sind und unbeabsichtigte Konsequenzen für Journalisten haben könnten – vor allem, weil nun schon der Besitz von Verschlusssachen als Spionage definiert werden soll. Bislang war nur deren Verbreitung als solche verboten.

Die vorgeschlagenen Gesetze könnten letztlich alle Schritte journalistischer Nachrichtenberichterstattung kriminalisieren – und wer als Journalist Informationen besitzt, die im öffentlichen Interesse sind, dem droht ein „signifikantes Risiko“ einer Gefängnisstrafe, so die Unternehmen.

Ob es zu den angemahnten Änderungen oder anderen Ergänzung kommt, ist noch unklar. Die Gesetzesvorlagen – es sind gleich mehrere – werden in den nächsten Wochen und Monaten im Parlament weiter debattiert. (CNA Deutsch)

Missbrauchsbericht in Australien: Horrendes Ausmaß

Ein riesiges Ausmaß von sexuellem Missbrauch in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen zeichnet der Abschlussbericht der staatlichen australischen Missbrauchskommission, der am Freitag in Canberra der Regierung übergeben wurde: Zehntausende Kinder und Jugendliche wurden demnach über die Jahre zu Opfern von Missbrauch. Als „horrende“ bezeichnet P. Hans Zollner von der Päpstlichen Kinderschutzkommission im Interview mit Radio Vatikan die Ergebnisse des 100.000 Seiten umfassenden Abschlussdokumentes.

Überproportional hoch: Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen

„Die Zahlen sind enorm. Es handelt sich um Opfer von Missbrauch in staatlichen Stellen, im Sportbereich, beim Militär und bei allen Religionen und kirchlichen Institutionen, die da untersucht wurden. Man sieht, wie weit verbreitet diese Art von Missbrauch ist in der Gesellschaft – viel mehr, als man sich das eingesteht. Der Großteil der Aufmerksamkeit richtet sich dabei auf die Zahlen, die kirchliche Institutionen betreffen – die sind überproportional hoch.“

Auch bei diesen Missbrauchsfällen hätten bestimmte Voraussetzungen zu Missbrauch geführt, erläutert Pater Zollner: „Was die katholische Kirche und auch andere Institutionen angeht, sind es immer dieselben Dinge, das heißt, dort wo eine Institution sich selber als absolut setzt oder von den Angehörigen dieser Institution als absolut gesetzt wird, dort wo keine entsprechenden Supervisionseinrichtungen sind, wo keine Meldeeinrichtungen sind, wo Transparenz und Offenheit auch im Rechtsverfahren nicht genügend befolgt werden, da ist das Risiko, dass Missbrauch nicht nur vereinzelt, sondern häufig geschieht und überdurchschnittlich geschieht, sehr hoch.“

Die Empfehlungen der australischen Missbrauchskommission schlagen unter anderem ein Nachdenken über das Beichtgeheimnis und das Pflichtzölibat für katholische Priester vor. „In der Empfehlung heißt es, man soll darüber nachdenken, ob nicht ein freiwilliges zölibatäres Versprechen eingeführt wird“, so Zollner. Dass dies einen Stein in der Debatte um den Zölibat ins Rollen bringen könnte, glaubt der Jesuit allerdings nicht: „Weil es weltweit diese Art von Beobachtung nicht gibt. Das ist jetzt auch zum ersten Mal, dass eine staatliche Behörde sich da in kirchliche Belange vorwagt. Ich glaube nicht, dass dadurch eine Debatte ausgelöst wird – die gibt es eh schon fast so lange, wie es den Zölibat gibt.“

Es gelte vielmehr weiter darüber nachzudenken, „ob die Leute, die ins Priesterseminar aufgenommen werden, tatsächlich geeignet sind“, so Zollner. „Und wir müssen auch deutlich machen, dass die Ausbildung sowohl während als auch nach der Seminarzeit alles tun muss, damit Menschen, die zölibatär leben wollen, dies auch können im Rahmen dessen, wie sie mit Emotionen, Sexualität, Beziehungen umgehen. Ich erwarte keine grundlegende Diskussion nur aufgrund der australischen Ergebnisse.“ Auch sei die Debatte um die so genannten Viri probati für manche Weltgegenden weiter in Gang, merkt der Jesuit an.

