8. GK: Konklavebeginn am kommenden Dienst

AulaIn ihrer Nachmittagssitzung haben die Kardinäle an diesem Freitag entschieden, dass das Konklave am kommenden Dienstag beginnen wird. Das gab der Vatikan noch während der laufenden Sitzung bekannt. Das heißt, die 115 wahlberechtigten und anwesenden Kardinäle werden am Dienstagvormittag die Messe pro eligendo Pontifice feiern und am Nachmittag ins Konklave in der Sixtinischen Kapelle einziehen. Nach jeweils zwei Kongregationen am Montag und Donnerstag und jeweils einer am Dienstag und Mittwoch trafen sich die Kardinäle an diesem Freitagnachmittag zum achten Mal.

In seinem täglichen Briefing für die Presse im Anschluss an die Vormittagssitzung der Generalkongregation gab Pater Federico Lombardi bekannt, dass die Kardinäle – wie in der Verfahrensordnung vorgesehen – über die Abwesenheit von zwei Wählern beraten haben. Der emeritierte Erzbischof von Jakarta wird aus Gesundheitsgründen nicht anwesend sein, während Kardinal Keith O’Brien, der Erzbischof von Edinburgh, aus persönlichen Gründen nicht gekommen war. Ihm war sexuelles Fehlverhalten während seiner Zeit als Ausbilder im Priesterseminar vorgeworfen worden, Kardinal O’Brien hatte die Verantwortung dafür übernommen. Die Briefe der beiden Abwesenden wurden der Versammlung vorgelegt, und die Kardinäle haben durch Abstimmung die Motive akzeptiert, die beiden fehlenden Kardinäle sind also entschuldigt. Grundsätzlich haben wahlberechtigte Kardinäle Anwesenheitspflicht.

Benedikt XVI. hatte in seinen Modifikationen der Verfahrensordnung während der letzten Tage seines Pontifikates festgelegt, dass die Kardinäle eine Vorverlegung des Konklavebeginns beschließen dürfen, sobald festgestellt ist, dass alle Wählenden anwesend sind. Mit der Ankunft des letzten Wahlkardinals an diesem Donnerstagabend und der Akzeptanz der Abwesenheitsgründe der zwei Entschuldigten ist dieser Fall nun eingetreten, deswegen dürfte nun der Termin in den von Benedikt XVI. vorgegebenen Grenzen festgelegt werden.

Insgesamt hätten sich bisher über einhundert Kardinäle zu Wort gemeldet, der Inhalt der Interventionen sei aber weiterhin vertraulich, so Lombardi. Der Vatikansprecher gab aber bekannt, dass es um interreligiösen Dialog, Gerechtigkeit und Fragen der Bioethik gegangen sei. Außerdem sei betont worden, dass die Verkündigung der Botschaft eine Frohe Botschaft sein müsse, eine Verkündigung der Barmherzigkeit Gottes. Weitere Themen seien die Kollegialität unter den Bischöfen und die Rolle der Frau in der Kirche gewesen.

Am Samstag werden die Kardinäle wieder tagen, am Sonntag werden die Kardinäle in ihren jeweiligen Titelkirchen die Messe feiern. (rv)

7. GK: Konklavebeginn wird am Freitagnachmittag entschieden

AulaDer Beginn des Konklaves wird von den Kardinälen in ihrer Sitzung am Freitagnachmittag entschieden. Das gab Vatikansprecher Pater Federico Lombardi an diesem Freitagmittag in einem Briefing vor Journalisten bekannt. Nach jeweils zwei Kongregationen am Montag und Donnerstag und jeweils einer am Dienstag und Mittwoch trafen sich die Kardinäle an diesem Freitag zum siebten Mal. Seiner Meinung nach werde das Konklave wohl an den ersten Tagen der kommenden Woche beginnen, also Montag, Dienstag oder Mittwoch, nicht aber schon am Samstag oder Sonntag.
Wie in der Verfahrensordnung vorgesehen haben die Kardinäle über die Abwesenheit von zwei Wählern beraten, des emeritierten Erzbischofs von Jakarta, der aus Gesundheitsgründen nicht anwesend sein kann, und Kardinal O’Brien, des Erzbischofs von Edinburgh, der aus persönlichen Gründen nicht gekommen war. Ihm war sexuelles Fehlverhalten während seiner Zeit als Ausbilder im Priesterseminar vorgeworfen worden, Kardinal O’Brien hatte die Verantwortung dafür übernommen. Die Briefe der beiden Abwesenden wurden der Versammlung vorgelegt, und die Kardinäle haben durch Abstimmung die Motive akzeptiert, die beiden fehlenden Kardinäle sind also entschuldigt. Grundsätzlich haben wahlberechtigte Kardinäle Anwesenheitspflicht.
Benedikt XVI. hatte in seinen Modifikationen der Verfahrensordnung während der letzten Tage seines Pontifikates festgelegt, dass die Kardinäle eine Vorverlegung des Konklavebeginns beschließen dürfen, sobald festgestellt ist, dass alle Wählenden anwesend sind. Mit der Ankunft des letzten Wahlkardinals an diesem Donnerstagabend und der Akzeptanz der Abwesenheitsgründe der zwei Entschuldigten ist dieser Fall nun eingetreten, deswegen dürfte nun der Termin in den von Benedikt XVI. vorgegebenen Grenzen festgelegt werden.

