| Der Tod von Papst Paul V.Struktur des KardinalskollegiumsKonklavebestimmungen
Das Konklave 1. Der Tod Papst Paul V.. Papst Paul V. galt als bedächtiger Mensch ohne jegliche Hast. Auf Grund dieser Tatsache gingen die Staatsgeschäfte nur sehr schleppend voran. Paul V.
war ein frommer Papst und lebte bescheiden in seinem Pontifikat. Er förderte besonders die Kongregationen und Orden, so die Oratorianer, den Orden der Barmherzigen Brüder und auch den Krankendienst. Im politischen Machtkampf der Großmächte Frankreich und Spanien bewahrte er strikte Neutralität. 1610 sprach er Karl Borromäus, den mailänder Bischof der katholischen Reform, heilig. In seiner Regierungszeit hat Paul V. in zehn Konsistorien 60 Kardinäle kreiert. Paul V. tat sich
auch als Kunstmäzen hervor, er ließ 1611 die Cappella Paolino errichten. 1612 ließ er die Acqua Paola, eine alte trajanische Wasserleitung , wiederherstellen. Der Palazzo Borghese wurde von ihm erworben und auch erweitert. An der Fassade von St. Peter ist sein Name heute noch verewigt mit der monumentalen Inschrift: “zu Ehren der Apostelfürsten durch Paul V. aus der römischen Familie der Borghese im siebten Jahr seiner Regierung”.

| Grabmal von Papst Paul V. |
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Papst Paul V. verstarb am 28.01.1621 in Rom und ist in der Cappella Paolino beigesetzt. >zurück2. Struktur des Kardinalskollegiums
Mit dem Tod von Papst Paul V. umfaßte das Heilige Kollegium insgesamt 70 Kardinäle. Am eigentlichen Konklavegeschehen nahmen aber nur 52 Kardinäle in Rom teil ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Folgende 18 Kardinäle fehlten bei der Papstwahl im Vatikan: Federico Kardinal
Borromeo, Erzbischof von MailandOdoardo Kardinal FarneseFranz Kardinal von Dietrichstein, Erzbischof von Olomouc,Francois Kardinal d´Escoubleau de Sourdis, Erzbischof von Bordeaux (Frankreich)Francois Kardinal de la Rochefoucald, Bischof von Senlis (Frankreich)Maurizio Kardinal di SavoiaLouis Guise
Kardinal de Lorraine, Erzbischof von Reims (Frankreich)Gabriel Kardinal Trejo y PaniaguaBaltasar Kardinal Moscoso y Sandoval, Bischof von Jaén (Spanien)Melchior Kardinal Klesl, Bischof von Wien (Österreich)Henri Kardinal de Gondy de Retz, Bischof von Parid (Frankreich)Francisco Kardinal
Gómez de Sandoval y Rojas, Herzog von LermaFernando Kardinal de Austria, Infant von SpanienFrancesco Kardinal Cennini, Bischof von AmeliaGuido Kardinal BentivoglioEitel Friedrich Kardinal von (Hohen) ZollernLouis Kardinal de Nogaret d´Epernon de La Valette, Erzbischof von Toulous (Frankreich) und
Agostino Kardinal SpinolaIm Konklave anwesende Kardinäle stammten aus folgenden Pontifikate: 32 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Paul V.14 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Clemens VIII. 4 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Sixtus V. 1 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Gregor XIII. Der erfahrenste Konklaveteilnehmer mit bereits sieben Konklaven war der Bischof von Frascati
Francesco Kardinal Sforza di Santa Fiora. >zurück 3. Konklavebestimmungen Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst
Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet”
am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani”
, welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die
schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis”
neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri
11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). >zurück 4. Das Konklave
Am 08. Februar 1621 zogen 52 Kardinäle in das Konklave im Vatikan ein. Zum 37. Mal in der Kirchengeschichte war Rom der Ort eines Konklave. Mit Konklavebeginn standen sich drei Parteien gegenüber. Die kleinste war die von Kardinal Montalto, welche über 6 Stimmen verfügte, die zweite Partei war die von Kardinal Aldobrandini
mit etwa 13 Stimmen und die größte Partei mit 29 Stimmen von 
| Scipione
Kardinal Caffarelli-Borghese |
| Kardinal Borghese. Neben diesen Gruppierungen standen noch als Unentschlossene die Kardinäle Sforza, Farnese, de´Medici und d´Este. Die Auseinandersetzungen der drei Parteien nahmen am ersten Konklavetag immer größerwerdende Heftigkeiten an. Im Gespräch war als ein möglicher Kandidat Kardinal Campora mit scheinbar 24 Stimmen.
