Schweiz: Wie wird man Bischof?

Wenn ein Schweizer Bistum einen neuen Bischof braucht, dann ist das komplizierter als in anderen Diözesen der Weltkirche. Und das liegt nicht nur an der an sich schwierigen Personensuche. Nach der Ernennung von Bischof Kurt Koch zum neuen vatikanischen Ökumene-Verantwortlichen, muss nun der Basler Bischofsstuhl neu besetzt werden. Das Wahlverfahren im Bistum Basel ist weltweit beinahe einzigartig, denn der Staat hat ein Mitspracherecht.
 
Mehr von unserem Schweizkenner Mario Galgano:
Bistum Basel
Eines kennzeichnet die Schweiz seit jeher: sie ist in vielen Bereichen ein Sonderfall. Dies gilt auch in kirchlichen Angelegenheiten und das nicht nur, weil die katholische und die reformierten Kirchen miteinander auskommen müssen. Im größten Schweizer Bistum – also der Diözese Basel mit Sitz in Solothurn – wählt das Domkapitel den Bischof. Doch auch der Staat kann ein Wörtchen mitreden. Gemäß historischem Abkommen wird nämlich den staatlichen Behörden zugesichert, dass nur ein Bischof gewählt wird, welcher „den Bistumskantonen genehm" ist. Für das Bistum Basel heißt das konkret: Zehn Schweizer Kantone haben die Möglichkeit, einen ihnen „unpassend erscheinenden Kandidaten" abzulehnen. Ist dann ein „passender Anwärter" gefunden, so muss der Gewählte nur noch vom Papst bestätigt werden, bevor sein Name öffentlich bekannt gegeben wird. Das Bischofswahlrecht des Bistums Basel stützt sich auf das 1828 zwischen dem Heiligen Stuhl und den – anfänglich vier, heute zehn – Konkordatskantonen geschlossene Konkordat. Diese Bischofswahl ist weltweit nahezu einzigartig und nur noch im Bistum St. Gallen zu finden.
Bistum Chur
Auch das Bistum Chur hat ein Privileg: Papst Pius XII. gewährte dem Bistum mit dem päpstlichen Dekret „Etsi salva" vom 28. Juni 1948 das Recht, den eigenen Bischof aus drei Priestern zu wählen, die ihm aber vom Apostolischen Stuhl vorgeschlagen werden. Der Apostolische Nuntius erkundigt sich im Bistum nach Namen wohlgefälliger Kandidaten und meldet diese der Kongregation für die Bischöfe. Diese trifft eine erste Vorauswahl mit Namen, zu denen der Nuntius im so genannten Informativprozess Referenzen einholt. Anschließend reicht er bei der Kongregation für die Bischöfe die Dossiers über die einzelnen Kandidaten zusammen mit seinem eigenen Votum ein. Die Kongregation erstellt darauf eine Liste mit drei Kandidaten, welche im Falle der Gutheißung durch den Papst über den Apostolischen Nuntius dem 24-köpfigen Domkapitel zur Wahl vorgelegt wird.
Bistum St. Gallen
Der Bischof von St. Gallen wird nach dem folgenden Prozedere gewählt: Das Domkapitel erstellt eine Kandidatenliste und gibt sie dem Katholischen Kollegium, in dem auch staatliche Würdenträger vertreten sind. Danach findet die Wahl statt. Früher wurde der Name des gewählten Bischofs in der Kathedrale feierlich bekanntgegeben und erst danach die päpstliche Bestätigung eingeholt. Heute muss die Kandidatenliste vor der Wahl dem Papst vorgelegt werden, vor Bekanntgabe des Gewählten muss die päpstliche Bestätigung eingeholt werden. Dieses spezielle Verfahren beruht auf dem Text eines Konkordats von 1845, das allerdings nie ratifiziert wurde.
In den übrigen Schweizer Bistümern gilt dieselbe Regelung wie in anderen Diözesen der Weltkirche. Der Oberhirte der Diözesen Lausanne-Genf-Freiburg, Sitten und Lugano wird vom Papst direkt ernannt. (rv)

Vatikan/Großbritannien: Countdown für den Papstbesuch

Die letzte Papstreise vor den Ferien ist vorbei, die nächste kündigt sich an. Lange war verhandelt worden, einige Termine waren angekündigt und verlegt worden, aber an diesem Montag hat Pressesprecher P. Federico Lombardi offiziell die einzelnen Programmpunkte vorgestellt. Offiziell eingeladen wurde der Papst von Königin Elisabeth II.; ein Treffen mit der Monarchin wird in Holyroodhouse, der königlichen Residenz in Edinburgh, stattfinden. In der Westmister Hall wird er Vertreter von Politik, Kultur und Medien treffen.
Im pastoralen Teil seiner Reise wird Benedikt XVI. im Bellahouston Park in Glasbow und in der Westminster Cathedral in London jeweils eine Messe feiern. Es wird auch eine Gebetsvigil im Hyde Park stattfinden, ebenfalls in London. Die lang erwartete Seligsprechung von Kardinal John Henry Newman wird im Cofton Park in Birmingham stattfinden. (rv)

