Vatikan/KNA: Kardinal Müller zum Kardinalsbrief

Kardinal MüllerDie Nachrichtenagentur KNA berichtet hierzu folgendes:

Der Vatikan wird vorerst nicht auf den Brief von vier Kardinälen antworten, die vom Papst mehr Klarheit im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen fordern. Die Glaubenskongregation handele und spreche „mit der Autorität des Papstes“ und könne sich „am Streit der Meinungen nicht beteiligen“, sagte ihr Präfekt, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, am Donnerstag im CIC-Interview in Rom.

Müller verwies darauf, dass der Brief an den Papst persönlich gerichtet sei. Dieser könne allerdings die Glaubenskongregation „ad hoc beauftragen, den Meinungsstreit zu schlichten“. Die Glaubenskongregation ist für alle Fragen der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre zuständig.

Der Präfekt der Glaubenskongregation rief zu einer Versachlichung der Debatte über das päpstliche Schreiben „Amoris laetitia“ auf. „Im Moment ist es für jeden von uns wichtig, sachlich zu bleiben und sich nicht in eine Polarisierung hineintreiben zu lassen oder sie gar noch anzuheizen“, sagte Müller.

Klärung zu wiederverheirateten Geschiedenen

Zum strittigen Punkt selbst, ob nach „Amoris laetitia“ wiederverheiratete Geschiedene in begründeten Einzelfällen zur Kommunion zugelassen werden dürfen, äußerte sich Kardinal Müller in dem Interview nicht direkt. Er betonte jedoch, dass dieses Schreiben nicht so interpretiert werden dürfe, als seien frühere Aussagen von Päpsten und der Glaubenskongregation nicht mehr gültig. Ausdrücklich nannte er die offizielle Antwort der Glaubenskongregation auf das Hirtenschreiben der drei oberrheinischen Bischöfe von 1993 zum Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen. Darin lehnte Kardinal Joseph Ratzinger als damaliger Präfekt der Kongregation den Vorstoß der Bischöfe ab, den Betreffenden in Einzelfällen den Kommunionempfang zu ermöglichen.

Unauflöslichkeit der Ehe als Lehrgrundlage für Pastoral

Die Unauflöslichkeit der Ehe müsse die „unerschütterliche Lehrgrundlage für jede pastorale Begleitung“ sein, betonte Müller. Zugleich wolle Franziskus allen, deren Ehen und Familien sich in einer Krise befinden, helfen, „einen Weg in Übereinstimmung mit dem immer gnädigen Willen Gottes zu finden“.

Müller wies zudem Berichte über angebliche Grabenkämpfe im Vatikan zurück. Gerüchte und Stereotypen vom „Machtkampf hinter den Kulissen oder den ‘hohen Mauern des Vatikans’ zwischen Reformern und Bremsern“ zeigten nur, „wie das Denken und Wahrnehmen von Machtkategorien verdorben sind“. Es gehe um „den Sieg der Wahrheit und nicht um den Triumph der Macht“. (Original kna bei rv)

100 Jahre Fatima: So gewinnt man einen vollkommenen Ablass

Madonna von FatimaFATIMA – Anlässlich des hundertjährigen Jubiläums der Erscheinungen Unserer Lieben Frau von Fatima in Portugal hat Papst Franziskus beschlossen, während des gesamten Jubiläumsjahres, das am 27. November 2016 begann und am 26. November 2017 enden wird, einen vollkommenen Ablass zu gewähren.

Was ein Ablass ist? Im Codex des kanonischen Rechtes (can. 992) und im Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1471) folgendermaßen definiert:

Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt.

Das Heiligtum in Fatima gab jetzt bekannt, dass die Gläubigen zur Erlangung des Ablasses zuerst die gewöhnlichen Bedingungen erfüllen müssen: Beichte, Kommunion und Gebet für die Intentionen des Heiligen Vaters.

In einer Erläuterung an CNA erklärte der Sekretär des Rektorats des Heiligtums in Fatima, André Pereira, dass der Ablass das ganze Jubiläumsjahr über gewonnen werden kann. Es gibt dafür drei Möglichkeiten, die in einer Veröffentlichung auf der Website des Heiligtums näher dargestellt werden.

Erstens: Eine Wallfahrt zum Heiligtum

Die erste Form ist, dass „die Gläubigen zum Heiligtum von Fatima in Portugal pilgern und dort an einer Zelebration oder einem der heiligen Jungfrau geweihten Gebet teilnehmen.“

Darüber hinaus müssen die Gläubigen das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis beten, sowie die Gottesmutter anrufen.

Zweitens: Vor jedem Bild der allerseligsten von Jungfrau Fatima in aller Welt

Die zweite Form betrifft „die frommen Gläubigen, die mit Andacht ein Bild Unserer Lieben Frau von Fatima besuchen, das in irgendeiner Kirche, Oratorium oder angemessenen Ort an den Jahrestagen der Erscheinung (am 13. eines jeden Monats, von Mai bis Oktober 2017) feierlich zur öffentlichen Verehrung aufgestellt ist und dort andächtig an einer Zelebration oder einem Gebet zu Ehren der Jungfrau Maria teilnehmen.

Auch in diesem Fall muss ein Vaterunser und das Glaubensbekenntnis gebetet, sowie die Jungfrau von Fatima angerufen werden.

Drittens: Alte und Kranke

Die dritte Form, um den Ablass zu gewinnen, trifft auf Personen zu, die aufgrund von Alter, Krankheit oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht mobil sind.

Sie können vor dem Bild Unserer Lieben Frau von Fatima beten und müssen sich an den Tagen der Erscheinung, am 13. jeden Monats zwischen Mai und Oktober 2017, geistlich mit den Jubiläumsfeiern vereinen.

Des weiteren sollen sie „vertrauensvoll dem barmherzigen Gott durch Maria ihre Gebete, Schmerzen und Opfer ihres eigenen Lebens aufopfern. (CNA Deutsch)