Der Tod von Papst Gregor XIII.Struktur des KardinalskollegiumsKonklavebestimmungenDas Konklave
1. Der Tod Papst Gregor XIII. Felice Peretti
hatte einen Sohn noch bevor er die kirchlichen Weihen empfangen hatte. Sowohl seine Fähigkeiten als Rechtslehrer und sein Geschick in der Verwaltung konnte er gewinn- bringend in sein Pontifikat einbringen. Papst Gregor XIII. war immer um seine Unabhängigkeit bedacht. Besonders zeigte sich dieser Charakterzug auch bei der eingeschränkten Machtausübung seines Staatssekretärs Kardinal Tolomeo Galli di Como.
Diesem ließ er nur einen stark beschränkten Einfluss auf die Staatsgeschäfte nehmen. In kirchenpolitischen Angelegenheiten zeigte Gregor XIII. weitaus mehr Flexibilität als seine Vorgänger. Obwohl er bei der Auswahl von Kardinalskreierungen strenge Maßstäbe ansetzte so gestattete er den katholischen Fürstenhäusern in diesem Punkt einige Freiheiten. So ernannte er am 19.11.1576 den Sohn von Erzherzog Ferdinand II von Tirol, Andreas von Österreich

| Andreas Kardinal von Österreich (mit 18 Jahren
bereits Kardinal). |
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zum Kardinal. Andreas war zu diesem Zeitpunkt gerademal 18 Jahre alt und gehörte nicht dem klerikalen Stand an. Gregor XIII. reformierte auch das Nuntiaturwesen. Er errichtete neue Nuntiaturen: 1579 Luzern 1580 Graz und 1584 Köln.
Außerdem förderte er mit Nachdruck den Ausbau von Priesterseminaren und Kollegien. 1573 schenkte er dem Collegium Germanicum den Palast S. Apollinare um ca. 100 Studenten aufnehmen zu können. Unter seiner Regentschaft wurde das ungarische Kolleg mit dem deutschen Kolleg vereint und nannte sich fortan Collegium Germanicum et Hungaricum.

| Wappen des Collegium Germanicum et Hungaricum in Rom. |
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Neben Papst Julius III. gilt noch heute Papst Gregor XIII. als zweiter Gründer dieses römischen Kollegiums. Am 24.02.1582 führte Papst Gregor XIII. in der päpstlichen Villa Mondragone bei Frascati die Reform des Julianischen Kalenders durch (auf den 04.10. folgte der 15.10. 1582).