Nachdenken über das Beichtgeheimnis und den Pflichtzölibat

Was das Beichtgeheimnis angehe, stellten sich im Fall von Missbrauch einige Fragen, so Zollner weiter. Wenn etwa ein Minderjähriger während der Beichte darüber berichte, dass er aktuell missbraucht wird – sollte dann das Beichtgeheimnis weiter gültig sein? Über diese Frage werde sowohl in der australischen Missbrauchskommission als auch unter den australischen Bischöfen diskutiert, denen eine Verständigung mit dem Vatikan darüber empfohlen worden sei, so Zollner. Er selbst hat in der Frage eine klare Position: „Ich meine, dass das eindeutig ist, dass es nicht zum Beichtgeheimnis gehört, weil es sich nicht um eine persönlich bekannte Schuld, sondern um ein Verbrechen handelt.“

Die zweite Frage in diesem Kontext sei, ob eine Lossprechung von den Sünden bei einem beichtenden Missbrauchstäter „solange hinausgezögert werden kann, bis sich dieser selber angezeigt habe“: „Ich meine auch dies ist eindeutig, weil es keine Rechtsverpflichtung geben kann, dass sich jemand selber anzeigt – also die Lossprechung kann nicht daran gebunden werden, aber natürlich kann die Lossprechung verweigert werden.“

Kardinal Pell in Australien „persona non grata“

Im Brennpunkt des australischen Missbrauchsskandals steht auch Kurienkardinal George Pell, der als junger Priester an der Vertuschung von Missbrauchsfällen beteiligt gewesen sein soll. Der Kardinal steht in Melbourne wegen des Vorwurfs vor Gericht, als Priester in Ballarat im Schwimmbad zwei junge Männer sexuell belästigt zu haben. Wie stark hat dieser Fall die Glaubwürdigkeit der Kirche, die andererseits auch viel in der Präventionsarbeit geleistet hat, zerstört? Dies wollten wir von Pater Zollner wissen, der in den letzten Monaten Australien mehrmals besuchte:

„Es ist wirklich sehr heftig zu sehen, wie die Grundlage des Vertrauens bei vielen Leuten außerhalb und innerhalb der Kirche zerstört ist. Bei vielen ist es stark erschüttert, das habe ich mehrfach wahrgenommen. Ich bin auch überzeugt, dass die Person von Kardinal Pell und die Anklagen (dazu beigetragen haben), dass das noch mal eine andere Dimension bekommen hat. Ich kann sagen, dass in Australien Kardinal Pell eine ,persona non grata‘, eine unerwünschte Person, ist. Es gibt kaum Leute, die sagen, sie stünden auf seiner Seite. Es gibt aber auch genügend Leute, die sich sozusagen als seine Feinde bezeichnen und die dennoch nicht glauben, dass er selber Missbrauch verübt habe. Er selbst wird in diesem Bericht erwähnt, aber alle Anhaltspunkte seines Verfahrens können aus Rechtsgründen nicht veröffentlicht werden, weil es sich eben um ein schwebendes Verfahren handelt. Die Person des Kardinals ist sehr kontrovers und man wird sehen müssen, wie dieser Prozess ausgeht, der sich aber wohl noch über Jahre hinziehen wird.“ (rv)

Australischer Missbrauchsbericht stellt „massives Versagen“ fest: Zahlen und Reaktionen

SYDNEY – Der Erzbischof von Sydney, Anthony Fisher OP, hat sich in einer ersten Stellungnahme zum heute erschienen Abschlussbericht an die Opfer sexuellen Missbrauchs, die Mitglieder der Untersuchungskommission und Katholiken seines Bistums gewandt.

Dabei drückte der Oberhirte den Opfern seine Achtung und Anerkennung aus für den Mut, die an ihnen verübten Verbrechen der Kommission geschildert zu haben. Er entschuldigte erneut „beschämt“ bei den Opfern für kirchliches Versagen und betonte:

„Ich kann Ihnen versichern, dass ich keine Ruhe geben werde, und ich verpflichte mich und die katholische Kirche in Sydney, unser Bestes für Opfer des Missbrauchs zu geben, um sicherzustellen, dass dieses schreckliche Kapitel niemals wiederholt wird.“

Für die – in ihrer Glaubwürdigkeit tief erschütterte – Kirche habe der Bericht zudem weitreichende Konsequenzen.

„Wir werden, so bete ich, eine bescheidenere, reinere und mitfühlendere Kirche sein, als Folge der Arbeit der Kommission und der Überprüfung, die wir erhalten haben.“

Sein Amtsbruder in Melbourne, Erzbischof Denis Hart, entschuldigte sich ebenfalls und kündigte an, die Kirche werde weiter mit Opfern und Angehörigen daran arbeiten, dass kein weiterer Kindesmissbrauch möglich ist. Er betonte gegenüber dem Sender „Sky News“, dass die Empfehlung der Kommission, das Beichtgeheimnis in Missbrauchsfällen zu verletzen, verständlich sei, die Kirche aber Missbrauchsfälle nicht erst aus dem Beichtstuhl heraus melden kann oder sollte.

