Ukraine: Kardinal Husar feiert heute seinen 80. Geburtstag

Kardinal HusarHusar ist seit zwei Jahren emeritierter Groß-Erzbischof der Griechisch-Katholischen Kirche der Ukraine. Am heutigen Tag erlischen seine Berufungen in der Kongregation für die Orientalischen Kirchen, dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen und im Päpstlichen Rat für die Kultur. Mit seinem Geburtstag sind noch 117 Eminenzen im bevorstehenden Konklave wahlberechtigt. (vh)

 

Tschechische Republik: Historischer Vertrag unterzeichnet

TschechienDie tschechische Regierung hat eine historische Vereinbarung mit der katholischen Kirche und anderen 15 religiösen Gruppierungen unterzeichnet, mit der den Religionsgemeinschaften Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe zugesichert werden. Die Zahlungen beziehen sich auf durch das kommunistische Regime enteignete Besitztümer der Kirchen. Die Vereinbarung wurde trotz des Widerstandes des linken Parteispektrums unterzeichnet. Unter den betroffenen Religionsgemeinschaften unterzeichnete nur die Baptistengemeinde die Vereinbarung nicht, da sie, wie aus einem Statement hervorgeht, sich lieber durch Mitgliedsbeiträge finanziere. Laut der Vereinbarung hätte die Baptistengemeinde Anspruch auf circa 228 Millionen Koruna (11,8 Millionen USD), so Milan Kern, der den 2.500 Mitgliedern der Baptist Union in Tschechien vorsteht.

Diejenigen, die die Vereinbarung unterzeichnet haben – unter ihnen Katholiken, Juden und Protestanten – werden enteigneten Besitz, der sich nun in Staatshand befindet, im Wert von etwa 75 Milliarden Koruna (3,9 Milliarden USD) zurück bekommen. Die tschechische Regierung sagte außerdem zu, 3,1 Milliarden USD über einen Zeitraum von 30 Jahren zurückzuerstatten.

Zerstörtes Eigentum

Dieses Geld soll als Schadenersatz für Kirchenbesitz gelten, der nicht mehr rückerstattet werden kann, weil er entweder zerstört worden ist oder an Dritte weitergegeben wurde. Als größte Religionsgemeinschaft steht der katholischen Kirche der Löwenanteil der Zahlungen und Rückerstattungen zu, gleichzeitig geht mit der Vereinbarung einher, dass der tschechische Staat schrittweise die Zahlungen für Priestergehälter und andere Zahlungen an die Kirche über die nächsten 17 Jahre einstellen wird.

Der tschechische Premierminister Petr Necas sagte vor Journalisten, er sei froh darüber, dass der Vertrag nun unterzeichnet sei, mehr als 20 Jahre nach dem Kollaps des Kommunismus. Das sei „ein Akt der Gerechtigkeit“, der die Beziehungen zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat verbessern werde, nachdem sie unter dem kommunistischen Regime schweren Schaden erlitten hätten, so der Premierminister. Er erinnerte daran, dass 1948, als die Kommunisten in der damaligen Tschechoslowakei an die Macht gekommen waren, alle Kircheneigentümer eingezogen worden waren.

Getötete Priester

Das Regime hatte auch kirchliche Führungspersönlichkeiten verfolgt. Mindestens 65 katholische Priester, Mönche und Nonnen waren exekutiert oder in Gefängnissen getötet worden, während andere durch die schlimmen Lebensumstände zum Selbstmord getrieben worden sind, wie Historiker berichten. Kirchen durften ihren Glauben nur unter kommunistischer Kontrolle leben, und Priestergehälter wurden durch den Staat gezahlt.

