Während der Sedisvakanz ist eine Generalkongregation einzurichten. Sie besteht aus dem gesamten Kollegium der Kardinäle bis zum Beginn der Wahl des neuen Pontifex maximus. An ihr müssen alle Kardinäle teilnehmen, die nicht rechtmäßig verhindert sind, sobald sie über die Vakanz des Apostolischen Stuhles unterrichtet wurden. Kardinälen, ohne aktivem Wahlrecht im Konklave, ist die Teilnahme an
der Generalkongregation freigestellt.