Erzbischof Fisher sagte in seiner Stellungnahme, er bete „weiterhin für Gerechtigkeit und Heilung der Opfer; für Weisheit und Mitgefühl für Entscheidungsträger und Pfleger; für die Reue der Täter; um Gnade für jene, die versucht sind, den Glauben oder die Hoffnung zu verlieren; für Sicherheit für alle jungen Menschen; und um Trost für alle Betroffenen.“ Er bitte alle gläubigen Menschen, ihn in diesem Gebet zu begleiten, so der Dominikaner und Erzbischof.

„Eine nationale Tragödie“

Fünf Jahre lang hat Australiens Royal Commission ihre Arbeit verrichtet, bevor sie – am heutigen Freitag Ortszeit – ihren Untersuchungsbericht vorlegte. Dieser konstatiert, dass zahlreiche Institutionen, darunter Religionsgemeinschaften, „massiv versagt“ haben, und ihnen anvertraute Kinder nicht vor Missbrauch schützten, besonders in den 1960er, 1970er und 1980er Jahren im Fall der Kirche.

Der Abschlussbericht macht über 400 Empfehlungen, darunter auch zu konkret katholischen Themen wie Zölibat und Beichte, und stellt grundsätzlich fest:

„Zehntausende Kinder wurden in vielen australischen Institutionen sexuell missbraucht. Die genaue Zahl an Opfern wird niemals festzustellen sein. (…) Die führenden Institutionen der Gesellschaft haben massiv versagt.“

Als „Kommission Ihrer Majestät“ genießt eine Royal Commission weitreichende juristische Vollmachten, mehr als jede andere: Selbst Australiens Regierung kann in deren Arbeit nicht mehr eingreifen, wenn diese erst einmal begonnen hat. Über 8.000 Zeugenaussagen hat die Royal Commission angehört, seit 2013 über 2.500 Verdachtsfälle an Behörden gemeldet: Fälle von Missbrauch in Sportvereinen und Schulen, in religiösen Einrichtungen und an staatlichen Institutionen.

Die Zahlen zeigen: Der meiste Missbrauch wurde an Kindern verübt, für die nicht daheim bei der eigenen Familie gesorgt wurde..

Als „Kommission Ihrer Majestät“ genießt eine Royal Commission weitreichende juristische Vollmachten, mehr als jede andere: Selbst Australiens Regierung kann in deren Arbeit nicht mehr eingreifen, wenn diese erst einmal begonnen hat. Über 8.000 Zeugenaussagen hat die Royal Commission angehört, seit 2013 über 2.500 Verdachtsfälle an Behörden gemeldet: Fälle von Missbrauch in Sportvereinen und Schulen, in religiösen Einrichtungen und an staatlichen Institutionen.

Die Zahlen zeigen: Der meiste Missbrauch wurde an Kindern verübt, für die nicht daheim bei der eigenen Familie gesorgt wurde..

Fast zweitausend kirchliche Täter

Insgesamt wurden 384 Diözesanpriester, 188 Ordenspriester, 597 Ordensbrüder und auch 96 Schwestern für verdächtig befunden, Kinder seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs sexuell missbraucht haben. Somit stehen 1.880 Personen im Verdacht, an katholischen Einrichtungen sexuelle Gewalt gegen Minderjährige verübt zu haben.

Unter Orden ist der Anteil der Täter bei den „St. John of God Brothers“ besonders hoch: 40 Prozent der Ordensmitglieder sollen sich sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht haben. Aber auch 20 Prozent aller Mitglieder der „Christian Brothers“, der Salesianer und der Maristen-Schulbrüder sollen sich an Schutzbefohlenen vergangen haben. (CNA Deutsch)

Royal Commission: Die Stellungnahme von Sydneys Erzbischof Fisher in deutscher Sprache

„Ich kann Ihnen versichern, dass ich keine Ruhe geben werde, und ich verpflichte mich und die katholische Kirche in Sydney, unser Bestes für Überlebende des Missbrauchs zu geben, um sicherzustellen, dass dieses schreckliche Kapitel niemals wiederholt wird“.

SYDNEY – Der Erzbischof von Sydney, Pater Anthony Fisher OP, hat eine Stellungnahme zum Abschlussbericht der Royal Commission veröffentlicht.