Obwohl die Schadensersatzzahlungen vergangenes Jahr im Parlament vereinbart worden waren, wurde die Vereinbarung durch die linksgerichteten Sozialdemokraten angefochten. Nach Worten des Parteiführers Bohuslav Sobotka gäbe es „keinen Grund für den Vertrag.“ Die Sozialdemokraten vertreten die Ansicht, dass die Kirchen zu große Rückzahlungen in einer Nation erhielten, die Europas größte Anzahl von Atheisten beherbergt – laut Schätzungen handelt es sich um 30 Prozent der Bevölkerung – und riefen das Verfassungsgericht an.

Popuslismus

Der Präsident des ökumenischen Kirchenrates in der Tschechischen Republik, Joel Ruml, weist diese Sichtweise jedoch zurück. Er nannte die Rückzahlungsvereinbarung einen Weg, um eine „modern Beziehung zwischen den Kirchen und dem Staat“ aufzubauen und erklärte, er bedauere es, dass die Sozialdemokraten den Weg des Populismus einschlügen. Wie Nachrichtenagenturen berichteten, habe ein Sekretär des Verfassungsgerichtes die Regierung aufgefordert, mit der Unterzeichnung der Vereinbarung noch zu warten, nachdem in letzter Minute die Beschwerde der Sozialdemokraten eingegangen war, doch der Premierminister habe dies abgelehnt. Während der Richterspruch des Verfassungsgerichts noch erwartet wird, erklärten die Kirchen, sie hofften darauf, ein neues Kapitel in ihrer oft schwierigen Geschichte zu schreiben. (rv)

Großbritannien: Rücktritt Kardinal O‘Brien – Keine Teilnahme am Konklave

Kardinal O´BrienPapst Benedikt XVI. hat den Rücktritt von Erzbischof Keith Michael Patrick O’Brien angenommen. Die Rücktrittsannahme datiert auf den vergangenen Montag, den 18. Februar 2013, der Heilige Stuhl gab die Nachricht aber erst an diesem Montag bekannt. Grund für den Rücktritt des britischen Kardinals und Erzbischofs von Saint Andrews und Edinburgh sind laut Vatikannote Altersgründe. Weitere Angaben wurden nicht gemacht.

Laut einem Bericht der britischen Zeitung „Observer“ vom Wochenende hatten sich Priester aus O’Briens Diözese in der Woche vor der Rücktrittsankündigung des Papstes beim zuständigen Nuntius über den Kardinal wegen „unangemessenen Verhaltens“ beschwert. Die vier Männer – drei Priester und ein ehemaliger Geistlicher – forderten den sofortigen Rücktritt des Erzbischofs. Nach Informationen des britischen Senders BBC wies die katholische Kirche in Schottland die Beschuldigungen zurück. Sie will den Angaben zufolge rechtliche Schritte gegen die Beschwerdeführer einreichen. Dem Bericht zufolge geht es bei den Vorwürfen um sexuelle Annäherung.

Am Freitag hatte sich Kardinal O’Brien für eine offene Diskussion über eine Heiratsmöglichkeit für Priester ausgesprochen. In einer Erklärung an diesem Montag schreibt der Kardinal, er werde am bevorstehenden Konklave nicht teilnehmen. „Ich will nicht, dass sich die Aufmerksamkeit der Medien in Rom auf mich konzentriert statt auf Benedikt XVI. und auf seinen Nachfolger“, so O’Brien. Er verspricht aber sein Gebet für die Papstwähler. Für das Gute, was er habe tun können, sei er dankbar, für „eventuelle Fehler“ bitte er um Verzeihung. Mit der Absage O’Briens werden nach heutigem Stand 115 der 117 wahlberechtigten Kardinäle am Konklave vom März teilnehmen. Unter ihnen ist kein Kardinal von den Britischen Inseln. (rv)

