Tschechien: Kardinal Miloslav Vlk am Samstag verstorben

Der tschechische Kardinal Vlk ist am Samstag nach einem langen Krebsleiden verstorben. Papst Johannes Paul II. hatte ihn im November 1994 in den Kardinalsstand erhoben und ihm die Titelkirche S. Croce in Gerusalemme, nahe dem Lateran, übertragen. Vlk war von 1991 bis 2010 Erzbischof von Prag. Bis 2012 war er auch Mitglied der Kongregation für die Orientalischen Kirchen und des Päpstlichen Rates für die sozialen Kommunikationsmittel.

Mit seinem Tot zählt das Kardinalskollegium insgesamt 224 Kardinäle und von diesen sind 117 wahlberechtigt in einem nächsten Konklave. (vh)

Kardinal Müller: Papst Gabe für Kirche, Nein zu Zentralismus

Der Papst ist nach Worten von Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller „das Prinzip der Einheit der Kirche in der empfangenen Glaubensoffenbarung“. Dies betonte der Leiter der vatikanischen Glaubenskongregation am Donnerstagabend in Rom bei der Vorstellung seines neuen Buches zum Papstamt. Sein Anliegen sei, das Papsttum so zu vermitteln, „dass es mit unserer christlichen Glaubensüberzeugung zu tun hat und als Gabe und Hilfe für die ganze Christenheit verstanden werden kann“.

Zugleich sprach Müller von einer „großen Gefahr“, den Papst zu sehr in den Mittelpunkt zu rücken. „Kirche spielt sich nicht nur in Rom ab, sondern überall da, wo sich Menschen um den Altar versammeln“, so Müller. Schuld an einem „Papstzentralismus“ gab er auch den Medien. Zugleich gab er freimütig zu: „Ich bin katholisch. Ich brauche einen Papst.“

Mit Blick auf die Ökumene lobte der Kardinal das unter Papst Franziskus vertiefte Verhältnis zu Pfingstkirchen. Man dürfe allerdings nicht „beim guten persönlichen Verhältnis stehenbleiben“. Die Rolle des Papstes sei nach wie vor unverzichtbar. „Wer vertritt in der heutigen Weltgesellschaft so entschieden die Menschenwürde? Wer bemüht sich so um die Einheit der Christen in der einen Kirche?“, fragte Müller. „Das sind die Päpste der letzten Zeit.“

In seinem Buch spricht sich Müller unter anderem für eine behutsame Dezentralisierung der katholischen Kirche aus. „Im Sinne der Neuevangelisierung müssen auch die Bischöfe, die Synoden und Bischofskonferenzen eine größere Verantwortung wahrnehmen inklusive einer ,gewissen lehramtlichen Kompetenz´“, schreibt der Präfekt der Glaubenskongregation in dem Buch, das im Freiburger Verlag Herder erschien.

Papst Franziskus habe mit seiner Forderung nach einer „heilsamen Dezentralisierung“ jedoch keineswegs ein „Signal für einen Richtungswechsel oder eine Revolution im Vatikan gegeben“, so Müller weiter. „Separatistische Tendenzen und präpotentes Verhalten“ schadeten der katholischen Kirche. Eine Bischofskonferenz könne niemals „separate verbindliche dogmatische Erklärungen abgeben oder gar definierte Dogmen und konstitutive sakramentale Strukturen relativieren“. Konkrete Beispiele dafür, was Bischofskonferenzen künftig selbst entscheiden könnten, nennt Müller nicht.

In seinem Buch mit dem Titel „Der Papst – Sendung und Auftrag“ erklärt der deutsche Kardinal dieses Amt und seine historische Entwicklung. Ein Schwerpunkt bildet hierbei auch die Kontroverse über den Papst zwischen Katholiken und Protestanten. (rv)

Koch: „Papst übt eine Art von ökumenischem Primat aus“

Einer der größten Stolpersteine auf dem Weg der Ökumene: So hat der selige Paul VI. sein Amt, das Papstamt, einmal genannt. Sollten die Päpste also ihren Anspruch herunterschrauben, um kein ökumenisches Ärgernis mehr zu sein? Jein, antwortet auf diese Frage Kardinal Kurt Koch. Der Schweizer leitet den Päpstlichen Einheitsrat.

„Sicher stimmt es auf der einen Seite, was Papst Paul VI. beim Besuch des Päpstlichen Rats zur Förderung der Einheit der Christen Ende der sechziger Jahre gesagt hat: dass er sich sehr wohl bewusst sei, dass sein Amt eines der größten Hindernisse auf dem Weg zur Einheit ist. Auf der anderen Seite muss man aber auch sagen, dass das Papstamt eine großartige Möglichkeit für die Einheit der Christen ist! Und da hat sich seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sehr viel entwickelt. Wenn ich jetzt gerade bei Papst Franziskus sehe, wie viele Repräsentanten anderer Kirchen nach Rom kommen wollen, mit dem Papst reden wollen, dem Papst begegnen möchten, und wie viel Zeit der Papst sich dafür nimmt – dann muss ich eigentlich sagen, dass der Papst schon so eine Art von ökumenischem Primat ausübt. In der Art und Weise, wie er sich Zeit für die Ökumene nimmt.“