CNA Deutsch veröffentlicht den vollen Wortlaut der schriftlichen Stellungnahme in deutscher Sprache.

In erster Linie möchte ich meine Achtung den Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs durch Mitarbeiter der Kirche aussprechen, die ein Leben lang mit den Folgen von Missbrauch gelebt haben und dies auch weiterhin tun werden.

Viele schilderten ihre Geschichten mit großem Mut, selbst unter großen persönlichen Kosten, und wiederholten traumatische Erlebnisse. Ich sage noch einmal, wie leid es mir tut, dass Sie auf diese Weise von Menschen verletzt wurden, denen Sie hätten vertrauen können müssen.

Ich hoffe, dass die Veröffentlichung dieses Berichts Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Freunden etwas Trost gibt angesichts der Entschlossenheit, dass sich das, was auf den Seiten dieses Berichts offenbart wurde, niemals wiederholen darf.

Ich danke den Kommissionsmitgliedern und Mitarbeitern für ihre Hingabe, mit der sie den Opfern geduldig und mitfühlend gelauscht haben, dabei die Ursachen dieser schrecklichen Geißel analysierend und Vorschläge erarbeitend, wie jedwede Wiederholung verhindert werden kann.

Der Abschlussbericht umfasst 17 Bände, die sich über fast fünf Jahre der Anhörungen erstrecken. Es wird Zeit brauchen, diese zu verdauen, aber der Bericht wird nicht auf irgendeinem Regal sitzen. Ich werde die Ergebnisse und Empfehlungen sorgfältig studieren und dann eine detaillierte Antwort darauf geben, wie wir – gemeinsam mir der Gesellschaft insgesamt – den Weg nach vorne beschreiten.

Viele der Ergebnisse und Empfehlungen werden nicht überraschen, da sie im Lauf der Arbeit der Königlichen Untersuchungskommission angesprochen wurden; andere werden weiterer Untersuchung bedürfen. Aber was ich heute sagen kann, ist, dass ich entsetzt bin über die sündhaften und kriminellen Aktivitäten einiger Geistlicher, Ordensleute und kirchlicher Laien-Mitarbeiter, dass ich mich schäme für das Versagen mancher Entscheidungsträger und dass ich bereit bin, etwaige systemischen Probleme in Angriff zu nehmen.

Mir ist klar und bewusst, wie dies die Glaubwürdigkeit der Kirche in der Gesellschaft erschüttert und viele unserer eigenen Gläubigen schockiert hat. Wenn wir dem Vertrauen der Menschen würdig sein wollen, müssen wir zeigen, dass das Recht von Kindern auf Schutz, Anhörung und verantwortlichen Umgang immer gewährleistet sind.

Der Abschlussbericht der Kommission wird uns viel darüber sagen, und wir werden viel zu lernen haben. Aber ich möchte Ihnen versichern, dass wir mit der Arbeit bereits begonnen haben.

Seit mindestens zwei Jahrzehnten versucht die Kirche in Australien, auf diese Bedenken einzugehen. Seit den 1960er, 70er und 80er Jahren – der Zeitraum, in dem die meisten dieser schrecklichen Verbrechen verübt wurden – haben wir einiges getan. Aber um die Sicherheit und das Wohlergehen der Jugendlichen und anderer Schutzbefohlener zu gewährleisten, ist auf Dauer viel mehr zu tun.

Wir konzentrieren uns viel stärker auf die richtige Auswahl, Vorbereitung und Bildung des Personals der Kirche; auf die Grenzen, Warnzeichen, angemessene Eingriffe und den richtigen Umgang mit Beschwerden. Laien, besonders Frauen, sind jetzt auf vielen Ebenen an der Gestaltung und Durchführung dieser Aktivitäten beteiligt.

Auf nationaler Ebene hat die Kirche die Einrichtung „Catholic Professional Standards Ltd“ geschaffen, ausgestattet mit der nötigen Expertise und Unabhängigkeit, um glaubwürdige neue Standards zum Schutz von Kindern und Schutzbefohlener zu entwickeln und die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen.

Vor Ort habe ich ein Büro für Schutz und Pastorale Integrität eingerichtet, um sich auf vorbeugende Strategien zu konzentrieren, und die katholischen Schulen in Sydney waren ähnlich proaktiv. Wir haben jetzt auch Pfarrei-Sicherheitsbeauftragte und andere Initiativen.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich keine Ruhe geben werde, und ich verpflichte mich und die katholische Kirche in Sydney, unser Bestes für Opfer des Missbrauchs zu geben, um sicherzustellen, dass dieses schreckliche Kapitel niemals wiederholt wird.
Wir werden, so bete ich, eine bescheidenere, reinere und mitfühlendere Kirche sein, als Folge der Arbeit der Kommission und der Überprüfung, die wir erhalten haben.

