Schweiz: Bundesgerichtsurteil zu Kirchenaustritt

Wer aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft austritt, kann weiter seine katholische Konfession behalten. Das hat das Schweizer Bundesgericht an diesem Freitag entschieden. Das Gericht fällte ein entsprechendes Urteil zu einem Fall einer Frau aus Luzern, die aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft austreten und gleichzeitig katholisch bleiben wollte. Die Richter urteilten, wer aus der Körperschaft austrete, habe damit keine Rechte und Pflichten mehr gegenüber dieser Institution. Er habe zwar keine Kirchensteuerpflicht oder Stimmrecht in der Gemeinde, dürfe sich aber weiterhin katholisch bezeichnen. Nun gilt es für die katholische Kirche zu klären, welche Bedeutung ein solcher Austritt für die Mitgliedschaft in der Glaubensgemeinschaft hat. Das sagt die Pressesprecherin des Bistums Basel, Adrienne Suvada, im Gespräch mit Radio Vatikan. Der konkrete Fall betrifft nämlich das Bistum Basel.

„Bis anhin galt, dass man einen formellen Austritt schreiben musste, danach führte man ein Gespräch mit dem Generalvikar und schließlich wurde entschieden, ob man aus der Körperschaft austreten darf. Den entsprechenden Betrag der Kirchensteuer konnte der Antragssteller dann in einem Solidaritätsfonds einbezahlen. Das ist künftig nicht mehr möglich. Wir müssen den Austritt auf jeden Fall gewährleisten. Das wird das Bistum auch machen. Es ist nun zu klären, wie man die Pflicht zur Unterstützung der Kirche lösen kann."

Ob der Betreffende geistlich einer Kirche angehören wolle, sei aus staatlicher Sicht nicht relevant, urteilte das Gericht.

„Solche Fälle waren bislang sehr selten. Meistens geht es dabei um persönliche Probleme des Betreffenden mit der eigenen Kirchgemeinde. Das ist zum Beispiel durch einen Arbeitskonflikt entstanden. Es kam auch vor, dass man nicht einverstanden war, wie die Gelder in der Kirchgemeinde verwaltet werden und deshalb aus dieser Gemeinde austreten wollte, doch gleichzeitig katholisch bleiben wollte."

Für diese Fälle gibt es in der Regel einen Solidaritätsfonds, in den die Gelder anstatt an die Gemeinde vor Ort fließen. Bei dem Fall in Luzern wollte aber die Frau nichts mit dem Bistum zu tun haben und auch nicht in den Solidaritätsfonds einzahlen. Kirchenrechtlich gesehen handelt es sich bei solchen Fällen dennoch nicht um einen „Austritt aus der Glaubensgemeinschaft, weil diese Personen ausdrücklich katholisch bleiben möchten", so Bistumssprecherin Suvada.

„Dieser Fall war im Kanton Luzern. Aber es gibt schweizweit solche Fälle. Sehr wahrscheinlich werden die Kirchenaustritte künftig sogar mehr sein. Wir werden deshalb auf Bistumsebene eine Regelung ausarbeiten, wie wir damit umgehen sollen. Jedes andere Schweizer Bistum kann dann aber selber entscheiden, wie es selber damit umgehen will. Ich denke aber, dass es auf nationaler Ebene sinnvoll wäre, eine gemeinsame Regelung zu finden, damit es überall gleich gehandhabt wird."

Die neue Regelung des Bistums Basel soll spätestens in zwei Monaten bereit sein, so Suvada. Auf jeden Fall müssten Pfarreien die Sakramente weiterhin kostenlos anbieten.

„Es gab Pfarreien, die eine Tarifordnung hatten, für die Einzelfälle von Ausgetretenen. Als Bistum sind wird dagegen. Die Sakramente sollten weiterhin kostenlos gewährleistet werden, so wie es schon immer üblich war. Es handelt sich bisher auch um Einzelfälle, und wir werden diese Handhabung sehr wahrscheinlich auch weiter behalten." (rv)