Vatikan: Kardinal Koch nimmt Titelkirche in Besitz

Am Neujahrstag nimmt Kardinal Kurt Koch seine Titelkirche in Rom in Besitz. Das teilte der Vatikan mit. Die Kirche Nostra Signora del Sacro Cuore liegt am Corso Rinascimento im historischen Zentrum Roms, ein Nebeneingang geht auf die Piazza Navona. Die Basilika ist eine sogenannte ‚Diakonie’, also die Titelkirche eines Kardinaldiakons. Vor einem Monat hatte Papst Benedikt den Präsidenten des päpstlichen Einheitsrates zum Kardinal erhoben. Mit der Inbesitznahme ist die Übernahme der Kardinalswürde abgeschlossen. Die Zeremonie beginnt um 18 Uhr. (rv) 

Die Note der Glaubenskongregation: Der vollständige Text

Der vollständige Text:
 Note der Kongregation für die Glaubenslehre – Über die Banalisierung der Sexualität,
im Hinblick auf einige Textstellen aus „Licht der Welt".
Aus Anlass der Veröffentlichung des Interview-Buches „Licht der Welt" von Papst Benedikt XVI. sind verschiedene abwegige Interpretationen verbreitet worden, die Verwirrung über die Haltung der katholischen Kirche zu einigen Fragen der Sexualmoral gestiftet haben. Die Gedanken des Papstes wurden nicht selten für Absichten und Interessen missbraucht, die mit dem Sinn seiner Worte nichts zu tun haben. Deren Bedeutung ist aber klar, wenn man die Kapitel vollständig liest, in denen von der menschlichen Sexualität die Rede ist. Die Intention des Heiligen Vaters ist eindeutig: Es geht ihm darum, die Größe des göttlichen Plans über die Sexualität wiederzufinden und dabei die heute verbreitete Banalisierung zu vermeiden.
Einige Interpretationen haben die Worte des Papstes als Aussagen im Widerspruch zur moralischen Tradition der Kirche dargestellt. Dies haben manche als positive Wende begrüßt, andere haben es mit Sorge aufgenommen, als würde es sich um einen Bruch mit der Lehre über die Empfängnisverhütung und mit der Haltung der Kirche im Kampf gegen AIDS handeln. In Wirklichkeit ändern die Worte des Papstes, die insbesondere auf das schwer ungeordnete Verhalten der Prostitution eingehen (vgl. „Licht der Welt", S. 146-147), weder die Morallehre noch die pastorale Praxis der Kirche.
Eine aufmerksame Lektüre des betreffenden Abschnittes zeigt, dass der Heilige Vater hier nicht von der eheliche Liebe und auch nicht von der sittlichen Norm bezüglich der Empfängnisverhütung spricht. Diese Norm, die zur Tradition der Kirche gehört, ist von Papst Paul VI. in der Nummer 14 der Enzyklika Humanae vitae in sehr präzisen Worten aufgegriffen worden. Darin schrieb er, dass „jede Handlung verwerflich <ist>, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel". Die Meinung, aus den Worten von Papst Benedikt XVI. könne man ableiten, dass die Verwendung des Kondoms in einigen Fällen zulässig sei, um unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden, ist völlig willkürlich und entspricht weder seinen Worten noch seinem Denken. In diesem Zusammenhang verweist der Papst vielmehr auf menschliche und ethische Wege der Lebbarkeit, für die sich die Seelsorger „noch mehr und noch besser" („Licht der Welt", S. 175) einsetzen sollen. Dabei geht es um Wege, bei denen der unlösbare Zusammenhang der beiden Sinngehalte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung in jedem ehelichen Akt respektiert wird, auch durch die Anwendung der Methoden der natürlichen Empfängnisregelung im Blick auf eine verantwortliche Elternschaft.
In dem betreffenden Abschnitt bezog sich der Heilige Vater auf den völlig andersartigen Fall der Prostitution, die von der christlichen Moral immer als schwer sündhaft betrachtet worden ist (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 27; Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2355). Die Weisung der gesamten christlichen Tradition – und nicht nur dieser – im Bezug auf die Prostitution lässt sich in den Worten des Heiligen Paulus zusammenfassen: „Hütet euch vor der Unzucht!" (1 Kor 6,18). Die Prostitution ist also zu bekämpfen und die Hilfswerke der Kirche, der Zivilgesellschaft und des Staates müssen sich dafür einsetzen, die betroffenen Personen daraus zu befreien.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Lage, die aufgrund der Verbreitung von AIDS in vielen Gebieten der Welt entstanden ist, das Problem der Prostitution noch dramatischer gemacht hat. Wer weiß, dass er mit HIV infiziert ist und deshalb die Infektion weitergeben kann, begeht neben der schweren Sünde gegen das sechste Gebot auch eine Sünde gegen das fünfte Gebot, weil er bewusst das Leben einer anderen Person ernsthaft gefährdet, mit Folgen auch für die öffentliche Gesundheit. Dazu stellt der Heilige Vater eindeutig fest, dass Kondome „nicht als wirkliche und moralische Lösung" des AIDS-Problems betrachtet werden können und dass „die bloße Fixierung auf das Kondom eine Banalisierung der Sexualität" bedeutet. Denn man will die menschliche Verwahrlosung nicht angehen, die sich hinter der Verbreitung der Pandemie verbirgt. Es kann allerdings nicht geleugnet werden, dass derjenige, der ein Kondom verwendet, um das Risiko für das Leben einer anderen Person zu verringern, den Schaden begrenzen möchte, der mit seinem falschen Verhalten verbunden ist. In diesem Sinn bemerkt der Heilige Vater, dass die Verwendung des Kondoms „in der Absicht, Ansteckungsgefahr zu verringern, jedoch ein erster Schritt sein <kann> auf dem Weg hin zu einer anders gelebten, menschlicheren Sexualität". Dabei handelt es sich um eine Anmerkung, die mit der anderen Aussage des Heiligen Vaters in vollem Einklang steht: „Aber es ist nicht die eigentliche Art, dem Übel der HIV-Infektion beizukommen".
Einige haben die Worte von Papst Benedikt XVI. mit Bezugnahme auf die Theorie vom so genannten „kleineren Übel" interpretiert. Diese Theorie ist aber für abwegige Auslegungen im Sinn des Proportionalismus anfällig (vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, Nr. 75-77). Eine Handlung, die aufgrund ihres Gegenstands ein Übel ist, und sei es auch ein kleineres Übel, darf nicht angestrebt werden. Der Heilige Vater hat nicht gesagt, dass Prostitution mit Verwendung eines Kondoms als kleineres Übel angestrebt werden darf, wie einige behauptet haben. Die Kirche lehrt, dass Prostitution sündhaft ist und bekämpft werden muss. Betreibt jemand dennoch Prostitution und ist er darüber hinaus mit HIV infiziert, kann es ein erster Schritt hin zu einer Achtung vor dem Leben der anderen sein, wenn er sich, auch durch die Verwendung des Kondoms, dafür einsetzt, die Ansteckungsgefahr zu verringern, wobei die Prostitution natürlich schwer sündhaft bleibt. Solche Bewertungen stehen im Einklang mit dem, was die moraltheologische Tradition auch in der Vergangenheit vertreten hat.
Abschließend ist anzumerken, dass die Mitglieder und die Einrichtungen der katholischen Kirche im Kampf gegen AIDS wissen müssen, dass es darum geht, den Menschen nahe zu sein, die Kranken zu pflegen und alle dazu zu erziehen, vor der Ehe enthaltsam zu leben und in der Ehe die Treue zu halten. Dabei müssen sie auch Verhaltensweisen aufdecken, die die Sexualität banalisieren. Wie der Heilige Vater sagt, sind gerade diese Verhaltensweisen die gefährliche Quelle dafür, dass viele Menschen in der Sexualität nicht mehr den Ausdruck ihrer Liebe finden. „Deshalb ist auch der Kampf gegen die Banalisierung des Sexualität ein Teil des Ringens darum, dass Sexualität positiv gewertet wird und ihre positive Wirkung im Ganzen des Menschseins entfalten kann" („Licht der Welt", S. 146). (rv)