Ich bete weiterhin für Gerechtigkeit und Heilung der Opfer; für Weisheit und Mitgefühl für Entscheidungsträger und Pfleger; für die Reue der Täter; um Gnade für jene, die versucht sind, den Glauben oder die Hoffnung zu verlieren; für Sicherheit für alle jungen Menschen; und um Trost für alle Betroffenen. Ich bitte alle gläubigen Menschen, mich in diesem Gebet zu begleiten.

Anthony Fisher OP

Erzbischof von Sydney  (CNA Deutsch)

Australien: Homoehe „Bedrohung der Gewissensfreiheit“?

Kurz vor der Anmeldungsphase zum Referendums über die Ehe von Gleichgeschlechtlichen in Australien ruft die katholische Kirche ihre Gläubigen erneut zur Stimmabgabe auf. „Es ist wichtig, dass wir Katholiken wählen“, betont der Erzbischof von Melbourne, Denis Hart in einem apostolischen Schreiben. „nur dann kann unsere Meinung zu diesem wichtigen öffentlichen Problem, dass unsere Gesellschaft und unsere Familien nachhaltig beeinflussen wird, gehört werden.“

Er wiederholte auch, dass nach der katholischen Lehre die Ehe eine unauflösliche Verbindung zwischen Mann und Frau ist. Man solle erinnern, dass der Mensch zwar Rechte, aber auch Verantwortung habe. Eine Legalisierung der „Homoehe“ könne unter anderem die Religionsfreiheit katholischer Lehrer einschränken.

Zwischen dem 12. September und dem 7. November können die Australier über die Reform abstimmen. (rv)

Vier Priester, die das Beichtgeheimnis bis zum Äußersten verteidigt haben

MELBOURNE – Nachdem der Erzbischof von Melbourne, Denis Hart, erklärt hat, er werde lieber ins Gefängnis gehen als wegen einer möglichen Einmischung des Staates das Beichtgeheimnis zu verletzen, ist das Thema wieder in die Schlagzeilen geraten. Immer wieder waren Priester im Lauf der Kirchengeschichte gezwungen, das sakramentale Siegel bis zum Äußersten verteidigt haben.

Am 14. August schlug die Royal Commission – eine Einrichtung, die in Australien geschaffen wurde, um Fälle sexuellen Missbrauchs in Institutionen zu untersuchen, darunter der Kirche – vor, dass Priester der katholischen Kirche das Beichtgeheimnis brechen sollten, falls sie von einem Fall sexuellen Missbrauch Kenntnis bekämen.

Der Codex des Kanonischen Rechtes der katholischen Kirche besagt: „Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.“

Diese vier Priester haben bereits das Beichtgeheimnis bis zum Letzten verteidigt:

1. Der heilige Johannes Nepomuk

Der heilige Johannes Nepomuk gilt als herausragendes Beispiel der Wahrung des Beichtsiegels. Er war der erste Märtyrer, der es vorzog, eher zu sterben als das Beichtgeheimnis zu verletzen.

Johannes Nepomuk wurde zwischen 1340 und 1350 in Pomuk in der Tschechien geboren.

Zu der Zeit als er Generalvikar des Erzbischofs von Prag war, war er auch Beichtvater von Sophie von Bayern, der Ehefrau König Wenzels. Der König, der Wut- und Eifersuchtsanfälle hatte, befahl dem Priester, ihm die Sünden seiner Frau zu offenbaren. Die Weigerung des Heiligen erzürnte Wenzel, der drohte, Johannes zu töten, sollte er ihm nicht die Geheimnisse Sophies erzählen.

Ein weiterer Konflikt zwischen Wenzel und Johannes entstand, als der Monarch sich einen Konvent aneignen wollte, um dessen Reichtümer einem Verwandten zu übergeben. Der Heilige verbot dies, da die Güter Besitz der Kirche waren.

Der König tobte und ordnete an, den Heiligen zu foltern. Anschließend wurde er in die Moldau geworfen. Sein Leib wurde geborgen und bestattet. Man schrieb das Jahr 1393.

2. Der heilige Mateo Correa Magallanes

Der heilige Mateo Correa Magallanes ist ein weiterer Märtyrer des Beichtgeheimnisses. Er wurde während des mexikanischen Bürgerkrieges von 1926-1929 (dem sog. Guerra Cristera) erschossen, weil er sich weigerte, den Inhalt der Beichten gefangener Rebellen preiszugeben.

