Dezentralisierung: Franziskus verfügt Neuerung bei Pallien

PalliumPapst Franziskus hat eine Änderung bei der Verleihung der Pallien verfügt. In Zukunft wird er den neuen Erzbischöfen bei der Zeremonie zu Peter und Paul am 29. Juni im Vatikan die Wollstolen nicht „auferlegen", sondern „überreichen". Der Akt der „Auferlegung" findet anschließend in den Erzdiözesen selbst statt und wird vom jeweiligen Apostolischen Nuntius durchgeführt. Dies hat der päpstliche Zeremonienmeister Guido Marini in einem Brief an alle Nuntiaturen bekannt gegeben. Durch diese Zweiteilung soll die Beziehung der Metropolitan-Erzbischöfe mit ihren Ortskirchen stärker zum Tragen kommen, erläuterte Marini im Gespräch mit Radio Vatikan.

„Außerdem haben so mehr Gläubige und nicht zuletzt auch die Bischöfe der Suffraganbistümer Gelegenheit, an diesem für sie bedeutsamen Ritus teilzunehmen. Auf diese Weise wird die ganze Bedeutung der Feier des 29. Juni beibehalten, die dieSynodalität und auch die hierarchische Gemeinschaft zwischen dem Heiligen Vater und den neuen Erzbischöfen unterstreicht. Zugleich aber kommt – mit einer bedeutenden Geste – die Bindung mit der Ortskirche hinzu."

Am 29. Juni werden demnach die Erzbischöfe wie gewohnt mit dem Papst konzelebrieren und am Ritus der Segnung der Pallien teilnehmen. Anschließend empfangen sie „in einfacherer und privater Form vom Papst das für sie bestimmte Pallium", erläuterte Marini. Der bisher gepflegte Ritus behalte so „seine Gesamtheit und Tiefe". Es handle sich um eine bereichernde und keine aushöhlende Geste.

Das Pallium symbolisiert die Verbundenheit von Papst und Erzbischöfen. Es ist eine ringförmige weiße Wollstola mit sechs eingestickten Seidenkreuzen und wird während der Eucharistiefeiern vom Papst und den Erzbischöfen über dem Messgewand getragen. Am Fest der Heiligen Agnes, dem 21. Januar, hatte Papst Franziskus wie üblich im Vatikan zwei Lämmer gesegnet, die symbolisch für jene Schafe stehen, aus deren Wolle das Pallium gewoben wird. Seine Entscheidung, den Ritus der Pallienübergabe zu ändern, entspricht offensichtlich seinem Wunsch nach Dezentralisierung. (rv)

Kurienreform: Neuregelung von Kardinalsrücktritten

VatikanLeiter von vatikanischen Kurienbehörden sind ab sofort gehalten, mit dem Erreichen des 75. Lebensjahres dem Papst ihren Rücktritt anzubieten. Diese Regelung ist Teil einer Neugestaltung des Rechtes zu Bischofs- und Kardinalsrücktritten, die der Vatikan an diesem Mittwoch veröffentlicht hat. Im Allgemeinen wird darin die im Kirchenrecht festgelegte Praxis bestätigt, dass Ortsbischöfe mit 75 Jahren ihren Rücktritt anbieten müssen. Es wird aber ein Artikel angefügt, der besagt, dass es unter besonderen Umständen der zuständigen Autorität – in der lateinischen Kirche also dem Papst – erlaubt ist, einen Bischof zum Einreichen der Rücktrittsbitte aufzufordern.

Neues bringt die von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin unterzeichnete Regelung vor allem für die Leiter und Mitglieder von Kurienbehörden. In Artikel sechs heißt es, dass alle Kardinäle, die ein Dikasterium oder einen Päpstlichen Rat leiten oder ein anderes vom Papst verliehenes Amt bekleiden, gehalten sind, mit 75 Jahren ihren Rücktritt einzureichen.

Kapitel sieben schreibt vor, dass die übrigen Leiter von Dikasterien, die nicht Kardinäle sind, ebenso wie die Sekretäre und andere Bischöfe mit vom Papst vergebenen Ämtern diese automatisch mit der Vollendung des 75. Lebensjahres verlieren. Bislang wurden alle höheren Ämter im Vatikan für jeweils fünf Jahre vergeben, ein so genanntes Quinquennium. Dieses war vom Alter unabhängig. Nach seinem Ablauf musste der Papst jeweils über ein neues Quinquennium oder einen neuen Amtsinhaber entscheiden.

Der automatische Verlust des Amtes gilt ebenfalls für Inhaber eines Amtes, die dieses auf Grund einer besonderen Funktion ausüben: Verlieren sie diese Funktion, sind sie auch nicht mehr Inhaber dieser Amtes.

Änderungen gehen auf Kardinalsrat zurück

Eine ähnliche Regelung gilt auch für Ortsbischöfe: Sollten sie auf nationaler Eben ein Amt als Bischof innehaben, verlieren sie dieses, sobald der Papst ihren Rücktritt angenommen hat. Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch wäre ein solcher Fall gewesen, hätte es diese Regelung vor einem Jahr schon gegeben. Die Annahme seines Rücktritts als Erzbischof hätte automatisch das Erlöschen seines Amtes als Vorsitzender der Bischofskonferenz zur Folge gehabt.

Laut einleitendem Text gehen die Änderungen auf die Beratungen des Kardinalsrates zurück, der den Papst bei der Reform der vatikanischen Kurie unterstützt.

Die Form des Dokumentes, Rescriptum Ex Audientia SS.MI (Sanctissimi), ist eine eher ungewöhnliche Form der Rechtsetzung der Kurie. Es bezeichnet einen mündlich an den Kardinalstaatssekretär erteilten Auftrag oder eine Vollmacht, für die dieser bürgt und die dieser umsetzt sowie zu gegebener Zeit veröffentlicht. Das vorliegende Rescriptum geht auf eine Audienz zurück, die Kardinal Parolin am vergangenen Montag bei Papst Franziskus hatte. (rv)

D: Also doch – Papstmesse wird verlegt

Für den ersten Tag des Papstbesuches in Deutschland, am 22. September, gibt es eine Änderung. Die geplante Messe vor dem Berliner Schloss Charlottenburg wird in das Olympiastadion verlegt. Diese Verlegung wurde heute auf der Website zum Papstbesuch (DBK) offiziell bekannt gegeben. (vh)