Organisation für die Zeit der Sedisvakanz

Für die Zeit der Sedisvakanz gibt es zwei Arten von Kongregationen der Kardinäle. Eine Generalkongregation, d.h. des gesamten Kollegiums bis zum Beginn der Wahl, und eine Sonderkongregation.

Während der Sedisvakanz gelten folgende Besonderheiten:

 
 

Rücktritte:

Alle Leiter der Dikasterien, einschließlich des Kardinalstaats- sekretärs, die Kardinalpräfekten, die erzbischöflichen Präsidenten wie auch die Mitglieder derselben Dikasterien.

Im Amt verbleiben:

Kardinal-Camerlengo

 

Großpönitentiar

 

Kardinalvikar für die Diözese Rom

 

Kardinalerzpriester der Vatikanischen Basilika

 

Generalvikar für die Vatikanstadt

 

Kardinalprotodiakon

 

Sekretär des Staatssekretariats

 

Substitut des Staatssekretariats

 

Sekretäre der Dikasterien

 

Almosenpfleger

 

Päpstliche Zeremonienmeister

 

Sekretär des Kardinalskollegiums

 

Kanzler der Apostolischen Kammer

Kardinal-Camerlengo:

Versiegelt das Arbeitszimmer und die Privatgemächer des verstorbenen Papstes.

 

Teilt den Tod des Papstes dem Kardinalvikar von Rom mit.

 

Ergreift Besitz vom Apostolischen Palast, Lateranpalast und Castelgandolfo.

 

Ist verantwortlich für die Genehmigung von Dokumentarfoto- graphien des verstorbenen Papstes.

 

Mit dem Substituten des Staatssekretariats verantwortlich für den Verschluß der Sixtinischen Kapelle (Konklaveort).

 

Er hat das Hilfspersonal zu bestätigen und diesem den Eid (Geheimhaltung) abzunehmen.

Kanzler der Apost. Kammer:

Erstellt die amtliche Todesurkunde des Papstes

Kardinalvikar:

Informiert durch Erlaß die Bevölkerung von Rom

Kardinalprotodiakon:

Verkündet dem wartenden Volk die stattgefundene Wahl und den Namen des neuen Papstes.

Kardinaldekan:

Informiert alle Kardinäle,das akkreditierte Diplomatenkorps und die Staatsoberhäupter der Nationen über den Tod des Papstes.

 

Er stellt die Fragen nach erfolgter Wahl:                              “Nimmst Du Deine kanonische Wahl zum Papst an?”                  “Wie willst Du Dich nennen?”

Päpstl. Zeremonienmeister:

Gibt das “extra omnes” zum Verlassen aller unberechtigten Personen der Sixtinischen Kapelle.

Hilfspersonal des Konklave:

- Zwei Zeremoniäre

 

- Zwei Ordensleute der Päpstl. Sakristei

 

- Ein Kleriker

 

- Einige Ordenspriester verschiedener Sprache für die Beichte

 

- Zwei Arzte für Notfälle

 

- Personal für den Tischdienst und die Sauberkeit

Sekretär des Kollegiums:

Er fungiert als Sekretär der Wahlversammlung.

Domus Sanctae Marthae:

Wird zur Unterkunft aller wahlberechtigten Kardinäle.