Hintergrund: Das Staatssekretariat

bertoneDas Staatssekretariat ist die Behörde der Römischen Kurie, die am engsten dem Papst bei der Ausübung seiner höchsten Gewalt zur Seite steht, wie es die Apostolische Konstitution Pastor Bonus vorsieht (Art. 39). Es ist am ehesten vergleichbar mit einem Kanzleramt und Außenministerium, oder mit einem Präsidialamt in Ländern wie Frankreich oder den USA.

Was ist das Staatssekretariat?

Die geschichtlichen Ursprünge des Staatssekretariats gehen auf das 15. Jahrhundert zurück. Aus den Ämtern verschiedener Sekretäre für Korrespondenz und die verschiedene Rechtsakte entwickelte sich langsam das Sekretariat.

Am 19. Juli 1814 rief Pius VII. die Heilige Kongregation für die außerordentlichen kirchlichen Angelegenheiten ins Leben, Pius X. regelte ihre Zuständigkeiten neu: Die erste Sektion war wesentlich für die außerordentlichen Angelegenheiten zuständig, die zweite für die ordentlichen Angelegenheiten, eine dritte schließlich hatte die Aufgabe, die Päpstlichen Breven vorzubereiten und zu versenden.

Paul VI. kam mit der Apostolischen Konstitution Regimini Ecclesiae Universae vom 15. August 1967 dem Wunsch des Konzils nach und reformierte die Römische Kurie. Dabei gab er auch dem Staatssekretariat ein neues Gesicht. So wurde die dritte Sektion (Kanzlei der Apostolischen Breven) aufgehoben, und die frühere erste Sektion, die Heilige Kongregation für die außerordentlichen kirchlichen Angelegenheiten, in eine vom Staatssekretariat zwar unterschiedene, aber mit ihm eng verbundene Behörde umgewandelt. Diese erhielt den Namen Rat für die Öffentlichen Angelegenheiten der Kirche.

Das Sekretariat nach der Kurienreform Johannes Paul II.

Johannes Paul II. hat am 28. Juni 1988 die Apostolische Konstitution Pastor Bonus promulgiert, mit der er im Zuge einer Kurienreform das Staatssekretariat in zwei Sektionen unterteilte: Die Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten und die Sektion für die Beziehungen mit den Staaten; in diese ist der Rat für die Öffentlichen Angelegenheiten der Kirche aufgegangen.

Dem Staatssekretariat steht ein Kardinal mit dem Titel Staatssekretär vor. Als erster Mitarbeiter des Papstes in der Leitung der universalen Kirche kann der Kardinalstaatssekretär als der höchste Repräsentant der diplomatischen und politischen Aktivitäten des Heiligen Stuhls betrachtet werden, der unter bestimmten Umständen die Person des Papstes selbst vertritt.

Die Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten

Gemäß Art. 41-44 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus besteht die Aufgabe, die der Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten oder Ersten Sektion zukommt, darin, dem Papst in den Fragen seines täglichen Dienstes behilflich zu sein, der sich sowohl auf die Sorge um die universale Kirche als auch auf die Beziehungen zu den Dikasterien der Römischen Kurie bezieht. Die Erste Sektion besorgt die Redaktion der Dokumente, die der Heilige Vater ihr anvertraut. Sie bearbeitet die Unterlagen für die Ernennungen der Römischen Kurie. Sie beaufsichtigt ebenfalls die offiziellen Mitteilungsorgane des Heiligen Stuhls. Die Erste Sektion des Staatssekretariats wird von einem Erzbischof geleitet, dem Substituten für die Allgemeinen Angelegenheiten

Die Sektion für die Beziehungen mit den Staaten

Der Sektion für die Beziehungen mit den Staaten oder Zweiten Sektion kommt die eigene Aufgabe zu, gemäß Art. 45-47 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus die Angelegenheiten zu erledigen, die mit den Regierungen verhandelt werden müssen. In der Kompetenz der Zweiten Sektion liegen: die diplomatischen Beziehungen des Heiligen Stuhls mit den Staaten, der Abschluss von Konkordaten und ähnlicher Abkommen inbegriffen; die Vertretung des Heiligen Stuhls bei internationalen Organisationen und Konferenzen. Die Zweite Sektion des Staatssekretariats wird von einem Erzbischof geleitet, dem Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten, der von einem Prälaten, dem Untersekretär für die Beziehungen mit den Staaten, unterstützt wird. Dieses Amt hatte der neue Staatssekretär Erzbischof Pietro Parolin von 2002 bis 2009 inne.

Nicht immer gab es einen Staatssekretär: Als Papst Johannes XXIII. noch am Abend seiner Wahl einen neuen Amtsinhaber bestellte, beendete er damit eine lange Sedisvakanz, 1944 hatte Pius XII. nach dem Tod Kardinal Luigi Magliones keinen Nachfolger bestellt, sondern das Amt selbst ausgeübt. Giovanni Battista Montini, der spätere Papst Paul VI., hatte als Pro-Staatssekretär viele Aufgaben übertragen bekommen. (rv )