„Ich bin zuversichtlich, dass kein Papst das rückgängig machen kann“

Er sehe die Christen längst auf dem Weg „vom größten Hindernis zu einer Möglichkeit der ökumenischen Einheit im Papstamt“. Das liege auch daran, „dass wir seit dem Konzil alles ökumenische Päpste gehabt haben“. „Johannes XXIII. hat diese Öffnung gebracht. Paul VI. war ein großartiger Ökumeniker, vor allem mit seinen Gästen. Wenn ich daran denke, wie er einen orthodoxen Metropoliten empfängt, indem er sich vor ihn kniet und ihm die Füße küsst… im Unterschied zu seinem (Vor-) Vorgänger, der das von Orthodoxen verlangt hat! Dass er dem anglikanischen Primas 1967 den Ring geschenkt hat. Das sind alles großartige Zeichen gewesen. Johannes Paul II. war ein großartiger Ökumeniker, der aus der Hoffnung gelebt hat, dass das dritte Jahrtausend das Zeitalter der Einheit sein muss. Papst Benedikt XVI. hat theologisch viel für die Einheit der Christen gearbeitet, Papst Franziskus führt das weiter. Ich bin absolut zuversichtlich, dass kein Papst das rückgängig machen kann, wenn er dem Zweiten Vatikanischen Konzil treu bleiben will, und dazu gehört die ökumenische Verpflichtung.“

Natürlich sei die Frage, „die Johannes Paul II. in die ganze Christenheit hineingegeben hat“, immer noch aktuell, so Kardinal Koch. Der heilige Papst aus Polen hatte in seiner Enzyklika „Ut Unum Sint“ eine Debatte darüber angeregt, wie das Papstamt so ausgeübt werden könne, dass es auch für die getrennten christlichen Geschwister akzeptabel sei. „Da müssen die Dialoge weitergeführt werden“, sagt Koch.

Der Chef-Ökumeniker des Vatikans äußerte sich auch zum Stand des Dialogs mit den Lutheranern – schließlich läuft ja gerade das Reformations-Gedenkjahr. Die letzten lehrmäßig strittigen Punkte zwischen beiden Seiten sollen in einem Konsenspapier ausgeräumt werden. Da geht es um Kirche, Eucharistie und kirchliches Amt. Rückt, wenn ein solches Dokument einmal zustande gekommen sein wird, die Einheit der Kirchen in Reichweite?

„Dann wäre Kirchengemeinschaft in Reichweite“

„Also, zunächst einmal ist das die logische Konsequenz, weil das in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre (von Augsburg) selber gesagt wird, dass damit die ekklesiologischen Fragen dieses Konsenses noch nicht gelöst sind. Und deshalb ist der Vorschlag, den ich eingebracht habe, jetzt eine Gemeinsame Erklärung zu Kirche, Eucharistie und Amt zu verfassen, nur die logische Konsequenz, die sich aus diesem Konsens ergibt. Es wäre wirklich ein großartiger Schritt, wenn das gelingen könnte, zu dieser Gemeinsamen Erklärung zu kommen: Das scheint mir der unabdingbare Schritt für Kirchengemeinschaft und auch Eucharistiegemeinschaft zu sein!“

Noch einmal nachgefragt: Wenn eine solche Gemeinsame Erklärung einmal vorliegt – wäre dann die Eucharistiegemeinschaft in Reichweite? Koch: „Dann wäre Kirchengemeinschaft in Reichweite – und das ist die unmittelbare Voraussetzung für Eucharistiegemeinschaft.“ – Frage: „Ja, aber in zwanzig Jahren hat man eine solche Erklärung doch fertig…“ – Koch: „Ich weiß nicht, ob ich es noch… Also, ich werde es sicher noch erleben. Ich weiß nur nicht, ob ich noch auf Erden bin oder schon im Himmel. Aber erleben werde ich es, davon bin ich überzeugt!“

„Mein Vorbild in der Ökumene ist Mose“

Frage: „Aber so nah dran sind wir also an der Möglichkeit einer Einheit mit der lutherischen Kirche?“ – Koch: „Das hängt jetzt von den Antworten ab, die da kommen und was da erarbeitet werden soll. Ich bin auf jeden Fall dankbar, dass dieser Vorschlag auf offene Ohren und Herzen stößt und dass die Bereitschaft da ist, sich auf den Weg zu begeben. Dann werden wir sehen, wann und wie das geht… Wissen Sie: Mein Vorbild in der Ökumene ist Mose. Der muss sein Volk in das Gelobte Land führen. Aber er ist nicht traurig, weil er das Gelobte Land nicht mehr erreicht. Das ist meine Spiritualität: Es kommt für mich nicht darauf an, was ich erreiche, sondern ich sehe meine Aufgabe darin, diesen Weg zu bereiten, das andere ist ohnehin das Departement des Heiligen Geistes.“

Kardinal Koch äußerte sich am Rand einer Buchvorstellung am Donnerstagabend in Rom. In der deutschen Nationalkirche Santa Maria dell’Anima stellte er ein Buch von Kardinal Gerhard Ludwig Müller, dem Präfekten der Glaubenskongregation, mit dem Titel „Der Papst“ vor. (rv)

Vatikan: Missbrauchsopfer will Klärungen von Kardinal Müller

Radio Vatikan berichtet unter Bezugnahme auf „National Catholic Reporter“ am Dienstag:

„Die irische Missbrauchs-Überlebende Marie Collins, ie jüngst aus Frustration ihr Engagement bei der päpstlichen Kinderschutzkommission beendete, hat einen offenen Brief an Kardinal Gerhard Ludwig Müller geschrieben. Darin wirft sie dem Präsidenten der vatikanischen Glaubenskongregation zögerliches Handeln und mangelndes Interesse an der Arbeit der Kommission vor, die Missbrauch von Kindern durch Kleriker vorbeugen will. Müller hatte sich in einem Interview zum Ausscheiden von Marie Collins aus der Kommission geäußert und gesagt, aus seiner Sicht gebe es keine mangelnde Zusammenarbeit zwischen seiner Behörde und der Kommission.