Insgesamt hätten sich bisher über einhundert Kardinäle zu Wort gemeldet, der Inhalt der Interventionen sei aber weiterhin vertraulich, so Lombardi. Der Vatikansprecher gab aber bekannt, dass es um interreligiösen Dialog, Gerechtigkeit und Fragen der Bioethik gegangen sei. Außerdem sei betont worden, dass die Verkündigung der Botschaft eine Frohe Botschaft sein müsse, eine Verkündigung der Barmherzigkeit Gottes. Weitere Themen seien die Kollegialität unter den Bischöfen und die Rolle der Frau in der Kirche gewesen.

Am Samstag werden die Kardinäle wieder tagen, am Sonntag werden die Kardinäle in ihren jeweiligen Titelkirchen die Messe feiern. (rv)

Letzter Kardinal vereidigt

Sedisvakanz 2013Im Vatikan ist am Donnerstagnachmittag der letzte der erwarteten 115 Papstwähler eingetroffen. Wie Vatikansprecher Federico Lombardi mitteilte, wurde der vietnamesische Kardinal Jean-Baptiste Pham Minh Man zu Beginn der sechsten Generalkongregation vereidigt. Über den Termin des Konklavebeginns sei bislang noch nicht abgestimmt worden, so Lombardi. Bei der Nachmittagskonferenz hätten 16 Kardinäle das Wort ergriffen. (rv)

Sedisvakanz: Riten und Historie

Die Sedisvakanz – die Zeit, in der der Stuhl Petri unbesetzt ist – ist eine Zeit, um viel über die Zukunft der Kirche nachzudenken. Wir haben hier auch den gegenteiligen Weg eingeschlagen und uns mit dem Historiker, Theologen und Journalisten Ulrich Nersinger über die Vergangenheit und die alten und neueren Riten der Sedisvakanz unterhalten.

Die eigentlichen Verwalter der Kirche sind in der Sedisvakanz die Kardinäle. Das ist im Prinzip der Ältestenrat des Papstes. Was können die Kardinäle in der Zeit der Sedisvakanz, und was können sie nicht?

Die Kardinäle dürfen eigentlich recht wenig machen. Sie sind laut der Papstwahlverordnung daran gehalten, nichts an den geltenden Gesetzen zu ändern. Sie müssen sich voll und ganz an die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Gesetzordnung halten. Sie dürfen auch die bestehenden Gesetze nicht großzügig interpretieren. Das ist auch sinnvoll, weil wir sonst in eine chaotische Lage kämen.

Die Kardinäle treffen sich in der Sedisvakanz zu Generalkongregationen; dort machen sie sich ein Bild über den Zustand der Weltkirche und das Profil des zukünftigen Papstes. Wie sind diese Kardinalsversammlungen gestaltet?

In diesen Generalkongregationen wir viel behandelt, auch der Ablauf ist nicht statisch. Es können auch die über 80-jährigen Kardinäle daran teilnehmen, sie müssen aber nicht. Die Kardinäle sollen Fragen stellen und sich informieren. In erster Linie wird das Prozedere der Wahl besprochen, wann und wie sie stattfindet und ob man vielleicht etwas modifizieren muss. Es kann sich jeder zu Wort melden, und die Anliegen werden ernst genommen.

Die Sonderkongregationen sind hingegen jene Kardinalsversammlungen, die die weniger wichtigen, die technischen Dinge klären. Welche etwa?

Das sind Dinge, die ad hoc besprochen werden müssen. Woraus bestehen die Sonderkongregationen: Der Kardinalkämmerer mit drei Kardinälen aus den verschiedenen Rängen, also der Kardinalbischöfe, der Kardinalpriester und der Kardinaldiakone. Diese drei Kardinäle werden alle drei Tage neu gewählt, sodass ein ständiger Wechsel da ist. Sie behandeln so Kleinigkeiten wie: Was muss noch gedruckt werden, oder wann soll das und das gemacht werden, etwa mit den Briefmarken und Münzen der Sedisvakanz, eher ranguntergeordnete Angelegenheiten.

In welcher Form darf in der Sedisvakanz so etwas wie „Wahlwerbung“ stattfinden?