Er wurde am 22. Juli 1866 in Tepechitlán (Zacatecas) geboren, 1893 zum Priester geweiht und war Kaplan in verschiedenen Haziendas und Pfarreien.

1927 wurde er von mexikanischen Soldaten unter Befehl des General Eulogio Ortiz verhaftet. Einige Tage später schickte der General Pater Correa zu einer Gruppe von Männern, die erschossen werden sollten, um ihre Beichte zu hören. Danach verlangte er von ihm, das in der Beichte Gehörte zu berichten.

Auf den entschiedenen Widerstand des Paters hin, gab er den Befehl zu dessen Hinrichtung.

Die sterblichen Überreste des Priesters werden in der Kathedrale von Durango verehrt.

Mateo Correa Magallanes wurde vom heiligen Papst Johannes Paul II. am 22. November 1992 selig- und am 21. Mai 2000 heiliggesprochen.

3. Pater Felipe Císcar Puig

Pater Felipe Císcar Puig war ein Priester aus Valencia, der ebenfalls als Märtyrer des Sigillum confessionis gilt. Er wurde während der religiösen Verfolgungen im Spanischen Bürgerkrieg (1936) hingerichtet, weil er das Beichtgeheimnis geschützt hatte.

Die Erzdiözese Valencia teilte mit, dass man durch die gesammelte Dokumentation weiß, dass Pater Ciscar ins Gefängnis von Denia (Valencia, Spanien) gebracht worden war, wo ihn ein Franziskaner mit Nahmen Andres Ivar Ende August 1936 bat, ihm die Beichte abzunehmen, da er ahnte, bald hingerichtet zu werden.

„Nach der Beichte versuchten sie, den Inhalt derselben zu erfahren. Pater Ciscar weigerte sich und die Milizsoldaten drohten ihm an, ihn umzubringen. Der Priester antwortete: ´Tut, was ihr wollt, aber ich werde euch den Inhalt der Beichte nicht offenbaren. Lieber sterben, als das zu tun“, berichteten die Zeugen.

„Als sie ihn so entschlossen sahen, brachten sie ihn vor ein Scheingericht, vor dem sie ihn aufforderten, das Beichtsiegel zu brechen“ und als er in seinem Vorsatz standhaft blieb und erklärte, lieber zu sterben, verurteilten ihn die Milizsoldaten zum Tode. Felipe Ciscar und Andres Ivars wurden auf ein Auto geladen und an den Rand der Stadt Gata de Gorgos gebracht, wo sie am 8. September 1936 erschossen wurden, der einem im 71., der andere im 51. Lebensjahr.

Sowohl Felipe Ciscar als auch Andrés Ivars gehören zu den Personen, für die man den Seligsprechungsprozess des „Dieners Gottes Ricardo Pelufo Esteve und 43 Gefährten und Märtyrergefährten“ begonnen hat, zu denen insgesamt 36 Franziskaner gehören.

4. Pater Fernando Olmedo Reguera

Dieser Priester aus dem Kapuzinerorden wurde am 12. August 1936 getötet und am 13. Oktober 2013 in Tarragona seliggesprochen. Auch er zählt zu den Verteidigern des Beichtsiegels.

Er wurde am 10. Januar 1873 in Santiago de Compostela (Spanien) geboren und am 31. Juli 1904 zum Priester geweiht.

Er war Definitor und Sekretär des Provinzials bis er 1936 aufgrund der religiösen Verfolgung den Konvent verlassen musste.

Pater Fernando wurde festgenommen und im Gefängnis beleidigt, misshandelt und geschlagen. Sie verlangten von ihm, das Beichtgeheimnis preiszugeben. Der Tradition gemäß wurde er von einer Art Volksgericht in der Nähe des Cuartel de la Montaña, einem im 19. Jahrhundert in Madrid errichteten Militärgebäudes, erschossen. Seine sterblichen Überreste befinden sich in der Basilika Jesús de Medinaceli in Madrid. (CNA Deutsch)

Australien: Kirchen-Kampagne gegen „Homoehe“

Die katholische Erzdiözese Sydney gehört zu den Gründern der neuen australischen „Koalition für die Ehe“. Wie die Website sydneycatholic.org berichtet, setzt sich die Vereinigung aus Katholiken und Anglikanern für ein „Nein“ beim kommenden Referendum über die Ehe von Gleichgeschlechtlichen ein. Im Interview mit der Zeitung „The Australian“ erklärte der Erzbischof von Sydney, Anthony Fisher, man fürchte unter anderem, dass Lehrer in christlichen Schulen bald nicht mehr ihre Vorstellung der Ehe, sondern eine „politisch korrekte“ Version lehren müssten. „In anderen Teilen der Welt, wo die juristische Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren bereits legalisiert wurde, werden diejenigen, die an die traditionelle Ehe glauben, schikaniert oder gezwungen, sich der neuen Sichtweise anzupassen. Es wäre extrem naiv zu glauben, das würde nicht auch hier passieren“ sagte der Erzbischof. (rv)