Collins machte nun ihrem Ärger in einem geharnischten Brief an den Kardinal Luft; der National Catholic Reporter veröffentlichte das Schreiben am Dienstag. Collins wies Müller darin auf Unstimmigkeiten in seinen Aussagen hin. So beanstandete sie erneut, dass ein vom Papst 2015 gewünschtes Sondertribunal zur Aufklärung von Missbrauchsfällen bei der Glaubenskongregation noch immer nicht eingerichtet sei, obwohl Franziskus die nötigen Mittel autorisiert habe. Müller hatte im Interview gesagt, ein solches Gericht sei nicht nötig, weil seine Zuständigkeit von der Bischofskongregation abgedeckt sei. Collins wandte ein, dass trotzdem noch nie ein Bischof wegen Vertuschung von Kindesmissbrauch in seiner Diözese offiziell bestraft worden sei und fragte, ob hier, wenn nicht ein Mangel an Gesetz, so vielleicht ein Mangel an Willen vorliege.

Der deutsche Jesuit Hans Zollner, Mitglied in der Päpstlichen Kinderschutzkommission und Leiter eines Kinderschutzzentrums an der Päpstlichen Universität Gregoriana, hatte in einem Interview mit Radio Vatikan zu den Gründen, die Collins zum Austritt aus der Kinderschutzkommission veranlassten, Stellung genommen. Dabei hatte er betont, dass im Vatikan de facto auch schon bereits vor 2015 der Vertuschung von Missbrauchsfällen nachgegangen worden sei. Ähnlich wie Kardinal Müller findet Zollner: „Man brauchte kein neues Gericht zu schaffen – das gibt es bereits! Und es hat auch funktioniert, auch wenn es nicht so häufig in Anspruch genommen wurde“, so der Jesuit gegenüber Radio Vatikan.

Die päpstliche Kinderschutzkommission sei dazu da, Kinder und verletzliche Erwachsene in der Kirche besser zu schützen, schreibt Collins in ihrem offenen Brief an Kardinal Müller weiter. Das Thema sei zu wichtig, um sich in „Sackgassen welcher Art auch immer“ zu verfahren. „Wenn es Probleme gibt, ist nichts damit gewonnen, so zu tun, als sei alles in Ordnung“. Statt angesichts von Kritik wie der ihren in eine alte Haltung des Abstreitens und Verdunkelns zu verfallen, tue die Kirche besser daran, ihren Angehörigen echte Erklärungen zu bieten. „Wir haben einen Anspruch auf Transparenz, Ehrlichkeit und Klarheit“, so die Irin. Sie hatte ihren Rückzug aus der Kinderschutzkommission mit mangelnder Kooperationsbereitschaft an der römischen Kurie begründet.“ (Quelle rv/ncr)

„Im Licht der Tradition“: Regensburger Bischof legt Handreichung zu Amoris Laetitia vor

REGENSBURG – Mit einer „Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen“ hat sich der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer an Betroffene und Seelsorger seiner Diözese gewandt.

Geschiedene Wiederverheiratete müssen im Bistum Regensburg auch weiterhin enthaltsam „wie Bruder und Schwester“ leben, wenn sie zur Kommunion zugelassen werden wollen. Doch auch sie werden nach wie vor somit nicht ausgeschlossen, sondern gehören zur Kirche, und sollten die Messe besuchen und sich gegebenenfalls segnen lassen, stellt Bischof Rudolf Voderholzer in seiner differenzierten Handreichung klar.

Auch an die päpstliche Absage jeder Form der Gender-Theorie in Amoris Laetitia erinnert der Regensburger Oberhirte.

CNA dokumentiert den Wortlaut der Textes, wie ihn das Bistum veröffentlicht hat:

Diözesane Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen

Im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (AL) stellt Papst Franziskus die Größe und den Reichtum des Ehesakramentes, das Christus der Kirche als Abbild seiner Liebe geschenkt hat, heraus und gibt zahlreiche Orientierungen und Anregungen für eine bessere Ehevorbereitung und Begleitung von Ehepaaren. In wahrhaft erfrischenden und werbenden Worten erneuert Papst Franziskus die katholische Ehelehre, wie sie im Zeugnis der Schrift und der Überlieferung grundgelegt ist. Dies schließt auch eine eindeutige Absage an diejenige Form der Gender-Theorie ein, die nicht das Anliegen verbindet, mehr Geschlechtergerechtigkeit anzustreben, sondern durch die Trennung von biologischem Geschlecht („sex“) und sozial erworbenen Geschlechterrollen („gender“) die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen in der Dualität von Mann und Frau in Frage stellt (vgl. AL 56).

Ebenso wichtig wird es sein, dass wir – so der Papst – „die Zerbrechlichkeit begleiten, unterscheiden und eingliedern“ (AL, Überschrift Kapitel 8). Auch wenn die Kapitel zur Ehevorbereitung und –begleitung alle Beachtung verdienen und in unserer Diözese auch Anlass zur kritischen Selbstreflexion sein werden, ist in Bezug auf das achte Kapitel von AL nicht nur in den Medien, sondern auch innerhalb der Kirche die Frage virulent diskutiert worden, ob – und wenn ja, unter welchen Bedingungen – wiederverheiratete Geschiedene die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie empfangen können. Der Papst betont dabei, „dass man von der Synode oder von diesem Schreiben keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art erwarten durfte. Es ist nur möglich, eine neue Ermutigung auszudrücken zu einer verantwortungsvollen persönlichen und pastoralen Unterscheidung der je spezifischen Fälle“ (AL 300).

