Vatikan/D: Neues päpstliches Interview-Buch

Der bekannte deutsche Journalist Peter Seewald wird in absehbarer Zeit ein weiteres Interviewbuch mit Papst Benedikt XVI. herausgeben. Das bestätigt der vatikanische Pressesaal an diesem Dienstag. Seewald hat den Papst in den vergangenen Wochen wiederholt in Castelgandolfo besucht, um das entsprechende Interview aufzuzeichnen, so die Vatikan-Note weiter. Das Buch ist mehrsprachig angelegt, sein Arbeitstitel lautet „La luce del mondo" – „Das Licht der Welt". Peter Seewald hat bereits zwei sehr erfolgreiche Interviewbücher mit dem damaligen Kardinal Joseph Ratzinger herausgegeben, „Salz der Erde" und „Gott und die Welt". Die Koordinierung des neuen Buches liegt beim Vatikanverlag „Libreria Editrice Vaticana". (rv)

Vatikan: 100 Jahre Antimodernismus-Eid

Vor genau 100 Jahren, am 1. September 1910, veröffentlichte Papst Pius X. den so genannten Antimodernisten-Eid. Alle angehenden Priester mussten von da an in einem feierlichen Akt vor ihrer Weihe die geltende kirchliche Lehre bejahen und moderne Formen der Theologie ablehnen. Der deutsche Kirchenhistoriker Johannes Grohe von der Päpstlichen Universität Santa Croce erklärt, was „Modernismus" eigentlich bedeutet:
 „Es hat viel zu tun mit dem Eindringen der historisch-kritischen Methoden in die Bibelwissenschaft. Hier spielt eine Vorreiterrolle der liberale Protestantismus. Das wird dann auch in der Katholischen Kirche rezipiert. Man spielt Offenbarung gegen geschichtliche Wirklichkeit aus, das gilt auch für die Kirche nur als Glaubensinstitution, nicht aber als historisch wirklich von Christus gegründete Gemeinschaft. Im Großen und Ganzen dreht es sich immer um diese Frage: Wie ist eigentlich unser Glaube grundgelegt."
Der Antimodernisten-Eid wurde von einigen geschätzt, von anderen als notwendiges Übel anerkannt. Viele aber, zumal im deutschen Sprachraum, sahen darin die Wissenschaftlichkeit theologischer Forschung grundsätzlich in Frage gestellt. So wurde für Deutschland ein Kompromiss ausgehandelt: Professoren mussten den Eid nicht ablegen, es sei denn, sie waren gleichzeitig Seelsorger.
Heute ist die historisch-kritische Bibelexegese längst an allen katholischen Fakultäten unverzichtbar. Der Antimodernisten-Eid hielt sich bis 1967, als Papst Paul VI. ihn nach den Entscheidungen des II. Vatikanischen Konzils abschuf. Knapp 30 Jahre später, im Jahr 1989, führte Papst Johannes Paul II. einen neuen Treueid für alle jene ein, die in der Kirche leiten oder lehren. Dem Entstehen von Irrlehren kann man zwar damit nicht vorbeugen, so der Kirchenhistoriker Grohe, man kann aber gleichsam die „Geschäftsbedingungen" klar machen.
„Natürlich wird es nie ein menschliches Mittel geben, mit dem man Häresien einfach vermeiden kann. Es gehört zum Weg der Kirche durch die Zeit, dass sie den Glauben, den sie von Jesus Christus empfangen und durch die Apostel vermittelt bekommen hat, immer wird verteidigen müssen. Wir werden nie eine Zeit erleben, in der der glaube der Kirche unangefochten ist. Maßnahmen greifen dann immer bis zu einem bestimmten Punkt, können aber nie die Heiligkeit und Festigkeit der Lehre garantieren. Sie allein garantieren nicht, dass Kopf und Herz der einzelnen immer bei Gott und der Lehre der Kirche sind. Aber sie können gewissermaßen das Vorfeld klären." (rv)

