Amoris laetitia: Unvermögen von Vatikan und Papst?

Die Rechtfertigungen zu „Amoris laetitia“ der Vatikanverantwortlichen werden zunehmend fragwürdiger. Papst Franziskus wird weltweit durch die Medien massiv Angegriffen und verliert mehr und mehr an Glaubwürdigkeit. Das Nachsynodale apostolische Schreiben über Liebe und Familie gerät zunehmend, nicht nur in Kirchenkreisen, sondern auch unter den Gläubigen, zum Ärgernis.

Quelle: Radio Vatikan (Screenshot am 12. Oktober)

Am heutigen Tag startete Radio Vatikan einen neuerlichen Versuch die Kritiker von „Amoris laetitia“ zu treffen. Mit der Überschrift „Tradition lebendig erhalten als große Herausforderung“ berichtete man über die Aussagen von Papst Franziskus zum Thema Todesstrafe. Erzbischof Rino Fisichella, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung sagte in dem Gespräch mit Radio Vatikan unter anderem:

„Traditionsorientierte Kreise der katholischen Kirche verteidigen das Glaubensgut als unveränderlich im reinen Sinn. Aus diesem Grund halten sie etwa die Todesstrafe als letztes Mittel in schwerwiegenden Fällen für hinnehmbar oder lehnen das päpstliche Lehrschreiben „Amoris Laetitia“ ab, das im Umgang mit verletzten Familien Barmherzigkeit über Gerechtigkeit stellt und so – nach Ansicht der Kritiker – die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe unterwandert“.

Fisichella wird hier als beschlagener Theologe bezeichnet. Es ist schon anmaßend, die Kritiker von "Amoris laetitia" alle in den von Fisichella konstruierten Topf zu werfen und kräftig umzurühren. Mit einem Punkt hat er allerdings vollkommen recht. Das Glaubensgut wird gottseidank durch einige wenige Bischöfe und viele Priester noch verteidigt, diese alle als Traditionalisten zu bezeichnen ist fehl am Platz. An dieser Stelle sei der glaubensfeste Bischof von Regensburg, Dr. Rudolf Voderholzer, wohl der Einzige im deutschen Episkopat mit Rückgrat, genannt. Im Regensburger Bistum gibt es keine pastorale Außerkraftsetzung des Heiligen Sakraments der Ehe durch „die Hintertür“ wie sie Kardinal Kasper und Marx gerne hätten.

Die Gesamtsituation um „Amoris laetitia“ wird für Papst Franziskus immer kritischer. Er ist offenkundig nicht in der Lage sein eigenes Dokument gegenüber renommierten Theologen zu rechtfertigen bzw. zu verteidigen. Hier genügt es auch nicht, Kardinal Schönborn als den Allwissenden zu AL, vor die päpstliche Sedia zu spannen.

Vielleicht ist es wirklich so, wie immer wieder zu lesen ist, dass Franziskus schlechte jesuitische Berater sein eigenes Dokument hat anfertigen lassen und er selbst der überfälligen Diskussion um „Amoris laetitia“ nicht gewachsen ist. Was wird wohl der emer. Papst Benedikt XVI. über dieses Dokument denken? Ihm wäre ein derart kritisiertes Lehrschreiben niemals passiert. Der Vorstoß von Kardinalstaatssekretär Parolin Ende September „einen Dialog zur Klärung offener Fragen um „Amoris laetitia“zu führen“ ist überfällig. Ob diese Äußerung der persönliche Wunschgedanke von Parolin oder vom Papst initiiert war, bleibt bislang offen.

Die Diskussion um „Amoris laetitia“, öffentlich ausgelöst durch die „Dubia“ der vier Kardinäle und seit September in aller Munde durch die „Correctio filialis de haeresibus propagatis“, die dem Papst sogar Häresie vorwirft, muss endlich geführt werden. Hier muss es zu einem klärenden Dialog zwischen dem Vatikan und den Kritikern von AL kommen. Das allein wird aber nicht genügen. Anschließend steht der Papst in der Verantwortung als oberster Kirchenführer SEIN „Amoris laetitia“ zu rechtfertigen oder neu zu bewerten oder gegebenenfalls zu revidieren. Schweigen ist eines Papstes unwürdig. (vh)

Vatikan: Tradition lebendig erhalten als große Herausforderung

Das unbedingte Nein zur Todesstrafe und das Voranschreiten der katholischen Lehre: Diese beiden Aspekte der jüngsten Grundsatzrede von Papst Franziskus hat Erzbischof Rino Fisichella im Gespräch mit Radio Vatikan kommentiert. Fisichella ist Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung und überdies ein beschlagener Theologe. Im Hintergrund der päpstlichen Aussagen zu Tradition und Glaubensgut steht das Ringen um den rechten Weg in heutigen Herausforderungen der Seelsorge.