Die deutschen Bischöfe haben dazu vor kurzem einige allgemeine Erläuterungen gegeben („Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche“. Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral, Wort der deutschen Bischöfe vom 01.02.2017). Die vorliegende diözesane Handreichung – AL spricht von notwendigen „Richtlinien des Bischofs“ (300) – soll nun den Priestern und allen, die in unserer Diözese mit der Seelsorge betraut sind, sowie den betroffenen Frauen und Männern eine solche Ermutigung und Orientierung sein, wie wir all diese Anregungen konkret und verantwortungsvoll umsetzen können. Dabei sind wir geleitet von der Überzeugung, dass in diesen für das Leben der Kirche so entscheidenden Feldern der Ehe, der Buße und der Eucharistie ein einheitliches Vorgehen unabdingbar ist für die Fruchtbarkeit dieser seelsorglichen Bemühungen.

Im Folgenden werden nun im Licht des Evangeliums und der Tradition der Kirche einige Weisungen zur Umsetzung von AL für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen gegeben.

1. Nachgehende Seelsorge

Die Seelsorge hat das Heil der Menschen im Blick und sucht sie in ihrem Lebensbereich auf, um sie liebevoll zur Nachfolge Christi einzuladen. Dies gilt in besonderer Weise für die Seelsorge mit Gläubigen, deren kirchlich geschlossene Ehe menschlich zerbrochen ist und die in einer neuen Verbindung leben. Wenn sie auch auf Grund des bestehenden Ehebundes keine neue Ehe kirchlich schließen können, sind sie als Getaufte lebendige Glieder der Kirche und dazu berufen, im persönlichen Glauben zu wachsen und sich in das Gemeindeleben einzubringen und das Reich Gottes zu bezeugen. So wandte sich auch Papst Benedikt XVI. an die Familien und bat um einen besonderen Blick auf die geschiedenen Wiederverheirateten: „Es scheint mir eine große Aufgabe einer Pfarrei, einer katholischen Gemeinde zu sein, wirklich alles nur Mögliche zu tun, damit sie sich geliebt und akzeptiert fühlen, damit sie spüren, dass sie keine ´Außenstehenden´ sind“ (Ansprache am 02.06.2012 in Mailand).

Der Seelsorger wird daher nicht müde, sie zu den vielfältigen Formen des gemeinschaftlichen Gebets und der Liturgie einzuladen und die Einbindung in das Gemeindeleben zu suchen und anzubieten, etwa in das Leben der Verbände und Gruppen, der Kirchenmusik und der caritativen Dienste. So soll bei dem Betroffenen die Überzeugung wachsen können, seinen Platz in der Kirche zu haben oder nach und nach wieder zu finden, „in der Weise, die seine eigene Initiative gemeinsam mit dem Unterscheidungsvermögen des Pfarrers nahelegt“ (AL 297), und so Hilfe für seinen Glauben und sein Leben erfahren zu können.

2. Das Gespräch

Für diese Seelsorge ist das Gespräch mit einem Seelsorger unabdingbar. Dies gilt in besonderer Weise, wenn die Frage nach dem Sakramentenempfang aufkommt. In dieser wichtigen Frage dürfen sie nicht alleine gelassen werden. Die Kirche schuldet ihnen diese Begleitung in dem Bewusstsein, „dass die Aufgabe der Kirche oftmals der eines Feldlazaretts gleicht“ (AL 291), und sie darf in allen nötigen Unterscheidungen weder eine übermäßige Strenge anwenden, noch darf sie jene begründeten Ziele und Orientierungen vorenthalten, die mühsamer und schwieriger zu leben sind.

3. Die Hilfe des kirchlichen Ehegerichts

Bei diesen Gesprächen sollte den Betroffenen die Möglichkeit angeboten werden, durch ein diözesanes kirchliches Ehegericht („forum externum“) die Gültigkeit der ersten Ehe prüfen zu lassen. Papst Franziskus hat vor kurzem diese Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung gehen diskret und einfühlsam mit den Betroffenen um und wissen sich als Mitarbeiter der obengenannten Seelsorge. Sollte die Prüfung die Ungültigkeit der ersten Ehe zum Ergebnis haben, können die Betroffenen kirchlich heiraten; einem Sakramentenempfang steht dann nichts mehr im Weg.

Um den betroffenen Menschen entgegenzukommen, wird das Konsistorium wenn nötig auch Sprechstunden vor Ort anbieten.

4. Die Grenzen des kirchlichen Ehegerichts und die moralische Gewissheit

Bei der Prüfung der ersten Ehe kommt das kirchenrechtliche Verfahren bisweilen an praktische Grenzen. Zwar hat Papst Franziskus bei der jüngsten

Eheprozessrechtsreform die Beweisregeln gemildert, so dass man jetzt auch auf dem gerichtlich-prozessualen Weg weniger schnell an Formalien scheitert, sondern eher zur moralischen Gewissheit der Nichtigkeit einer Ehe gelangen kann. Dennoch können wichtige Zeugen für die Ungültigkeit des Ehebandes verstorben sein oder aus Rache nicht aussagen wollen oder Beweise nicht mehr auffindbar sein.

Möglicherweise besteht aber trotz eines negativen Urteils des Ehegerichts eine hohe Plausibilität für die Ungültigkeit der ersten Ehe, die der Seelsorger zusammen mit den Betroffenen erwägt, in seinem Gewissen prüft und mit einem Mitarbeiter des Konsistoriums bespricht.