Wahlwerbung soll nicht stattfinden, sie ist eigentlich ausdrücklich verboten. Die Rechtsnormen sprechen davon, dass die Kardinäle sich untereinander informieren sollen. Aber das darf nicht ausarten in eine Werbekampagne und, was noch schlimmer wäre, in so genannte Wahlkapitulationen, also Wahlversprechen: Für den Fall, dass ich gewählt werde, erhältst du das und das. So etwas ist verboten und mit hohen Kirchenstrafen belegt. Aber es ist schwierig, die Grauzone zwischen Beratungen und einer gewissen Werbung und dem Eintreten für einen Kandidaten zu definieren.

Hauptfigur der Sedisvakanz ist der Kardinalkämmerer, diesmal Kardinal Tarcisio Bertone. Was sind die wichtigsten Aufgaben des Kardinalkämmerers?

Das wichtigste ist die Wahrung der zeitlichen Rechte und Belange der Kirche. Das betrifft das Finanzielle, den Schutz der Liegenschaften der Kirche. Das wird sehr deutlich in einem der ersten Akte, die der Kardinalkämmerer in seinem Amt setzt, indem er etwa vom apostolischen Palast im Vatikan und von den Palästen im Lateran und in Castelgandolfo Besitz ergreift. Das heißt, er nimmt diese Liegenschaften in Besitz, um sie zu schützen vor – was heute natürlich weniger passieren wird – vor Beschlagnahme oder Missbrauch. Auch hat er die Aufgabe der Versiegelung der Liegenschaften.

In früheren Jahrhunderten kam es offenbar manchmal zu tumultartigen Szenen nach dem Tod eines Papstes. Damit waren Plünderungen verbunden, gelegentlich auch durch Vatikanbedienstete…

Ja, das geht hin bis zu den höchsten Chargen und engsten Vertrauten. Es gibt ein berühmtes Beispiel. Als 1495 Papst Alexander VI., Rodrigo Borgia, starb, war einer der ersten, der sich noch am Totenbett des Papstes bediente, sein Zeremonienmeister, der einige Gewandstücke für sich reklamierte. Die Zustände nach Alexander VI. und nicht nur nach seinem Tod müssen gravierende gewesen sein. Der Leichnam des Papstes wurde derart beraubt, dass der Papst mehr oder weniger nackt auf der Totenbahre lag.

Ging es da wirklich um Bereicherung?

Nein, das ist natürlich wirklich ein mittelalterliches Verständnis, dass man der Meinung war, dass ein Toter kein Recht mehr auf seinen Besitz hatte. Es bediente sich so gut wie jeder, das reichte vom einfachen Soldaten bis hin zum Mitglied des Kardinalskollegiums.

Das zu verhindern, ist der Kardinalkämmerer da. Aber wer sorgte und sorgt denn physisch für die Sicherung der Sedisvakanz?

Wir haben sehr früh eine besondere militärische Charge, die das übernahm. Mit der Einführung des Konklave taucht eine Person auf, die man Konklavemarschall nannte, offizieller Titel: Marschall der Heiligen Römischen Kirche und Kustode des Konklaves. Das war ein Mitglied des römischen Adels, der diese Funktion nur in der Zeit der Sedisvakanz ausübte. Er konnte eigene Truppen ausheben, das waren bis zu 500 Mann starke Einheiten, die den Apostolischen Palast schützten und die auch über eine berittene schnelle Eingreiftruppe verfügten, um bei der Wahl des Papstes, wenn sein Name bekannt war, das Gebäude zu schützen, in dem der gewählte Kardinal residierte. Weil dann das Volk sofort auf den Palast zustürmte und alles an sich riss, was nicht niet- und nagelfest war. Wir kennen aus der Geschichte viele Beispiele, dass dann Gerüchte aus dem Konklave drangen, und dass eine ganze Reihe von Kardinälen große Einbußen an ihrem Besitz zu verzeichnen hatten. Es gab auch eindrucksvolle Szenen, zum Beispiel die Zugänge zum Vatikan waren stark gesichert. Die Brücken über den Tiber besaßen eigene Gitter, man kam praktisch nur über Sicherheitsschranken in die Nähe des Vatikans.

Vor dem Konklave gibt es alle möglichen Eide, die verschiedene Personengruppen ablegen müssen. Wer schwört wann welchen Eid auf Geheimhaltung aller Informationen, die das Konklave betreffen?