Traditionsorientierte Kreise der katholischen Kirche verteidigen das Glaubensgut als unveränderlich im reinen Sinn. Aus diesem Grund halten sie etwa die Todesstrafe als letztes Mittel in schwerwiegenden Fällen für hinnehmbar oder lehnen das päpstliche Lehrschreiben „Amoris Laetitia“ ab, das im Umgang mit verletzten Familien Barmherzigkeit über Gerechtigkeit stellt und so – nach Ansicht der Kritiker – die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe unterwandert.

Franziskus, sagte uns Fisichella, sei in seiner Haltung sehr weitsichtig, indem er erklärte, der Katechismus habe zwei Aufgaben: einerseits müsse er das Erbe der kirchlichen Lehre aus 2000 Jahren bewahren und andererseits immer nach vorne schauen, auf die großen Herausforderungen der Kultur und der Gesellschaft.

„Ich denke da an Amoris Laetitia. Es braucht die Fähigkeit auch die Herausforderungen zu sehen, die in unserer Kultur und Gesellschaft bezüglich der Ehe bestehen. Die Fähigkeit, diese schwierigen Lebenslagen wahrzunehmen und zu begleiten, die scheinbar immer mehr werden. Ich persönlich finde, die Tradition lebendig zu erhalten, ist die große Herausforderung, vor der die Kirche heute steht. Denn sie muss sie ja den jungen Generationen vermitteln.“

Gerade die katholische Lehre zur Todesstrafe sei in den vergangenen 30 Jahren vorangeschritten und zum klaren Nein geworden, sagte Franziskus in seiner Rede. Erzbischof Fisichella fasst diese Entwicklungen zusammen:

„Schon Johannes Paul II. fühlte die Notwendigkeit, , als der Katechismus (1992) erschien, sich sofort mir der Enzyklika Evangelium Vitae zu Wort zu melden. Dort verdeutlichte er seine Gedanken, die dann fünf Jahre später wieder aufgegriffen wurden. Für die verbindliche lateinische Version des Katechismus nämlich wurde die Stelle über die Todesstrafe verändert. Das zeigte den Fortschritt, den das Lehramt zurückgelegt hatte, und die Beschränkungen, die die Kirche im Fall der Todesstrafe geltend machte. Danach haben wir Eingriffe von Benedikt XVI., die noch weiter darüber hinausgingen. Franziskus dann sagte schon früh in seinem Pontifikat, auch ein Mörder verliere niemals seine Menschenwürde. Gestern hat er noch einen Schritt weiter getan, indem er sagte: Die Todesstrafe widerspricht in sich dem Evangelium. Das ist grundlegend, denn es verdeutlicht, dass die Lehre der Kirche im Respekt der Menschenwürde keine Grenzen kennt.“ (rv)

Betrugsvorwürfe und angebliches Verhältnis: Indonesischer Bischof tritt zurück

Bereits im Juni waren 60 Priester aus Protest zurückgetreten – Über 167 Geistliche hatten ihm zuvor Misstrauen ausgesprochen – Der 58-jährige war 2010 zum Bischof geweiht worden

JAKARTA – Er soll Geld unterschlagen und eine Mätresse unterhalten haben: Der Bischof von Ruteng auf der Insel Flores (Indonesien) ist wegen schwerer Vorwürfe von seinem Amt zurückgetreten. Hubertus Leteng (58) steht in Verdacht, über 100.000 Euro zweckentfremdet zu haben. Der Vatikan ermittelte bereits seit April gegen den Würdenträger.

Leteng wird zur Last gelegt, von seiner Diözese und der indonesischen Bischofskonferenz Geld für eine vorgebliche Jugendhilfe genommen zu haben. Doch von den angeblichen Bildungsmaßnahmen gegen die Summe von über 100.000 Euro für bedürftige Heranwachsende war nie etwas zu sehen, so der Vorwurf.

In Kritik geraten war der Bischof auch für seinen angeblich unkeuschen Lebenswandel: Leteng habe sich eine Mätresse gehalten, hieß es. Dieser bestreitete dies.

Im Juni waren über 60 Priester von ihren Ämtern zurückgetreten aus Protest gegen die Verwaltung der Diözese durch Bischof Leteng. Im Jahr davor hatten 167 Priester einen Brief unterschrieben, in dem sie ihrem Oberhirten das Vertrauen entzogen wegen des Verdachts auf Verstöße gegen die Sittlichkeit und finanzielle Unklarheiten.

Hubertus Leteng wurde 1988 zum Priester der Diözese Ruteng geweiht. Am 14. April 2010 erhielt er die Bischofsweihe. Papst Franziskus nahm am 11. Oktober nun seinen Rücktritt an.