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| Die Kalenderbulle von Papst Gregor XIII. (Titelblatt). | Ville Mondragone, hier führte am 24.02.1582 Papst Gregor XIII. die Kalenderreform ein. |
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Gregor XIII. verfolgte in mancherlei Hinsicht reformistische Neuerungen in der Kirche, andererseits hielt
er an althergebrachten Gesetzmäßigkeiten durchaus fest. So hielt er an der Bannbulle seines Vorgängers gegen Königin Elisabeth von England strikt fest. Den Überlieferungen nach, war Gregor XIII. bereit einen Meuchelmord hinzunehmen. Es existiert eine Instruktion von ihm an den spanischen Nuntius Filippo Sega mit folgendem Inhalt: “... jeder, der sie (Elisabeth) aus der Welt schafft in gebührender Absicht, Gott damit zu dienen, nicht nur
nicht sündigt, sondern sogar sich ein Verdienst erwerbe, zumal angesichts der von Pius V. gefällten Sentenz”. Auf Gregor XIII. gehen einige Kunst- und Bautätigkeiten zurück, so im Jahr 1575 der Bau des Quirinalpalstes oder die Galleria delle Carte Geografiche mit 16 großartigen Kartenmalereien. Dieser Papst förderte auch die Fertigstellung der Kirche “Il Gesú” der Jesuitenkirche. In seinem Pontifikat hat
er insgesamt 33 Kardinäle kreiert. Papst Gregor XIII. starb am 10.04.1585 in Rom und seine Ruhestätte findet man heute in St. Peter. Erst 1723 ließ Kardinal Boncompagni dieses Grabmal errichten. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Todestag von Papst Gregor XIII. am 10.04.1585 umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 60
Karidnäle. Am Konklave selbst nahmen jedoch nur 42 Eminenzen teil ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Folgende 18 Kardinäle nahmen am Konklaveverlauf nicht teil: Niccoló Kardinal Caetani di Sermoneta, Georges Kardinal d´Armagnac, Bischof von Toulouse (Frankreich), Charles Kardinal
de Bourbon de Vandóme I, Erzbischof von Rouen (Frankreich), Antoine Kardinal Perrenot de Granvelle, Erzbischof von Besancon (Frankreich) und Bischof von Sabina, Albert Kardinal von Österreich, Louis Kardinal de Lorraine de Guise,
Erzbischof von Reims (Frankreich), Charles Kardinal de Lorraine de Vaudémont, Administrator für Toul und Verdun (Frankreich), Gaspar Kardinal Quiroga y Vela, Erzbischof von Toledo (Spanien), Rodrigo Kardinal de Castro de Lemos, Erzbischof von Sevillia (Spanien), Francois
Kardinal de Joyeuse, Erzbischof von Narbonne (Frankreich), Michele Kardinal della Torre, Bischof von Ceneda, Agostino Kardinal Valeri (oder Valier), Bischof von Verona, Vincenzo Kardinal Lauro (oder Laureo), Bischof von Mondovi, Alberto Kardinal
Bolognetti, Bischof von Massa marittima, Jerzy Kardinal Radziwill, Bischof von Wilna (Lithauen), Simeone Kardinal Tagliavia d´Aragona, Charles Kardinal de Bourbon de Vendóme II, Erzbischof von Rouen (Frankreich) und András Kardinal Báthory
, Bischof von Ermland (Polen). Die im Konklave anwesenden Kardinäle stammten auf folgenden Pontifikaten: 16 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Gregor XIII. 9 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Pius V. 14 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Pius IV. 1 Kardinal aus dem Pontifikat von Papst
Julius III. und 2 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Paul III. Die beiden erfahrensten Konklaveteilnehmer mit jeweils 6 Papstwahlen waren die Kardinäle Alessandro Farnese 
| Alessandro Kardinal Farnese. |
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und Giacomo Savelli.
Außerdem befanden sich unter den Wahlteilnehmern fünf zukünftige Päpste der Römisch Katholischen Kirche. >zurück 3. Konklavebestimmungen Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo
Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am
Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am
19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die
Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. >zurück 4. Das Konklave Die ungewöhnliche Ruhe, welche bei der letzten Sedisvakanz in Rom geherrscht hatte, zeichnete sich bei
diesem Konklave nicht nochmal ab. In der Umgebung Roms und in der Ewigen Stadt selbst trieben Banden ihr Unwesen und zahlreiche Gefangene entsprangen aus den Kerkern der Stadt. Unter ihnen jene 36, die noch vor dem Osterfest hingerichtet werden sollten. Einige dieser Entflohenen konnte man rechtzeitig in die Engelsburg inhaftieren. Dem Kollegium standen über 2000 Fußsoldaten und vier Kompanien leichter Reiter unter dem Kommando des Herzog von Sora, Giacomo Boncompagni und weitere 1200
Fußsoldaten des Monsignore Ghislieri zur Sicherung der Tiberstadt und des Kirchenstaates zur Verfügung. Unter den 42 Konklaveteilnehmern waren auch drei Deutsche: 
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| Drei deutsche Kardinäle beim Konklave, (v.l.n.r.)Markus Sittich von Hohenems, Ludovico Madruzzo und Andreas von Österreich. |
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Am 21.04.1585, es war ein Ostersonntag, fand in St. Peter die Heiliggeistmesse statt. Noch am selben
Abend wurde das Konklave geschlossen und eine Wahlkapitulation aufgesetzt. In dieser Kapitulation wurde der künftige Papst zur Herstellung des Friedens unter den Fürsten, zum Schutz der kirchlichen Freiheit, dem Türkenkrieg und zur Vollendung der Peterskirche verpflichtet. Die Wahlmänner teilten sich in Gruppen, an deren Spitze die jeweiligen Nepoten der letzten Päpste standen. Als Kontrahenten standen sich anfangs die Kardinäle de´Medici

| Ferdinando Kardinal de´Medici. |
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und Farnese gegenüber. Kardinal Farnese, der Dekan des Heilgien Kollegiums hatte bereits 6 Päpste regieren und sterben gesehen. De´Medici setzte alles daran eine Kandidatur seines Gegenspielers im Keim zu ersticken. Beide bemühten sich die Führungsnepoten, Kardinal von Hohenems, Bonelli und Filippo Boncompagni
auf ihre Seite zu ziehen. Kardinal von Hohenems versuchte seinem Lieblingskandidaten Kardinal Sirleto die Tiara zu verschaffen. Die erste Abstimmung blieb ergebnislos. Am Abend des 22. April geisterte die Kunde von der Wahl Kardinal Farneses durch die Straßen von Rom, was sich jedoch rasch als Täuschung heraus stellte. Nachdem Kardinal de´Medici die Aussichtslosigkeit seiner Kandidatur erkannte, forcierte er die Wahl von Felice Peretti.
Die Zahl der Anhänger von Peretti wuchs schnell an und im fehlten nur noch 4 Stimmen zur notwendigen Zweidrittelmehrheit. Kardinal Farnese musste sich geschlagen geben. Am 24. April erfolgte in einem öffentlichen Skrutinium des Wahl von Kardinal Felice Peretti zum neuen Kirchenführer. Da Peretti selbst Franziskanerkonventuale war, entschied er sich im Angedenken an den Franziskanerpapst Sixtus IV, den Papstnamen Sixtus V. anzunehmen. Kardinal
Felice Peretti war gebürtig aus Grottamare (Mark Ancona) und in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen. Nach dem Studium in Ferrara und Bologna war er Generalvikar des Minoritenordens, 1566 Bischof von Sant´Agata dei Goti, 1570 Kardinal (seit hier auch Montalto genannt) und 1571-1577 Bischof von Fermo. >zurück Stand: 28.03.2005 >zur Papstbiographie zurück |