Konklave: „Gott wird ihre Präsenz zum Guten wenden“

Auch die Kardinäle, die in den Missbrauchsskandal verwickelt sind, werden an dem Konklave teilnehmen. Das bekräftigte der maltesische Msgr. Charles Scicluna an diesem Montagmorgen in einem Interview mit der italienischen Tageszeitung „La Stampa“. Scicluna war jahrelang Justizpromotor und vatikanischer „Chefankläger“ in der Glaubenskongregation und befasste sich mit den Fällen von Kindesmissbrauch durch Priester. „Wir sind alle Sünder, und Gott wird wissen, wie er ihre Präsenz im Konklave zum Guten wenden kann“, so Scicluna weiter. Damit ist er auf einer Linie mit dem Papst Benedikt XVI., der an diesem Montagmittag ein Motu Proprio zu dem Konklave erlassen hat. Darin unterstreicht er, dass kein Kardinal für egal welchen Grund vom Konklave ausgeschlossen werden darf. Scicluna äußerte außerdem die Zuversicht, dass der nächste Papst das „Reinigungswerk“ in der Kirche fortführen werde, das Papst Benedikt XVI. begonnen hatte.Der amerikanische Kardinal Tim Dolan aus New York verteidigte währenddessen ebenfalls die Teilnahe eines der besagten Kardinäle. Kardinal Roger Mahony aus Los Angeles wurde von vielen Seiten aufgefordert, nicht an dem Konklave teilzunehmen. Ihm wird vorgeworfen den Missbrauchsskandal in seiner Diözese vertuscht zu haben. (rv)

Motu Proprio: Papst ermöglicht ein Vorziehen des Konklaves

Vatikanisches DokumentDer scheidende Papst hat an diesem Montag ein „Motu Proprio“ veröffentlicht, in dem er die Regeln für die kommende Papstwahl präzisiert. Das neue Motu Proprio solle „den bestmöglichen Ablauf“ einer Papstwahl und „eine sicherere Interpretation und Durchführung einiger Vorschriften“ garantieren, schreibt Benedikt XVI. einleitend in seinem apostolischen Schreiben. Es ersetzte einige Normen der für das Konklave ansonsten gültigen Apostolischen Konstitution „Universi Dominici Gregis“ von Papst Johannes Paul II. Das Motu Proprio datiert auf den 22. Februar und erinnert damit an die Promulgation von „Universi Dominici Gregis“ am 22. Februar 1996 durch Benedikts Vorgänger. Der vatikanische Vize-Camerlengo Bischof Pier Luigi Celata erläuterte das Motu Proprio an diesem Montag vor der Presse. Wir fassen die wichtigsten Änderungen hier zusammen.

Benedikt überlässt den Kardinälen, den Beginn des Konklaves vorzuziehen. Nach Beginn der Sedisvakanz soll 15 Tage auf die noch nicht angereisten, wahlberechtigten Kardinäle gewartet werden, heißt es in Artikel 37 der Apostolischen Konstitution. Benedikt XVI. fügt den Satz ein: „Ich überlasse aber dem Kardinalskollegium die Möglichkeit, den Beginn des Konklaves vorzuziehen, wenn die Anwesenheit aller wählenden Kardinäle festgestellt wird.“ Entsprechend könnten die Kardinäle das Konklave „für einige Tage“ nach hinten verlegen, so der Papst, „wenn es schwerwiegende Gründe gibt“, schreibt dann wieder die Konstitution Johannes Pauls II. vor. In dem Fall. dass 20 Tage nach Sedisvakanzbeginn immer noch nicht alle wahlberechtigten Kardinäle eingetroffen seien, müsse mit der Wahl begonnen werden, heißt es dort weiter.
Eine weitere Änderung betrifft die seit 2007 für die Papstwahl notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen. Benedikt XVI. vereinfacht im aktuellen Motu Proprio die Regel, indem er festlegt: „Mindestens“ eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Wähler-Kardinäle ist für die Bestimmung des neuen Papstes notwendig. Damit fallen die in der Version von 2007 genannten Rechenspiele im Fall einer „nicht glatten“ Zwei-Drittel-Mehrheit weg.

