Normen zum Umgang mit Visionen

Die vatikanische Glaubenskongregation hat über ihre Website und an diesem Dienstag über den Osservatore Romano die Übersetzung einer Richtlinie zum Umgang mit übernatürlichen Phänomenen veröffentlicht. Der Präfekt der Kongregation, Kardinal William Levada, erläutert in einem Artikel für die Vatikanzeitung die Gründe für diesen Schritt.
Zu den Aufgaben der Glaubenskongregation gehört neben der Förderung und dem Schutz der Glaubenslehre auch die Beschäftigung mit Fragen der Glaubenspraxis, etwa mit „Pseudo-Mystizismus, behaupteten Erscheinungen, Visionen und Botschaften, denen ein übernatürlicher Ursprung zugeschrieben wird", so Levada in seinem Artikel. Bei diesen übernatürlichen Phänomenen geht es um die Beurteilungen von Erscheinungen wie etwa der von Medjugorje, aber auch um private Offenbarungen und Visionen.

Bereits 1978 wurden diese Normen zur Erfüllung dieser Aufgabe veröffentlicht, allerdings ausschließlich auf Latein und an die Bischöfe gerichtet, in deren Aufgabengebiet die Beurteilung solcher Phänomene falle. Man hoffe nun, durch die Veröffentlichung einer offiziellen Übersetzung weitere Kreise wie etwa Theologen und andere Experten ansprechen zu können, so Kardinal Levada.

Eine Aktualisierung habe die Beschäftigung mit diesem Thema durch die Bischofssynode 2008 erfahren, die sich mit dem Wort Gottes befasst hatte. Kardinal Levada betont, dass nach dem Wort Jesu Christi die Offenbarung abgeschlossen sei. Davon seien Privatoffenbarungen zu unterscheiden. Diese könnten der Offenbarung in Christus nichts hinzufügen, sondern nur dazu dienen, sie in einem bestimmten historischen Kontext zu vertiefen: „Eine Privatoffenbarung kann neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit herausstellen oder alte vertiefen. Sie kann einen gewissen prophetischen Charakter besitzen (vgl. 1 Thess 5,19-21) und eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, von der man aber nicht Gebrauch machen muss", so Levada.

Die vorgestellten Normen unterscheiden positive und negative Kriterien der Beurteilung. Positive Kriterien sind die Fragen nach Wahrheit und geistlicher Reife der Erscheinung. Negativ fragen die Kriterien nach psychischen Erkrankungen, Gewinnstreben oder unmoralischen Handlungen.

Als zweiten Schritt legen die Normen die Vorgehensweise fest, nach der lokal zuständige Autoritäten und später die Glaubenskongregation selber vorgehen sollen, um zu einem Urteil über Erscheinungen und Visionen zu kommen. Die Normen sind auf Deutsch auf der Seite der Glaubenskongregation nachlesbar. (rv)

Vatileaks: „Immer noch in der Untersuchungsphase“

Die formalen Ermittlungen gegen den inhaftierten päpstlichen Kammerdiener Paolo Gabriele werden noch mindestens bis Ende der Woche dauern. Das hat Vatikansprecher Pater Federico Lombardi an diesem Dienstag bei einem Pressebriefing vor Journalisten erklärt. Neben dem Kammerdiener seien im Zug der Ermittlungen „mehrere andere Personen" angehört worden, aber es gebe vorerst keine weiteren Verhaftungen.

„Im Zug der Vorerhebungen ist als Delikt schwerer Diebstahl formuliert worden. Es gab aber bisher keine Erhebungen über die Motivation, die Schwere des Delikts, die Absichten. Es handelt sich noch nicht einmal um einen regulären Strafprozess, geschweige denn ein Urteil. Wir sind immer noch in der Untersuchungsphase."

Gabriele habe sich in den sechs Jahren, die er als Kammerdiener des Papstes wirkte, immer korrekt verhalten, es habe niemals Anzeichen für gegenteiliges Verhalten gegeben, sagte Lombardi. Der unerlaubte Besitz der vertraulichen Dokumente – zu deren Art und Umfang Lombardi aufgrund des Prozessgeheimnisses keine Angaben machen wollte – sei andererseits „eine objektive Tatsache".

„Wir sind alle entsetzt. Man hätte sich eine solche Lage nicht leicht vorstellen können. Man muss ihm zuhören, was er zu sagen hat, und das wird ja eben getan. Deshalb ist es so wichtig, dass er seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit erklärt hat. Es handelt sich ja nicht um einen simplen Einbruchsdiebstahl."

Etliche der ins Kraut schießenden Spekulationen wies der Vatikansprecher in dem Briefing zurück, etwa, dass gegen fünf Kardinäle „ermittelt" würde. Die Affäre „Vatileaks" sei jedenfalls „eine Prüfung, eine schwere Prüfung für den Papst und die Kurie", so Pater Lombardi wörtlich. Jeder könne sehen, dass es sich „um schwerwiegende Dinge" handle, die auch nicht erst mit der Verhaftung des Kammerdieners begannen.

„Der Papst ist Zeuge einer Angelegenheit, die ihn von ganz nah betrifft; es ist eine schmerzliche Angelegenheit. Und es gibt den Wunsch, Klarheit zu schaffen, die Wahrheit zu finden. Das gilt nicht nur für die Verhaftung Paolos. Der Papst hat Mitte März die Kardinalskommission [zur Untersuchung des „Dokumentenschwundes“] eingesetzt, ein nicht alltäglicher Vorgang. Das heißt, der Papst war sich bewusst, dass es hier eine gründliche Aufklärung und Bewertung der Vorgänge brauchte. Sicher, die letzte Episode ist für ihn besonders leidvoll, weil sie eine ihm nahestehende und von ihm geschätzte Person betrifft."

Leiter der Kardinalskommission ist der spanische Opus Dei-Kardinal Julian Herranz, der früher den päpstlichen Rat für Gesetzestexte leitete, ein ausgewiesener Fachmann für Justizfragen also. Die Kardinäle setzten ihre Arbeit mit Anhörungen fort, sagte Lombardi; sie arbeiteten mit dem Vatikangericht, das die Ermittlungen führt, und mit der Gendarmerie zusammen, wenngleich sie andere Kompetenzen und Aufträge hätten. Ob eine Zusammenarbeit mit der italienischen Justiz nötig wird, weil auch nach italienischem Gesetz Straftaten vorliegen, werde der Verlauf der Ermittlungen zeigen. Lombardi stellte ein weiteres Pressebriefing für den morgigen Mittwoch in Aussicht. (rv)