Diese Zahl verminderte sich aber rasch auf nur noch 16 Stimmen. Für eine Exklusion aber waren 18 Stimmen notwendig. Ein Versuch von Kardinal Delfino, seine Landsleute Priuli und Valiero für die Exklusion zu gewinnen, mißlang. Das die gültigen Wahlordnungen nicht strikt eingehalten wurden, beweist die Tatsache, dass beispielsweise der französische Botschafter Marquis de Coeuvres das Wahllokal erst am 09. Februar mit Tagesanbruch verlassen hatte. Der
Marquis de Coeuvres veranlaßte Kardinal Aldobrandini schriftlich zur Ausschließung von Kardinal Campora aufzurufen. Auch Kardinal Madruzzo weigerte sich der Erhebung Campora zuzustimmen. Im ersten Skrutinium, welches am 09. Februar stattfand, erlangte der Jesuitenkardinal Bellarmino die meisten Stimmen, 15 an der Zahl. Kardinal Campora war somit aus dem Rennen. Nach diesem Misserfolg glaubte Kardinal Giustiniani seine eigene Erhebung mit Hilfe der
Kardinäle Zappata und Madruzzo zu erreichen, jedoch ohne Erfolg. Kardinal Borghese ergriff nun die Initiative und forcierte die Kandidatur von Kardinal Ludovisi. Ludovisi war erst am 08. Februar in Rom eingetroffen und man sagte ihm nach, gute Chancen für eine Papstwahl zu haben. Ludovisi war von untadeligem Lebenswandel gepaart mit einem friedlichen Wesen, juristischem Sachverstand und im Kardinalskollegium sehr beliebt. Kardinal Borghese
einigte sich mit den Kardinälen Zappata, Capponi und de´Este, die Erhebung Ludovisis unverzüglich vorzunehmen. Daraufhin eilten Borghese und Orsini in die Zelle von Kardinal Ludovisi um ihm die bevorstehende Wahl zu verkünden. In den ersten Nachstunden des 09. Februar geleiteten die beiden ranghöchsten Kardinaldiakone Kardinal Ludovisi in die Cappella Paolina,
| Cappella Paolina |
|
wo seine Wahl und die ersten Huldigungen des Kardinalskollegiums stattfanden. Schnell verbreitete sich in Rom die Kunde von der Wahl des neuen Pontifex. Eine große Menschenmenge drang in die Räume des Konklave ein und konnte erst nach Androhung 
| Cappella Sixtina |
| schärfster Strafen bewegt werden diese wieder zu verlassen. Traditionsgemäß hatten die Konklavisten die Zelle von Kardinal Ludovisi
geplündert und so musste er in der Zelle von Kardinal Borghese nächtigen. Am 10.02.1621 fand in der Cappella Sixtina die Heilige Messe statt. Alessandro Kardinal Ludovisi nannte sich in Erinnerung an seinen Landsmann Papst Gregor XIII. fortan Gregor XV. Die Autoren Monaldi & Sorti haben in ihrem Buch “Die Geheimnisse der Konklaven” nach einem Manuskript des Abbé Atto Melani (1626-1714)
| Bildnis des Abbé Atto Melani des Bildhauers Vittorio Barberi |
| die
Geschehnisse dieses Konklave kurz skizziert: ... Kurz nach dem Tod von Papst Paul V. ging Kardinal Borghese, sein Neffe, mit der Überzeugung ins Konklave, auf dreiundfünfzig (52, A.d.A.) Kardinäle zählen zu können, die seine Günstlinge waren. Er beabsichtigte, Kardinal Campora schon am nächsten Tag zum Papst zu machen und dies sogar per Akklamation. Kardinal Borghese
war daher sehr überrascht, als er entdecken musste, dass der größte Teil der Kardinäle, auf die er sich verlassen hatte, ihm untreu geworden waren. Seine engsten Freunde erklärten ihm, welch großen Fehler er begangen hatte, indem er ausschließlich auf Campora setzte und andere hochverdiente Kardinäle seiner eigenen Fraktion nicht berücksichtige. So war Kardinal Borghese gezwungen, sich einen anderen Kandidaten zu suchen und gegen seinen Willen Kardinal
Alessandro Ludovisi zu unterstützen, welcher dann gewählt wurde und den Namen Gregor XV. annahm. ...” Kardinal Ludovisi entstammte einer Florentiner, seit dem 12. Jahrhundert in Bologna ansässigen Familie. Alessandro selbst war am 09.01.1554 in Bologna geboren. Mit der Krönung am 14.02.1621 beendete Papst Gregor XV. eine Sedisvakanz von nur 17 Tagen. >zurück Stand: 23.03.2006 >zur Papstbiographie zurück |