Für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht um das Konklave legt der Papst für alle Vatikanmitarbeiter die von selbst eintretende Exkommunikation – die Exkommunikation als Tatstrafe, lateinisch „latae sententiae“ – fest. Bislang war in den Normen nur von „schwerwiegenden Strafen nach Ermessen des künftigen Papstes“ die Rede.

Die Verschwiegenheit betrifft auch einen Zusatz zu Artikel 43 der gültigen Apostolischen Konstitution, in der festgelegt ist, dass die „wahlberechtigten Kardinäle auf dem Weg vom ,Domus Sanctae Marthae’ zum Apostolischen Palast im Vatikan von niemandem erreicht werden können“. Die soll fortan laut Benedikt „auch unter Mithilfe“ von Beauftragten der Apostolischen Kammer garantiert sein.

Wann Kardinäle entscheiden, ist noch unklar

Die Entscheidung über den Beginn der Papstwahl muss von den wahlberechtigten Kardinälen in einer ihrer ersten Generalkongregation gefällt werden. Der Termin werde sicher noch nicht in der ersten Sitzung festgelegt, sagte Vatikansprecher Federico Lombardi auf der Pressekonferenz. Die Entscheidung dürfte in den ersten Märztagen fallen, so Lombardi; nicht am 1. März, aber vielleicht aber womöglich am 2. bis 4. Erneut stellte Lombardi klar, dass kein Kardinal von der Wahl ausgeschlossen werden könne.

Nach Beginn der Sedisvakanz, die mit dem Amtsverzicht von Benedikt XVI. am Donnerstagabend um 20.00 Uhr eintritt, müssen die Kardinäle zu täglichen Versammlungen zusammenkommen – ab wann und an welchem Ort sei bislang noch nicht entschieden, führte Lombardi aus. Bislang habe Kardinaldekan Angelo Sodano, der diese Einladungen auszusprechen habe, noch keine Ankündigung gemacht. (rv)

Vatikan/Großbritannien: Rücktritt Kardinal O‘Brien

Kardinal O´BrienPapst Benedikt XVI. hat den Rücktritt von Erzbischof Keith Michael Patrick O’Brien angenommen. Die Rücktrittsannahme datiert auf den vergangenen Montag, den 18. Februar 2013, der Heilige Stuhl gab die Nachricht aber erst an diesem Montag bekannt. Grund für den Rücktritt des britischen Kardinals und Erzbischofs von Saint Andrews und Edinburgh sind laut Vatikannote Altersgründe. Weitere Angaben wurden nicht gemacht.

Laut einem Bericht der britischen Zeitung „Observer“ vom Wochenende hatten sich Priester aus O’Briens Diözese in der Woche vor der Rücktrittsankündigung des Papstes beim zuständigen Nuntius über den Kardinal wegen „unangemessenen Verhaltens“ beschwert. Die vier Männer – drei Priester und ein ehemaliger Geistlicher – forderten den sofortigen Rücktritt des Erzbischofs. Nach Informationen des britischen Senders BBC wies die katholische Kirche in Schottland die Beschuldigungen zurück. Sie will den Angaben zufolge rechtliche Schritte gegen die Beschwerdeführer einreichen. Dem Bericht zufolge geht es bei den Vorwürfen um sexuelle Annäherung. Der ehemalige Geistliche, der mittlerweile verheiratet ist, wirft dem Kardinal dem Bericht zufolge vor, sich ihm im Jahr 1980 als geistlicher Leiter im Priesterseminar unangemessen genähert zu haben.

