Malta: Votum über mögliche Einführung eines zivilen Scheidungsgesetzes

Mit großem Unbehagen sehen die Bischöfe der Insel die Volksabstimmung zum Thema Scheidung näherrücken. Am nächsten Samstag können die Malteser ihr Votum über eine mögliche Einführung der zivilen Ehescheidung abgeben. Bisher ist Malta das einzige Mitgliedsland der Europäischen Union, in dem es kein Scheidungsgesetz gibt. Nach dem Referendum wird sich das Parlament in La Valletta mit der Frage beschäftigen. In einem Hirtenbrief bezeichnen Maltas Bischöfe die Abstimmung als „eine Gelegenheit für die Bürger, ihre Überzeugungen in Sachen Ehe auszudrücken". Wer am Votum nicht teilnehme, lege „wenig Bürgersinn und wenig religiöse Reife" an den Tag. Nach den Umfragen ist derzeit noch fast die Hälfte der Stimmberechtigten unentschlossen. (rv)

D: Bundesbeauftragte legt Abschlussbericht zum Missbrauch vor

Für einmalige Entschädigungszahlungen der Kirchen an Missbrauchsopfer plädiert die Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Christine Bergmann. Die ehemalige Bundesfamilienministerin stellte an diesem Dienstag in Berlin ihren Missbrauchsbericht der Presse vor. Untersucht hat sie Missbrauchsfälle in Kirchen, Schulen, Sportvereinen und in der Familie. Etwa die Hälfte des 300-seitigen Abschlussberichtes nehmen die Empfehlungen für den Runden Tisch Missbrauch ein, der von der Bundesregierung als Reaktion auf Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche und in Internaten eingesetzt wurde; der Runde Tisch befasst sich am kommenden 6. Juni mit der Entschädigungsfrage. Die Institutionen, in denen es Missbrauchsfälle gab, sollen auf Wunsch der Betroffenen einmalige Entschädigungen zahlen, so Bergmann am Dienstag in Berlin. Die Summen sollten sich an dem Schmerzensgeld orientieren, das zum Zeitpunkt der Tat in Deutschland gezahlt worden wäre, so Bergmann:

„Das liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Institution, die hier Verantwortung trägt. Aber nicht jeder, wie er lustig ist, sondern unter Einhaltung verbindlicher Standards. Das sind freiwillige Leitungen, zu denen man sich verpflichten muss. Es gibt Schmerzensgeldtabellen, daran kann man sich orientieren, je nach Schwere des Vorfalls."

Weiter empfiehlt Bergmann den Institutionen die rückwirkende Übernahme von Therapiekosten sowie die Einrichtung einer internen Beschwerdemöglichkeit. Offenbar Abstand genommen hat die Missbrauchsbeauftragte von der Idee, dass Kirchen, Schulen und Sportvereine in einen gemeinsamen Fonds des Bundes und der Länder einzahlen. Über einen „Topf" des Bundes finanziert werden sollen die Opfer sexueller Gewalt in Familien:

„Es geht um Erbringung von Leitungen bei Therapie und Beratung, die eben nicht von der Kasse übernommen werden …

Hintergrund
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte im Februar 2011 bereits Regeln für die Entschädigung von kirchlichen Missbrauchsopfern angekündigt. Sie entsprechen im Großen und Ganzen Bergmanns Forderungen: Vorgesehen ist eine einmalige Zahlung an die Opfer sowie die Unterstützung von Therapiekosten. (rv)

Vatikan/D: Sorger vor der Klerikalisierung der Caritas

Die Caritas Internationalis verhandelt in diesen Tagen ihre Zukunft, personell wie auch strukturell. Unter anderem muss ein neuer Generalsekretär gewählt werden. Der Vatikan hatte seine Zustimmung für eine erneute Kandidatur der bisherigen Generalsekretärin Leslie Ann Knight verweigert, eine Haltung, die im Vorfeld Unruhe in die Diskussion gebracht hat. Peter Neher ist Präsident der deutschen Caritas und sieht die Vorgänge mit Sorge:

„Was für mich eine gewisse Schwierigkeit ist, ist der Eindruck, dass wir in der Gefahr sind, eine gewisse Reklerikalisierung zu betreiben. Das heißt, dass im Grunde sehr stark hierarchisch gedacht wird und meinem Eindruck nach zu wenig aufgenommen wird, dass Gottes Geist und Gegenwart auch in der sich versammelnden Gemeinde ist. Das heißt, Gottes Geist ist auch wahrnehmbar in den Menschen, in den Mitarbeitenden in der Caritas und der Kirche und nicht nur in der Hierarchie von oben nach unten. Das macht mir im Moment eine gewisse Sorge."

Insgesamt müsse sich die Caritas aber weiter entwickeln, so Neher. Und sie hat damit auch schon begonnen. Auf dem Hintergrund von Deus est Caritas, der Enzyklika Benedikts XVI. aus dem Jahr 2005, wurde eine Statusänderung der Caritasvereinigung umgesetzt, die tätige und auch institutionelle Nächstenliebe wurde neu in der Gesamtkirche verankert, eine Sicht, die auch Neher für wichtig erachtet.

„Die Frage wird sein, welche Kirchenrechtlichen Folgen sich hier aus der theologischen Verankerung der Caritas in der Kirche ableiten. Und vor allem: Was hat das für weitere Konsequenzen für die nationalen und diözesanen Caritasorganisationen". (rv)