Neue Leitlinien zu Missbrauch: Eine Zusammenfassung

Die Deutsche Bischofskonferenz hat an diesem Dienstag in Trier die neuen Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche vorgestellt. DBK-Missbrauchsbeauftragter Bischof Stephan Ackermann stellte die Regelungen in Trier der Presse vor. Die Leitlinien treten an diesem Mittwoch, dem 1. September 2010, in Kraft.
Die Neuerungen wurden von den Bischöfen als „Fortschreibung" der Leitlinien von 2002 ausgewiesen. Sie zielen auf eine abgestimmtere Vorgehensweise und klären genauer Zuständigkeiten im Falle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch Geistliche und kirchliche Mitarbeiter. Dabei wird auch katholischen Rechtsträgern, die nicht in diözesaner Zuständigkeit stehen – also vor allem Ordensgemeinschaften – empfohlen, die Leitlinien zu übernehmen.
Zuständiger für Verdachtsfälle und Meldepflicht
Erste große Neuerung ist die Vorschrift einer Ernennung eines oder mehrerer Zuständiger für Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch, die nicht der Bistumsleitung angehören. Diese Zuständigen nehmen Hinweise auf Missbrauchsfälle entgegen und machen eine erste Bewertung. Weiterhin informieren sie den zuständigen Diözesanbischof bzw. bei Ordensangehörigen den Ordensoberen. Zusätzlich dazu soll vom jeweiligen Diözesanbischof, dessen Verantwortung insgesamt unberührt bliebt, ein ständiger Beraterstab eingerichtet werden. Diesem Stab sollen Fachleute aus dem Bereich der Pychiatrie, Pychotherapie und Juristen angehören. Anders als im Fall des Missbrauchszuständigen können dieser Gruppe auch Kirchenvertreter angehören.
Eine zweite große Neuerung betrifft die aktive Prävention: Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sind verpflichtet, dem Beauftragten Hinweise auf mögliche Missbrauchsfälle unverzüglich zu melden.
Meldung bei Staatsanwaltschaft und dem Heiligen Stuhl
Erhärtet sich nach Gesprächen mit dem mutmaßlichen Opfer und Täter der Missbrauchsverdacht, werden die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde bzw. andere zuständige Behörden weitergegeben. Rechtliche Verpflichtungen anderer kirchlicher Organe bleiben unberührt. Die Meldepflicht bei der Staatsanwaltschaft entfällt nur, wenn dies das Opfer ausdrücklich wünscht.
Parallel dazu wird ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet; bei bestätigtem Missbrauchsverdacht informiert der Diözesanbischof den Apostolischen Stuhl, der über das weitere Vorgehen entscheidet. Der Diözesanbischof kann den mutmaßlichen Täter bis dahin vom Dienst frei stellen und leitet andere Maßnahmen ein, um weitere Missbrauchsfälle zu verhindern.
Opferhilfen und Konsequenzen für den Täter
In dem Papier ist von seelsorglichen und therapeutischen Opferhilfen, allerdings nicht von finanziellen Entschädigungen die Rede, diese sollen laut Bischof Ackermann weiterhin Gegenstand des Runden Tisches sein. Angebot und Vermittlung der Hilfen erfolgen in enger Mitarbeit mit dem zuständigen Jugendamt oder anderen Fachstellen. Erwiesene Missbrauchstäter sollen nicht mehr in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der kirchlichen Arbeit eingesetzt werden. Das gilt auch, so eine weitere Neuerung, für alle ehrenamtlich tätigen Personen im Bereich der Kirche.
Es wird in dieser Neufassung also zuerst der Anwendungsbereich der Leitlinien ausgeweitet: Alle Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, nicht nur Priester, sind von ihnen erfasst. Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden wurde präzisiert, ebenfalls die strukturelle Zuordnung der Ansprechpersonen in den Bistümern. (rv)

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