UPDATE: „Werde meinen Ruf rehabilitieren“: Kardinal Pell zu Missbrauchs-Anklage

Medialer Umgang mit ehemaligem Erzbischof Sydneys führt zu Diskussion über Hexenjagd gegen seine Person und katholische Kirche.

VATIKANSTADT – Kardinal George Pell hat die Ankündigung eines Gerichtsverfahrens wegen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs in den 1970er Jahren begrüßt und angekündigt, seinen Ruf persönlich rehabilitieren zu wollen.

Bei einer Presse-Konferenz im Vatikan teilte der Präfekt des Wirtschaftssekretariates mit, er freue sich auf den Gerichtstermin, um die Anschuldigungen auszuräumen. Er werde nach Rücksprache mit seinen Ärzten gemäß deren Reise-Empfehlungen so schnell wie möglich nach Australien zurückkehren um seinen Namen reinzuwaschen.

Die Australische Polizei hatte mitgeteilt, dass sie dem ehemaligen Erzbischof von Melbourne und später Sydney mehrere historische Fälle mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs zur Last legt.

Kardinal Pell hat die Anschuldigungen – die zum Teil seit Jahren in Umlauf sind – erneut vehement bestritten.

Die ermittelnde Polizeibehörde teilte in einer Stellungnahme vom 29. Juni mit, es handle sich um mehrere Vorwürfe aus den 1970er Jahren in Ballarat (Victoria).

Papst Franziskus dankte in einer offiziellen Stellungnahme des Vatikans dem australischen Würdenträger:

Der Heilige Vater, der Kardinal Pells Ehrlichkeit während seiner drei Jahre Arbeit in der römischen Kurie zu schätzen gelernt hat, ist dankbar für seine Zusammenarbeit und insbesondere für sein energisches Engagement für die Reformen im wirtschaftlichen und administrativen Bereich, sowie seine aktive Teilnahme am Kardinalsrat (K9).

Zudem drücke der Heilige Stuhl seine Achtung für das australische Rechtswesen aus.

Gleichzeitig ist es wichtig daran zu erinnern, dass Kardinal Pell offen und wiederholt Akte des Missbrauchs gegen Minderjährige als unmoralisch und völlig unerträglich verurteilt hat; dass er in der Vergangenheit bereits mit den australischen Behörden zusammengearbeitet hat (etwa mit seinen Anhörungen vor der Royal Commission); dass er die Päpstliche Kommission für den Schutz Minderjähriger unterstützt hat; und schließlich, dass er als diözesaner Bischof in Australien Systeme und Verfahren eingeführt hat, die sowohl Minderjährige schützen als auch den Opfern von Missbrauch Hilfeleistung garantieren.

Diskussion über eine „Hexenjagd“ gegen Pell“

Victorias stellvertretender Polizeichef, Shane Patton, betonte in der Pressekonferenz:

„Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass offensichtlich keiner der Vorwürfe gegen Kardinal Pell gerichtlich geprüft worden ist. Wie jeder andere Angeklagte hat Kardinal Pell das Recht auf ein faires Verfahren.“

Nun müsse man das Verfahren seinen natürlichen Lauf gehen lassen, so Deputy Commissioner Patton. Auch der Staatsanwalt warnte in einer Stellungnahme vor einer unfairen Berichterstattung.

Die Hinweise kommen nicht von ungefähr: In Australien ist der Umgang einiger weltlicher Medien mit der katholischen Kirche allgemein – und besonders der Person Pells – in Kritik geraten.

Dabei ist die Rede nicht nur von einer „Hexenjagd“ gegen Pell: Auf Twitter war der Hashtag #HuntingCatholics („Katholikenjagd“) stundenlang einer der „Top Trends“.

Bereits vor Befragungen des australischen Kirchenmannes durch eine „Royal Commission“ im Februar 2016 (CNA Deutsch berichtete) hatten australische Medien gemeldet, gegen den ehemaligen Erzbischof von Melbourne und Sydney werde ermittelt wegen des Verdachtes, selber Missbrauch verübt zu haben.

