Prozess gegen Ex-Manager der Vatikanbank eröffnet

Wegen Unterschlagung und Geldwäsche müssen sich seit Mittwoch ein früherer Präsident der Vatikanbank IOR und sein Anwalt vor dem vatikanischen Gerichtshof verantworten. Es geht um Vergehen zwischen 2001 und 2008.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Um 9.10 Uhr wurde die Gerichtssitzung im Vatikan an diesem Mittwoch eröffnet. Es handelt sich um ein Strafprozess. Die Verhandlungen haben knapp weniger als vier Stunden gedauert und es ging vor allem um die Behandlung von Vorabentscheidungsersuchen. Die Vatikan-Richter haben die weitere Verhandlungen auf den 18. Mai verlegt. Es sollen noch Experten ernannt werden sowie die Übersetzungen von Dokumenten auf Italienisch und Englisch erarbeitet werden. Die Richter haben auch darüber beraten, wie viele Zeugen einberufen werden sollen. Darunter würden sich auch Kardinäle befinden. Namen wurden jedoch keine genannt.

Vorwurf an die Angeklagten: sie hätten dem vatikanischen Geldinstitut durch Immobiliengeschäfte ein Schaden von gut 50 Millionen Euro zugefügt. Der zunächst für den 15. März vorgesehene Prozessbeginn war auf Antrag der Anwälte auf den 9. Mai verschoben worden.

Laut Anklage wurden Immobilien unter Wert verbucht und zusätzlich gezahlte Barbeträge unterschlagen. Neben dem 79jährigen und früheren IOR-Präsidenten Angelo Caloia und seinem 94jährigen Anwalt Gabriele Liuzzo soll auch der inzwischen verstorbene damalige Generaldirektor Lelio Scaletti an den Vorgängen beteiligt gewesen sein. Das jetzt anlaufende Gerichtsverfahren ist Ergebnis einer 2014 begonnenen Untersuchung durch den vatikanischen Staatsanwalt. 2013 hatte das IOR unter seinem damaligen Präsidenten Ernst von Freyberg damit begonnen, die eigenen Bankgeschäfte kritisch zu untersuchen. (vatican news)

Vatikanreform: Neue Statuten für das Pastoral-Dikasterium

Seit zwei Jahren hat der Vatikan ein Dikasterium – so etwas wie ein Ministerium – für Laien, Familie und das Leben. Am 15. August 2016 hatte Papst Franziskus die bisherigen Institutionen, die sich mit diesen Themen befassen, zusammengelegt. An diesem Dienstag wurden nun die leicht veränderten Statuten des Dikasteriums vorgelegt.

Am 1. September 2016 hatte die Institution mit der Arbeit begonnen, der US-Kardinal Kevin Farrell wurde mit der Leitung beauftragt.

Die ersten Statuten für die Institution stammen ebenfalls aus dem Jahr 2016, die jetzt veröffentlichten ersetzen diese. Das Dikasterium soll „nach den Prinzipien der Kollegialität, Synodalität und Subsidiarität“ mit den Bischofskonferenzen, den Ortskirchen und anderen kirchlichen Organisationen auf dem Feld der Jugend, der Familie und der Laien zusammen arbeiten, gibt der erste Artikel der neuen Statuten den Zweck der Organisation an.

Das Konzil gibt den Rahmen

Wie bereits 2016 festgelegt, kann der Sekretär des Dikasteriums auch ein Laie sein, auch wenn der erste Sekretär Alexandre Awi Mello ein Priester ist. Die Untersekretäre sollen hingegen Laien sein, dazu hat der Papst bereits Gabriella Gambino und Linda Ghisoni ernannt.

Die Statuten geben auch den Aufgabenbereich des Dikasteriums genau an, die beiden Konzilsdokumente Lumen Gentium und Gaudium et Spes bilden dazu den Rahmen. Das Dikasterium übernimmt von seinen Vorgängerorganisationen die Förderung des Laienapostolats, die Organisation von Weltjugendtagen und Weltfamilientreffen, den Lebensschutz und die Regelungen der rechtlichen Form von geistlichen Bewegungen. Ein weiteres Aufgabengebiet sind die Studien, welche der Vertiefung der Themen dienen, und das Organisieren von internationalen Treffen und Konferenzen. Neben dem Thema Familie wird hier das Thema Bioethik genannt. Die Betonung der Rolle der Frau in der Kirche wird eigens erwähnt, außerdem die Familienpastoral.