Am Freitag hatte sich Kardinal O’Brien für eine offene Diskussion über eine Heiratsmöglichkeit für Priester ausgesprochen. Er ist der einzige britische Kardinal, der am Konklave teilnimmt. (rv)

Untersuchungsergebnisse zu „Vatileaks“ gehen an den neuen Papst

Kardinal Herranz CasadoPapst Benedikt XVI. hat an diesem Montagmorgen der dreiköpfigen Kardinalskommission gedankt, die er mit der Untersuchung der so genannten Vatileaks-Affäre beauftragt hatte. Der Papst habe sich bei dem Treffen mit den Kardinälen Julián Herranz, Jozef Tomko und Salvatore De Giorgi zufrieden über die Untersuchungsergebnisse gezeigt, heißt es in einer Vatikannote zum Treffen von diesem Montag. Die Untersuchung habe „die Grenzen und Mangelhaftigkeit der menschlichen Komponente in jeder Institution“ aufgezeigt, aber ebenso „die Selbstlosigkeit, Aufrichtigkeit und Hingabe“ der Vatikanmitarbeiter. Benedikt XVI. habe entschieden, die Untersuchungsergebnisse zur Vatileaks-Affäre, von denen nur er selbst Kenntnis habe, seinem Nachfolger zu übergeben, heißt es in der Erklärung abschließend. Weitere Details zu der Unterredung mit der Untersuchungskommission gab der Vatikan nicht bekannt, auch auf die Untersuchungsergebnisse geht die Note nicht weiter ein. (rv)

Italien: Medien sind unfair gegenüber Vatikan

AvvenireDie italienischen Medien – und nicht nur diese – sind unfair gegenüber der Arbeit der römischen Kurie. Das sagt im Gespräch mit Radio Vatikan der Chefredakteur der italienischen Tageszeitung „Avvenire“, Marco Tarquino. Er verstehe die jüngste Reaktion des vatikanischen Staatssekretariats gut, der in einer Note vom Samstag die aggressive Medienkampagne und die Beeinflussung auf das kommende Konklave anprangerte.

„Ich habe den Eindruck, dass es Journalisten gibt, die Interpretationen aufstellen, die inakzeptabel sind. Deshalb denke ich, dass wir Journalisten uns fragen sollten, wie wir über die Kirche berichten. Ich mache mir keine großen Hoffnungen, dass man auf die tiefe der Texte und Aufrufe Benedikts eingeht. Es wird sicherlich noch weitere Polemiken geben. Dennoch sollten wir zuversichtlich in die Zukunft blicken.“

Besonders kritisch sieht der Direktor der größten katholischen Tageszeitung Italiens die journalistischen Beiträge, die auf anonymen und dubiosen Quellen beruhen.

„Das ist eines der Probleme des Journalismus in unserer Zeit. Das kann ich überhaupt nicht ausstehen. Die Grundregel des Journalismus lautet doch, dass wir unsere Leser informieren und alle prüfbaren Fakten auf den Tisch legen, damit sich dann der Leser selber eine Meinung bilden kann. Das Spiel mit den anonymen Quellen ist ein dreckiges Spiel und führt nur dazu, den Vatikan als Ort eines Thriller-Romans zu betrachten. Das ist ein schlechter Dienst gegenüber der Wahrheit und dem Informationsrecht.“ (rv)

Belgien: Kardinal Ries verstorben

 RiesDer emeritierte Professor der Universität von Löwen (Belgien) ist am heutigen Samstag in Tournai verstorben. Julien Kardinal Ries war 92 Jahre alt und gilt als der Begründer der Religionsanthropologie. Papst Benedikt XVI. hatte ihn erst vor einem Jahr in den Kardinalsstand erhoben mit dem Titel „S. Antonio di Padova a Circonvallazione Appia“. Mit seinem Tot hat das Kardinalskollegium insgesamt 208 Kardinäle und von diesen sind mit heutigem Stand 118 Eminenzen wahlberechtigt im Konklave 2013. (vh)

 

Am Montag kommt ein Motu Proprio

Papst Benedikt XVI.Wahrscheinlich am Montag wird der scheidende Papst Benedikt XVI. ein „Motu Proprio“ veröffentlichen. Das hat Vatikansprecher Federico Lombardi am Samstag vor Journalisten angekündigt. Mit dem Text wolle der Papst einige Regeln zu einer Papstwahl präzisieren. Inhaltliche Angaben zum „Motu Proprio“ machte Pater Lombardi nicht. (rv)