Die Berichte waren unter anderem vom jetzigen Erzbischof Melbournes, Denis Hart schnell und deutlich verurteilt worden als „Versuch, größtmöglichen Schaden an Kardinal Pell zu verursachen und die Arbeit der Royal Commission zu untergraben“. Wer so vorgehe, schade auch den Opfern von Missbrauch und der Prävention solcher Verbrechen in Zukunft, so die Kritik. (CNA Deutsch)

Australien: Kardinal Sandri zu Besuch

Aufgrund der Einwanderung erleben die Ostkirchen in Australien einen Aufschwung. Über diese und andere Entwicklungen auf dem Fünften Kontinent macht sich derzeit der Präfekt der Ostkirchenkongregation, Kardinal Leonardo Sandri, ein Bild. Auf Einladung der fünf Bischöfe der in Australien vertretenen Ostkirchen bereist Sandri das Land noch bis zum 15. Mai. Nach Station in Sydney setzte der Kardinal an diesem Montag seine Reise in die Hauptstadt Canberra fort. Begleitet wird er vom Apostolischen Nuntius Adolfo Tito Ylliana und dem australischen maronitischen Bischof Antoine-Charbel Tarabay. (rv)

Er floh aus Vietnam in einem Fischerboot. Nun ist er ein Bischof.

AustralienSYDNEY – In den 1970er Jahren stieg ein Teenager in ein Fischerboot, um die Grausamkeit des Kriegs in seiner Heimat zu entkommen.

Als Flüchtling kam er in ein fremdes Land. Jetzt ist er der vierte katholische Bischof der Diözese Parramatta in Sydney, Australien.

„Ich habe viele Wagnisse in meinem Leben unternommen“, sagte der Franziskaner. „Darunter das Wagnis, in den Pazifik zu stechen“, sagte Bischof Nguyen in der St. Patricks Kathedrale von Parramatta.

Deshalb habe er „Duc in Altum“ als sein bischöfliches Motto gewählt. Die Anweisung Jesu, „fahr hinaus in die Tiefe“ aus dem Lukas-Evangelium (Lk 5,4) – in der Einheitsübersetzung als „Fahr hinaus auf den See“ übersetzt – verbindet der Bischof mit seinem eigenen Kampf als Flüchtling.

Der 1961 in Don Nai, Vietnam, geborene Ngyuen war ein Seminarist in der Diözese Xuan Loc, rund 60 Kilometer nördlich von Saigon.

Mit der Eroberung Saigons 1975 zwangen die Kommunisten mit Gewalt alle Seminaristen, ihr Seminar zu verlassen – und machten daraus eine Kaserne. Unruhen und Verfolgung lösten eine Flüchtlingskrise aus. Viele Menschen ließen Heim und Habe zurück, und flohen mit Booten – die berühmten „Boat People“.

Der zukünftige Bischof, im Alter von 18 Jahren, wurde von einem Großteil seiner Familie getrennt. Mit ein paar Verwandten und 146 weiteren Flüchtlingen ging er an Bord eines 16 Meter langen Fischerboots.

Auf dem überfüllten Boot gingen bald – auf hoher See – Lebensmittel und Benzin aus. Die Flüchtlinge wurden zufällig gerettet, weil ihr Boot in die Nähe einer Bohrinsel trieb.

Nach einem Jahr in einem malaysischen Flüchtlingslager kam Nguyen nach Australien. Dort erlebte er einen Kulturschock, Sprachprobleme und sogar einige Fälle von Mobbing.

Schließlich wurde Ngyuen Franziskaner. 1989 wurde er zum Priester geweiht. An der Päpstlichen Universität St. Bonaventura schloss er ein Studium in Christologie und Spiritualität ab. 2005 wurde er der Obere seines Ordens in Australien. Von 2008 bis 2011 war er in Rom als Verantwortlicher seines Ordens für die Region Asien-Ozeanien.

Papst Benedikt XVI. ernannte ihn im Mai 2011 zum Weihbischof von Melbourne. In der Australischen Bischofskonferenz ist er unter anderem für Migranten und Flüchtlinge zuständig.

Nun ist Bischof Ngyuen der Nachfolger von Erzbischof Anthony Fisher O.P., der Erzbischof von Sydney wurde.

Das Bistum Parramatta liegt geographisch in der Mitte Sydneys, aber gute 20 Kilometer westlich von der City. Die Mehrzahl der Einwohner ist katholisch – etwa 330.000 Gläubige leben in 47 Pfarreien. 120 Priester und Ruhestandspriester sind im Einsatz. (CNA Deutsch)