Richterin Nußberger: „Westen kann von Osteuropa lernen“

Religionsfragen werden in Europa mehr und mehr zu Streitfragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wird beispielsweise am kommenden Mittwoch über Kruzifixe an italienischen Schulen verhandeln. Wir haben Angelika Nußberger gefragt, inwieweit Religion ein Menschenrecht sei. Sie ist die neue Richterin des Menschenrechtsgerichtshofs. Die Kölner Völkerrechtlerin und Osteuropa-Expertin wird ab Januar im Straßburger Gremium mitwirken.
 „Religionsfreiheit ist natürlich auch ein Menschenrecht. Man versteht es einerseits als positives Recht, d.h. ein Recht, Religion zu haben, und andererseits ist es auch ein sogenanntes negatives Recht, und zwar kann man eben eine Religion auch nicht haben. Auch mit derartigen Fragen befasst sich der Gerichtshof."
Sie sind u.a. Expertin für Rechte in Osteuropa. Wie sieht es dort aus in Sachen Menschenrechte und Religionsfreiheit? Gibt es große Unterschiede zu Westeuropa?
„Ja, natürlich gibt es Unterschiede, weil in jenen Regionen die Religionsfreiheit nicht gewährleistet worden war. Das galt bis zur Wende Ende der 80er bzw. Anfang der 90er Jahre. Seither wird jedoch die Religionsfreiheit gewährleistet. Es gab dann – wie man gut beobachten konnte – eine religiöse Renaissance. Damit sind natürlich sehr viele Fragen verbunden, die die Menschen in Osteuropa in anderer Weise betreffen als die Menschen in Westeuropa. Ich denke dabei an die Verhältnisse unter den Kirchen, ob gegeneinander oder miteinander. Es geht hierbei meist um Eigentumsrückgaben und es muss überhaupt ein Zusammensein eingespielt werden, wie man mit solchen Fragen überhaupt umgehen kann. Das ist ein neues Terrain, was sich hingegen in den sogenannten alten Demokratien über lange Zeit herausgebildet hat."
Können wir im Westen auch von den Osteuropäern in Sachen Menschenrechte und Religionsfreiheit lernen?
„Es gibt in den osteuropäischen Ländern ganz andere kulturelle Traditionen, die ihre besonderen Werte in sich tragen und die von uns auch gar nicht wahrgenommen werden. Ich beobachte aber mit einer gewissen Traurigkeit, wie dies in Osteuropa überdeckt wird durch eine große Kommerzialisierung, die nach der Wende kam. In Russland spricht man beispielsweise von „Sabornos". „Sabor" ist die Gemeinschaft, die sich in der Kirche trifft und davon wird ein Abstraktum gebildet. Dieses Verständnis der Zusammengehörigkeit wird als etwas Besonderes hervorgehoben. Ich kann das nicht ins Deutsche übersetzten. Es gibt kein Wort hierfür bei uns. Das ist auch schwer zu vermitteln. Sich damit zu befassen, bedeutet, dass man auch etwas von diesen Ländern lernen kann."
Und umgekehrt: Was müsste Ihrer Meinung nach in Osteuropa verbessert werden?
„Ich komme gerade zurück von einer Tagung der OSZE und des Max-Plank-Instituts in Kiew. Da ging es um richterliche Unabhängigkeit. Das ist sicherlich ein Bereich, in dem insbesondere in diesen Ländern sehr große Schwierigkeiten feststellbar sind. Sie wollen richterliche Unabhängigkeit aber sie wissen nicht, wie sie das erreichen können. Und es gibt auch Negativtraditionen, die sich in der sowjetischen Zeit entwickelt haben. Da waren die Richter eben nicht unabhängig. Diese Richter aus jener Zeit sind ja zum Teil noch da. Das Umdenken ist schwierig. Bei derartigen Fragestellungen kommen die Vertreter der Staaten oft zu den Juristen Westeuropas und fragen, wie man dies nun so gestalten könne, dass die Justiz sich bessert. Die Justiz wird von den dortigen Bürgern weiterhin als korrupt und abhängig empfunden. Das ist ein großer Missstand im Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Das führt auch zu sehr viel Beschwerden beim Menschrechtsgerichtshof in Straßburg." (rv)

2 Kommentare “Richterin Nußberger: „Westen kann von Osteuropa lernen“”

  1. "…Max-Plank-Instituts in Kiew. Da ging es um richterliche Unabhängigkeit. Das ist sicherlich ein Bereich, in dem insbesondere in diesen Ländern sehr große Schwierigkeiten feststellbar sind. Sie wollen richterliche Unabhängigkeit aber sie wissen nicht, wie sie das erreichen können. Und es gibt auch Negativtraditionen, die sich in der sowjetischen Zeit entwickelt haben. Da waren die Richter eben nicht unabhängig. Diese Richter aus jener Zeit sind ja zum Teil noch da."
    So what? Der Bundesgerichtshof hat 1995 (!) mit lange überfälliger Deutlichkeit festgestellt, dass die strafrechtliche Aufarbeitung der NS – Justiz in Deutschland gescheitert ist. Die zugrundeliegende, in fürchterlicher Art und Weise tradierte  Weltanschauung  machen Fälle wie beispielsweise der deutsche EU – Kommissar Öttinger unübersehbar klar.