Glaubenskongregation: „Banalisierung der Sexualität“, eine Note zum Interviewbuch des Papstes

Das „Kondom-Zitat" aus dem jüngsten Interviewbuch Papst Benedikt XVI. mit dem Journalisten Peter Seewald hatte vor einigen Wochen einiges Aufsehen erregt. Viele Journalisten und auch Theologen wussten nicht so recht, wie damit umzugehen ist und was der Papst genau gemeint hat. Erst hat der Vatikan das durch seinen Sprecher Pater Federico Lombardi erklären lassen, nun hat die Glaubenskongregation in einer Note zu der Textstelle ab Seite 146 im Buch Stellung bezogen.
 Die Note wendet sich gegen die Verwirrung und gegen bewusste Fehlinterpretationen der Textstelle. „In Wirklichkeit ändern die Worte des Papstes, die insbesondere auf das schwer ungeordnete Verhalten der Prostitution eingehen, weder die Morallehre noch die pastorale Praxis der Kirche", so die Note wörtlich. Nach einer Klarstellung der kirchlichen Lehre sagt die Note: „Die Meinung, aus den Worten von Papst Benedikt XVI. könne man ableiten, dass die Verwendung des Kondoms in einigen Fällen zulässig sei, um unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden, ist völlig willkürlich und entspricht weder seinen Worten noch seinem Denken." Dem Papst gehe es vielmehr um „ethische und menschliche Wege der Lebbarkeit". Danach geht die Note ausführlich auf die Probleme der Prostitution ein, in deren Zusammenhang der Papst vom Gebrauch von Kondomen sprach.
Wer wisse, dass er mit HIV infiziert ist und deshalb die Infektion weitergeben kann, bringt bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr bewusst das Leben einer anderen Person ernsthaft in Gefahr. Dazu stelle der Heilige Vater eindeutig fest, dass Kondome „nicht als wirkliche und moralische Lösung" des AIDS-Problems betrachtet werden können und dass „die bloße Fixierung auf das Kondom eine Banalisierung der Sexualität" bedeute, so die Note.
Abschließend nimmt die Glaubenskongregation noch einmal Bezug auf die Theorie des kleineren Übels, die vielfach im Zusammenhang mit dem Papstzitat genannt worden sei. Hierbei warnt sie vor abwegigen Auslegungen. „Eine Handlung, die aufgrund ihres Gegenstands ein Übel ist, und sei es auch ein kleineres Übel, darf nicht angestrebt werden", so die Note. „Der Heilige Vater hat nicht gesagt, dass Prostitution mit Verwendung eines Kondoms als kleineres Übel angestrebt werden darf, wie einige behauptet haben. (…) Betreibt jemand dennoch Prostitution und ist er darüber hinaus mit HIV infiziert, kann es ein erster Schritt hin zu einer Achtung vor dem Leben der anderen sein, wenn er sich, auch durch die Verwendung des Kondoms, dafür einsetzt, die Ansteckungsgefahr zu verringern." (rv)