„Hier kann der Bischof oder Priester, denen von Christus die Binde- und Lösegewalt innerhalb des Bußsakramentes anvertraut worden ist, die Erlaubnis zum Kommunionempfang verantworten. (…) Gemeint sind die Grenzfälle, in denen die Ungültigkeit der ersten Eheschließung mit höchster moralischer Gewissheit feststeht, diese aber aus formalen Gründen des Prozessrechtes und ohne Schuld der betroffenen Person juristisch nicht bewiesen werden kann.“ (Bischof Gerhard Ludwig Müller, Zur Pastoral an wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, Amtsblatt Nr. 5 vom 14.04.2003. Vgl. auch die Leitlinien der Erzdiözese Rom v. 19.09.2016: „´La letizia dell´amore´: il cammino delle famiglie a Roma“, Kap. 4, Abs. V)

Für den Seelsorger bedeutet dies, dass er sich über die kirchenrechtlichen Gründe einer möglichen Ungültigkeit einer Ehe kundig macht und über das Nichtvorhandensein einer Ehevoraussetzung bzw. über die bewusst erfolgte Ablehnung eines Wesenselementes oder einer Wesenseigenschaft der christlichen Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung mit hoher Gewissheit im Klaren ist – trotz gegenteiligem kirchenrechtlichen Urteil –. Die Gespräche über diese „Bedingtheiten“ (AL 305) erfordern ein gereiftes Gewissen und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschätzung gegenüber den Betroffenen. Jegliches Handeln „von oben herab“ (AL 305) ist hier fehl am Platz. Vielmehr geht es darum, im „forum internum“ „aufmerksam und fürsorglich [zu] begleiten und ihnen Vertrauen und Hoffnung [zu] geben wie das Licht eines Leuchtturms im Hafen“ (AL 291).

5. Ein Zeugnis im Verborgenen

Wenn die Ehe jedoch nach all diesen Einschätzungen gültig geschlossen wurde, besteht nach dem Wort Jesu (Mt 19,6) diese Ehe vor Gott fort. Wie können dann die Betroffenen mit ihrer Sehnsucht nach den Sakramenten umgehen?

Papst Franziskus hat in seinem Schreiben eine Möglichkeit erwähnt, die Papst Johannes Paul II. mehrfach ausgeführt hat, die aber derzeit leicht aus dem Blick gerät und eine Prüfung verdient (AL Anm. 329, vgl. Familiaris consortio 84). Auf Grund der großen Bedeutung, die die Kirche in der ehelichen Sexualität erkennt, können Wiederverheiratete, die beide bereit sind, „wie Geschwister“ enthaltsam zu leben, und dadurch indirekt das erste Eheband achten, zu den Sakramenten zugelassen werden.

Der Seelsorger, der im vertraulichen Gespräch die Betroffenen begleitet, sollte diese Möglichkeit nicht verschweigen, die in der Vergangenheit auch immer wieder großherzig angenommen wurde. Dazu sollte auch der grundsätzliche Hinweis gehören, „dass die Vorhersehbarkeit eines neuen Fallens der Echtheit des Vorsatzes keinen Abbruch tut“ (AL Anm. 364).

6. Viele Wege der Gnade und der Liebe Gottes

Gott bietet jedem Menschen viele Möglichkeiten der Begegnung und der Stärkung an: im persönlichen und gemeinsamen Gebet, in der Mitfeier der vielfältigen Liturgie- und Andachtsformen, im Dienst und Zeugnis der Mitmenschen, in der Erfahrung der kirchlichen Gemeinschaft, im Lesen und Hören der Bibel. Auch wenn jemand wegen einer neuen Verbindung bei bestehendem Eheband nicht zur Beichte und zur Kommunion gehen kann, reicht ihm Gott in vielen Gesten die Hand und schenkt ihm seine Gnade und Liebe. Dies zu entdecken, sollte nicht nur das Ziel des persönlichen Seelsorger-Gespräches, sondern auch der allgemeinen Katechese sein, damit die Gläubigen leichter diesem Reichtum der vielfältigen Gnade nachgehen können und das Wort Christi erfahren: „Kommt alle zu mir, die ihr euch plagt und schwere Lasten zu tragen habt. Ich werde euch Ruhe verschaffen.“ (Mt 11,28)

Gerade die „aktive und tätige Teilnahme“ an der sonntäglichen Eucharistiefeier ist dazu eine Hilfe. Hier versammelt sich die Gemeinde mit ihren unterschiedlichen Lebenssituationen und Nöten, hier betet und singt sie, hier hört sie gemeinsam auf Gottes Wort und gibt Antwort, sie nimmt die Worte der Predigt auf; und hier feiert sie am Altar Tod und Auferstehung Jesu und betet durch die Worte des Priesters im Hochgebet für die ganze Welt. Wer diese Eucharistie innerlich und mit gläubigem Herzen mitfeiert, wird reich beschenkt mit der Gemeinschaft („Kommunion“) Gottes, auch wenn er nicht die Kommunion im Sakrament empfängt.

Ein schöner Brauch ist es auch, wenn Gläubige, die aus verschiedenen Gründen nicht das Sakrament empfangen können, bei der Kommunion nach vorne gehen, durch ein Zeichen – etwa durch gekreuzte Arme vor der Brust – um den Segen bitten und dann vom Kommunionspender den Segen in Zeichen und Wort empfangen. Es spricht einiges dafür, diesem Brauch – der beispielsweise in unserem Dom gut angenommen wird – in unseren Pfarreien mehr Raum zu geben und ihn auch für geschiedene Wiederverheiratete offen anzubieten.

