Generalkongregation

Während der Sedisvakanz ist eine Generalkongregation einzurichten. Sie besteht aus dem gesamten Kollegium der Kardinäle bis zum Beginn der Wahl des neuen Pontifex maximus. An ihr müssen alle Kardinäle teilnehmen, die nicht rechtmäßig verhindert sind, sobald sie über die Vakanz des Apostolischen Stuhles unterrichtet wurden. Kardinälen, ohne aktivem Wahlrecht im Konklave, ist die Teilnahme an der Generalkongregation freigestellt.

Apostolischer Palast

Apostolischer Palast im Vatikan

Organisation der Generalkongregation

Vorsitzender:

Kardinaldekan

Stellvertreter:

Vizedekan oder ältester wahlberechtigter Kardinal

Teilnehmer:

Alle Kardinäle des Kollegiums. Kardinälen ohne aktivem  Wahlrecht, ist die Teilnahme freigestellt

 
 

Ort der Generalkongregation

Versammlungsort:

Apostolischer Palast im Vatikan (anderer Ort ist möglich)

Versammlungen:

Täglich bis zur Wahl bzw. zum Konklavebeginn

 
 

Aufgaben und Befugnisse der Generalkongregation

- Entscheidet über schwerwiegende Fragen in der Zeit der Sedisvakanz (mit Stimmenmehrheit)

- Vorbereitung der Papstwahl

- Verantwortlich für die Aushändigung eines Exemplares der “Universi Dominici Gregis” von Papst Johannes Paul II. vom 22.02.1996

- Vorbereitung der Trauerfeierlichkeiten

- Bildung einer Kommission aus: Kardinal-Camerlengo, Kardinalstaatssekretär und Präsident der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt

- Genehmigung des Budgets während der Sedisvakanz

- Entscheidung von Anträgen der Güterverwaltung des Apostolischen Stuhles und des Governatorato

- Verantwortlich für die Vernichtung des Fischerringes und Bleisiegels des Papstes

- Zuweisung (durch Losentscheid) der Zimmer im “Domus Sanctae Mathae”

- Festlegung von Tag und Stunde für den Beginn der Wahlhandlungen

- Alle Kardinäle tragen den schwarzen filettierten Talar und die rote Schärpe, dazu die Kalotte, das Pektorale und den Ring.

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