Die
Namensänderung zu Beginn des Pontifikates ist in keiner Weise auf eine genaue Regel zurückzuführen, sondern nur ein Brauch, der im 10. Jahrhundert entstanden ist. Allerdings gab es schon in den Jahrhunderten zuvor derartige Fälle, beispielsweise im Jahr 533, als Mercurius den Namen Johannes II. annahm. Im vergangenen Jahrtausend wurde dieser Brauch immer beibehalten, mit nur drei Ausnahmen in den Jahren 1503 (Julius II.), 1522 (Hadrian VI.) und 1555 (Marcellus II.). Bei der Namensfindung
richten sich die Päpste meistens nach dem Heiligen, den sie besonders verehren (auch gelegentlich der Tagesheilige des Wahltages), oder nach dem Papst, der sie in den Kardinalsstand erhoben hat. Im Mittelalter häufig auch nach einem Verwandten, der bereits Papst gewesen war. In der Geschichte des Papsttums gab es auch Fälle, in denen der neu Gewählte nicht selbst seinen Namen wählte, sondern ihm der Name vorgeschrieben wurde. Noch heute im 21.
Jahrhundert ist es so, dass der neu gewählte Papst seinen Taufnamen gegen einen von ihm gewählten Namen tauscht, den der Kardinaldekan nach der rituellen Frage: “Quo nomine vis vocari?” (Wie möchtest du genannt werden?) mitteilt. Der neue Name wird sofort allen Wählern verkündet und in einem speziellen Dokument durch den Päpstlichen Zeremonienmeister, der in diesem Moment in das Konklave gerufen wird, niedergeschrieben. |