7. Das Gewissen auf dem Weg

Für ein rechtes Vorgehen in diesen schwierigen Fragen ist die Bildung des Gewissens eine große Aufgabe. Im Gewissen, der verborgensten Mitte des Menschen und seinem Heiligtum, ist der Mensch nicht autark, sondern hört in seinem Innern die Stimme Gottes (vgl. Gaudium et spes, 16). Doch läuft das Gewissen auch immer wieder Gefahr, irrig zu werden oder gar in Willkür zu fallen. Daher braucht jedes Gewissen eine entsprechende Bildung und Reifung, die sich am Evangelium und an der Verkündigung der Kirche ausrichtet und die hilft, in der jeweiligen Lebenssituation zum rechten Urteil zu kommen.

Die oben angesprochenen Fragen fordern das Gewissen der Seelsorger wie der Betroffenen heraus. Und sie machen eine umfassende Gewissensbildung nötig. Freilich ist es auch Teil der kirchlichen Lehre, dass auch ein objektiv irriges Gewissen nicht seine Würde verliert und respektiert werden muss (ebd.). Dies in Erinnerung zu rufen, gehört auch zu einer nötigen Katechese über diese Fragen.

Daher ist es in unserer Diözese eine gut begründete Praxis, dass Gläubige, die in der Messe zur Kommunion treten, nicht beim konkreten Kommunionempfang abgewiesen werden. Vielmehr sollte der Seelsorger bei Zweifeln der Rechtmäßigkeit versuchen, auf die Betroffenen zuzugehen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen und Hilfen zu suchen, wie sie oben beschrieben sind.

8. Der Blick Jesu – die Leitlinie der Pastoral

Papst Franziskus kommt in seiner Verkündigung immer wieder darauf zu sprechen, wie Jesus den Menschen – jeden Menschen – anblickt, und wie dies auch unser Handeln prägen soll. So betont er in AL: „Erleuchtet durch den Blick Jesu Christi wendet sich die Kirche liebevoll jenen zu, die auf unvollendete Weise an ihrem Leben teilnehmen. Sie erkennt an, dass Gottes Gnade auch in ihrem Leben wirkt, und ihnen den Mut schenkt, das Gute zu tun, um liebevoll füreinander zu sorgen und ihren Dienst für die Gemeinschaft, in der sie leben und arbeiten, zu erfüllen“ (AL 291). Der heiligmäßige Bischof von Regensburg am Anfang des 19. Jahrhunderts, Bischof Johann Michael Sailer (1829 – 32), hat von seinen Seelsorgern auch einen besonderen, zweifachen Blick verlangt: mit einem Auge auf Christus, mit dem anderen Auge auf den Menschen zu schauen. Möge er uns helfen, mit dem rechten Blick des Glaubens und des Herzens das Gute in jedem Menschen zu stützen und den zerbrechlichen Weg des Menschen zu begleiten.

Regensburg, 14. März 2017, Gedenktag der heiligen Mathilde + Rudolf Bischof von Regensburg

Hinweis: In nächster Zeit wird noch ein konkreter Gesprächsleitfaden für Seelsorger und eine Liste von seelsorgerischen Ansprechpartnern erstellt. (CNA Deutsch)

Pontifikatsjubiläum: Kardinal Parolin würdigt „Reform der Herzen”

„Habemus Papam… Franciscum.” Es sind vier Jahre vergangen, seit der damalige Kardinalsprotodiakon Jean Louis Tauran diese Worte auf dem Balkon der Petersbasilika ausgesprochen hat. Und es war bisher eine „sehr intensive Zeit“ mit dem Papst „vom anderen Ende der Welt“. Das sagt einer, der sehr eng mit dem Papst zusammenarbeitet und ihn schon vorher kannte: Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin geht in einem langen Interview mit Radio Vatikan auf die Meilensteine in diesem Pontifikat ein.

Im vierten Pontifikatsjahr habe es auch historische Momente gegeben, so Kardinal Parolin. So erlebte man beispielsweise das erste Treffen eines Papstes mit dem Moskauer Patriarchen, die Heiligsprechung von Mutter Teresa von Kalkutta und die ökumenische Reise nach Lund, um des 500jährigen Jubiläums der Reformation zu gedenken.

„An jenem Tag, dem 13. März 2013, war ich gar nicht in Rom. Ich war damals noch in Caracas (als Nuntius in Venezuela, Anm. d. Red.) und erhielt die Meldung am Mittag, als in Rom bereits Abend war. Das erste, was ich damals fühlte, war Erstaunen. Ich war nämlich einerseits erstaunt über den neuen Papstnamen aber auch über die Wahl von Kardinal Jorge Mario Bergoglio. Man hatte von ihm gehört, aber niemand dachte daran, dass er Papst werden würde, zumindest wenn man die Zeitungen damals las.“

Mit besonderer Aufmerksamkeit wird seit dem Amtsantritt Franziskus´ die Reform der Kurie beobachtet, um die das Kardinalskollegium den neu gewählten Papst gebeten hatte. Semper reformanda, also sich selbst stets hinterfragen und erneuern müsse sich die Kirche, erinnerte Kardinalstaatssekretär Parolin an einen Satz, der im katholischen Umfeld mit dem II. Vatikanum in Verbindung gebracht wird. Doch es liege dem Papst besonders am Herzen, die Reform der Kurie nicht auf strukturelle Kriterien zu beschränken. Vielmehr müsse man mit einem biblischen Ausdruck von einer „Konversion“ sprechen, erklärt Parolin: „Der Papst erinnert uns immer wieder daran, damit die Kirche immer mehr sie selbst werde, authentischer werde, die Verkrustungen loswerde, die sich auf dem durch die Geschichte ansammeln und wirklich leuchte, wie eine Wahrheit des Evangeliums. Ich würde sagen, dass das maßgeblich der Sinn der Reform ist, und es ist deshalb, dass der Papst immer wieder über die Reform der Herzen spricht.“ Franziskus selbst hatte erst bei seiner jüngsten Weihnachtsansprache an die Kurie erklärt, Erneuerung müsse von innen – gleichsam vom Herzen – ausgehen.

