Vatikanbibliothek digitalisiert islamische Manuskripte

Erzbischof BruguèsDie 2010 begonnene Digitalisierung der rund 80.000 Manuskripte der Vatikan-Bibliothek soll künftig auch die hauseigenen Manuskripte aus der Golfregion und anderen islamischen Ländern einschließen. Das geht aus einem neuen Abkommen, dem sogenannten „Memorandum of Understanding“ hervor, das am Samstag von der Präsidentin der Qatar Foundation for Education, Science and Community Development, Sheikha Moza bint Nasser, und dem Präfekten der Apostolischen Bibliothek unterzeichnet wurde. Darin wird auch die Pflege, Restauration, und Zugänglichkeit der Dokumente der Geschichte und Kultur der Golfregion festgeschrieben. Man sei sich einig, dass es im Interesse beider Institutionen sei, die Manuskripte auch digital für die Forschung zugänglich zu machen.

Im Vorfeld wurde Moza bint Nasser, zweite Ehefrau des Emirs von Katar, von Papst Franziskus in Audienz empfangen. Wie Vatikan-Sprecher Federico Lombardi in einer Note mitteilte, sprach Musa bint Nasser mit Franziskus über ihr Engagement im Bereich der sozialen Entwicklung und die Situation der Schulen in Konfliktgebieten. Das Treffen dauerte eine halbe Stunde. Als Geschenk erhielt Franziskus ein 123-seitiges Manuskript der Evangelien in aufwändiger arabischer Kalligraphie, das aus der Türkei des 18. Jahrhunderts stammt. Der Papst wiederum übergab ihr eine Medaille mit dem Olivenbaum des Friedens und die arabische Ausgabe seiner Umwelt-Enzyklika Laudato si‘. (rv)

Laien, Familie und Leben: Neue Vatikaninstitution gegründet

VatikanplatzDie Vatikanreform geht einen weiteren Schritt: Wie bereits bei der Familien-Synode im vergangenen Oktober angekündigt, hat Papst Franziskus an diesem Freitag die Errichtung einer neuen Vatikanbehörde approbiert. Sie soll sich ab dem 1. September um die Fragen der Laien, der Familie und des Lebens kümmern und die Aufgaben der bisherigen Räte für die Laien und für die Familie übernehmen. Letztgenannte gehen mit dem 1. September in der neuen Struktur auf, so steht es in einer Pressemeldung, welche der Vatikan herausgab.

Mit der Errichtung gab der Vatikan gleichzeitig auch die Statuten des neuen Dikasteriums – wie die Institutionen im Vatikan genannt werden – bekannt. Sie gelten wie die Errichtung selber erst einmal ad experimentum und sollen überprüft werden. Neu an dieser Institution ist, dass der Posten des Sekretärs von einem Laien besetzt werden kann, wie es in Artikel zwei der Statuten ausdrücklich heißt, und dass die Untersekretäre Laien sein sollen. Zu den Mitgliedern des Dikasteriums – so etwas wie der Verwaltungsrat – sollen ebenfalls Laien wie Kleriker, Verheiratete wie zölibatär Lebende gehören.

Zu den Aufgaben der neuen Institution wird das Organisieren von internationalen Begegnungen wie etwa der Weltjugendtage gehören, sie soll sich um die „Sendung der Laien in Kirche und Welt“ kümmern, Fragen von Familienpastoral behandeln und Weiterbildungsinitiativen auf diesem Gebiet einrichten. Zur letzten Frage sehen die Statuten eine direkte Verbindung mit dem Päpstlichen Institut Johannes Paul II. für Ehe und Familie vor. Auch Fragen um das menschliche Leben herum, wie etwa die Fragen von Lebensschutz, Hilfe für Schwangere und Bioethik, gehören in die Kompetenz der Institution. Hierzu wird die Päpstliche Akademie für das Leben mit dem Dikasterium verbunden, sie soll vor allem mit Studien und Diskussionen der Themen helfen.

Ernennungen für die Leitungspositionen des Präfekten und des Sekretärs gab der Vatikan noch nicht bekannt. (rv)

Entlassung von Bischöfen bei Nachlässigkeit gegen Missbrauch

CNA_FranziskusBischöfe, die sich nicht um Fragen der sexuellen Gewalt gegen Minderjährige gekümmert haben, sollen ihr Amt verlieren. Das bestimmt Papst Franziskus durch ein Rechtsdokument, ein so genanntes Motu proprio, das der Vatikan an diesem Samstag bekannt gab. Der Papst legt darin fest, dass zu den schweren Fällen, wie sie das Kirchenrecht bereits definiert hat, die Nachlässigkeit gegenüber sexuellem Missbrauch hinzu kommt.

Die Sorge und der Schutz der Schwächsten obliegt der ganzen Kirche, besonders aber den Hirten, schreibt der Papst in dem Dekret. Er wolle nun präzisieren, dass zu den bereits im Kirchenrecht behandelten schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel Besitz von kinderpornographischem Material, nun auch die Nachlässigkeit dazu gehöre, heißt es im Text. Damit wird die Rechtsprechung in den Fällen sexueller Gewalt fortgeschrieben, zuletzt hatte Benedikt XVI. die „schwerwiegenden Fälle“ genauer definiert.

Das Dokument legt fest, dass sowohl Handlungen wie auch Unterlassungen zur Ablösung vom Amt führen können, selbst wenn sie selbst keine „schwere moralische Schuld“ tragen. Die Schuld müsse aber objektiv sein, also beweisbar, so der Text weiter. Im Fall vom Missbrauch von Minderjährigen reiche es aus, dass der Mangel an Sorgfalt schwerwiegend sei.

Für Bischöfe ist entweder die Bischofskongregation oder die Missionskongregation zuständig, für so genannte „höhere Obere“, also Ordenobere wie Provinziäle und Äbte, die Ordenskongregation. Diese entscheiden über eine Anklage und sollen dann in einer ordentlichen Sitzung festlegen, ob ein Bischof oder Ordensoberer innerhalb von fünfzehn Tagen seinen Rücktritt einreichen muss. Die Glaubenskongregation ist am Verfahren selber nicht beteiligt, sie kümmert sich um die direkten Fälle von Missbrauch, nicht um Fehlverhalten bei Verhütung und Aufklärung.

Die letzte Entscheidung darüber liegt dann beim Papst, der sich durch eine Gruppe von Kirchenrechtlern beraten lässt. (rv)