Brüderlicher Besuch in Limburg

LajoloZu einem „brüderlichen Besuch" ist Kurienkardinal Giovanni Lajolo in das Bistum Limburg gereist. Die Visite des früheren Nuntius in Deutschland ist, wie der Vatikan präzisiert, ausdrücklich keine „Apostolische Visitation", sondern ein so genannter „brüderlicher Besuch". Eine Unterscheidung von Stefan Kempis.

Apostolische Visitationen sind offizielle Untersuchungen, die im Auftrag des Papstes in Bistümern, bei Ordensgemeinschaften oder in kirchlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Zuständig für ihre Ausführung ist im Vatikan die Bischofskongregation. Das Kirchenrecht definiert den Papst als obersten Richter, der persönlich oder durch Delegierte in allen Streitfällen oder Streitfragen eingreifen und sie auch entscheiden kann. „Der Papst hat kraft seines Amtes nicht nur Gewalt in Hinblick auf die Gesamtkirche, sondern besitzt auch über alle Teilkirchen und deren Verbände einen Vorrang ordentlicher Gewalt" (Kodex des kirchlichen Rechts CIC, Can. 333 Paragraph 1). Zur Bandbreite möglicher Verfahren, mit denen der Papst das Geschehen in der Weltkirche steuert, gehören neben den Visitationen auch das Entsenden von Beauftragten und die ad limina-Besuche, die Bischöfe einer Ortskirche regelmäßig in Rom abstatten. Führt der Vatikan offiziell eine Apostolische Visitation durch, dann reagiert er damit in der Regel auf schwere Krisen in einer Ortskirche. Berühmte Vatikan-Untersuchungen dieser Art betrafen in jüngerer Vergangenheit zum Beispiel die irische Kirche nach den Missbrauchsskandalen und den Dachverband von US-Frauenorden.

Im Fall Limburg hat sich der Vatikan aber ausdrücklich nicht für eine Apostolische Visitation entschieden; damit soll jeder Eindruck einer Strafaktion gegen Bischof Tebartz-van Elst vermieden werden. Der Heilige Stuhl habe „volles Vertrauen" in die Amtsführung des Limburger Bischofs, erklärte der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet. Lajolos Auftrag ist niedriger angesiedelt: eben als „brüderlicher Besuch". Der Begriff kommt in Buch VI und VII des „Codex iuris canonicis", soweit ich sehe, gar nicht vor. Gemeint ist eine Art „fact-finding mission" für Rom: Lajolo soll sich für den Vatikan ein Bild von der Lage machen. Die Amtsgewalt des Limburger Bischofs bleibt auch während des Besuchs aus Rom unverändert – anders als das bei einer Visitation der Fall wäre. Weder der Bischof noch seine Kritiker können die Tatsache, dass der Vatikan einen Kardinal schickt, als Sieg für ihre Seite verbuchen. Der „brüderliche Besuch" von Lajolo richtet sich deshalb an alle im Bistum. (rv)