Kleinere Neuerungen

Mann und Frau „in ihrer jeweiligen Besonderheit, Bezogenheit, ihrer gegenseitigen Ergänzung und gleicher Würde“. Außerdem gibt es einige kleinere Änderungen in der Leitungsstruktur, die bisherigen drei Unterabteilungen werden nicht mehr erwähnt, es bleibt eine einzige Struktur. (vatican news)

Kardinäle fordern Klarheit in Kommunionsfrage

UTRECHT – Mit deutlichem Unverständnis und einer scharfen Warnung vor den Konsequenzen hat Kardinal Willem Jacobus Eijk auf die Entscheidung reagiert, im Streit um eine „Pastorale Handreichung“ der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) deren Entwürfe neu zu diskutieren und „im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung zu finden“. Kardinal Gerhard Ludwig Müller forderte bereits zuvor Klarheit und ruft Bischöfe auf, sich zu Wort zu melden. Indessen gibt es auch andere Lösungsvorschläge.

In einem Kommentar für den „National Catholic Register“ schreibt der Erzbischof von Utrecht:

„Einstimmigkeit über was? Falls alle Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz, nachdem sie erneut darüber gesprochen haben, einstimmig beschließen, dass Protestanten, die mit einem Katholiken verheiratet sind, die Kommunion empfangen können (etwas, das nicht passieren wird), wird dies dann die neue Praxis in der katholischen Kirche in Deutschland werden – obwohl es im Gegensatz zum Kirchenrecht und zum Katechismus der Katholischen Kirche steht?“

Bei dem Gespräch in Rom am 3. Mai 2018 über eine geplante „pastorale Handreichung“ der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ließ Papst Franziskus durch den Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria SJ, mitteilen, dass die deutschen Bischöfe „im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung zu finden“ hätten.

Kardinal Gerhard Ludwig Müller bezeichnete dies gegenüber dem „National Catholic Register“ bereits am 4. Mai als „sehr arm“. Der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation bemängelte, dass die Mitteilung seines Nachfolgers „keine Antwort auf die zentrale, wesentliche Frage“ darstelle. Der Papst und die Glaubenskongregation sollten vielmehr eine „sehr klare Orientierung“ leisten, und zwar nicht dahingehend, was persönliche Meinung sei, sondern was „der offenbarte Glaube“ sei. Bischöfe sollten angesichts dieser Situation den Glauben weiter erklären, so Müller. Er hoffe, dass „mehr Bischöfe ihre Stimme erheben, und ihre Pflicht tun“, sagte der Kardinal.

Eine dieser Stimmen ist nun offenbar die des Erzbischof von Utrecht: Die Antwort des Heiligen Vaters, die Entwürfe erneut zu diskutieren sei „völlig unverständlich“, kritisiert Kardinal Wim Eijk in seinem am 7. Mai veröffentlichten Kommentar.

Die Lehre und Praxis der Kirche in dieser Frage sei nicht nur klar, so der niederländische Kardinal, sondern auch die Unterschiede zwischen lutherischem und katholischem Verständnis seien bekannt, offensichtlich und nicht zu ignorieren. Darüber hinwegzusehen sei keine Lösung und führe in der Praxis – davon sei auszugehen – dazu, dass eben nicht „nur in Einzelfällen“ und „unter bestimmten Umständen“ protestantische Ehepartner die Kommunion empfingen: „Und am Ende werden sogar Protestanten, die nicht mit Katholiken verheiratet sind, die Eucharistie empfangen wollen“, so Eijk.

Dies führe nicht zu größerer Einheit, im Gegenteil, warnt der Erzbischof von Utrecht in seinem Text:

„Dadurch, dass keine Klarheit geschaffen wird, entsteht unter den Gläubigen große Verwirrung und die Einheit der Kirche ist gefährdet.“

Klar äußerte sich Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg in der Frage: Bereits Ende April sagte der bayerische Oberhirte in einem Interview, die Mitfeier der Eucharistie sei immer ein Bekenntnis zur Katholischen Kirche und ihrer Glaubensinhalte, an der folglich nur jene daran teilnehmen, die sich zu diesem Glauben bekennen.

Gefahr für Ökumene, Prüfung der Kirche

Für die Ökumene sei Klarheit in diesen Fragen in keiner Weise eine Gefahr, betonte Bischof Voderholzer. Im Gegenteil: Es gehe darum, den Glauben gegenseitig ernst zu nehmen und respektieren. Als Bischof und sogar dem eigenen familiären Umfeld wisse er sehr wohl um die Nöte und Probleme, etwa in gemischt-konfessionellen Familien. Gerade hier sei der Weg der Gemeinsamkeit, hin zu Einheit aber nur begehbar, wenn der Glaube verlässlich verkündet werde „und zwar so, dass sie sich darauf verlassen können, dass es richtig und gut ist“.

