Vatikan: Ehenichtigkeits-Verfahren

Ehenichtigkeits-Verfahren sind kein bloßer Verwaltungsakt, sondern auch eine pastorale Herausforderung. Darauf hat Papst Benedikt XVI. an diesem Freitag bei seiner Rede zur feierlichen Eröffnung des Gerichtsjahres der „Sacra Rota Romana" hingewiesen. Gerechtigkeit und Nächstenliebe müssten hierbei Hand in Hand gehen und seien gemeinsam der Wahrheit verpflichtet. Vor den Richtern und Mitarbeitern des Gerichts machte er darauf aufmerksam, dass ihre Arbeit vorrangig dem Seelenheil der betroffenen Eheleute dienen müsse und teilhabe am Wirken Christi als guter Hirte. Von Gottes- und Nächstenliebe müssten auch die bürokratischen Strukturen durchdrungen sein. Gleichzeitig hätten die Mitarbeiter der Rota die Institution der christlichen Ehe zu schützen und zu stärken. Die Rechtmäßigkeit der kirchlichen Ehe sei kein verwaltungstechnisches Siegel, sondern betreffe den Menschen als Ganzes und müsse im Zweifelsfall sorgsam geprüft werden. Ein gerechtes Urteil fälle dabei nur, wer als Seelsorger und mit großem Feingefühl auf die Verfahren blicke. – Das Gericht der Römischen Rota übt für den Papst die ordentliche Gerichtsbarkeit aus. Nach der Apostolischen Signatur ist es das zweithöchste Gericht des Apostolischen Stuhls. Hauptsächlich befasst sich die Römische Rota mit Ehenichtigkeits-Verfahren. Das römische Gericht urteilt über die Gültigkeit kirchlicher Eheschließungen und ist dabei letzte Berufungsinstanz der einzelnen Diözesangerichte. (rv)