In der überwältigend muslimischen Insel-Nation Indonesien ist die Insel Flores eine katholische Ausnahme: Hier sind seit der Kolonialisierung durch Portgual knapp 90 Prozent der Bevölkerung katholischen Glaubens. (CNA Deutsch)

Franziskus will Nein zur Todesstrafe im Katechismus haben

Das ausnahmslose Nein zur Todesstrafe soll verpflichtendes katholisches Glaubensgut werden und als solches im Katechismus stehen. Das hat Papst Franziskus am Mittwochabend in einer weit ausgreifenden Rede über den Katechismus, den fortschreitenden Glauben der Kirche und die Tradition angekündigt. Er äußerte sich bei einer Audienz für Teilnehmer eines Treffens, zu dem der Päpstliche Rat zur Förderung der Neuevangelisierung geladen hatte.

Die Ablehnung der Todesstrafe müsse im Katechismus der Katholischen Kirche auf „angemessenere und schlüssigere“ Weise Platz finden als bisher, sagte Franziskus. Der Weltkatechismus war als späte Frucht des II. Vatikanischen Konzils vor nunmehr 25 Jahren erschienen. Seither habe sich in der Frage der Todesstrafe nicht nur das päpstliche Lehramt entwickelt, sondern auch das Bewusstsein des Gottesvolkes. Man müsse heute, so der Papst wörtlich, „energisch bekräftigen, dass die Verurteilung zur Todesstrafe eine unmenschliche Maßnahme ist, die, auf welche Art auch immer durchgeführt, die Menschenwürde demütigt“. Die Todesstrafe widerspreche dem Evangelium, weil sie das Leben eines Menschen beende; jedes Menschenleben aber sei heilig in den Augen Gottes, der letztlich der einzige wahre Richter sei.

Todesstrafe im Kirchenstaat entsprach “keiner christlichen Gesinnung“

Auch im Kirchenstaat verhängten Richter über lange Zeit die Todesstrafe. Die letzte Hinrichtung fand unter Papst Pius IX. im Jahr 1870 statt. Diese historische Last sparte Franziskus nicht aus: da sei im Kirchenstaat „der Vorrang der Barmherzigkeit über die Gerechtigkeit vernachlässigt“ worden. „Nehmen wir die Verantwortung der Vergangenheit auf uns, und erkennen wir an, dass jene Mittel von einer mehr legalistischen als christlichen Gesinnung bestimmt waren.“

Nein zur Todesstrafe steht nicht im Widerspruch zur Tradition

In der Absicherung seiner Argumentation war dem Papst ein Punkt besonders wichtig: Das Nein zur Todesstrafe steht nicht im Widerspruch zur Tradition, zum Glaubensgut also, das die Kirche aller Zeiten lehrte. Immer habe die Kirche das Menschenleben von der Zeugung bis zum natürlichen Tod verteidigt, erinnerte der Papst. Eine „harmonische Entwicklung der Lehre“ erfordere es, sich von Positionen zu verabschieden, „die heutzutage dem neuen Verständnis der christlichen Wahrheit entschieden zuwiderlaufen“.

Franziskus berief sich auf das II. Vatikanische Konzil: Dieses habe davon gesprochen, dass die Tradition sich immer fortentwickle. Tradition, das sei nichts Starres, so der Papst, der mit einem für ihn typischen Sprachbild verdeutlichte: „Das Wort Gottes kann man nicht in Naftalin einlegen, als sei es eine alte Decke, die man vor Schädlingen schützen muss! Nein. Das Wort Gottes ist eine dynamische Wirklichkeit, immer lebendigt, die voranschreitet und wächst, weil sie zu einer Erfüllung hin unterwegs ist, die die Menschen nicht aufhalten können.“

Der Weltkatechismus von 1992 hat in der Frage der Todesstrafe eine spätere Veränderung erfahren und die Zulässigkeit der Todesstrafe 2003 weiter eingeschränkt, wenn auch nicht komplett ausgeschlossen, wie Papst Franziskus das nun fordert. Im Kanon 2267 in der heutige gültigen Fassung heißt es: „Unter der Voraussetzung, dass die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststehen, schließt die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe nicht aus, wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen.“

Ein Vorschlag von Pax Christi

Mit seinem Vorstoß zur „Abschaffung“ der Todesstrafe im Katechismus griff Franziskus eine Forderung der katholischen Friedensbewegung Pax Christi Europa auf, die im April vorschlug, die Todesstrafe solle in künftigen Ausgaben des Katechismus der Katholischen Kirche rundum und ausnahmslos verurteilt werden. (rv)