Sonderkongregation

In der Sonderkongregation sollen nur Fragen von untergeordneter Bedeutung behandelt werden, die sich täglich oder von Zeit zu Zeit stellen. Wenn aber schwerwiegendere Fragen auftreten sollten, die eine gründliche Prüfung erfordern, so müssen diese der Generalkongregation unterbreitet werden. Außerdem kann das, was in einer Sonderkongregation entschieden, gelöst oder verweigert worden ist, nicht in einer anderen Sonderkongregation widerrufen, geändert oder gewährt werden; das Recht hierzu steht allein der Generalkongregation zu, und zwar mit Stimmenmehrheit.

Organisation der Sonderkongregation

 
 

Vorsitzender:

Kardindal-Camerlengo

Assistenten:

Ein Kardinaldiakon

 

Ein Kardinalpriester

 

Ein Kardinalbischof

 

Aufgaben der Sonderkongregation

- Erledigung der ordentlichen Angelegenheiten

- Assistenten werden für jeweils 3 Tage durch Losentscheid gewählt

- Sie tragen den schwarz filettierten Talar und die rote Schärpe, dazu die Kalotte, das    Pektorale und den Ring

- Aufgaben des Camerlengo:

Ist verantwortlich für die Versiegelung des Arbeitszimmers und der Privatgemächer des verstorbenen Papstes.

 

Ergreift Besitz vom Apostolischem Palast, Lateranpalast und Castelgandolfo.

 

Ist für die Genehmigung von Dokumentarfotographien des verstorbenen Papstes zuständig.