Dieser Papst betone eine „Kirche, die hinausgehen will“, so Kardinal Parolin. „Es ist offensichtlich ein langer Weg, ein Fortschreiten, das seinen Anfang im Zweiten Vatikanischen Konzil findet. Papst Franziskus will derjenige sein, der es weiterführt mit seiner Anwendung im Leben der Kirche. Mit erscheint diese Kirche auf dem Weg sehr bedeutsam, diese Kirche die sich öffnet: Und gerade deswegen, weil die Kirche herausgeht, auf Jesus Christus zu, gelingt es ihr, auch die Menschen in ihrem täglichen Leben zu begleiten.“

„Ich würde vor allen Dingen sagen, dass Amoris Laetitia ein großes Geschenk ist. Der Papst sagte am Anfang der ersten Familiensynode, dass diese Synode die Frohe Botschaft der Familie zum Leuchten bringen soll. … Mit Amoris Laetitia hat er einen großen Impuls gegeben. Was die Kritik betrifft, muss ich sagen, dass es schon immer Kritik in der Kirche gab. Gutgemeinte konstruktive Kritik ist immer willkommen, wenn sie dazu beiträgt, den Willen Gottes besser einzubringen.“ (rv)

Die Woche im Vatikan

Die Woche fängt gut an: Am Montag jährt sich zum vierten Mal die Wahl von Jorge Mario Bergoglio zum Papst, und das bedeutet für den Vatikan einen Feiertag. Viele Büros im kleinsten Staat der Welt bleiben deshalb zu. Aber so richtig überschlagen sich die Feier- und Gedenktage erst am Sonntag in einer Woche: Da wird nicht nur der vierte Jahrestag des offiziellen Amtsantritts von Franziskus begangen, sondern auch der Namenstag des emeritierten Papstes Benedikt XVI. (Joseph Ratzinger).

Papst Franziskus nimmt in dieser Woche seine üblichen Termine wahr: Angelusgebet am Sonntag, eine Generalaudienz auf dem Petersplatz am Mittwoch. Hinzu kommen der Besuch in einer Pfarrei am römischen Stadtrand an diesem Sonntagabend und eine Bußfeier in St. Peter am Freitagabend.

Am Montagabend erlebt der Petersdom eine ökumenische Premiere: Zum ersten Mal in der Geschichte wird dort die anglikanische Vesper gefeiert. Erst vor kurzem hat Papst Franziskus beim Besuch der anglikanischen Pfarrei Roms an einem solchen „evensong“ teilgenommen.

Von Donnerstag bis Samstag kommen kanadische Bischöfe in den Vatikan, um über die Lage in ihren Bistümern Bericht zu erstatten: ein sogenannter ad-limina-Besuch. Natürlich werden sie auch mit Papst Franziskus sprechen. Ab Montag der nächsten Woche sind dann die Bischöfe auf El Salvador an der Reihe.

Am Donnerstagabend stellt Kardinal Gerhard Ludwig Müller, der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, in der deutschsprachigen Pfarrei Santa Maria dell’ Anima sein neues Buch über das Petrusamt vor.

Am Samstag steht Kurienkardinal Angelo Amato im Auftrag des Papstes in Bozen der Seligsprechung von Josef Mayr-Nusser vor; der engagierte südtiroler Katholik starb 1945 im KZ Dachau, nachdem er den Eid auf Hitler verweigert hatte. (rv)

Papstbesuch im Lateran: „Absolut privat“

Kaum ist Papst Franziskus am Freitag von Fastenexerzitien nach Rom zurückgekehrt, hat er am Abend den Lateran besucht. Dort traf er sich mit den Dekanen seines Bistums Rom. Das Vatikanische Presseamt sprach von einer „absolut privaten Begegnung“.

Italienische Zeitungen bringen die Visite mit der Tatsache in Zusammenhang, dass Franziskus’ Kardinalvikar für Rom bald in den Ruhestand geht. Der Papst suche nach einem Nachfolger für den 77-jährigen Kardinal Agostino Vallini und ermutige alle, auch die Laien im Bistum, Kandidaten vorzuschlagen. Aus dem Vatikan gibt es zu diesen Berichten keinen Kommentar.

Vallini war seit 2008 Kardinalvikar des Papstes für das Bistum Rom und damit Stellvertreter des Papstes an der Spitze des Hauptstadt-Bistums. (rv)

Papst reist im September nach Kolumbien

Papst Franziskus besucht noch in diesem Jahr Kolumbien. Die Reise von 6. bis 11. September wurde an diesem Freitag zeitgleich im Vatikan und in Kolumbien angekündigt. Auch das Motto steht bereits fest: „Demos el primer paso“ – zu Deutsch: „Tun wir den ersten Schritt.“ In einer Erklärung begrüßen Kolumbiens Bischöfe die Ankündigung. Franziskus sei ein „Missionar der Versöhnung“: „Seine Anwesenheit wird uns dabei helfen, wieder zu entdecken, dass wir als Nation einig untereinander leben und uns mit neuen Augen sehen können, voller Hoffnung und Barmherzigkeit.“

„Tun wir den ersten Schritt“

Nach fünfzig Jahren des Bürgerkriegs bestehe jetzt endlich die Chance, am Frieden zu bauen, so die Bischöfe. Dafür brauche es die tägliche Anstrengung aller Bürger Kolumbiens. Sie sollten „den ersten Schritt tun“, um wieder auf ihre Mitmenschen zuzugehen „und unsere Redeweise unserem Nächsten gegenüber abzurüsten“. Der Papst erwarte von der Kirche, „dass wir auf die Straße gehen und beim Aufbau des Friedens an der Seite der Kolumbianer stehen“. „Das ist ein Moment unserer Geschichte, um uns als Land wiederzuentdecken“, schreiben die Bischöfe.