Wir haben zwei Abschnitte von Eiden: jene, die vor dem Eintritt ins Konklave, und jene, die zu Beginn der Wahlhandlung geleistet werden. Wir haben vor dem Konklave sofort wenn die Kardinäle zusammenkommen einen Eid, den die Kardinäle leisten müssen, indem sie sich verpflichten, die Rechtsnormen, besonders die Konstitution Universi Dominici Gregis zu beachten, und noch einige andere Versprechungen ablegen: der Geheimhaltung, dass sie sich nicht beeinflussen lassen von einer fremden Macht oder von Kreisen innerhalb der Kirche. Daneben gibt es eine Gruppe von Personen, die ins Konklave eintreten werden, die Geistlichen, die dort das Amt der Zeremoniare versehen oder der Beichtväter, das ganze Personal, jene, die die Sakristei betreuen, die für das leibliche Wohle sorgen wie Essen und medizinische Versorgung. Auch diese Personen leisten einen Eid. Dabei hat Papst Benedikt ganz am Ende seines Pontifikates durch ein Motu Proprio die Bestimmungen etwas verschärft: Wenn dieser Eid gebrochen wird, tritt die Tatstrafe der Exkommunikation ein. Sie braucht nicht einmal festgestellt zu werden, sondern sie tritt mit diesem Vergehen automatisch ein. Dann leisten die Kardinäle, wenn sie in die Sixtinische Kapelle eingezogen sind, einen weiteren Eid, indem sie alles nochmals bekräftigen und schwören, dass sie den wählen werden, den sie für würdig halten. Einen Teil dieses Eides werden sie noch jedes Mal bei der Stimmabgabe sprechen. Auch da rufen sie Christus noch einmal als Zeugen an, dass sie nur den wählen, von dem sie glauben, dass Gott ihn dazu berufen hat.

Die Tatstrafe der Exkommunikation, die Benedikt XVI. verfügt hat, trifft – bei Geheimnisverrat aus dem Konklave – ausschließlich das Personal, nicht die Kardinäle, ist das richtig?

Ja, denn beim Kardinal haben wir das Problem, dass man nicht weiß, wie seine Stimme zu zählen wäre, sollte er aufgrund dieses gebrochenen Eides sich selbst exkommuniziert haben. Man wollte diese Problematik draußen halten und hat diese Strafe auf die anderen Teilnehmer ausgerichtet. Das hat rein praktische Gründe, glaube ich, weil man nicht riskieren will, dass ein Mitglied der Wahlversammlung von einer schweren kanonischen Strafe betroffen ist und es heftige Debatten geben könnte, wenn etwa seine Stimme für die Wahl ausschlaggebend sein könnte.

Welche Strafen würden denn einen Kardinal treffen, der ein Wahlgeheimnis ausplaudert?

Das liegt im Ermessen des neuen Papstes. Er kann Strafen so verhängen, wie er es für richtig hält.

Bis hin zur Exkommunikation?

Das ist durchaus denkbar.

Nur ganz wenige Kurienchefs bleiben während der Sedisvakanz im Amt: Neben dem Kardinalkämmerer sind das die Stellvertreter des Papstes für das Bistum Rom und für den Petersdom, sowie der Leiter des Gnadengerichtshofes, der Apostolischen Pönitentiarie. Warum gerade diese?

Es sind vor allem die Ämter, die eine seelsorgerliche oder karitative Aufgabe haben. Auch der Almosengeber des Papstes bleibt im Amt. Es soll in der Zeit der Sedisvakanz den Gläubigen weder in der geistlichen noch materiellen Versorgung an irgendetwas fehlen.

Das Wappen des Heiligen Stuhles ändert sich in der Sedisvakanz. Da ist ein altmodischer Schirm zu sehen, etwa auch auf der Webseite des Heiligen Stuhles. Wofür steht dieser Schirm über den gekreuzten Schlüsseln?

Dieser Schirm ist ein uraltes Symbol, das auf vorchristliche Zeit zurückgeht und rund 2700 Jahre alt ist. Das war ein Würdezeichen der damaligen Potentaten vor allem im Bereich Mesopotamien, also im Zweistromland, das dem jeweiligen Herrscher vorangetragen oder über ihn gehalten wurde. Es ist eine verkleinerte Form des Baldachins. Über diesen Gebrauch ist er nach Ägypten zu den Pharaonen gekommen und dann nach Rom zu den Caesaren. Nach der konstantinischen Wende, also zu Beginn des 4. Jahrhunderts, übernahmen die Päpste ja viele kaiserliche Symbole, auch diesen Schirm. Er wurde als relativ weltliches Symbol verstanden, aber sehr früh auch jüdisch-christlich gedeutet. Im Judentum wurde es als die „Bundeshütte“ gedeutet. In den christlichen Texten als die Kirche – das Zelt Gottes unter den Menschen. Das wurde gemischt mit dem Herrschersymbol. Ein altes und sehr schönes Zeichen, dadurch, dass dieses schützende, aber auch bestimmte Rechte beanspruchende Symbol über den gekreuzten Schlüsseln Petri zu sehen ist. (rv)