In der Frage der Ökumene müsse nicht zuletzt auch die Sicht der Ostkirchen berücksichtigt werden: „Dort wird der Zusammenhang zwischen Kirchengemeinschaft und Eucharistiegemeinschaft noch tiefer gesehen als in der Westkirche. Wenn die katholische Kirche diese Sicht verdunkelt, vergrößert sie erheblich den Graben zu den orthodoxen Kirchen“, warnte Voderholzer Ende April bereits.

Vor einer anderen Gefahr warnt Kardinal Eijk. Angesichts der Pflicht der Bischöfe – allen voran des Nachfolgers Petri – die Glaubenslehre gemäß der Tradition und Bibel zu vertreten sei er an Artikel 675 des Katechismus erinnert, der die „Letzte Prüfung der Kirche“ zum Thema hat:

„Vor dem Kommen Christi muß die Kirche eine letzte Prüfung durchmachen, die den Glauben vieler erschüttern wird [Vgl. Lk 21,12;Joh 15,19 -20]. Die Verfolgung, die ihre Pilgerschaft auf Erden begleitet, wird das ‚Mysterium der Bosheit‘ enthüllen: Ein religiöser Lügenwahn bringt den Menschen um den Preis ihres Abfalls von der Wahrheit eine Scheinlösung ihrer Probleme.“ (Quelle)

Hintergrund

Auslöser war der zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Februar in Bewegung gebrachte Vorstoß für Diözesen in Deutschland: Eine „Orientierungshilfe“ sollte darlegen, wie dort „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ evangelischen Ehepartnern der Empfang der Heiligen Kommunion möglich sein sollte.

Die angekündigte Orientierungshilfe – in Form einer „Pastoralen Handreichung“ – wurde am 20. Februar mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Teilnehmer beschlossen – wenn auch nach „intensiver Debatte“, und offensichtlich ohne zufriedenstellendes Ergebnis für mehrere Bischöfe: Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sowie die Hirten fünf bayerischer Bistümer – der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, die Bischöfe Konrad Zdarsa von Augsburg, Gregor Maria Hanke von Eichstätt, Stefan Oster von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg – sowie Bischof Wolfgang Ipolt von Görlitz wandten sich mit einer Bitte um Klarstellung am 23. März in einem direkten Brief an Kardinal Kurt Koch und Kurienerzbischof Luis Ladaria. Das Schreiben wurde ohne vorherige Absprache mit dem DBK-Vorsitzenden Kardinal Reinhard Marx abgeschickt, der wiederum mit einem eigenen Schreiben reagierte.

Es gehe um eine Klarstellung, ob die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann, oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist, so das Erzbistum Köln gegenüber CNA Deutsch in einer Stellungnahme zum Schreiben nach Rom. Eine Klarstellung, die nun auf sich warten lässt, wie auch die weitere Frage, zu der es aus Köln hieß:

„Das Ziel in einer so zentralen Frage des Glaubens und der Einheit der Kirche muss es aus Sicht der Unterzeichner sein, nationale Sonderwege zu vermeiden und in einem ökumenischen Gespräch zu einer weltweit einheitlichen und tragfähigen Lösung zu kommen“.

Andere Lösungen

An eine andere, versöhnliche Lösung erinnert indessen auf der evangelischen Webseite „idea.de“ der katholische Publizist Bernhard Meuser: Die geistige Kommunion – manchmal auch als „geistliche“ Kommunion bekannt. Dabei handelt es sich um eine seit Jahrhunderten übliche und von Heiligen empfohlene Praxis – etwa für Situationen, in denen Katholiken wie andere Christen die heilige Kommunion nicht empfangen können, aber danach sehnen.

Zudem sei es ohnehin vielerorts üblich – auf der Glaubenskonferenz „Mehr“ des Gebetshauses wie in zahlreichen Kirchen – sich mit gekreuzigten Armen nach vorne begeben, um einen Segen zu empfangen, wenn man die Kommunion zu diesem Zeitpunkt nicht leiblich empfangen könne oder wolle, so Meuser.

Buch-Tipp zum Thema: Kardinal Paul Josef Cordes, Geistige Kommunion, erschienen beim fe-Verlag. (CNA Deutsch)