Australien: Anklage gegen Kardinal Pell wird wahrscheinlich fallen gelassen

Quelle: LifeSiteNews (Screenshot am 16. Februar)

Die Anklage gegen den australischen Kardinal George Pell wird wahrscheinlich fallen gelassen. Das berichtet am 16. Februar „LifeSiteNews“.

Bei der letzten Anhörung im Herbst 2017 hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund der Beweislage noch von einer möglichen Eröffnung eines Verfahrens gegen Kardinal Pell gesprochen. Die Entscheidung hierüber soll am 05. März vor dem Melbourne Magistrates Court gefällt werden.

Gegenüber dem Gericht äußerte der Leiter der Strafverfolgungsbehörde, dass die Anklage des angeblichen Missbrauchsopfers Damian Dignan gegen Pell, wahrscheinlich zurückgezogen wird. Dignan war Anfang Januar an Leukämie in der australischen Stadt Ballarat verstorben. LifeSiteNews berichtet dazu:

„Dignan machte im März 2016 in seinen Vorwürfen gegen den Kardinal geltend, dass Pell ihn vor vierzig Jahren in einem öffentlichen Schwimmbad unangemessen berührt habe. Dignan, der eine Vorstrafe wegen Körperverletzung und Alkohol am Steuer hatte, hat auch ehemalige Lehrer der St. Alipius Schule des Missbrauchs beschuldigt.
Dignans Vorwürfe, sowohl unangemessene Berührungen durch den Kardinal als auch Misshandlungen durch Lehrer, wurden von einem ehemaligen Klassenkameraden, Lyndon Monument, bestätigt. Monument, ein ehemaliger Drogendealer, hat auch eine Vorstrafe für Körperverletzung“.

Ruth Shann, Mitglied des Verteidigungsteams von Pell, will beobachtet haben, dass Dignans Anschuldigungen einen „Domino-Effekt“ zur Folge hatten, da einige andere Beschwerdeführer dazu veranlasst wurden, die Polizei wegen angeblicher Misshandlungen des Prälaten in der Vergangenheit zu kontaktieren. Shann bezeichnete Dignan als „unzuverlässigen Zeugen“ und kündigte an seine Glaubwürdigkeit formell in der Anhörung im März prüfen zu lassen.

Bisher hatte Kardinal Pell alle Anklagepunkte zurückgewiesen und seine Unschuld beteuert. Robert Richter, der Chef des Verteidigungsteams von Pell hat offenbar gute Chancen Pells Unschuld zu beweisen und die Eröffnung eines Anklageverfahrens vor dem Gericht zu verhindern. (vh)