Kolumbiens Präsident Manuel Santos und die linksgerichteten FARC-Rebellen haben Ende letzten Jahres nach jahrelangen Verhandlungen ein Friedensabkommen geschlossen, dessen Umsetzung jetzt angelaufen ist. Schon vor der Unterzeichnung des Abkommens hatte Papst Franziskus seinen Wunsch nach einer Kolumbienreise im Fall eines Friedensschlusses zu erkennen gegeben. Momentan laufen Gespräche zwischen der Regierung und einer weiteren, kleineren Rebellengruppe, der ELN. Für seine Rolle im Friedensprozess hat Präsident Santos den Friedensnobelpreis erhalten. (rv)

Papst Franziskus: Deutschlands Geburtenrate ist ein Grund für Priestermangel

MÜNCHEN – Lösungen für den Mangel an Berufungen, der Malteserorden und das Verhältnis mit Kardinal Raymond Burke, der Umgang mit dem Teufel und persönliche Glaubenszweifel: Eine Vielzahl von Themen haben Papst Franziskus und der Chefredakteur der „Zeit“ im ersten Interview des Heiligen Vaters mit einer deutschen Zeitung angesprochen.

Schlagzeilen bei deutschen Medien machte bereits vor der Veröffentlichung des Interviews die Aussage, der Papst wolle über Viri Probati nachdenken. Einzelne Journalisten schoben dabei Franziskus erneut Aussagen unter, die er so gar nicht machte.

Lösung durch Gebet

Tatsächlich sagt Franziskus folgendes auf die Frage von „Zeit“-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo, was denn mit den Viri Probati sei, „die zwar verheiratet sind, aber aufgrund ihres nach katholischen Maßstäben vorbildlich geführten Lebens zu Diakonen geweiht werden können“:

„Wir müssen darüber nachdenken, ob Viri Probati eine Möglichkeit sind. Dann müssen wir auch bestimmen, welche Aufgaben sie übernehmen können, zum Beispiel in weit entlegenen Gemeinden.“

Weiter betont Franziskus: Die Einführung eines „freiwilligen Zölibats“ sei nicht die Lösung für den Mangel an Berufungen. Das sei erst einmal durch Gebet zu lösen, und dann die richtige Arbeit mit jungen Menschen.

„Deutschlands Geburtenrate ist ein Problem“

Als weiteren Grund speziell für den Priestermangel in Deutschland nennt der Papst die niedrige Geburtenrate im Land. Denn, so stellt Franziskus trocken fest: „wo es keine jungen Männer gibt, gibt es auch keine Priester“.

Dies sei ein ernstes Problem, das in der nächsten Synode über junge Menschen angepackt werden müsse.

Mit Blick auf Kritik an seinem Pontifikat betont Franziskus, dass er „seinen Frieden nicht verloren“ habe. Im Gegenteil: Über die Plakat-Aktion in Rom etwa, die ihn als grimmigen Pontifex zeigt und nach seiner Barmherzigkeit fragt, habe er lachen können. Tatsächlich bete er jeden Tag „für einen Sinn für Humor“.

Natürlich habe er aber auch schon viele Male „Basta!“ gesagt.

„Ich empfinde Kardinal Burke nicht als Widersacher“

Auf die Frage, ob er auch schon mal Kardinal Burke „Basta“ gesagt habe, antwortet Papst Franziskus: „Ich empfinde Kardinal Burke nicht als Widersacher“.

Auch mit Blick auf die Machtkämpfe mit dem Malteserorden, betont der Papst: „Das Problem beim Malteserorden war eher, dass Kardinal Burke mit der Sache nicht umgehen konnte, weil er nicht mehr allein agierte. Ich habe ihm den Titel des Patronus nicht aberkannt“.

Burke sei weiter Patronus – doch gehe es darum, beim Orden „ein wenig aufzuräumen“. Deshalb habe er einen Delegaten dorthin geschickt.

Auf Fragen nach seinem persönlichen Glaubensleben erklärt der Papst – wie viele Würdenträger und auch große Heilige, dass er auch Zweifel und Zeiten der „Leere“ kenne, aber das Geschenk des Glaubens dankbar empfange und jeden Tag neu lebe.

Der Teufel ist nicht nur eine Metapher

Was das wirklich Böse betrifft, betont der Papst, dass der Teufel nicht einfach eine Metapher ist, wie manche Theologen spekulieren. „Dem Glauben nach ist der Teufel ein Engel. Ein gefallener Engel. Und daran glaube ich“. Auf die Frage: „Das glauben Sie wirklich?“, bestätigt Franziskus: „Ja, das ist mein Glaube“.

Viele Versuchungen, mit denen er zu kämpfen habe, so Franziskus, seien nicht dem Teufel, sondern persönlichen Schwächen geschuldet. Aber bei vielen anderen habe Satan „sehr wohl die Finger im Spiel“.

Deutschlandbesuch unwahrscheinlich

Abschließend erklärt der Papst, dass ein Besuch Deutschlands in diesem Jahr unwahrscheinlich sei – trotz Einladungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und anderen: „Der Terminkalender ist dieses Jahr sehr voll“. (CNA Deutsch)