Vatikan: Ein neuer Brunnen für den Namenspatron des Papstes

Die Vatikanischen Gärten sind seit diesem Montag um eine Sehenswürdigkeit reicher, und um eine, die der Sommerhitze angemessen ist: Papst Benedikt XVI. hat heute den Josephs-Brunnen eingeweiht. Der neue Brunnen liegt zwischen dem Governatorat – also dem Verwaltungsgebäude – und der Apsis von Sankt Peter an den Ausläufern des Vatikan-Hügels. Er bildet Szene aus den Evangelien ab, in denen es um den Namensgeber geht, den heiligen Joseph, der ja auch der Namenspatron des Papstes ist. Papst Benedikt XVI. lobte in seinen Worten zur Einweihung des Brunnens den Garten, der ja auch ihm sommers wie winters ein Ort für den täglichen Spaziergang ist. Der Garten habe einen „einzigartigen Charme", so der Papst. (rv)

Bischof Jousten: „Kein grundlegender Konflikt mit belgischer Justiz“

Der Streit um die Aufdeckung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche spaltet Belgien. Der Auslöser: Eine Hausdurchsuchung im Bischofspalast in Mechelen, nördlich von Brüssel, bei der die staatlichen Behörden mit den Bischöfen alles andere als rücksichtsvoll verfuhren. Vor einer Woche hatten Polizisten eine Sitzung der belgischen Bischöfe unterbrochen, die Oberhirten neun Stunden festgehalten und währenddessen die Gebäude durchsucht. Nach Angaben des belgischen Justizministers suchten sie vor allem nach Dokumenten, die im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch in der Kirche stehen, zum Beispiel nach Briefen von Opfern pädophiler Priester.
Unter den festgehaltenen Bischöfen war auch der Bischof von Lüttich, Alois Jousten. Unserem Kollegen Mario Galgano erzählt Jousten, wie er jene Stunden in Erinnerung hat.
„Nun, ich habe das so erlebt, dass der Untersuchungsrichter bei uns in den Versammlungsraum rein kam. Er habe einen Durchsuchungsbefehl, sagte er uns. Er müsse über eine Akte zu sexuellem Missbrauch Nachforschungen anstellen. Wir durften deshalb das Haus nicht verlassen. Auf den ersten Blick sah das nicht so schlimm aus. Ich dachte, sie suchen vielleicht irgendein bestimmtes Dossier und die Sache wäre dann erledigt. Keiner von uns konnte ahnen, dass wir dann neun Stunden lang festgehalten werden sollten."
Hatte denn der Untersuchungsrichter Ihnen nicht mittgeteilt, dass die Durchsuchung vielleicht lange dauern könnte?
„Sie konnten uns das nicht sagen. Es gab zwar Andeutungen, dass sie nicht genug Informationen hätten und dass das Erzbistum keine Bereitwilligkeit zur Mitarbeit gezeigt hätte. Ihrer Meinung nach hätten sie als Untersuchungsinstanz selbst die Initiative ergreifen und von sich aus alles durchstöbern müssen. So klang es am Abend."
Und dann wurden sogar zwei Gräber geöffnet.
„Davon haben wir erst im Nachhinein erfahren. Wir waren ja von der Umwelt abgeschnitten. Wir hatten keinen Kontakt mit der Außenwelt. Zuhause haben wir dann in den Nachrichten gehört, dass auch die beiden Gräber von ehemaligen Erzbischöfen von Mechelen durchsucht und sogar geöffnet wurden. Da stehen einem ja die Haare zu Berge, dass so was möglich ist. Es könnte sein, dass jemand gesagt hat, man habe etwas mit ins Grab mitgenommen. Das wurde dann wohl so verstanden, als ob es sich um Papierakten handeln würde."
Wie erklären Sie sich das Verhalten der belgischen Justiz?
„Meines Erachtens handelt es sich hierbei um ein Misstrauen der Justiz gegenüber der Kirche und auch gegenüber der so genannten unabhängigen Untersuchungskommission. Sie ist unabhängig von den Bischöfen. Ich habe den Eindruck, dass der staatliche Untersuchungsrichter der ganzen Angelegenheit nicht ganz traut. Er ist misstrauisch. In anderen Staaten wäre das vielleicht anders gelaufen. Aber hier in Mechelen ist es dann so vor sich gegangen, dass auf der einen Seite dieser entsprechende Richter zusammen mit dem Gerichtsbezirk, und auf der anderen Seite die Bischöfe und die unabhängige Kommission für die Untersuchung von Missbrauchsfällen standen."
Also gibt es einen Konflikt in Belgien zwischen der Justiz und der katholischen Kirche?
„Ich würde nicht sagen, dass da grundlegende Spannungen zwischen Staat und Kirche bestehen. Das kann man nicht daraus schlussfolgern."
Welche Lehre ziehen Sie aus diesem Vorfall in Mechelen?
„Ich hoffe, wenn wir wieder eine unabhängige Kommission errichten, dann soll das – gerade in dieser sehr sensiblen Materie – auch in Absprache mit dem Justizministerium und den entsprechenden Richtern geschehen. Diese Lehre sollten wir daraus ziehen." (rv)